Selfiegate

Eine Mit­ar­bei­te­rin des Schwei­zer Par­la­ments hat von sich frei­zü­gi­ge Fotos ver­öf­fent­licht, die teil­wei­se sogar in den Amts­räu­men ihres Arbeit­ge­bers ent­stan­den sind. Die­se Fotos wur­den unter einem pseudonymisierten[ref]Pseudonymisierung: Tat­säch­lich han­delt es sich nicht um eine Anony­mi­sie­rung, da die­se dem Grund­satz der Nicht­ver­kett­bar­keit folgt. Der Twit­ter­ac­count der Dame lie­fer­te offen­bar aus­rei­chend Infor­ma­tio­nen (Ver­ket­tun­gen), die eine Auf­lö­sung des Real­na­mens ermög­lich­te. Anony­me Leh­rer­blogs gibt es damit auch nicht, da bei kon­kre­ten Erleb­nis­be­rich­ten zumin­dest für die Betei­lig­ten oder Freun­de der Real­na­me ermit­tel­bar ist – auch von Per­so­nen, über die geschrie­ben wird.[/ref] Twit­ter­ac­count ver­öf­fent­licht. Fin­di­ge Men­schen ver­moch­ten jedoch, die­sen Account zu depseud­ony­mi­sie­ren. Dar­um ent­spinnt sich jetzt in Blogs und auf Twit­ter (Hash­tag: #sel­fie­ga­te) eine Debat­te dar­über, inwie­fern auf sol­chen Platt­for­men wie Twit­ter oder Face­book gepos­te­te Text­nach­rich­ten, Bil­der und Vide­os von Drit­ten (z.B. Pres­se­or­ga­nen) ver­wen­det wer­den dür­fen. Die Kern­fra­ge lau­tet dabei:

Darf alles, was im Netz ver­füg­bar ist, auch belie­big von Drit­ten ver­wen­det werden?

Beson­de­re Bri­sanz erhält die­se Fra­ge, wenn es um Bil­der, Text­nach­rich­ten oder Vide­os von Jugend­li­chen oder Kin­dern geht, die sich in sozia­len Netz­wer­ken bewe­gen. Immer­hin heißt es in den Geschäft­be­din­gun­gen von z.B. Facebook:

 Für Inhal­te, die unter die Rech­te an geis­ti­gem Eigen­tum fal­len, wie Fotos und Vide­os („IP-Inhalte“), erteilst du uns vor­be­halt­lich dei­ner Pri­vat­sphä­re- und Anwen­dungs­ein­stel­lun­gen die fol­gen­de Erlaub­nis: Du gibst uns eine nicht-exklu­si­ve, über­trag­ba­re, unter­li­zen­zier­ba­re, unent­gelt­li­che, welt­wei­te Lizenz für die Nut­zung jeg­li­cher IP-Inhal­te, die du auf oder im Zusam­men­hang mit Face­book pos­test („IP-Lizenz“). Die­se IP-Lizenz endet, wenn du dei­ne IP-Inhal­te oder dein Kon­to löscht, außer dei­ne Inhal­te wur­den mit ande­ren Nut­zern geteilt und die­se haben sie nicht gelöscht.

Quel­le: https://www.facebook.com/note.php?note_id=10150282876970301

Was das im Ein­zel­nen bedeu­tet, ist recht­lich hier sehr schön zusam­men­ge­fasst. Hier gibt mehr unge­klär­te als geklär­te Fra­gen, z.B. ob eine nicht voll geschäfts­fä­hi­ge Per­so­nen die­se Rech­te über­haupt ein­räu­men kann. Des­sen unge­ach­tet erklärt man sich bei der Nut­zung von Face­book mit deren AGB ein­ver­stan­den. Gel­ten die­se AGB, darf Face­book z.B. eine Wer­be­kam­pa­gne mit mei­nem Kon­ter­fei star­ten ohne mich zu fragen.

Dua­lis­men

Die reflex­ar­ti­ge Ant­wort auf die­se Pro­ble­ma­tik der Anders­den­ken­den ist im Wesent­li­chen die, die man Eric Schmidt (Goog­le) mal in den Mund gelegt hat

Wenn es etwas gibt, von dem Sie nicht wol­len, dass es irgend­je­mand erfährt, soll­ten Sie es viel­leicht ohne­hin nicht tun.“ – Zitiert von Chris­ti­an Stö­cker in: Goog­le will die Welt­herr­schaft (Auf die Fra­ge nach dem Daten­schutz bei Goog­le), 8. Dezem­ber 2009. spiegel.de/netzwelt

Quel­le: http://de.wikiquote.org/wiki/Eric_Schmidt

Die Lösung soll also laut der Kri­ti­ker sein, nichts im Netz zu ver­öf­fent­li­chen, von dem man nicht will, dass es miss­braucht oder in einen ande­ren Kon­text wird. Bis­her ist das sehr dua­lis­tisch: Ganz oder gar nicht.

Inten­dier­te Öffentlichkeit

Da Dua­lis­mus einer der beson­ders unbe­lieb­ten Din­ge im Netz ist, gibt es Bestre­bun­gen, Zwi­schen­tö­ne zwi­schen „pri­vat“ und „öffent­lich“ zu kon­stru­ie­ren bzw. mora­lisch ein­zu­for­dern, z.B. bei Phil­ip­pe Wampf­ler bereits in meh­re­ren Artikeln.

