Medienentwicklungsplanung & Medienbildungskonzepte – Basics

Dies ist ein Aus­zug aus mei­nem gera­de ent­ste­hen­den Buch („Schu­le im Zeit­al­ter der Digitalisierung“).

Was ist überhaupt ein Medienentwicklungsplan?

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist ein Pro­zess, des­sen Kom­ple­xi­tät immer wie­der unter­schätzt wird – vor allem im Bereich der Mode­ra­ti­on. Er ist eng ver­knüpft mit einem wei­te­ren Pro­zess: Dem der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung an den Schu­len. Sie wer­den in die­sem Kapi­tel mei­nen mühe­vol­len Ver­such sehen, bei­de Pro­zes­se ein­zeln abzu­han­deln, obwohl sie eigent­lich sehr eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind.

Zen­tra­le Begrif­fe wie Medi­en­kon­zept, Medi­en­ent­wick­lungs­plan und Medi­en­bil­dungs­kon­zept wer­den zur­zeit in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern noch unter­schied­lich mit Bedeu­tung gefüllt. Durch­zu­set­zen schei­nen sich mitt­ler­wei­le fol­gen­de Definitionen:

Ein Medi­en­kon­zept umfasst einen meist regio­na­len Medi­en­ent­wick­lungs­plan und die dazu­ge­hö­ri­gen Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te der Schu­len. Es ist qua­si der Oberbegriff.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan ist ein Kon­zept zur Aus­stat­tung von Schu­len in gemein­sa­mer Trä­ger­schaft oder in einer Region.

Medienentwicklungsplanung

Wenn der Trä­ger aktiv in den Pro­zess der Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ein­steigt, dann müs­sen die Schu­len sich nicht mehr dar­um küm­mern, Haus­halts­mit­tel für die Aus­stat­tung mit digi­ta­len Gerä­ten ein­zu­wer­ben. Die­se Haus­halts­mit­tel ste­hen bereits über einen gewis­sen Zeit­raum hin­weg fest zur Verfügung.

Die Schu­len müs­sen nicht mehr Ange­bo­te für das ein­ho­len, was sie sich wün­schen – das macht der Trä­ger ent­spre­chend den päd­ago­gi­schen Vor­ga­ben – spä­ter im Pro­zess idea­ler­wei­se auf Basis sich ste­tig ent­wi­ckeln­der Medienbildungskonzepte.

Der Trä­ger stellt sei­nen Schu­len im Rah­men sei­ner Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung Men­schen an die Sei­te, die sich um Pfle­ge und War­tung der vor­han­de­nen Gerä­te kümmern.

Der Schul­trä­ger wird aber auch im Rah­men von soge­nann­ten Jah­res­in­ves­ti­ti­ons­ge­sprä­chen mit sei­nen Schu­len gemein­sam die Anschaf­fun­gen des letz­ten Jah­res und die der kom­men­den durchsprechen.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan dient pri­mär dem Schul­trä­ger dazu, sei­nen Ausstattungs‑, Ver­wal­tungs- und Sup­port­auf­ga­ben gemäß der jeweils gül­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen mit dem zustän­di­gen Bun­des­land gerecht zu werden.

Er garan­tiert den Schu­len ver­läss­li­che Unter­stüt­zung bei auf­tre­ten­den Hard­ware- und Netz­werk­pro­ble­men, schränkt u.U. aber die Aus­wahl von Soft- und Hard­ware zuguns­ten einer bes­se­ren Wart­bar­keit etwas ein, wobei eine sich ent­wi­ckeln­de Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung sich immer auch an die Bedürf­nis­se der Schu­len anpas­sen wird.

Es ist aber etwas voll­kom­men ande­res, inner­halb einer Trä­ger­schaft z.B. drei ver­schie­de­ne Betriebs­sys­tem­platt­for­men für Tablets mana­gen zu müs­sen als Schu­len mit unter­schied­li­chen Robo­ter­bau­sät­zen zu beden­ken. Das ers­te ist sup­port­tech­nisch nicht beherrsch­bar, das zwei­te für exter­ne IT-Betreu­ung fast vernachlässigbar.

