Player in Abiturkorrekturen

Bei der Kor­rek­tur des Abiturs gel­ten beson­de­re Regu­la­ri­en. Immer­hin kommt den Abitur­klau­su­ren erheb­li­ches Gewicht bei der Fin­dung der Abschluss­no­te zu, die dann wie­der­um für die Bewer­bung an der Wunsch­sch­uni­ver­si­tät, das Wunsch­fach oder den Wunsch­be­ruf eine gro­ße Rol­le spielt. Daher läuft jede schrift­li­che Abitur­ar­beit hier in Nie­der­sach­sen über drei Schreibtische:

  1. Den des Fach­leh­rers (Refe­rent)
  2. Den eines Fach­kol­le­gen (Kor­re­fe­rent)
  3. Den eines wei­te­ren Fach­kol­le­gen (Fach­prü­fungs­lei­ter)

Im Regel­fall sit­zen alle drei Betei­lig­ten an der glei­chen Schu­le (wor­über man strei­ten kann). Es kann aber auch vor­kom­men, dass der Vor­sit­zen­de der Prü­fungs­kom­mis­si­on (i.d.R. der Schul­lei­ter) eine exter­ne Fach­prü­fungs­lei­tung bei der Schul­be­hör­de anfor­dert. Die Grün­de dafür kön­nen viel­fäl­tig sein – auch ich hat­te schon die­ses Ver­gnü­gen, einen Kol­le­gen einer ande­ren Schu­le als Fach­prü­fungs­lei­ter „kon­trol­lie­ren“ zu dür­fen, was dann aber natür­lich mehr Rich­tung Dritt­kor­rek­tur geht.

Jeder Betei­lig­te hat eine gewis­se Rol­le zu spie­len, die sich aber grund­le­gend von der Fach­leh­rer­rol­le unter­schei­den soll­te, wenn man sich das Leben nicht künst­lich erschwe­ren will.

Der Refe­rent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Refe­ren­tin oder der Refe­rent kenn­zeich­net am Ran­de jeder Arbeit Vor­zü­ge und Män­gel, so dass die Grund­la­ge der Bewer­tung erkenn­bar wird. Ein Gut­ach­ten, das sich auf die Rand­ver­mer­ke bezieht, ist anzu­fü­gen. Schwer­wie­gen­de und gehäuf­te Ver­stö­ße gegen die sprach­li­che Rich­tig­keit in der deut­schen Spra­che oder gegen die äuße­re Form füh­ren zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punk­ten bei der ein­fa­chen Wer­tung. Als Richt­wer­te sol­len gel­ten: Abzug eines Punk­tes bei durch­schnitt­lich fünf Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te; Abzug von zwei Punk­ten bei durch­schnitt­lich sie­ben und mehr Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te. Bei der Ent­schei­dung über einen Punkt­ab­zug ist ein nur quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren nicht sach­ge­recht. Viel­mehr sind Zahl und Art der Ver­stö­ße zu gewich­ten und in Rela­ti­on zu Wort­zahl, Wort­schatz und Satz­bau zu set­zen. Wie­der­ho­lungs­feh­ler wer­den in der Regel nur ein­mal gewer­tet. Ein Punkt­ab­zug muss eben­so wie in Grenz­fäl­len ein Ver­zicht auf Punkt­ab­zug begrün­det wer­den. Unüber­sicht­li­che Text­stel­len wer­den nicht bewer­tet. Ent­wür­fe kön­nen ergän­zend zur Bewer­tung nur her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn sie zusam­men­hän­gend kon­zi­piert sind und die Rein­schrift etwa drei Vier­tel des erkenn­bar ange­streb­ten Gesamt­um­fangs umfasst.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

An ande­rer Stel­le habe ich geschrie­ben, was ein Kol­le­ge mir dazu ein­mal ans Herz gelegt hat. Das fin­de ich immer noch wich­tig, wenn man sich selbst das Leben nicht zu schwer machen will – z.B. durch den übli­chen „Posi­tiv­kor­rek­tur­re­flex“.