Das, was dort beschrie­ben wird, lässt sich für mich am ehes­tens mit dem Begriff „inten­dier­te Öffent­lich­keit“ fas­sen. Äuße­run­gen, Foto- oder Videou­ploads sind in die­ser Les­art nicht welt­öf­fent­lich gemeint, son­dern für einen bestimm­ten Zweck und Adres­sa­ten­kreis bestimmt.

Zum Bei­spiel ist das Face­book­pro­fil eines Freun­des für die Men­schen bestimmt, mit denen er aus eige­ner Ent­schei­dung Infor­ma­tio­nen teilt. Obwohl es öffent­lich zugäng­lich ist, darf ich es in der Les­art der inten­dier­ten Öffent­lich­keit nicht ein­fach in einem Kon­text auf­ru­fen, der von ihm nicht vor­ge­se­hen wor­den ist – etwa im Rah­men einer Unter­richts­stun­de zur Medi­en­kom­pe­tenz oder von sei­nen Eltern zur Aus­for­schung des Privatlebens.

Über­tra­gen auf Sel­fie­ga­te ist es Unrecht, dass die Iden­ti­tät der Frau auf­ge­deckt und für die gewinn­ori­en­tier­te Nut­zung im Rah­men von Bericht­erstat­tung in der Pres­se ver­wen­det wur­de, weil es für die Frau eben ekla­tan­te Fol­gen hat und sie einer sol­chen Ver­wen­dung über ihre inten­dier­te Öffent­lich­keit hin­aus nie zuge­stimmt hätte.

Ich als Lehr­kraft muss eine Bewer­tung mei­ner dienst­li­che Iden­ti­tät auf Bewer­tungs­por­ta­len dul­den. Muss ich auch dul­den, dass die­se Ergeb­nis­se z.B. in einer Schü­ler­zei­tung frei ver­wen­det werden?

Gera­de das letz­te Bei­spiel zeigt, dass ich nicht ein­mal selbst Din­ge preis­ge­ben muss, um mit die­ser grund­sätz­li­chen Fra­ge­stel­lung kon­fron­tiert zu sein und nicht unmit­tel­bar „selbst schuld“ bin, weil ich frei­wil­lig Daten ver­öf­fent­licht habe.

Mit der Anmel­dung zu Face­book hat man aber zumin­dest gegen­über Face­book selbst zuge­stimmt, dass es eine inten­dier­te Öffent­lich­keit in Bezug auf Face­book nicht gibt.

Mei­ne Webrealität

Über die Mög­lich­keit, Daten zu kon­trol­lie­ren, habe ich schon an ande­rer Stel­le geschrie­ben. Ich gehe davon aus, dass mit Daten im Netz das gemacht wer­den wird, was für irgend­wen einen Sinn ergibt. Das ist nicht schön. Das mag mora­lisch ver­werf­lich sein. Es ist viel­leicht aber die Natur des Menschlichen.

Was genau wäre nötig, um ein ehr­ba­res Anlie­gen wir eine Ver­an­ke­rung der „inten­dier­ten Öffent­lich­keit“ in einem glo­ba­li­sier­ten Netz zu eta­blie­ren? Zusätz­lich natür­lich – wie immer – am bes­ten ohne staat­li­che Eingriffe?

Rea­lis­ti­scher erscheint mir die Ein­sicht, dass ich die Kon­trol­le über mei­ne Daten an der Pfor­te zum Netz schlicht abge­be. Dazu muss man – fin­de ich – begrei­fen, dass der Begriff der Kopie im Netz völ­lig unan­ge­bracht ist. Die digi­ta­le Reprä­sen­ta­ti­on z.B. eines Fotos auf mei­nem Rech­ner und im Brow­ser eines Web­sur­fers ist iden­tisch. Die Res­sour­ce wird qua­li­ta­tiv nicht schlechter.

Ich kann in Euro­pa ger­ne ethi­sche Stan­dards haben und mich dar­an hal­ten, muss viel­leicht aber hin­neh­men, dass die­se in ande­ren Berei­chen der Welt belä­chelt wer­den werden.

Ich kann also momen­tan eigent­lich nur – zumin­dest für die Daten, die ich selbst ver­brei­te – immer einen Fil­ter vor­schal­ten und genau prü­fen, ob ich mit dem Ver­lust der Kon­trol­le über die­se Daten leben kann, bis es welt­weit gül­ti­ge mora­li­sche Regeln gibt. Das ist ziem­lich unbe­quem nicht mehr auf Ver­hal­ten in der Ver­gan­gen­heit anwend­bar, also eigent­lich unrealistisch.

Ein­fa­cher bekom­me ich ggf. die Pro­ble­ma­tik mit den Daten in den Griff, die Drit­te über mich ins Netz ein­stel­len – daher kann ich theo­re­tisch jetzt schon weit­aus bes­ser vor­ge­hen, als gegen ein Nackt­fo­to, wel­ches ich selbst ver­öf­fent­li­che und wel­ches dann über die von mit inten­dier­te Öffent­lich­keit hin­aus Krei­se zieht.

Pro­vo­zie­ren­des

Die unbe­küm­mer­ten Daten­ge­ber der letz­ten Jah­re bekom­men lang­sam aber sicher eine Ahnung davon, was mit ihren Daten gesche­hen kann, bzw. was der Preis für Bequem­lich­keit in der Nut­zung digi­ta­ler Werk­zeu­ge ggf. ist. Das Kon­zept der inten­dier­ten Öffent­lich­keit kommt mir ein wenig so vor wie eine Aus­re­de zum Erhalt des eige­nen Selbst­bil­des: „Ja nun, die Daten habe ich aus Bequem­lich­keit ver­brei­tet, aber das die so und so ver­wen­det wer­den, habe ich nicht gewollt und auch nicht gewusst! Und eine Rück­kehr ist doch gar nicht mehr mög­lich, so sehr wie sich die­se Diens­te in mei­nem Leben eta­bliert haben.“ – Bei Face­book hät­te man es aber wis­sen kön­nen – es gab genug Leu­te, die die AGB gele­sen und dar­über auf­ge­klärt haben.