So ein­leuch­tend die­ser Umstand sein mag, so schwie­rig ist er in der Fol­ge tat­säch­lich zu rea­li­sie­ren. Jeder Ruf nach „ein­heit­li­cher“ (und damit erst wart­ba­rer) Aus­stat­tung sieht unwei­ger­lich aus­schrei­bungs­recht­li­che Pro­ble­me (Stich­wort: anbie­ter­neu­tra­le Aus­schrei­bung) mit sich und ruft Kri­ti­ker auf den Plan, die „lob­by­is­ti­sche Ein­fluss­nah­me“ über den Trä­ger auf die Schu­len wit­tern. Daher sind Gesprä­che und Aus­tausch in jeder Pha­se einer Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung unerlässlich.

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist fol­ge­rich­tig zwar immer Auf­ga­be des Schul­trä­gers, hat aber stets in enger Abspra­che mit den von ihm betreu­ten Schu­len zu erfol­gen (man kann es nicht oft genug wie­der­ho­len …), um Pro­jekt­ri­si­ken zu mini­mie­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen für ein an einer Schu­le wirk­lich geleb­tes Medi­en­bil­dungs­kon­zept sind durch einen vor­han­de­nen Medi­en­ent­wick­lungs­plan wesent­lich bes­ser. Zumin­dest in Nie­der­sach­sen sind Bera­tungs­leis­tun­gen zur Erstel­lung eines Medi­en­ent­wick­lungs­plan als „beglei­ten­de Maß­nah­men“ zudem über den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html.

Wenn in einem Bereich die Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung anläuft, soll­ten die Schu­len ihrer­seits bereit sein, sich an die­sem Pro­zess zu betei­li­gen und ihn auf­merk­sam in der Pres­se ver­fol­gen. Auch die Anwe­sen­heit von Schul­ver­tre­tern im Kul­tur- und Schul­aus­schüs­sen scha­det nicht.

Medienbildungskonzepte

Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te wer­den an den Schu­len ent­wi­ckelt. Die Schu­le bestimmt nach Kri­te­ri­en wie z.B.

  • didak­ti­schen Erfordernissen
  • metho­di­schen Entscheidungen
  • päd­ago­gi­schen Anforderungen
  • cur­ri­cu­la­ren Vorgaben

wie sie die Arbeit mit und über Medi­en in ihren schul­ei­ge­nen Arbeits­plä­nen bzw. Haus­cur­ri­cu­la verankert.

Ein Medi­en­bil­dungs­kon­zept erleich­tert die Argu­men­ta­ti­on gegen­über dem Trä­ger, aber auch gegen­über För­der­ver­ei­nen oder Spon­so­ren, wenn es um z.B. Beschaf­fung von Gerä­ten oder der Aus­stat­tung mit Netz­werk­tech­nik geht. Es kann ein öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Instru­ment zur Dar­stel­lung der Schu­le sein. Auf Basis eines Medi­en­bil­dungs­kon­zep­tes ist z.B. die Emp­feh­lung von kon­kre­ter Hard- und Soft­ware durch ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, z.B. beim Schul­trä­ger, über­haupt erst möglich.

Bei der Aus­stat­tung von Schu­len ist grund­sätz­lich immer Infra­struk­tur die Basis (Inter­net­an­schluss, LAN, WLAN) – sie wird auch pri­mär durch den Digi­tal­pakt gefor­dert. Infra­struk­tur erfor­dert streng genom­men kein  ein­zi­ges fer­ti­ges Medi­en­bil­dungs­kon­zept – gleich­wohl setzt der Digi­tal­pakt bereits an die­ser Stel­le ein sol­ches vor­aus. Ich arbei­te in die­ser Pha­se ger­ne mit fer­ti­gen Mus­ter­kon­zep­ten, die die for­ma­len Anfor­de­run­gen des Digi­tal­pak­tes erfüllen.

Es soll­te die Zeit der auf­wän­di­gen Erstel­lung von digi­ta­ler Infra­struk­tur von den Schu­len genutzt wer­den, um in der Pro­zess der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung ein­zu­stei­gen. Der Trä­ger kann auf die­ser Basis sei­ne Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ent­wi­ckeln. Wie bereits ange­deu­tet, kön­nen aus prag­ma­ti­schen Erwä­gun­gen her­aus – z.B. des rea­lis­tisch in der Regi­on mög­li­chen Sup­ports – meist nicht alle indi­vi­du­el­len Wün­sche jeder ein­zel­nen Schu­le und Fach­schaft dabei Berück­sich­ti­gung fin­den. Das ist weit­aus weni­ger „schmerz­voll“ für alle Betei­lig­ten, wenn die­se Aspek­te bereits im Pro­zess gemein­sam bespro­chen, beglei­tet und auch gelenkt werden.

 

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