„Herr Riecken, im Rahmen von Veranstaltung x möchte ich Sie anfragen, ob …“
Tja. Das Los eines medienpädagogischen Beraters in NDS ist hart bezüglich Dingen wie der Honorartätigkeit.
1. Aufgaben der Lehrkräfte als medienpädagogische Beraterinnen und Berater in den kommunalen Medienzentren
Die Lehrkräfte als Beraterinnen und Berater für Schulen in den kommunalen Medienzentren haben ausschließlich medienpädagogische Aufgaben zu erfüllen:
1.1 Beratung der Schulträger, Schulen und Kindertagesstätten
1.1.1 bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Medienausstattung,
1.1.2 bei der Erstellung von Medienentwicklungsplänen sowie
1.1.3 bei der Einrichtung und bei der Betreuung von Computernetzwerken.
1.2 Unterstützung der Schulen und Kindertagesstätten bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards für die Vermittlung von Medienkompetenz.
1.3 Ermittlung und Koordinierung des Medienbedarfs.
1.4 Gewährleistung und Unterstützung der medienpädagogischen Fortbildung durch Lehr-gänge, schulinterne Fortbildung und Tagungen.
1.5 Förderung aktiver Medienarbeit, Medienkulturarbeit und Medienproduktion in Schulen.
1.6 Kooperation mit regionalen und überregionalen Medienanbietern.
1.7 Entwicklung von Vorschlägen zu Kreis übergreifender Zusammenarbeit mit den anderen Medienzentren in Absprache mit den kommunalen Trägern.
https://www.nibis.de/uploads/1chaplin/files/Erlass_MZ_19_06_06.pdf
Wenn ich jetzt „nebenbei“
- Apple Distinguished Educator / Microsoftpendant gegen Honorar
- auf Veranstaltungen kommerzieller Art als Referent zu diesen Themen gegen Honorar
- usw.
herumhopsen will, muss ich das als Nebentätigkeit hier in NDS zumindest anzeigen. Die genehmigende Stelle weiß aufgrund von behördeninternen Abläufen in der Regel gar nicht, dass ich medienpädagogischer Berater bin und wird sich auf die Unterschrift meiner Schulleitung verlassen, die wiederum den Erlass wahrscheinlich nicht jedesmal vorher liest – außerdem kann ich in der Anzeige der Nebentätigkeit Dinge ja auch möglichst offen lassen. Damit dürfte ich das formal alles machen. Fertig. Es lebe das Beamtentum.
Aber nebenbei verstößt eine solche Tätigkeit inhaltlich natürlich ein klitzkleines Bisschen gegen das Neutralitätsgebot. Ein Berater, der nebenbei für Apple Deutschland / Microsoft / Google / Amazon / Facebook / whatever arbeitet und Träger bei der Auswahl von Hardwaresystemen berät (natürlich ein extrem konstruierter und hypothetischer Fall) – hm… . Wenn das irgendeine vorgesetzte Stelle irgendwann mal genau so sieht, wird bzw. muss mir diese Tätigkeit untersagt werden.
Als Lehrkraft? Kein Problem. Steht alles nicht in den Aufgaben im entsprechenden Erlass. In meinem schon.
Deswegen mache ich das nicht. Allerdings mache ich nebenbei etwas für einen Schulbuchverlag (Autorentätigkeit, Beratung bei der Erstellung von Lernmedien usw.) – das steht nicht in meinem Erlass. Und trotzdem: Werde ich auf dienstlichen Veranstaltungen nach empfehlenswerten Lehrwerken gefragt, lege ich diese Verbindung offen und sage, dass ich genau aus dem Grund dazu nicht beraten werde – weil ich nicht neutral bin – trotz der vergleichsweise lächerlichen Summen, die da fließen.
Verbindungen und Verdienste offenlegen – es dürfte kaum ein größeres Tabuthema in der Lehrerdigiszene geben – verschämt per DM vielleicht.
Das Ganze hat eine Kehrseite: Auf kommerziellen Veranstaltungen bestimmt so der jeweilige kommerzielle Anbieter ganz allein über die Inhalte. Natürlich kann ich „undercover“ als Teilnehmer mit dorthingehen, aber ich kann Inhalte und Haltungen nicht setzen, keine anderen Perspektiven durch z.B. Keynotes oder Workshops öffnen usw.. Das ist der Preis. Und der Preis ist auch, dass Kommerzielle über erheblich größere Ressourcen zum Setzen von Inhalten und Haltungen verfügen. Ob diese Regelung im bestehenden System also unter dem Strich ihren Zweck erfüllt … Formal bestimmt.
Ich mag es, wenn jemand so differenziert reflektiert, welche Tätigkeiten sich mit seinem jeweiligen Status als Landesbeamter im Schuldienst vereinbaren lassen und welche nicht. Wäre das doch die Regel!