Auf mei­nen Eltern­aben­den zur Medi­en­kom­pe­tenz erge­ben sich genau dar­aus immer wie­der für das Publi­kum recht ver­stö­ren­de Ant­wor­ten auf bestimm­te Fra­gen, z.B. nach der Her­kunft von Sex­ting (es waren wahr­schein­lich Erwach­se­ne in Fern­be­zie­hun­gen, die damit ange­fan­gen haben) und grund­sätz­lich waren es auch immer Erwach­se­ne, die aus Bequem­lich­keit nut­zen und Diens­te ver­wen­den, sich aber nun über das unre­flek­tier­te Ver­hal­ten ihrer Kin­der auf­re­gen. Der Gip­fel war neu­lich das Ver­schi­cken einer PIN für eine Kre­dit­kar­te über Whats­App in die USA. Mein Lieb­lings­satz dabei:

Kin­der und Jugend­li­che sind oft genug Spie­gel des Ver­hal­tens ihrer Vorbilder.

Wenn wir als Vor­bil­der Kon­zep­te wie die inten­dier­te Öffent­lich­keit für uns und unse­re Kin­der ent­wer­fen und über die damit ver­bun­de­ne Moral nach­den­ken, ist das wich­tig und gut. Wir dür­fen nur (noch nicht) Vor­bild in dem Glau­ben sein, das Netz (und die Mensch­heit) wäre dies­be­züg­lich bereits zu ethi­schen Grund­sät­zen bekehrt. Dar­auf weist zur­zeit eher wenig hin.

Daher ist der Begriff „inten­dier­te Öffent­lich­keit“ ein theo­re­ti­sches Kon­strukt und kann als sol­ches m.E. nicht zur Recht­fer­ti­gung von vor­han­de­nem Ver­hal­ten die­nen, obwohl es etwas Trös­ten­des hat, zu kon­stru­ie­ren, dass gera­de Jugend­li­che viel­leicht ins­ge­heim schon immer impli­zit nach dem Kon­strukt der inten­dier­ten Öffent­lich­keit im Netz handeln.

Die Ant­wort auf die Ein­gangs­fra­ge lau­tet also für mich zu die­sem Zeitpunkt:

Nein, es ist nicht in Ord­nung, dass Inhal­te von mir durch Drit­te belie­big ver­wen­det wer­den. Es ist aber naiv so zu tun, als geschä­he das nicht oder wür­de in abseh­ba­rer Zeit nicht mehr geschehen.

Was ich im Netz nicht veröffentliche

Die Netz­ta­ge Springe rücken näher. Im Gegen­satz zum übli­chen Web2.0‑Optimismus-Sprech wird hier schon in der Ankün­di­gung ein eher düs­te­res Bild vom Netz mit sei­nen Wir­kun­gen gezo­gen, die es auf Gesell­schaft und Kul­tur ent­fal­tet. Ich bie­te einen Vor­trag zum The­ma „Die eige­ne Daten­spur ownen“ an – ein Aus­druck, der von Kris­ti­an Köhn­topp stammt. In die­sem Vor­trag geht es um Din­ge, die ich im Netz mache und Din­ge, die ich nicht oder teil­wei­se auch nicht mehr mache. Ich ori­en­tie­re mich seit Jah­ren dabei nicht an Aus­sa­gen von Social­me­dia-Exper­ten, son­dern aus­schließ­lich an sol­chen von Men­schen mit soli­dem tech­ni­schen Hin­ter­grund. Ins­be­son­de­re zwei Arti­kel von Doepf­ner (kom­mer­zia­li­sier­tes Inter­net) und Lanier (eher prag­ma­ti­scher Tech­ni­ker) zei­gen eigent­lich ganz gut, wo wir nach mei­ner Ansicht mit dem Netz heu­te stehen.

Fotos, Vide­os und auf­be­rei­te­te Erleb­nis­se aus mei­nem fami­liä­ren Umfeld

Ich habe fünf Kin­der und ver­su­che trotz mei­ner beruf­li­chen Ein­bin­dung es so hin­zu­be­kom­men, dass ich das nicht nur nach außen sage und tat­säch­lich mei­ne Frau die Kin­der dann „hat“. Das ist nicht immer leicht und auch der Haupt­grund dafür, dass man mich eher sel­ten auf Bar­camps antrifft. Fami­li­en­le­ben fin­det eben oft­mals geballt am Wochen­en­de statt, da will ich dann da sein.

Phil­ip­pe Wampf­ler hat poin­tiert und her­vor­ra­gend argu­men­tiert, war­um Fotos und Vide­os von den eige­nen Kin­dern im Netz nichts ver­lo­ren haben. Die Dis­kus­si­on zu die­sem Arti­kel ist abso­lut lesenswert.

Aber auch Geschich­ten aus mei­nem fami­liä­ren All­tag sind für mich abso­lut tabu für die Ver­öf­fent­li­chung. Dabei zäh­len gera­de sol­che Blogs und sol­che Blogs zu mei­nen Favo­ri­ten. Bei­de Autorin­nen ind sich nach mei­ner Mei­nung der Gren­zen und Pro­ble­me ihrer Inhal­te sehr bewusst und bewe­gen sich sehr kom­pe­tent in die­sem Span­nungs­feld. Ich ler­ne sehr viel von bei­den und es macht Spaß, die Tex­te zu lesen.

