Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

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5 Kommentare

  • Andreas

    Hal­lo Maik,

    ich bin gera­de dabei, unser Medi­en­bil­dungs­kon­zept auf den neus­ten Stand zu brin­gen, da es wg. Digi­tal­pakt vom Schul­trä­ger ange­for­dert wur­de. Dabei habe ich natür­lich auch die För­der­richt­li­nie gele­sen und bin zum glei­chen Schluss gekom­men wie Du: Pro­fi­teur könn­ten die Her­stel­ler digi­ta­ler Tafel­sys­te­me sein.

    Unse­re Schu­le bei­spiels­wei­se hat bereits ein fast voll­stän­dig moder­ni­sier­tes Netz­werk, fer­ner ein vom Grund­an­satz her gutes WLAN, das nur erwei­tert wer­den muss. Infra­struk­tur­maß­nah­men im Bereich Netz­werk wer­den sich daher deut­lich unter 50 000€ bewegen.

    Da die digi­ta­len End­ge­rä­te gede­ckelt sind (und ja sowie­so nur geför­dert wer­den, wenn die übri­gen Maß­nah­men abge­schlos­sen sind) blei­ben – wenn man den im Fal­le mei­ner sehr gro­ßen Schu­le recht statt­li­chen Höchst­be­trag abru­fen möch­te – nur die inter­ak­ti­ven Tafeln.

    Wir möch­ten an unse­rer Schu­le aber eigent­lich kei­ne inter­ak­ti­ven Tafeln. Wir haben in allen Räu­men geeig­ne­te Pro­jek­ti­ons­flä­chen für Bea­mer. Bea­mer sind sehr schnell aus­zu­tau­schen (wenn Ersatz­ge­rä­te da sind) – im Gegen­satz zu inter­ak­ti­ven Tafeln, wo ein Kun­den­dienst kom­men muss, wenn sie kaputt sind. Die KuK, die inter­ak­tiv arbei­ten wol­len, neh­men ihre eige­nen Gerä­te mit Stift (Tablets, Convertibles). 

    Bei einer Umstel­lung auf inter­ak­ti­ve Tafeln wür­de das über 500 000 € kos­ten. Eine Voll­aus­stat­tung (unter Nut­zung der bereits vor­han­de­nen Teil­aus­stat­tung) mit Bea­mern wür­de um 100 000 € kos­ten. Sehe ich das rich­tig, dass es kei­ne Mög­lich­keit gibt, das so gespar­te Geld irgend­wie für die Schu­le nutz­bar zu machen? Kann ich mich dann wenigs­tens dar­auf ver­las­sen, dass das Geld an ande­rer Stel­le für sinn­vol­le Din­ge aus­ge­ge­ben wird?

    Bei uns haben ver­schie­de­ne Fach­grup­pen nach­voll­zieh­bar begrün­det, dass sie einen Satz digi­ta­le End­ge­rä­te benö­ti­gen wür­den. Etwa im Bereich Kunst, wo man für Film­schnitt und Bild­be­ar­bei­tung leis­tungs­fä­hi­ge­re Gerä­te braucht. Aber Geld bei inter­ak­ti­ven Tafeln spa­ren und für End­ge­rä­te aus­ge­ben geht nicht, oder?

    Vie­le Grüße,
    Andreas

  • Hal­lo Andreas,

    Du siehst das m.E. schon ganz kor­rekt. Daher gibt es ja die Idee mit der Kopf­pau­scha­le, die zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers frei ver­schieb­bar ist. Wenn eine Schu­le schon sehr gut aus­ge­stat­tet ist, kann der Trä­ger die Sum­me zu einer ande­ren Schu­le ver­schie­ben. Das Geld ist dann nicht weg, aber dient eben nur dazu, dass ande­re Schu­len zu euch auf­schlie­ßen. Was dann die ande­re Schu­le damit macht, ist nicht mehr in eurem Einfluss.

    Mit der ers­ten Bean­tra­gung von End­ge­rä­ten für eine Schu­le bestä­tigt der Trä­ger im Antrag, dass alle ande­ren för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men an der betref­fen­den Schu­le bereits erfolgt sind und „ver­wirkt“ damit jed­we­de För­der­fä­hig­keit allen ande­ren Bereichen.

    Es gibt zwei Schlupflöcher:
    Das eine heißt Erneue­rung vor­han­de­ner Aus­stat­tung – die ist för­der­fä­hig, z.B. der Aus­bau des WLAN auf den neu­es­ten Standard. 

    Das ande­re heißt „Steue­rungs­ge­rä­te“ für Prä­sen­ta­ti­ons­sys­te­me. Das kön­nen im Bereich Kunst ja durch­aus Gerä­te sein, die ande­ren Anfor­de­run­gen genü­gen müs­sen, z.B. Video­schnitt­fä­hig­keit, weil man den Schüler*innen ja auch Mög­lich­kei­ten zen­tral demons­trie­ren kön­nen muss (oder sich etwas von Schüler*innen demons­trie­ren las­sen will). 

    Ganz ande­rer Ansatz:
    Ich wür­de noch­mal über Dif­fe­ren­zie­rungs­räu­me nach­den­ken und die tech­nisch vor­be­rei­ten. An den meis­ten Schu­len bedeu­tet ja „Prä­sen­ta­ti­ons­tech­nik“ schlicht „Fron­tal­me­di­um“. Mit dem Digi­tal­pakt kann man ja auch ande­re Raum­kon­zep­te (z.B. PC-Ecken oder Grup­pen­ar­beits­räu­me) netz­werk- und elek­tro­tech­nisch finan­zie­ren, statt in vor­han­de­nen schu­li­schen Kate­go­rien zu den­ken. Oder ein kom­plet­tes Lear­ning-Lab mit mobi­lem Kon­zept ein­rich­ten und pla­nen (du kannst ja auch 3d-Druck, VR, Mikro­con­trol­ler, Robo­ter­tech­nik etc. för­dern las­sen). Im Klas­sen­satz geht da auch schon Koh­le durch.

    Gruß,

    Maik

    • Andreas

      Wow! Das sind noch­mal gute Anre­gun­gen, vie­len Dank!

    • Andreas

      Kur­ze Rückfrage:
      „Das eine heißt Erneue­rung vor­han­de­ner Aus­stat­tung – die ist för­der­fä­hig, z.B. der Aus­bau des WLAN auf den neu­es­ten Stan­dard.“ – gilt das auch für End­ge­rä­te (Note­bo­ok­wa­gen)?

  • Nein. Das fällt unter End­ge­rä­te. Magst du mal Kon­takt zur Medi­en­be­ra­tung in dei­ner Regi­on auf­neh­men? Wir haben eigent­lich stan­dar­di­sier­te Prä­sen­ta­tio­nen, die die För­der­richt­li­nie sehr gut und ver­ständ­lich auf­be­rei­ten. Das Blog hier ist ja eigent­lich eher pri­va­ter Natur …

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