Sexting – abstrakter Trend oder Realität?
In zunehmenden Maße findet das Thema Sexting mediale Aufmerksamkeit:
Sexting ist die private Verbreitung erotischen Bildmaterials des eigenen Körpers über Multimedia Messaging Services (MMS) durch Mobiltelefone. Das aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum stammende Kofferwort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting
Eine Dokumentation zu möglichen Ursachen ist in der Mediathek von 3Sat hoffentlich noch etwas länger abrufbar:
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615
Dadurch ist mir klar geworden, dass es sich um ein reales und kein medial erdachtes Phänomen handelt. Mir ist auch klar geworden, wie wichtig es genau an dieser Stelle ist, das Thema offensiv anzugehen, weil die Folgen für die Betroffenen wahrscheinlich kaum absehbar sind.
Es gibt erste Ratgeber und Berichte darüber, wie Erwachsene sich verhalten sollen, wenn sie durch ihre Kindern mit diesem Thema konfontiert werden:
- http://schau-hin.info/news/artikel/nacktbilder-aufs-handy-phaenomen-sexting.html
- http://www.bild.de/digital/internet/smartphone/trend-sexting-bei-jugendlichen-32224586.bild.html
- http://www.fnp.de/ratgeber/familieundlebensart/Wenn-Jugendliche-Nacktbilder-mailen;art288,618860
Ich gehe davon aus, dass Kinder und Jugendliche Dinge immer früher machen und dass sie es zunächst weitgehend unbemerkt von ihrem Elternhaus tun – gerade auf dem Feld der Sexualität.
Der rechtliche Rahmen ist in Deutschland auch interessant – ich habe mal die für mich besonders bemerkenswerten Stellen fett gesetzt.
Nach § 184b StGB ist die Verbreitung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind pornografische Darstellungen von sexuellen Handlungen von, an oder vor Personen unter 14 Jahren, strafbar. Im Falle von Darstellungen tatsächlicher Geschehen oder wirklichkeitsnahen Darstellungen ist bereits der Besitz strafbar. In einer separaten Vorschrift § 184c werden analog dazu auch Verbreitung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von 14 bis 18 Jahren beziehen, unter Strafe gestellt, allerdings ist dabei das Strafmaß generell geringer, der Besitz von nur wirklichkeitsnahen Darstellungen ist nicht strafbar und für einvernehmlich hergestellte Jugendpornografie gibt es eine Ausnahme von der Besitzstrafbarkeit für Personen, die als Minderjährige selbst an der Produktion beteiligt waren.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht
Das minderjährige Pärchen darf also derartiges Material von sich besitzen – der Gesetzgeber traut diesen einen verantwortungsvollen Umgang damit zu. Ich hätte da generell so meine Bedenken, da es ja gerade in diesem Alter auch Beziehungen geben soll, die nicht in Harmonie enden. Was geschieht dann in Affektsituationen mit diesem Material? Wird ein dermaßen „bestücktes“ Handy jemals in die Hand von Eltern oder anderen Vetrauenspersonen gelangen?
Weiter:
Nach bisheriger Rechtsprechung ist Pornografie, auch in der Ausprägung als Kinderpornografie, nur dann anzunehmen, „wenn eine auf die sexuelle Stimulierung reduzierte und der Lebenswirklichkeit widersprechende, aufdringlich vergröbernde, verzerrende und anreißerische Darstellungsweise gewählt wird“ und „wenn unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt werden sowie ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt“
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht
und nochmal, womit wir beim Sexting wärenl:
Seit der Änderung des § 184b StGB vom 31. Oktober 2008, in Kraft getreten am 5. November 2008, ist auch das Verbreiten, Besitzen etc. sogenannter Posing-Fotos grundsätzlich strafbar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbildungen von Kindern, die ihre unbedeckten Genitalien oder ihr unbedecktes Gesäß in „aufreizender Weise zur Schau stellen“. Derartiges Zur-Schau-Stellen erfüllt regelmäßig die Tatbestandsalternative „sexuelle Handlungen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht
Es soll ja diese sozialen Netzwerke und WhatsApp geben, bei denen das Teilen von Fotos nur einen Fingerwisch weit entfernt ist.
Noch mehr Fragen:
- Vielleicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau dieses Teilen eine Art von Verbreitung dar?
- Wie entscheidet ein jugendlicher Smartphonebesitzer darüber, ob die abgebildete Person vor dem Gesetz ein Kind oder jugendlich ist?
- Wie ist gewährleistet, dass nicht auch Kinder (also Menschen unter 14 Jahren) Sexting betreiben? Smartphone und WhatsApp-Account genügen.
- Welchen Reiz haben derartige Bilder für einschlägige kinderpornographische Kreise?
- Was sagt allein die Weiterleitung solcher Bilder über a) das Reflexionsvermögen und b) die Medienkompetenz Jugendlicher aus?
- […]
Vielleicht(!) dürfte man sich unter Zeugen (jeweils anderes Geschlecht!) solche Bilder noch zeigen lassen. Schon die Recherche danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kinderpornographischem Material (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).
Am ehesten kommen m.E. hier die Eltern im Rahmen ihrer Erziehungs- und Fürsorgepflichten als primäre Akteure in Betracht.
So oder so ist das nicht unsere Koppel, sondern das Feld von Profis.
Bei einigen Profis wiederum fürchte ich, dass das Fehlen des üblichen Musters
Sich als Kind ausgebender Pädophiler nötigt im Chatraum Kind zum Blankziehen und verwendet diese Bilder dann in kinderpornographischen Tauschbörsen.
für Verwirrung sorgen dürfte. Im Extremfall reden wir hier von Gewalt von Kindern gegen Kinder oder von Gewalt Jugendlicher gegen Kinder oder Jugendliche.
Was die Veröffentlichung solcher Bilder gerade für einen Heranwachsenden bedeutet und welche Folgen (suizidale Tendenzen) das im Extremfall haben kann, dürfte hinlänglich bekannt sein.
Was würdet ihr also tun, wenn ihr mit dieser Problematik entweder als Eltern oder Lehrer konfrontiert seid?
Meine Idee ist Öffentlichkeit. Eine Schule, die sich allein zu diesem Problem bekennt, geht jedoch ein immenses Risiko ein. Deswegen sollten idealerweise mehrere Schulen zusammen handeln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zeitungsanzeige in die Öffentlichkeit gehen – idealerweise über Schulartgrenzen hinweg.
Vielleicht lassen sich auf diese Weise Menschen für eine von Profis organisierte Veranstaltung gewinnen, die über die Gefahren des Sextings aufklärt und Raum für Fragen lässt. Auf dieser Veranstaltung müsste idealerweise auch eingefordert werden, dass Eltern von betroffenen Kindern ein Recht darauf haben zu erfahren, was gerade geschieht.
Übrigens:
Ich denke nicht, dass „das böse Internet“ daran schuld ist oder „das böse Smartphone“. Es ist die Haltung von Menschen. Vielleicht überschätzen wir manchmal aber auch gerade Kinder in ihrer Fähigkeit zwischen „öffentlichkeitsgängig“ und „nicht öffentlichkeitsgängig“ zu unterscheiden. Smartphones sind Türen zur Öffentlichkeit. Ist das eigene Kind da immer so kompetent und fähig, wie ich mir es wünsche? Ist es völlig frei von „Gruppendynamiken“ und Endorphinausbrüchen, die eine spontane Situation auszulösen vermag? Das Foto ist einen Fingerwisch weit weg. WhatApp einen weiteren. Keine SD-Karte muss in einen Rechner gesteckt, kein Film zum Entwickeln gebracht werden – wie in der guten, alten Zeit …