Eine Mitarbeiterin des Schweizer Parlaments hat von sich freizügige Fotos veröffentlicht, die teilweise sogar in den Amtsräumen ihres Arbeitgebers entstanden sind. Diese Fotos wurden unter einem pseudonymisierten[ref]Pseudonymisierung: Tatsächlich handelt es sich nicht um eine Anonymisierung, da diese dem Grundsatz der Nichtverkettbarkeit folgt. Der Twitteraccount der Dame lieferte offenbar ausreichend Informationen (Verkettungen), die eine Auflösung des Realnamens ermöglichte. Anonyme Lehrerblogs gibt es damit auch nicht, da bei konkreten Erlebnisberichten zumindest für die Beteiligten oder Freunde der Realname ermittelbar ist – auch von Personen, über die geschrieben wird.[/ref] Twitteraccount veröffentlicht. Findige Menschen vermochten jedoch, diesen Account zu depseudonymisieren. Darum entspinnt sich jetzt in Blogs und auf Twitter (Hashtag: #selfiegate) eine Debatte darüber, inwiefern auf solchen Plattformen wie Twitter oder Facebook gepostete Textnachrichten, Bilder und Videos von Dritten (z.B. Presseorganen) verwendet werden dürfen. Die Kernfrage lautet dabei:
Darf alles, was im Netz verfügbar ist, auch beliebig von Dritten verwendet werden?
Besondere Brisanz erhält diese Frage, wenn es um Bilder, Textnachrichten oder Videos von Jugendlichen oder Kindern geht, die sich in sozialen Netzwerken bewegen. Immerhin heißt es in den Geschäftbedingungen von z.B. Facebook:
Für Inhalte, die unter die Rechte an geistigem Eigentum fallen, wie Fotos und Videos („IP-Inhalte“), erteilst du uns vorbehaltlich deiner Privatsphäre- und Anwendungseinstellungen die folgende Erlaubnis: Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest („IP-Lizenz“). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löscht, außer deine Inhalte wurden mit anderen Nutzern geteilt und diese haben sie nicht gelöscht.
Quelle: https://www.facebook.com/note.php?note_id=10150282876970301
Was das im Einzelnen bedeutet, ist rechtlich hier sehr schön zusammengefasst. Hier gibt mehr ungeklärte als geklärte Fragen, z.B. ob eine nicht voll geschäftsfähige Personen diese Rechte überhaupt einräumen kann. Dessen ungeachtet erklärt man sich bei der Nutzung von Facebook mit deren AGB einverstanden. Gelten diese AGB, darf Facebook z.B. eine Werbekampagne mit meinem Konterfei starten ohne mich zu fragen.
Dualismen
Die reflexartige Antwort auf diese Problematik der Andersdenkenden ist im Wesentlichen die, die man Eric Schmidt (Google) mal in den Mund gelegt hat
Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wollen, dass es irgendjemand erfährt, sollten Sie es vielleicht ohnehin nicht tun.“ – Zitiert von Christian Stöcker in: Google will die Weltherrschaft (Auf die Frage nach dem Datenschutz bei Google), 8. Dezember 2009. spiegel.de/netzwelt
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Eric_Schmidt
Die Lösung soll also laut der Kritiker sein, nichts im Netz zu veröffentlichen, von dem man nicht will, dass es missbraucht oder in einen anderen Kontext wird. Bisher ist das sehr dualistisch: Ganz oder gar nicht.
Intendierte Öffentlichkeit
Da Dualismus einer der besonders unbeliebten Dinge im Netz ist, gibt es Bestrebungen, Zwischentöne zwischen „privat“ und „öffentlich“ zu konstruieren bzw. moralisch einzufordern, z.B. bei Philippe Wampfler bereits in mehreren Artikeln.
Das, was dort beschrieben wird, lässt sich für mich am ehestens mit dem Begriff „intendierte Öffentlichkeit“ fassen. Äußerungen, Foto- oder Videouploads sind in dieser Lesart nicht weltöffentlich gemeint, sondern für einen bestimmten Zweck und Adressatenkreis bestimmt.
Zum Beispiel ist das Facebookprofil eines Freundes für die Menschen bestimmt, mit denen er aus eigener Entscheidung Informationen teilt. Obwohl es öffentlich zugänglich ist, darf ich es in der Lesart der intendierten Öffentlichkeit nicht einfach in einem Kontext aufrufen, der von ihm nicht vorgesehen worden ist – etwa im Rahmen einer Unterrichtsstunde zur Medienkompetenz oder von seinen Eltern zur Ausforschung des Privatlebens.
Übertragen auf Selfiegate ist es Unrecht, dass die Identität der Frau aufgedeckt und für die gewinnorientierte Nutzung im Rahmen von Berichterstattung in der Presse verwendet wurde, weil es für die Frau eben eklatante Folgen hat und sie einer solchen Verwendung über ihre intendierte Öffentlichkeit hinaus nie zugestimmt hätte.
Ich als Lehrkraft muss eine Bewertung meiner dienstliche Identität auf Bewertungsportalen dulden. Muss ich auch dulden, dass diese Ergebnisse z.B. in einer Schülerzeitung frei verwendet werden?