Mehr Gum­mi zum Abzug bei gehäuf­ten Ver­stö­ßen gegen die Sprach­rich­tig­keit geht m.E. eigent­lich nicht mehr. Ich per­sön­lich wäre mit Blick auf die Ver­gleich­bar­keit auf jeden Fall für eine „quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren“, indem man z.B. Wort­an­zahl in Rela­ti­on zu Feh­ler­an­zahl setzt. Aber es wird schon Grün­de für das vor­ge­ge­be­ne Ver­fah­ren geben.

Will man Abzü­ge durch­set­zen, soll­te man tun­lichst dar­auf ach­ten, Feh­ler­zei­chen zu ver­mei­den, die dem sprach­li­chen Bereich „hin­zu­zu­in­ter­pre­tie­ren“ sind, wie z.B. Wort- oder Aus­drucks­feh­ler. Da eine Schu­le ja immer ger­ne über rei­ne Zah­len mit ande­ren ver­gli­chen wird, mag es Schul­lei­tun­gen geben, die mit Blick auf die Außen­dar­stel­lung die­sen Bereich eher wohl­wol­lend kor­ri­giert sehen wol­len – und der brei­te Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum der Ver­ord­nung ist eben breit.

Der Korreferent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Kor­re­fe­ren­tin oder der Kor­re­fe­rent schließt sich ent­we­der der Bewer­tung der Refe­ren­tin oder des Refe­ren­ten an oder fer­tigt eine eige­ne Beur­tei­lung mit Bewer­tung an.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Span­nend ist dabei nicht, was da steht, son­dern eher, was da nicht steht. Mei­ner Erfah­rung nach kann man sich beim Kor­re­fe­rat das Leben gegen­sei­tig immens schwer machen. Es geht für mich beim Kor­re­fe­rat schlicht und ergrei­fend dar­um, ob ich – vor Gericht einer Kla­ge von Eltern und Gesicht sehend – zu der Bewer­tung, d.h. vor allem zur Note des Refe­ren­ten ste­hen könn­te, auch wenn ich sie u.U. dann anders begrün­den würde.

Natür­lich ach­te ich dabei z.B. auch auf for­ma­le Feh­ler, die alle von uns ger­ne über­se­hen. Auch ach­te ich als Kor­re­fe­rent dar­auf, dass bei allen SuS iden­ti­sche Bewer­tungs­maß­stä­be ange­setzt wer­den. Ich emp­fin­de mich dabei vor allem als neu­tra­les Kor­rek­tiv für den Fach­leh­rer, der sei­ne Schütz­lin­ge eben kennt und des­sen Objek­ti­vi­tät dadurch u.U. hin und wie­der ein­ge­schränkt sein kann. Völ­lig irrele­vant ist, ob ich z.B. Punk­te bei Auf­ga­ben­tei­len ger­ne hin- und her­ge­scho­ben hät­te, wenn die Gesamt­no­te sich dadurch sowie­so nicht ändert.

Als Fach­leh­rer bzw. Refe­rent bin ich i.d.R. dem Kor­re­fe­ren­ten immer dank­bar, gera­de auch bei der Absi­che­rung sehr schwa­cher Arbei­ten. Wenn der Kor­re­fe­rent die Note hoch­set­zen möch­te – sehr gut. Das wird gemacht und nicht wei­ter dis­ku­tiert oder hin­ter­fragt. Sieht schließ­lich auf mei­nem Sta­tis­tik­zet­tel auch bes­ser aus. Im umge­kehr­ten Fall schaue ich dann schon noch ein­mal genau hin – es kommt aber sel­ten dazu, dass ich Din­ge par­tout nicht nach­voll­zie­hen kann. Meist „einigt“ man sich dann irgend­wie in der Mitte.