Für mich gehö­ren sol­che Din­ge jedoch in klei­ne­re Krei­se, aber auch in Vor­trä­ge, die ich hal­te und deren Auf­zeich­nung ich genau des­we­gen nicht wün­sche. Ich schla­ge für mich und mei­ne Geschich­ten da mehr „sozia­les Kapi­tal“ her­aus – wenn man das so kapi­ta­lis­tisch über­haupt sagen kann. Das Gesag­te ist flüch­tig, das Digi­ta­li­sier­te nicht zwangsläufig.

Mir ist sehr bewusst, dass dadurch ein recht distan­zier­ter Ein­druck mei­ner Per­son im Netz ent­steht. Aber genau das ist so gewollt und viel­leicht auch Teil einer Insze­nie­rung, die sich natür­lich struk­tu­rell nicht von der Selbst­dar­stel­lung vie­ler Men­schen in sozia­len Netz­wer­ken unter­schei­det, nur dass die­se bei mir eben sehr kon­trol­liert abläuft.

Anek­do­ten und „Pro­duk­te“ aus dem Schulleben

Mar­tin Klin­ge ist der Pro­to­typ eins Blog­gers, der Außen­ste­hen­den humor­voll, kri­tisch und oft auch sehr mutig Ein­bli­cke in die Welt der Schu­le ermög­licht. Er hat vie­le Leser, über­re­gio­na­le Auf­merk­sam­keit und doch schon so man­ches Mal aus tech­ni­schen Grün­den sein Blog fast geschlos­sen – Mensch Mar­tin :o)… Ich war eine zeit­lang in dem Bereich auch offe­ner, hat­te aber ein bestimm­tes Erleb­nis mit einem Arti­kel, der bis heu­te zu den popu­lärs­ten die­ses Blog gehört. In der Dis­kus­si­on dazu haben mir Schü­le­rin­nen und Schü­ler gezeigt, dass das Ent­schei­den­de nicht mei­ne Inter­pre­ta­ti­on von Anony­mi­sie­rung ist, son­dern das, was Außen­ste­hen­de wie­der­erken­nen wol­len. Gera­de Schü­le­rin­nen und Schü­ler in der Puber­tät kön­nen hier eben nicht immer abs­tra­hie­ren. Ich hat­te das Glück, die Sache direkt klä­ren zu kön­nen – andern­falls wäre schul­ty­pisch ein Lei­che mehr im Kel­ler gewesen.

An Pro­duk­ten von Schü­le­rin­nen und Schü­lern kann ich rein for­mal kein Ver­öf­fent­lichs­recht bekom­men. Ande­rer­seits fin­de ich didak­tisch-metho­di­sche Beschrei­bun­gen ohne Bele­ge für eine gewis­se inhalt­li­che Qua­li­tät immer schwie­rig. Dilem­ma. Herr Rau hat­te mal Schü­le­rin­nen nund Schü­lern einen Euro für das Ver­öf­fent­li­chungs­recht gezahlt. Ich selbst habe mit Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen der Eltern her­um­fuhr­werkt. Schluss­end­lich mache ist das heu­te nicht mehr.

Ein abso­lu­tes NoGo sind auch Erleb­nis­se mit Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen. Frl. Rot hat ihr Blog aus Grün­den schon pri­vat gemacht, Frl. Kri­se schreibt auch viel über die Leh­rer­schaft. Auch die­se bei­den Blogs lese ich schon ganz ger­ne, aber stets auch mit einer bedingt voy­eu­ris­ti­schen Moti­va­ti­on. Mein per­sön­li­ches NoGo hat damit zu tun, dass es mein Job ist, Schu­len und Lehr­kräf­te für die Mög­lich­kei­ten und Poten­tia­le des des Net­zes zu öff­nen. Wür­de bekannt, dass ich das Netz selbst ver­wen­de, um bestimm­te Din­ge öffent­lich zu machen, die ande­re Men­schen nicht öffent­lich dar­ge­stellt haben möch­ten, bekä­me ich sehr rasch ein Glaub­wür­dig­keits­pro­blem. Natür­lich juckt es immer in den Fin­gern, über Unter­schie­de zwi­schen den Schul­for­men gera­de in Bera­tungs­si­tua­tio­nen zu schrei­ben. Auch in poli­ti­schen Krei­sen (ja, auch da sind wir Medi­en­be­ra­ter tätig …) pas­sie­ren gele­gent­lich Din­ge, die ihren Platz ohne Wei­te­res in einer Sati­re­sen­dung fin­den könn­ten. Jour­na­lis­ten sind da von Berufs­we­gen immer sehr interessiert.

Kor­rek­tur­ge­schich­ten

Ent­lar­vend fin­de ich immer wie­der Kor­rek­turt­weets, die bei man­chen Kol­le­gen üblich sind. Bei bestimm­ten, eher all­ge­mein auf­tre­ten­den Feh­lern ist natür­lich eine gewis­se Anony­mi­sie­rung gege­ben. Gleich­wohl weiß ich nicht, wie ein Schü­ler oder eine Schü­le­rin, die den betref­fen­den Feh­ler gemacht hat, die­sen Tweet dann auf­fasst. Die Deu­tungs­ho­heit habe ich im Netz nie. Wenn ich mich also dazu äuße­re, dann allen­falls zur Sta­pel­hö­he oder eben posi­tiv. Zudem passt es für mich nicht, einer­seits Defi­zit­ori­en­tie­rung zu bekla­gen, um dann über­wie­gend defi­zit­ori­en­tiert zu twee­ten und sei es nur im Kor­rek­tur­kon­text. Klar rege ich mich über bestimm­te Feh­ler immer wie­der auf, lege dann den Sta­pel aber lie­ber erst­mal weg, bis die­ser Mit­tei­lungsm­puls ver­aschwun­den ist.

