Medienentwicklungsplanung & Medienbildungskonzepte – Basics
Dies ist ein Auszug aus meinem gerade entstehenden Buch („Schule im Zeitalter der Digitalisierung“).
Was ist überhaupt ein Medienentwicklungsplan?
Medienentwicklungsplanung ist ein Prozess, dessen Komplexität immer wieder unterschätzt wird – vor allem im Bereich der Moderation. Er ist eng verknüpft mit einem weiteren Prozess: Dem der Medienbildungskonzeptentwicklung an den Schulen. Sie werden in diesem Kapitel meinen mühevollen Versuch sehen, beide Prozesse einzeln abzuhandeln, obwohl sie eigentlich sehr eng miteinander verknüpft sind.
Zentrale Begriffe wie Medienkonzept, Medienentwicklungsplan und Medienbildungskonzept werden zurzeit in verschiedenen Bundesländern noch unterschiedlich mit Bedeutung gefüllt. Durchzusetzen scheinen sich mittlerweile folgende Definitionen:
Ein Medienkonzept umfasst einen meist regionalen Medienentwicklungsplan und die dazugehörigen Medienbildungskonzepte der Schulen. Es ist quasi der Oberbegriff.
Ein Medienentwicklungsplan ist ein Konzept zur Ausstattung von Schulen in gemeinsamer Trägerschaft oder in einer Region.
Medienentwicklungsplanung
Wenn der Träger aktiv in den Prozess der Medienentwicklungsplanung einsteigt, dann müssen die Schulen sich nicht mehr darum kümmern, Haushaltsmittel für die Ausstattung mit digitalen Geräten einzuwerben. Diese Haushaltsmittel stehen bereits über einen gewissen Zeitraum hinweg fest zur Verfügung.
Die Schulen müssen nicht mehr Angebote für das einholen, was sie sich wünschen – das macht der Träger entsprechend den pädagogischen Vorgaben – später im Prozess idealerweise auf Basis sich stetig entwickelnder Medienbildungskonzepte.
Der Träger stellt seinen Schulen im Rahmen seiner Medienentwicklungsplanung Menschen an die Seite, die sich um Pflege und Wartung der vorhandenen Geräte kümmern.
Der Schulträger wird aber auch im Rahmen von sogenannten Jahresinvestitionsgesprächen mit seinen Schulen gemeinsam die Anschaffungen des letzten Jahres und die der kommenden durchsprechen.
Ein Medienentwicklungsplan dient primär dem Schulträger dazu, seinen Ausstattungs‑, Verwaltungs- und Supportaufgaben gemäß der jeweils gültigen Vereinbarungen mit dem zuständigen Bundesland gerecht zu werden.
Er garantiert den Schulen verlässliche Unterstützung bei auftretenden Hardware- und Netzwerkproblemen, schränkt u.U. aber die Auswahl von Soft- und Hardware zugunsten einer besseren Wartbarkeit etwas ein, wobei eine sich entwickelnde Medienentwicklungsplanung sich immer auch an die Bedürfnisse der Schulen anpassen wird.
Es ist aber etwas vollkommen anderes, innerhalb einer Trägerschaft z.B. drei verschiedene Betriebssystemplattformen für Tablets managen zu müssen als Schulen mit unterschiedlichen Roboterbausätzen zu bedenken. Das erste ist supporttechnisch nicht beherrschbar, das zweite für externe IT-Betreuung fast vernachlässigbar.
So einleuchtend dieser Umstand sein mag, so schwierig ist er in der Folge tatsächlich zu realisieren. Jeder Ruf nach „einheitlicher“ (und damit erst wartbarer) Ausstattung sieht unweigerlich ausschreibungsrechtliche Probleme (Stichwort: anbieterneutrale Ausschreibung) mit sich und ruft Kritiker auf den Plan, die „lobbyistische Einflussnahme“ über den Träger auf die Schulen wittern. Daher sind Gespräche und Austausch in jeder Phase einer Medienentwicklungsplanung unerlässlich.
Medienentwicklungsplanung ist folgerichtig zwar immer Aufgabe des Schulträgers, hat aber stets in enger Absprache mit den von ihm betreuten Schulen zu erfolgen (man kann es nicht oft genug wiederholen …), um Projektrisiken zu minimieren. Die Voraussetzungen für ein an einer Schule wirklich gelebtes Medienbildungskonzept sind durch einen vorhandenen Medienentwicklungsplan wesentlich besser. Zumindest in Niedersachsen sind Beratungsleistungen zur Erstellung eines Medienentwicklungsplan als „begleitende Maßnahmen“ zudem über den Digitalpakt förderfähig https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html.
Wenn in einem Bereich die Medienentwicklungsplanung anläuft, sollten die Schulen ihrerseits bereit sein, sich an diesem Prozess zu beteiligen und ihn aufmerksam in der Presse verfolgen. Auch die Anwesenheit von Schulvertretern im Kultur- und Schulausschüssen schadet nicht.
Medienbildungskonzepte
Medienbildungskonzepte werden an den Schulen entwickelt. Die Schule bestimmt nach Kriterien wie z.B.
- didaktischen Erfordernissen
- methodischen Entscheidungen
- pädagogischen Anforderungen
- curricularen Vorgaben
wie sie die Arbeit mit und über Medien in ihren schuleigenen Arbeitsplänen bzw. Hauscurricula verankert.
Ein Medienbildungskonzept erleichtert die Argumentation gegenüber dem Träger, aber auch gegenüber Fördervereinen oder Sponsoren, wenn es um z.B. Beschaffung von Geräten oder der Ausstattung mit Netzwerktechnik geht. Es kann ein öffentlichkeitswirksames Instrument zur Darstellung der Schule sein. Auf Basis eines Medienbildungskonzeptes ist z.B. die Empfehlung von konkreter Hard- und Software durch entsprechend qualifiziertes Personal, z.B. beim Schulträger, überhaupt erst möglich.
Bei der Ausstattung von Schulen ist grundsätzlich immer Infrastruktur die Basis (Internetanschluss, LAN, WLAN) – sie wird auch primär durch den Digitalpakt gefordert. Infrastruktur erfordert streng genommen kein einziges fertiges Medienbildungskonzept – gleichwohl setzt der Digitalpakt bereits an dieser Stelle ein solches voraus. Ich arbeite in dieser Phase gerne mit fertigen Musterkonzepten, die die formalen Anforderungen des Digitalpaktes erfüllen.
Es sollte die Zeit der aufwändigen Erstellung von digitaler Infrastruktur von den Schulen genutzt werden, um in der Prozess der Medienbildungskonzeptentwicklung einzusteigen. Der Träger kann auf dieser Basis seine Medienentwicklungsplanung entwickeln. Wie bereits angedeutet, können aus pragmatischen Erwägungen heraus – z.B. des realistisch in der Region möglichen Supports – meist nicht alle individuellen Wünsche jeder einzelnen Schule und Fachschaft dabei Berücksichtigung finden. Das ist weitaus weniger „schmerzvoll“ für alle Beteiligten, wenn diese Aspekte bereits im Prozess gemeinsam besprochen, begleitet und auch gelenkt werden.