Die Erfah­rung sagt dabei: Je mehr Ste­cken­pfer­de der ein­zel­ne aus die­sem Team rei­tet, des­to mehr Zeit wird man auf­wen­den müs­sen und je öfter soll­te man sich die zugrun­de­lie­gen­de Ver­ord­nung vor Augen führen.

Wenn man sich nicht eini­gen kann, soll­te man den Kor­re­fe­ren­ten eben um ein Gegen­gut­ach­ten gemäß Ver­ord­nung bit­ten und den Fach­prü­fungs­lei­ter bzw. den Vor­sit­zen­den der Prü­fungs­kom­mis­si­on dann ent­schei­den las­sen.  Das macht viel Arbeit und begüns­tigt dadurch hin und wie­der einen ein­ver­nehm­li­chen Kompromiss.

Der Fach­prü­fungs­lei­ter

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder der Fach­prü­fungs­lei­ter über­prüft die vor­ge­nom­me­ne Bewer­tung, fer­tigt ggf. eine eige­ne Stel­lung­nah­me mit einem Bewer­tungs­vor­schlag an und ach­tet auch auf die Bestim­mun­gen nach Nr. 9.11 Sät­ze 3 bis 10 [also das, was beim Refe­ren­ten steht…]. Die bewer­te­ten Arbei­ten sind von der Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder von dem Fach­prü­fungs­lei­ter der Schul­lei­te­rin oder dem Schul­lei­ter zu übergehen.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Es soll Leu­te geben, die dar­aus eine Dritt­kor­rek­tur machen. Dar­um geht es aber eigent­lich nicht, son­dern es geht dar­um, ob Rand­be­mer­kun­gen und Gut­ach­ten zuein­an­der pas­sen, ob die vor­ge­ge­be­ne Gewich­tung der Auf­ga­ben ein­ge­hal­ten wur­de, ob nicht mehr Punk­te ver­teilt wor­den sind als vor­ge­se­hen, ob nicht (…). Es geht also um die Über­prü­fung, ob for­ma­le Regu­la­ri­en ein­ge­hal­ten wor­den sind, weil man fast allein über Form­feh­ler vor Gericht die Kla­ge gegen eine Note gewinnt.

Ich schaue als Fach­prü­fungs­lei­ter auch noch danach, ob ein­heit­li­che Bewer­tungs­grund­la­gen für alle Prüf­lin­ge ein­ge­hal­ten wor­den sind. Ich kor­ri­gie­re aber nichts mehr nach – vor mir haben schließ­lich zwei aus­ge­bil­de­te Lehr­kräf­te inten­siv an die­ser Abitur­klau­sur gearbeitet.

Eine Dritt­kor­rek­tur wird es aber u.U. genau dann, wenn die vor­an­ge­gan­ge­ne Arbeit der Kol­le­gen opti­mier­bar aus­fällt – und das merkt man meist schon an den for­ma­len Kriterien …

 

Textbausteine – Teil 1

Schu­len nei­gen dazu, ihren cur­ri­cu­la­ren Ver­pflich­tun­gen im Bereich der „neu­en Medi­en“ dadurch nach­zu­kom­men, dass sie sich exter­ne Kräf­te für Auf­ga­ben buchen, die sich durch Vor­trä­ge und ein­ma­li­ge Work­shops zumin­dest mei­ner Mei­nung nach päd­ago­gisch nicht sinn­voll erfül­len lassen.

Not­wen­dig wäre hier aus unse­rer Sicht eher ein stim­mi­ges Kon­zept, was auch die Wei­ter­bil­dung der Lehr­kräf­te und päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­ter ein­schließt, so dass Medi­en­bil­dung im schu­li­schen All­tag ver­an­kert ist und erfahr­bar wird.