Hob­bys, Vor­lie­ben, Fähigkeiten

Es gibt eine Rei­he von Din­gen, die im Netz von mir bewusst nicht sicht­bar sind. Ich mei­de Platt­for­men, die mich dazu ver­lei­ten, mehr preis­zu­ge­ben als ich eigent­lich nach ein­ge­hen­der Refle­xi­on für rich­tig erach­te – daher bin ich z.B. nicht auf Face­book und selbst von Twit­ter hat­te ich mich eine zeit­lang ver­ab­schie­det, um dann mit einem ande­ren Ansatz zurück­zu­kom­men. Des Wei­te­ren ver­knüp­fe ich Accounts ver­schie­de­ner Diens­te nicht, „fave“, „like“ und „plus­se“ auch nicht – wenn ich etwas gut fin­de, ver­su­che ich zu ver­lin­ken, zu ret­wee­ten oder zumin­dest kurz zu kom­men­tie­ren (Kom­men­ta­re sind im übri­gen tech­nisch auch schwe­rer aus­zu­wer­ten als logi­sche Ope­ra­to­ren wie Likes). Mir ist das dann wirk­lich mehr als einen Klick oder infla­tio­nä­re Ein­la­dung wert – ein ganz schö­ner Anspruch.

Ich könn­te mir nie vor­stel­len, Daten in das Netz zu stel­len, die Rück­schlüs­se auf mein kör­per­li­ches Befin­den zulas­sen, etwa die Anzahl der gefah­re­nen oder gelau­fen­den Kilo­me­ter. Dafür  fal­len mir viel zu vie­le künf­ti­ge Geschäft­mo­del­le ein. Glei­ches gilt für Daten aus dem Bereich der Finanzen.

Dadurch blei­be ich in der Wahr­neh­mung der Men­schen im Netz natür­lich ambi­va­lent. Einer­seits der kri­ti­sche Mensch, der oft quer­schlägt, gera­de bei Main­stream­din­gen und das auch begrün­den kann, ander­seits wohl auch ein Spur Unnah­bar­keit, die natür­lich auch als Arro­ganz gedeu­tet wer­den muss.

Fazit

Das kann man natür­lich alles anders sehen. Mir liegt es fern, das bei ande­ren Men­schen zu wer­ten. Schwie­rig fän­de ich aber z.B. Geschrei, wenn mit den frei­wil­lig gelie­fer­ten Daten dann tat­säch­lich Geschäfts­mo­del­le ent­ste­hen, die eben nicht für all­ge­mei­nen Wohl­stand sor­gen oder sich als kos­ten­in­ten­siv her­aus­stel­len. Unse­re Wirt­schafts­ord­nung basiert auf Wachstum.

Wie wahr­schein­lich ist es da, dass z.B. Men­schen und Schu­len, die sich an einen Anbie­ter fest bin­den (Mein Lieb­lings­bei­spiel aus der Bera­tung: Apple) lang­fris­tig weni­ger zah­len?  Die­ser poten­ti­el­len Kon­se­quenz muss man sich bewusst sein und sie dann eben tra­gen, falls sie ein­tritt. Wel­che Stra­te­gie ver­folgt Goog­le – ein Kon­zern, der Daten ver­mark­tet – mit Goo­g­le­Apps for Edu­ca­ti­on? (für Open­So­ur­ce wer­den weder Lern­be­reit­schaft noch Res­sour­cen aus­rei­chen – man wird in der Flä­che zwin­gend auf kom­mer­zi­el­le Anbie­ter aus ganz prag­ma­ti­schen Grün­den ange­wie­sen sein). Wer­den lang­fris­tig weni­ger oder mehr Daten ver­knüpft und ver­ar­bei­tet?  Wie wer­den pri­va­ten Kran­ken­kas­sen in Zei­ten stei­gen­der Behand­lungs­kos­ten ihre Gewin­ne maxi­mie­ren? Wie die Kreditwirtschaft?

 

 

 

 

 

Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

Der böse Datenschutz

Teil 1: „Moral ist, wenn man mora­lisch ist.“

Nein, man darf Schü­le­rin­nen und Schü­ler als Leh­rer nicht dazu brin­gen, im Netz Pro­duk­te unter dem jewei­li­gen Klar­na­men zu ver­öf­fent­li­chen. Man darf auch nicht Pro­duk­te von Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Netz­öf­fent­lich­keit zugäng­lich machen. Bil­der ver­öf­fent­li­chen? Fehl­an­zei­ge, wenn Per­so­nen den Motiv­schwer­punkt bil­den – das gilt auch für z.B. Klas­sen­fo­tos. Man darf so erst­mal im Unter­richt kei­ne Web2.0‑Tools mit ihnen nut­zen und man darf auch Face­book oder Twit­ter nicht zu unter­richt­li­chen Zwe­cken einsetzen.