Gerade das letzte Beispiel zeigt, dass ich nicht einmal selbst Dinge preisgeben muss, um mit dieser grundsätzlichen Fragestellung konfrontiert zu sein und nicht unmittelbar „selbst schuld“ bin, weil ich freiwillig Daten veröffentlicht habe.
Mit der Anmeldung zu Facebook hat man aber zumindest gegenüber Facebook selbst zugestimmt, dass es eine intendierte Öffentlichkeit in Bezug auf Facebook nicht gibt.
Meine Webrealität
Über die Möglichkeit, Daten zu kontrollieren, habe ich schon an anderer Stelle geschrieben. Ich gehe davon aus, dass mit Daten im Netz das gemacht werden wird, was für irgendwen einen Sinn ergibt. Das ist nicht schön. Das mag moralisch verwerflich sein. Es ist vielleicht aber die Natur des Menschlichen.
Was genau wäre nötig, um ein ehrbares Anliegen wir eine Verankerung der „intendierten Öffentlichkeit“ in einem globalisierten Netz zu etablieren? Zusätzlich natürlich – wie immer – am besten ohne staatliche Eingriffe?
Realistischer erscheint mir die Einsicht, dass ich die Kontrolle über meine Daten an der Pforte zum Netz schlicht abgebe. Dazu muss man – finde ich – begreifen, dass der Begriff der Kopie im Netz völlig unangebracht ist. Die digitale Repräsentation z.B. eines Fotos auf meinem Rechner und im Browser eines Websurfers ist identisch. Die Ressource wird qualitativ nicht schlechter.
Ich kann in Europa gerne ethische Standards haben und mich daran halten, muss vielleicht aber hinnehmen, dass diese in anderen Bereichen der Welt belächelt werden werden.
Ich kann also momentan eigentlich nur – zumindest für die Daten, die ich selbst verbreite – immer einen Filter vorschalten und genau prüfen, ob ich mit dem Verlust der Kontrolle über diese Daten leben kann, bis es weltweit gültige moralische Regeln gibt. Das ist ziemlich unbequem nicht mehr auf Verhalten in der Vergangenheit anwendbar, also eigentlich unrealistisch.
Einfacher bekomme ich ggf. die Problematik mit den Daten in den Griff, die Dritte über mich ins Netz einstellen – daher kann ich theoretisch jetzt schon weitaus besser vorgehen, als gegen ein Nacktfoto, welches ich selbst veröffentliche und welches dann über die von mit intendierte Öffentlichkeit hinaus Kreise zieht.
Provozierendes
Die unbekümmerten Datengeber der letzten Jahre bekommen langsam aber sicher eine Ahnung davon, was mit ihren Daten geschehen kann, bzw. was der Preis für Bequemlichkeit in der Nutzung digitaler Werkzeuge ggf. ist. Das Konzept der intendierten Öffentlichkeit kommt mir ein wenig so vor wie eine Ausrede zum Erhalt des eigenen Selbstbildes: „Ja nun, die Daten habe ich aus Bequemlichkeit verbreitet, aber das die so und so verwendet werden, habe ich nicht gewollt und auch nicht gewusst! Und eine Rückkehr ist doch gar nicht mehr möglich, so sehr wie sich diese Dienste in meinem Leben etabliert haben.“ – Bei Facebook hätte man es aber wissen können – es gab genug Leute, die die AGB gelesen und darüber aufgeklärt haben.
Auf meinen Elternabenden zur Medienkompetenz ergeben sich genau daraus immer wieder für das Publikum recht verstörende Antworten auf bestimmte Fragen, z.B. nach der Herkunft von Sexting (es waren wahrscheinlich Erwachsene in Fernbeziehungen, die damit angefangen haben) und grundsätzlich waren es auch immer Erwachsene, die aus Bequemlichkeit nutzen und Dienste verwenden, sich aber nun über das unreflektierte Verhalten ihrer Kinder aufregen. Der Gipfel war neulich das Verschicken einer PIN für eine Kreditkarte über WhatsApp in die USA. Mein Lieblingssatz dabei:
Kinder und Jugendliche sind oft genug Spiegel des Verhaltens ihrer Vorbilder.
Wenn wir als Vorbilder Konzepte wie die intendierte Öffentlichkeit für uns und unsere Kinder entwerfen und über die damit verbundene Moral nachdenken, ist das wichtig und gut. Wir dürfen nur (noch nicht) Vorbild in dem Glauben sein, das Netz (und die Menschheit) wäre diesbezüglich bereits zu ethischen Grundsätzen bekehrt. Darauf weist zurzeit eher wenig hin.
Daher ist der Begriff „intendierte Öffentlichkeit“ ein theoretisches Konstrukt und kann als solches m.E. nicht zur Rechtfertigung von vorhandenem Verhalten dienen, obwohl es etwas Tröstendes hat, zu konstruieren, dass gerade Jugendliche vielleicht insgeheim schon immer implizit nach dem Konstrukt der intendierten Öffentlichkeit im Netz handeln.
Die Antwort auf die Eingangsfrage lautet also für mich zu diesem Zeitpunkt:
Nein, es ist nicht in Ordnung, dass Inhalte von mir durch Dritte beliebig verwendet werden. Es ist aber naiv so zu tun, als geschähe das nicht oder würde in absehbarer Zeit nicht mehr geschehen.