Computerräume ausstatten

Ein paar Thesen:

  1. Der Com­pu­ter­raum als Kon­zept ist bald tot. Er lebt eigent­lich nur in den Vor­stel­lun­gen von Admi­nis­tra­to­ren von Fir­men­netz­wer­ken und in stark gelenk­ten Schu­lungs­set­ups. Ich weiß nicht ein­mal, ob er im Kon­text von Infor­ma­tik­un­ter­richt über­haupt Sinn macht. Zuneh­mend setzt sich auch in infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Kon­tex­ten die Ein­sicht durch, dass Team­fä­hig­keit und Kol­la­bo­ra­ti­on kei­ne ganz schlech­te Idee ist, wenn man z.B. Ent­wick­lun­gen von Per­so­nen abkop­peln will.
  2. Wenn ein Com­pu­ter­raum bald tot ist, lohnt sich die Neu­aus­stat­tung mit Neu­wa­re aus dem Kon­zept des Desk­top­rech­ners wahr­schein­lich nicht mehr lange
  3. Wenn man einen PC-Raum nach den Vor­stel­lun­gen besag­ter Admi­nis­tra­to­ren aus­stat­tet, dann soll­te man auch auf Busi­ness­lö­sun­gen mit Busi­ness­merk­ma­len setzen
  4. Wenn es Neu­wa­re sein soll, dann Neu­wa­re, die spä­ter einen fle­xi­blen Ein­satz erlaubt

Damit wäre alles gesagt. Naja, nicht ganz: Ich stat­te gera­de einen neu­en PC-Raum aus und es muss lei­der wei­ter­hin ein klas­si­scher PC-Raum blei­ben – vor­wie­gend weil das Geld für neue Möbel fehlt, aber genau das könn­te ja irgend­wann kom­men. Des­we­gen fol­gen­de Komponenten:

  1. Einen Leh­rer­ar­beits­platz mit einer M58p-Work­sta­tion (Desk­top­for­mat, gebraucht) mit einem Busi­ness 22 Zoll TFT (gebraucht).  Inklu­si­ve einer Win­dows7-Pro­fes­sio­nal-Lizenz kos­tet ein sol­cher Arbeits­platz ca. 250–270 Euro. Die Leno­vo Work­sta­tions besit­zen Dis­play­po­rts und kön­nen mit ent­spre­chen­den Adap­tern trotz ihres Alters sogar HDMI-Bea­mer ansteu­ern – VGA will man heu­te eher nicht mehr, aber selbst Fir­men wie SMART tun sich mit die­ser Erkennt­nis noch schwer. Wer Dual­dis­play­mo­di braucht, kann eine Low-Pro­fi­le Rade­on HD3470 ver­bau­en, die dann gleich zwei Dis­play­po­rts mit­bringt (Zusatz­kos­ten: 19,-Euro auf Ebay). Die M58p hat mit einem Core2Duo E8400 schon ziem­lich viel Dampf, wenn man nicht dau­ernd Vide­os hin und her­co­diert. Bei Office, Sur­fen, HD-Vide­os oder Audio­be­ar­bei­tung lang­weilt sich die Kis­te eher. Flash ist auch kein Pro­blem. Der „Kun­de“ sieht davon nur einen gigan­ti­schen Bild­schirm und ein flott reagie­ren­des Sys­tem. App­les Air­Play lässt sich dar­auf z.B. per Air­Ser­ver pro­blem­los nachrüsten.
  2. Einen netz­werk­fä­hi­gen Bea­mer. Der kann zumin­dest sta­ti­sche Bil­der über ein klei­nes Pro­gramm von jedem Rech­ner im Netz­werk emp­fan­gen, d.h. jeder Rech­ner im Raum kann sei­ne Bild­schirm­aus­aus­ga­be (wenn es nicht gera­de Vide­os sind), auf dem Bea­mer pro­je­zie­ren. So las­sen sich Arbeits­er­geb­nis­se rasch für die Grup­pe sicht­bar machen und diskutieren.
  3. Lap­tops für die Arbeits­plät­ze. Im PC-Raum kann man sie zunächst per Ether­net­ka­bel an Netz hän­gen und per Ken­sing­ton­schloss an ihren Platz fes­seln. Ein Core i3 reicht eigent­lich mehr als aus und ist inklu­si­ve Win­dows7-Lizenz für ca. 450–500 Euro pro Stück erhält­lich. Ändert sich das Raum­kon­zept dann doch mal, kön­nen die Lap­tops schnell ihren Platz ver­än­dern. Bei Desk­tops mit TFTs ist das nicht so spon­tan denkbar.
  4. Einen Dual­band­rou­ter. Damit kann man den Raum spä­ter auch mit Mobil­ge­rä­ten nut­zen (ent­we­der BYOD oder gar Schul­ta­blets). Zusam­men mit z.B. dem Air­Ser­ver kann man dann auch iOS-Gerä­te in dem Raum verwenden.