Dass man das alles nicht darf, liegt an denen im Ver­gleich zur übri­gen Welt recht eng gefass­ten Daten­schutz­ge­set­zen, an die wir als ver­be­am­te­te Lehr­kräf­te in ganz beson­de­rer Wei­se gebun­den sind. Das ist schlimm, oder? Es behin­dert uns gemein­sam mit dem Urhe­ber­recht in unse­rer täg­li­chen Arbeit, es behin­dert uns dabei, zeit­ge­mäß mit digi­ta­len Medi­en im schu­li­schen Kon­text umzu­ge­hen. Das könn­te doch alles viel leich­ter sein!

Ein Auf­schrei ertönt in der Gesell­schaft, wenn Bür­ger­rech­te beschnit­ten wer­den, wenn pri­va­te Unter­neh­men z.B. ohne Rich­ter­vor­be­halt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten abfra­gen kön­nen – dann ist es ganz schnell aus mit der Anony­mi­tät – als anonym blog­gen­der Kol­le­ge jeman­dem zivil­recht­lich auf die Füße tre­ten? Der Klar­na­me ist dann nur einen Klick ent­fernt – übri­gens wahr­schein­lich sogar auf Jah­re noch nach­weis­bar. Des­we­gen so rich­tig nach Daten­schutz schrei­en? Aber der Staat hat gefäl­ligst dafür zu sor­gen, dass mei­ne Daten und mei­ne Rech­te geschützt wer­den! Und das bit­te­schön auch prak­ti­ka­bel! Und umsetzbar.

Was waren Beam­te noch ein­mal? Ach ja – Bediens­te­te und damit Ver­tre­ter des Staa­tes. Wenn per­sön­li­che Frei­hei­ten bedroht sind, ruft man laut. Wenn Geset­ze, die dafür da sind, per­sön­li­che Frei­hei­ten Drit­ter zu schüt­zen, von uns Lehr­kräf­ten umge­setzt wer­den sol­len, ruft man auch laut.

The­se 1: Ist man selbst als Per­son betrof­fen, fin­det man Daten­schutz super. Soll man Daten­schutz in der Rol­le des Staa­tes umset­zen, fin­det man das doof.

Teil 2: „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant. Die Sor­gen der Daten­schüt­zer sind übertrieben.“

Elek­tro­ni­sche Klas­sen­bü­cher sind eine fei­ne Sache. Unter­richts­pro­to­kol­le, Krank­mel­dun­gen, Beur­lau­bun­gen, Tadel, ver­ges­se­ne Haus­auf­ga­ben – alles kom­for­ta­bel über die Web­schnitt­stel­le oder per Syn­chro­ni­sa­ti­on auf dem Mobil­ge­rät abruf­bar. Lern­platt­for­men mit Leis­tungs­da­ten und Schü­ler­pro­duk­ten – end­lich eine Über­sicht zu den ein­zel­nen Leis­tungs­stän­den, end­lich die Mög­lich­keit, indi­vi­du­ell zu för­dern. Port­fo­lio­sys­te­me? Sehr bequem und trans­pa­rent. Und vor allem: Jeder sieht nur die Daten, die er auch sehen darf! Die­se Daten wer­den meist bei exter­nen Anbie­tern gehos­tet und sind dort zen­tral zugäng­lich. Das ist auch kein Pro­blem. Schließ­lich sind die­se Daten dort sicher und für nie­man­den inter­es­sant – zumin­dest wird das ger­ne kommuniziert.

Nur: Abso­lu­te Daten­si­cher­heit gibt es nicht, obwohl jeder Anbie­ter alles dar­an set­zen wird, den maxi­ma­len Stan­dards gerecht zu wer­den. Lei­der sind zen­tral vor­lie­gen­de Daten immer recht attrak­tiv, da sie in der Regel struk­tu­riert und in ein­heit­li­chen For­ma­ten vor­lie­gen­den, die sich sehr leicht aus­wer­ten las­sen. Die Attrak­ti­vi­tät beschränkt sich dabei nicht auf „die bösen Hacker“. Vor­stell­bar sind auch Aus­wer­tun­gen für künf­ti­ge Arbeit­ge­ber und Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Die Rele­vanz von Daten für zukünf­tig denk­ba­re Kon­tex­te ist heu­te nicht vor­her­seh­bar. Daher ist die Aus­sa­ge „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant“ m.E. sehr mutig, weil eine gehö­ri­ge Por­ti­on „Glas­ku­gel“ ein­ge­dacht wird.

Und ich weiß nicht, ob sowas nie gesche­hen wird. Ich sehe, dass es Men­schen gibt, die bei EC-Kar­ten­za­hun­gen vor mir an der Kas­se bei jedem noch so klei­nen Betrag ihre PIN ein­ge­ben müs­sen, wäh­rend ande­re bei wesent­lich höh­re­ren Sum­men einen Wisch unter­schrei­ben. Das liegt natür­lich nicht dar­an, dass die Zah­lung per PIN dem Händ­ler garan­tiert wird, wäh­rend die Ein­tei­lung der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung per Unter­schrift weni­ger Kos­ten ver­ur­sacht, aber das Risi­ko eines unge­deck­ten Kon­tos birgt. Es kom­men auch nie Zugangs­da­ten gro­ßer Web­diens­te in Umlauf. Auch Kre­dit­kar­ten­da­ten wer­den nicht in ent­spre­chen­den Foren gehan­delt. Unse­re Daten sind sicher. Alle. Immer.

The­se 2: Die Attrak­ti­vi­tät bzw. Rele­vanz von Daten für die Zukunft ist heu­te nicht vor­her­sag­bar. Aus­sa­gen wie „Damit wird schon nichts pas­sie­ren!“ erschei­nen gera­de im Kon­text der heu­te schon beob­acht­ba­ren Ent­wick­lun­gen mutig. 

