Wir alle kennen und lieben sie mehr oder weniger: Die grünen oder blauen Bücher, in denen offiziell Dinge des Schulalltags wie Interrichtsinhalte, Hausaufgaben, Fehlzeiten u.v.m. zu dokumentieren sind. Das Pendant der Oberstufe heißt bei uns dann Kursheft. Beide Schriftstücke wollen vor allem aus juristischen Gründen geführt sein und dienen im Falle von Auseinandersetzungen vor Gericht als Beweismittel. Diese Art der Unterrichtsdokumentation hat so ihre Tücken:
- Klassenbücher werden in der Regel von Schülern verwaltet. Sie enthalten neben allgemeinen Angaben wie Unterrichtsinhalten oder Hausaufgaben auch sensible Daten wie z.B. Fehlzeiten, Angaben zu Unterrichtsausfällen u.v.m.
- Eine systematische Auswertung von Klassenbüchern ist umständlich. So müssen bei uns z.B. an einem Stichtag Fehltage ausgezählt werden, wenn man nicht intensiv die dafür eigentlich gedachten Listen vorne im Buch nutzt – was jeder Kollege natürlich akribisch macht, wie jeder Klassenlehrer weiß.
- Das Schönste, was ich mit einem Klassenbuch erlebt habe, war ein Schüler, der sich sein Frühstück noch einmal auf das Klassenbuch hat durch den Kopf gehen lassen. Andere Katastrophen wie der Totalverlust dieses Dokuments sind auch denkbar.
Die Lösung ist nach Aussage diverser Anbieter das elektronische Klassenbuch. Es wird auf unterschiedliche Art und Weise geführt, z.B. durch Eingaben an einem Tablet über eine App oder eine Webseite. Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Es sind nur Daten sichtbar, die für die unmittelbare Eingabe erforderlich sich. Sensible Daten lassen sich effizient von harmlosen trennen.
- Die Bücher sind zentral auswertbar. Insbesondere für die Schulleitung ergeben sich daduch Entlastungen, da die (behördlich vorgeschriebene) Kontrolle nicht zu einem festen Termin, sondern eben jederzeit stattfinden kann.
- Über eine Schnittstelle zum Zeugnisdruck können z.B. Dinge wie Fehlzeiten schnell und unkompliziert erfasst werden.
- Fehlenden Eintragungen muss niemand mehr hinterherennen. Das System könnte z.B. nach dem Login über fehlende Daten jammern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
- Auch Dinge wie Verwarnungen wegen unerledigter Hausaufgaben können automatisiert erfolgen.
- Es ist darüberhinaus denkbar, auch Eltern Zugriff auf bestimmte Daten zu gewähren, so dass eine effizientere Hausaufgabenbetreuung und Vorbereitung auf Klassenarbeiten möglich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über diese Dinge am häuslichen Abendbrotstisch.
- [ to be continued … ]
Das ist alles verführerisch und es ist vor allem modern. Es braucht aber leider einige Voraussetzungen.
- Das zeitnahe Eintragen der Daten muss niederschwellig sein, weil das System darauf maßgeblich basiert. Ideal wäre eine Ausstattung mit flächendeckendem WLAN und Tablets für jede Lehrkraft. Ich setze mich nach dem Unterricht eher ungern noch an einen Schul-PC, um Eintragungen nachzuholen.
- Die geltenden Datenschutzgesetze des jeweiligen Bundeslandes müssen geeignet sein, juristische Störfeuer einzelner wirksam zu unterbinden. Wenn man auch nur für einige Schülerinnen und Schüler bzw. Kolleginnen und Kollegen doppelte Datenhaltung betreiben muss, bricht das gesamte System komplett zusammen.
- Die technische Verlockung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass man mit einer ganzen Reihe von Ängsten bei den Betroffenen umgehen muss. Nimmt man die Beteiligten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. netten Fragestellungen und Herausforderungen gegenüber.
- Die Illusion eines kompletten digitalen Managements von Schule sollte man sich nicht machen. Schulen sind immer individuelle Systeme mit spezifischen Anforderungen, die sich niemals komplett digital mit endlichen Ressourcen abbilden lassen. Das ist bedingt durch die politisch gewollte Profilierung, gleichwohl aber auch durch ständige, teilweise recht kurzfristige Reformen – das kann kein Anbieter leisten.