Dann war noch Geld über, was ich in ein paar Nexus7-Tablets inves­tiert habe. Nexus7 des­we­gen, weil die­se Gerä­te schon jetzt mehr­be­nut­zer­fä­hig und so ver­brei­tet sind, dass sich regel­mä­ßi­ge OS-Updates erwar­ten las­sen  und ggf. auch wei­te­re Betrieb­sys­tem­po­r­tie­run­gen ver­füg­bar wer­den. Mit Goog­le Apps for Edu­ca­ti­on las­sen sich die­se Devices auch schon jetzt zen­tral mana­gen (Pass­wor­te, Kame­ra­ein­stel­lun­gen, Remo­te­lö­schung etc.), lei­der noch ohne App-Distribution.

Zudem soll­te man dar­auf ach­ten, aus Daten­schutz­grün­den nur einen Gerä­te­ac­count zu ver­wen­den. iPads waren aus Bud­get­grün­den kei­ne Alter­na­ti­ve.  Wir wol­len bei uns an der Schu­le Tablets erst­mal vor­ran­gig als Media­play­er (wir betrei­ben einen DLNA-Ser­ver für die Medi­en­dis­tri­bu­ti­on) und Inter­net­zu­gangs­ge­rät nut­zen, sodass wir nicht auf ein umfang­rei­ches App­an­ge­bot ange­wie­sen sind. Und dafür sind iPads deut­lich zu teuer.

Nutzungsvereinbarung WLAN (Beispiel)

Ich habe kürz­lich eine Demo­nut­zungs­ver­ein­ba­rung für die Nut­zung des WLAN mit eige­nen Gerä­ten (BYOD) an Schu­len ent­wor­fen. Sie basiert auf die­sem Text, hat aber nicht mehr viel mit ihm gemein. Ich habe ver­sucht, mög­lichst ver­ständ­lich und schü­ler­be­zo­gen zu for­mu­lie­ren. Im Prin­zip steht da nichts „Böses“ drin, was man nicht auch in gän­gi­gen Mobil­funk­ver­trä­gen wie­der­fin­det. Es ist ein Platz­hal­ter <Die Schu­le> zum Ein­set­zen des eige­nen Schul­na­mens vor­han­den, den man durch Suchen&Ersetzen an die eige­ne Schu­le anpas­sen kann. Wie immer gilt:

Jede Art von Doku­men­ten mit recht­li­cher Wir­kung sind immer durch einen Juris­ten über­prü­fen zu las­sen. Das gilt umso mehr, als dass jedes Bun­des­land über eige­ne Daten­schutz­richt­li­ni­en verfügt!

… dem­nach wer­de ich in jedem Fall die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung noch unse­rem Team vom Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten vor­le­gen. Inhalt­lich kann man dazu das ein oder ande­re sagen. Der kon­kre­ten Schu­le ging es dar­um, die Nut­zung von mit­ge­brach­ten Lap­tops und Tablet-PCs zu gestat­ten. Han­dys sind expli­zit nicht gewünscht. Aber da kann man ja die jewei­li­ge For­mu­lie­rung auf die eige­ne Schu­le zuschneiden.