Teil 3: „Die Klas­sen­bü­cher lie­gen in den Pau­sen frei aus. Im Leh­rer­zim­mer trei­ben sich auch SuS her­um. Da ist es doch gera­de­zu hirn­ris­sig zu sagen, dass Daten in einer geschütz­ten IT-Umge­bung bei einem Anbie­ter nicht viel siche­rer auf­ge­ho­ben sind!“

Rechen­zeit ist nicht teu­er. Auch das Algo­rith­men­schrei­ben nicht son­der­lich. Daten auf Papier sind einem Algo­rith­mus nur mit erheb­li­chem Auf­wand zugäng­lich. Ein Klas­sen­buch muss Sei­te für Sei­te gescannt wer­den, um einer Daten­ver­ar­bei­tung zugäng­lich zu wer­den – auf­grund der indi­vi­du­el­len Klas­sen­buch­füh­rung dürf­ten auch OCR-Ver­su­che einer erheb­li­chen Nach­be­ar­bei­tung bedür­fen. Und dann habe ich immer noch nur die Daten einer Klas­se. Der Auf­wand rech­net sich in der Regel nicht – Leh­rer­ka­len­der und Klas­sen­bü­cher sind Daten­schutz­ka­ta­stro­phen – ohne Fra­ge. Aber nur in einem eng begrenz­tem Kon­text. Eine Daten­bank liegt immer in einem For­mat vor, was einem Algo­rith­mus direkt zugäng­lich ist. Daten auf Papier nicht. Dass die­se bei­den Medi­en so unter­schied­lich behan­delt wer­den, hat also tech­ni­sche Gründe.

The­se 3: „Das Vor­han­den­sein von Daten­schutz­lü­cken auf Papier­me­di­en ist kein Argu­ment für die Daten­ver­ab­ei­tung in Rechenzentren.“

Was macht der Datenschutz?

  1. Er for­dert eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, da dies ein Ein­griff in die Grund­rech­te des Ein­zel­nen darstellt.
  2. Er for­dert Daten­spar­sam­keit: Nur für den jewei­li­gen Zweck erford­li­che Daten dür­fen erho­ben wer­den. Im Fal­le einer tech­ni­schen Pan­ne sind so die offen­ge­leg­ten Daten in ihrer Men­ge von vorn­her­ein begrenzt.
  3. Er schreibt Rech­te fest: Man hat z.B. das Recht, Aus­kunft über die durch eine Fir­ma oder Behör­de ver­ar­bei­te­ten Daten zu verlangen.
  4. Er schützt in beson­de­rer Wei­se die Rech­te von Per­so­nen, die nicht in aus­rei­chen­dem Maße über tech­ni­sche Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, um mög­li­chen Stol­per­stei­ne auszuweichen.
  5. Er nervt, wenn man selbst mit Daten Drit­ter umge­hen möchte.
  6. Er ist viel­leicht jetzt schon voll­kom­men über­flüs­sig, weil eh schon alle Daten über uns frei ver­füg­bar sind. Die Fra­ge ist, ob wir das in eini­gen Jah­ren immer noch den­ken wer­den. Naja. Der Mensch ist von Natur aus gut.

Wer mehr über die Grund­la­gen des Daten­schut­zes im Kon­text von Schu­len hier in Nie­der­sach­sen wis­sen möch­te, sei auf eine Pre­zi ver­wie­sen, die ich nach einer Schu­lung durch Mit­ar­bei­ter des Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten erstellt habe.

Wie gehe ich als explo­ra­ti­ve Lehr­kraft damit um?

  1. Ich erzeu­ge öffent­lich kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (mehr). Ent­spre­chen­de Ein­trä­ge lösche ich zur Zeit aus die­sem Blog. Ich kann im Netz Schü­ler­na­men pseud­ony­mi­sie­ren. Es ist wich­tig, dass ICH das tue. SuS nei­gen oft dazu, gän­gi­ge Nicks aus sozia­len Netz­wer­ken weiterzuverwenden.
  2. Ich kann mir die Ein­wil­li­gung des Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für die Ver­ar­bei­tung von Daten holen, die nicht durch Geset­ze oder Erlas­se abge­seg­net ist. Am bes­ten ent­wi­ckelt dabei die Schu­le selbst Richt­li­ni­en und Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen, die dann ein­fach im Rah­men der Schul­an­mel­dung mit unter­zeich­net wer­den – das macht ja eh jede Schu­le schon für die Ver­wen­dung von Schü­ler­fo­tos, oder? An so eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung sind aber bestimm­te for­ma­le Regu­la­ri­en geknüpft. Viel­leicht gibt es ja einen Juris­ten in der Elternschaft.
  3. Mit exter­nen Anbie­tern müs­sen zwin­gend Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geschlos­sen wer­den (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz).  Es gibt die Unsit­te, z.B. Lern­platt­for­men oder Web­diens­te für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on ein­fach als Erwei­te­rung des „Ver­wal­tungs­net­zes“ zu dekla­rie­ren, des­sen Daten­ver­ar­bei­tung meist durch z.B. hier in Nie­der­sach­sen das Schul­ge­setz gere­gelt ist. Aber auch da gilt der Grund­satz der Erfor­der­lich­keit – hier für Verwaltungsaufgaben.
  4. Die Daten dezen­tral spei­chern, z.B. indem ich eige­ne Schul­clouds auf­baue. Die Daten lie­gen dort meist nicht struk­tu­riert und in einem Umfang vor, der es son­der­lich loh­nend machen wür­de, die­sen Daten­be­stand von außen anzu­grei­fen. Für Angrif­fe von innen hat man ggf. ganz ande­re foren­si­sche Mög­lich­kei­ten.  Neben­ef­fekt: Für einen „staat­li­chen Ser­ver“ gel­ten vie­le Rege­lun­gen nicht, die ein pri­va­ter Anbie­ter umzu­set­zen hat – z.B. die Schaf­fung von „Abhör­schnitt­stel­len“ ab einer gewis­sen Nutzerzahl.