Von einer mehr philosophischen Warte aus gedacht, drängen die mir weitere Fragen auf:
- Fehlzeiten und Verspätungen von Schülerinnen und Schülern, ggf. auch unerledigte Hausaufgaben lassen sich recht einfach zusammenzählen – durchaus auch über Jahre. Es trägt Züge bzw. Merkmale von Überwachung. Im Arbeitsleben mag das längst üblich sein (Arbeitszeiterfassungskarten etc.). Die meisten Schüler sind vor dem Gesetz aber Kinder. Ich kann diese Maßnahmen damit begründen, dass sie von ihren Arbeitsgebern später auch in die Weise kontrolliert werden werden und das schon einmal lernen sollen. Ich frage mich aber dann, was Kindheit heute für einen Wert hat, wenn ich das so begründe. Und ich frage mich, wo da irgendwann die Grenze ist. Mit den Zuständen in angelsächsischen Schulen (z:b. Einlass- und teilweise Waffenkontrollen) mag ich mich nicht so anfreunden. Mit RFID-Bezahlchips für die Mensa laufen ja schon einige Schülerinnen und Schüler durch die Gegend. Was da alles möglich und denkbar wäre …
- Die Arbeit von Kolleginnen und Kollegen wird ggf. inhaltlich (Themeneinträge, Hausaufgabenstellung) als auch von der Sorgfalt her (Quantität und Zeit der Eintragungen) leicht und recht niederschwellig überprüfbar. Das mag ja auch in dem einen oder anderen Fall eine Ursache irrationaler Ängste vor Technik darstellen. Da werden genau wie in der Wirtschaft auch die Personalräte gefordert sein.
- Es gibt u.U. Gründe, warum jemand für eine gewisse Zeit Verpflichtungen jedweder Art nicht nachkommt. Mit einer automatisierten Erfassung nehme ich mir u.U. pädagogische Freiräume. Die Zahlen bestimmen ja die von der Schulgemeinschaft als angemessen empfundene Reaktion – nicht das individuelle Schicksal.
- Man könnte auch in Versuchung kommen, statt digitaler Verwaltung menschliche Ressourcen für z.B. die wichtige Eltern- und Schülerarbeit zur Verfügung zu stellen, antstatt bestehende Systeme durch technische Lösungen zu stabilisieren.
Die Lage in Niedersachsen
Die meisten der auf dem Markt angebotetenen Systeme sind webbasiert. Man braucht hier also eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen Schule und Anbieter. Dafür gibt es ziemlich konkrete Regelungen. Lösch‑, Aufbewahrungs- und Sperrfristen regelt z.B. in diesem Zusammenhang eine Verfahrensbeschreibung bzw. ‑verzeichnis.
Der Knüppel zwischen Beinen ist hier nach meiner Einschätzung die Gesetzeslage. Anbieter propagieren oft mehr oder minder offen den Grundsatz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht ausdrücklich verbietet. Im Bereich des Datenschutzes streiten sich da die Geister und die Rechtsauffassungen (Kern: Volkszählungsurteil – bitte juristisch beraten lassen!). Nach meinen Recherchen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbietern da etwas anderes sagt, handelt m.E. im Sinne seines Geschäftsmodells.
Von der Konstruktion ist es eigentlich ganz simpel: Daten darf man verarbeiten, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt ODER wenn eine Einwilligung vorliegt, an die aber eine Reihe von weiteren Dingen geknüpft ist (z.B. Belehrung über Widerufbarkeit usw.).
Anbieter erliegen nach meiner Erfahrung der Versuchung, technischen Datenschutz vor den juristischen zu stellen. Da kommen dann Fragmente wie „garantierte Datensicherung“, „ISO-yx-zertifiziertes Rechenzentrum“ etc. ins Spiel, die sich angesichts des ungesicherten Koordinatorenbüros wie der Hort des Datenschutzes anhören – technisch absolut korrekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechtsanwalt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.
Und ja, das klingt schizophren: Wenn die Einbrecher die Verwaltungrechner der Schule bei Ebay dann verticken und die Daten frei werden, hat das andere Folgen, als wenn eine Schule die Daten ihrer Schüler möglicherweise zu Unrecht durch Dritte verarbeiten lässt.
Spannend dürfte in Niedersachsen die Frage sein, ob Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Datenschutzes auch erforderlich ist. Wenn nicht: Einwilligung! Wenn Einwilligung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?
Ohne Klagen wird sich hier im Land juristisch aber nichts bewegen, obwohl nach meiner Auffassung eine Klärung überfällig wäre. Klagen aus dem System selbst heraus sind nicht zuletzt wegen bestimmter Abhängigkeiten schwierig.
Meine 10 Cents
Wäre ich eine Schule in Niedersachsen, würde ich momentan davon noch die Finger lassen. Praktikabel fände ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Elternzugriff, die mit dem Datenschutzbeauftragten des Schulträgers abgeklärt und über den sonst so üblichen Standard hinsichtlich des technischen Datenschutzes gehoben wird (verschlossener Raum, USV, Backup an anderem physikalischen Standort, verschlüsselte Verbindungen). Die Einbruchs- und Datenverlustwahrscheinlichkeit ist damit höher. Aber es liegen viel weniger Daten kumuliert vor und man kann selbst entscheiden und kontrollieren, was man speichert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.
Klar sind die Anbieter, die sich in großen Rechenzentren einmieten, hier besser aufgestellt. Sie verarbeiten aber auch wesentlich mehr Daten und der Schaden bei einem Einbruch wäre ungleich höher – und attraktiv sind zentral kumulierte Daten immer – auch für noch zu erfindende Geschäftsmodelle.