Not­wen­dig ist so eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung aus mei­ner Sicht vor allem wegen Din­gen wie „Stö­rer­haf­tung“, aber natür­lich auch aus Daten­schutz­grün­den. Sol­che Rege­lun­gen sind wie immer völ­lig unnö­tig, so lan­ge nichts pas­siert. Das ist so wie mit Ers­te-Hil­fe-Kur­sen und Sicherheitsbelehrungen.

Im Wort­laut:

Nut­zungs­ver­ein­ba­rung

über die Nut­zung des haus­in­ter­nen Inter­net­zu­gangs über WLAN

 

Vor­be­mer­kung:

Wenn wir dir als Schu­le unse­ren Netz­zu­gang zur Ver­fü­gung stel­len, möch­ten wir von dir fair behan­delt wer­den. Außer­dem müs­sen wir als Schu­le sicher­stel­len, dass nicht wir haf­ten, wenn mit unse­rem Netz­zu­gang Din­ge gesche­hen, die nicht legal sind.

Von z.B. einer Sper­rung oder Stö­rung unse­rer Inter­net­ver­bin­dung wären näm­lich vie­le Men­schen betrof­fen. Wenn wir dir Netz­zu­gang gewäh­ren, müs­sen wir dir also ver­trau­en und uns auf dich ver­las­sen kön­nen. Daher bekommst du die­se Mög­lich­keit nur, wenn du dich mit den Inhal­ten die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ein­ver­stan­den erklärst. Falls du etwas nicht ver­stehst oder Fra­gen hast, dann wen­de dich ein­fach an uns.

 1. Gestat­tung der unent­gelt­li­chen Mitbenutzung 

<Die Schu­le> betreibt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Sie gestat­tet dir Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net, solan­ge du die­ser Schu­le ange­hörst. Die Mit­be­nut­zung kos­tet dich nichts, kann dir aber jeder­zeit wie­der unter­sagt wer­den, wenn du z.B. gegen die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ver­stößt. Das Schü­ler­netz steht dir nur an aus­ge­wähl­ten Orten zur Verfügung.

Du darfst nicht dei­nen Freun­den oder Bekann­ten die Nut­zung des WLANs über dei­ne Gerä­te gestat­ten. Das ist auch in dei­nem Inter­es­se, da du für alle Hand­lun­gen, die über dei­ne Zugangs­da­ten vor­ge­nom­men wer­den, ver­ant­wort­lich bist.

<Die Schu­le> ist jeder­zeit berech­tigt, den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se ein­zu­stel­len, wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang der berech­tig­ten Per­so­nen ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder auszuschließen.

<Die Schu­le> behält sich ins­be­son­de­re vor, nach eige­nem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

 2. Zugangs­da­ten

Sämt­li­che Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me sowie Pass­wort) sind nur zu dei­nem per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt und dür­fen in kei­nem Fall an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Du ver­pflich­test dich, dei­ne Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. <Die Schu­le> hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

3. Art der Nutzung

Du darfst das WLAN nur zu schu­li­schen Zwe­cken mit Gerä­ten nut­zen, die min­des­tens über einen 7 Zoll gro­ßen Bild­schirm oder Touch­screen ver­fü­gen. Eine Nut­zung mit dei­nem Han­dy ist außer­halb des Unter­richts nicht gestat­tet, da wir dann nicht über­prü­fen, inwie­weit du ggf. gegen das an unse­rer Schu­le grund­sätz­li­che Han­dy­ver­bot ver­stößt. Im Unter­richt darfst du nach Anwei­sung durch dei­ne Lehr­kraft von die­ser Rege­lung abweichen.

 4. Hin­wei­se, Gefah­ren der WLAN-Nutzung 

<Die Schu­le> weist dich dar­auf hin, dass der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten­ver­kehr unver­schlüs­selt erfolgt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Das WLAN ermög­licht nur den Zugang zum Inter­net. Die abge­ru­fe­nen Inhal­te unter­lie­gen kei­ner Über­prü­fung durch <Die Schu­le>, ins­be­son­de­re nicht dar­auf­hin, ob sie Schad­soft­ware ent­hal­ten. Die Nut­zung des WLANs erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf dein eige­nes Risi­ko. <Die Schu­le> weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLANs auf dein End­ge­rät gelangt.

 5. Ver­ant­wort­lich­keit und Frei­stel­lung von Ansprüchen 

Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te bist du selbst ver­ant­wort­lich. Du bist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLANs das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Du wirst insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sit­ten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten nutzen
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Mas­sen-Nach­rich­ten (Spam) und / oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

Erkennst du oder muss du erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und / oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist du die Ver­ant­wort­li­chen der <Die Schu­le> auf die­sen Umstand hin.

6. Doku­men­ta­ti­on der Nutzung 

Die Nut­zung des WLAN durch die Benut­zer wird durch die IT der <Die Schu­le> auto­ma­tisch mit fol­gen­den Daten dokumentiert

  1. Nut­zer­ken­nung

  2. Ein­log­da­tum und ‑zeit

  3. auf­ge­ru­fe­ne Inter­net­diens­te bzw. ‑sei­ten

Die­se Daten wer­den nur für eine Dau­er von maxi­mal drei Mona­ten gespei­chert. Danach erfolgt eine auto­ma­ti­sche Löschung. Eine Her­aus­ga­be dei­ner Daten an Drit­te (z.B. Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den) erfolgt nur gemäß der gel­ten­den Rechtslage.

Wir, <Die Schu­le>, brau­chen die­se Daten, um bei Rechts­ver­stö­ßen über unse­ren Inter­net­zu­gang die ver­ur­sa­chen­de Per­son ermit­teln zu las­sen. Wir wer­den von uns aus kei­ne anlass­lo­se Prü­fung oder sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung die­ser Daten vornehmen.

Schü­le­rin­nen und Schüler:

Ich erken­ne die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mich zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung form­los und schrift­lich jeder­zeit wider­ru­fen. (Aller­dings sind wir dann gezwun­gen, dei­nen Zugang wie­der zu deaktivieren.)

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Zusätz­lich: Erzie­hungs­be­rech­tig­te bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern unter 18 Jahren

Ich erken­ne die Nut­zungs­be­din­gun­gen an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mein Kind zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung jeder­zeit mit der Fol­ge der Deak­ti­vie­rung des WLAN-Zugan­ges für mein Kind form­los und schrift­lich widerrufen.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Quel­len:

[1] http://www.erfolgreiche-gastgeber.de

[2] DTV-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung „WLAN

Für die­sen Bei­trag gilt nicht die auf riecken.de übli­che BY-NC-SA-Lizenz, da der Text (vgl. Quel­len) stel­len­wei­se For­mu­lie­rung aus frei ver­füg­ba­ren Quel­len auf­greift, die lei­der nicht unter einer CC-Lizenz stehen.

Datenschutz – konkret umgesetzt auf riecken.de

Ich lege Wert auf den Schutz der Daten mei­ner Besu­cher. Ich ver­su­che zudem einen Inter­es­sen­aus­gleich zwi­schen mei­nem Bedürf­nis nach sta­tis­ti­scher Aus­wer­tung der Sei­ten­be­su­che und dem Recht mei­ner Besu­cher auf infor­mel­le Selbst­be­stim­mung zu ermög­li­chen. Das rea­li­sie­re ich z. Zt. durch fol­gen­de kon­kre­te Maßnahmen:

  1. riecken.de ver­wen­det kei­ne Sta­tis­tik­tools von Dritt­an­bie­tern wie z.B. Goog­le Ana­ly­tics. Ein­ge­setzt wird das freie Tool piwik, wel­ches mit einem Plug­in zur Kür­zung der auf­ge­zeich­ne­ten IP-Adres­sen aus­ge­stat­tet ist. Die Ana­ly­se­er­geb­nis­se ste­hen dar­über­hin­aus jedem frei zur Ein­sicht zur Verfügung.
  2. riecken.de ver­wen­det kei­nen Spam­fil­ter, der mit Dritt­an­bie­tern der­art kom­mu­ni­ziert, dass Nut­zer­da­ten wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Zum Ein­satz kommt das Plug­in Anti­s­pam Bee. Die Stan­dard­lö­sung von Word­Press (Akis­met) ist unter Daten­schutz­aspek­ten kri­tisch zu sehen.
  3. riecken.de zwingt Besu­chern kei­ne Kom­men­tar­plug­ins wie z.B. Dis­qus auf, wel­ches Besu­cher­da­ten an Drit­te übermittelt.
  4. riecken.de ver­wen­det kei­ne Face­book­but­tons, die ein Track­ing schon beim rei­nen Sei­ten­be­such ermög­li­chen. Der modi­fi­zier­te Face­book­but­ton dient eher Bewusst­ma­chungs­zwe­cken als dem Bedürf­nis, viel­fäl­tig und bequem auf Face­book ver­linkt zu werden.
  5. riecken.de blen­det kei­ne Wer­bung von Ad-Ser­vern wie z.B. Goo­g­leAd­sen­se ein, unter ande­rem auch wegen sol­cher Vor­fäl­le, die immer wie­der vorkommen.
  6. riecken.de bie­tet sei­ne Diens­te auch via https und damit SSL-ver­schlüs­selt an. Wer z.B. anonym kom­men­tie­ren möch­te, bleibt damit auch auf dem Weg zu riecken.de anonym.
  7. riecken.de nutzt bei Posts auf Social­Me­dia-Platt­for­men jetzt wie­der yourls als eige­nen URL-Shor­te­ner. Die in die­se Diens­te ein­ge­bun­de­nen URL-Shor­te­ner geben zum einen i.d.R. kei­ne Rück­mel­dung dar­über, ob der Link ange­nom­men wur­de und  zum ande­ren ermög­li­chen sie ein erwei­ter­tes Track­ing von Benutzern.
  8. riecken.de ist offen für wei­te­re Vor­schlä­ge von Nut­zern, dem Daten­schutz gerecht zu wer­den, z.B. gibt es Über­le­gun­gen grava­tar even­tu­ell auch nicht mehr zu ver­wen­den (wobei ich den­ke, dass dadurch viel per­sön­li­cher „Touch“ ver­lo­ren gin­ge und die Benut­zer sich ja frei­wil­lig bei grava­tar regis­triert haben, damit ihr Bild neben Bei­trä­gen erscheint).

Der Grund­ge­dan­ke dahin­ter ist, dass ich nicht dar­über bestim­men möch­te, was ein Besu­cher von riecken.de an Daten über sich Drit­ten preis­zu­ge­ben hat, wenn er mei­ne Sei­ten nut­zen möch­te. Riecken.de ist ein vor­aus­set­zungs- bzw. bedin­gungs­lo­ses Angebot.

Aus dem glei­chen Grund ver­wen­de ich auch kei­ne Goog­le- oder Face­boo­kapps auf mei­nem Mobil­ge­rät, son­dern syn­chro­ni­sie­re Kon­takt- und Kalen­der­da­ten aus­schließ­lich über eige­ne Lösun­gen – z.Zt. via tine20 (Acti­ve­Sync). Die Apps las­sen mir kei­ne Wahl, ob ich Adress­bü­cher mit exter­nen Diens­ten syn­cen möch­te oder nicht, sodass ich mich selbst oft in Web­diens­ten vor­fin­de, in denen ich mich gar nicht vor­fin­den will.

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