Alles Quatsch und realitätsfern …

… es sind doch eh alle in sozia­len Netz­wer­ken. Post-Pri­va­cy! Es gibt schon jetzt kein Zurück. Mei­ne kur­ze Ant­wort: Was Men­schen selbst durch die Gegend pus­ten, pus­ten sie selbst durch die Gegend. Ich fin­de es nicht immer schlecht, Beruf­li­ches und Pri­va­tes zu tren­nen. Immer­hin erwar­te ich auch von mei­nem Arbeit­ge­ber, dass er sich in bestimm­te Ange­le­gen­hei­ten nicht ein­mischt. Und natür­lich sorgt die Vor­la­ge von Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen für sozia­len Stress, wenn z.B. eini­ge Eltern oder SuS nicht unter­schrei­ben wol­len. Die­ser Stress erzeugt nach mei­ner Erfah­rung aber auch eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Daten­schutz. In der Schul­cloud kann man durch­aus die Ertei­lung eines Accounts von die­ser Erklä­rung abhän­gig machen. Ist es gar nicht zu lösen, arbei­te ich eben mit der gan­zen Grup­pe pseud­ony­mi­siert und bin dann durch nichts ein­ge­schränkt, weil ich – etwas Umsicht vor­aus­ge­setzt – kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erzeuge.

 

 

Sagen Sie mal Herr Riecken, ist Petra immer noch in …

… dabei hat­te Petra erst zu Beginn der Stun­de erfah­ren, dass es eine Klas­sen­ar­beit nach­zu­schrei­ben galt. Aber schon kur­ze Zeit spä­ter wuss­te die bes­te Freun­din Bescheid und woll­te sich nun ver­ge­wis­sern, ob sie war­ten oder allein nach Hau­se fah­ren soll­te. Whats­App macht es mög­lich und klar, dass der von vie­len im Netz beschwo­re­ne „Kon­troll­ver­lust“ über die Infor­ma­ti­ons­ho­heit inner­halb der Schu­le nun auch vir­tu­ell Rea­li­tät gewor­den ist.

Kon­trol­le hat­te man als Schu­le dar­über jedoch noch nie: Gerüch­te, Busch­funk oder indi­rekt ver­mit­tel­te Leh­rer­bil­der gab es schon immer. Neu ist für mich ledig­lich die media­le Prä­senz. Ver­bun­den mit dem Klar­na­men­zwang – etwa bei Face­book oder G+ – sind Äuße­run­gen prak­ti­scher­wei­se viel eher ein­zel­nen Per­so­nen zuzu­ord­nen als frü­her in der dif­fu­sen Gerüch­te­kü­che einer Klein­stadt. Für mich stellt es auch ein gewal­ti­ges Stück „Kon­trol­le“ dar, dass ich mit wenig Auf­wand nun sogar recht ein­fach die Her­kunft einer Äuße­rung per­so­nen­be­zo­gen ermit­teln kann – in gra­vie­ren­de­ren Fäl­len sogar mit amt­li­cher Unter­stüt­zung – schließ­lich ist das Netz kein rechts­frei­er Raum, obwohl das oft behaup­tet wird. Ich habe selbst schon poli­zei­li­che Anzei­gen gemacht und erfah­ren, dass das in straf­recht­lich rele­van­ten Fäl­len, z.B. „Bom­ben­dro­hungs­scher­zen“ ziem­lich schnell gehen kann, bis man Men­schen aus Fleisch und Blut vor sich ste­hen hat.

Schu­le hat­te also in mei­nen Augen die Infor­ma­ti­ons­ho­heit über das, was über sie und ein­zel­ne ihrer Lehr­kräf­te, Schü­ler und Ange­stell­ten ver­öf­fent­licht wird, noch nie. Durch das Inter­net ist aber der „Klein­sys­tem­ge­rüch­te­pro­zess“ trans­pa­ren­ter und doku­men­tier­ba­rer geworden.

Das bie­tet eine Men­ge Chan­cen, die ein „Klein­sys­tem­ge­rüch­te­ver­bund“ nicht hat. Es ermög­licht direk­te Gesprä­che und ver­mit­telt eben­so direk­te Rück­mel­dung, ohne „kom­mu­ni­ka­ti­ve Ban­de“ wie z.B. Eltern oder Stamm­tisch­kol­le­gen. Wenn das geschieht, ist viel gewonnen.

Es ermög­licht aber auch mit ver­hält­nis­mä­ßig wenig Auf­wand eine viel stär­ke­re Kon­trol­le – ein Account bei einem sozia­len Netz­werk öff­net da die Tür. Immer­hin kann ich ja SuS auch direkt wegen einer gepos­te­ten Äuße­rung dis­zi­pli­nie­ren. Oder ich kann – wo ein dis­zi­pli­na­ri­sches Ein­grei­fen nicht mög­lich ist – impli­zit durch mei­ne Macht­po­si­ti­on psy­cho­lo­gi­schen Druck auf­bau­en, etwa mit der Befürch­tung, von nun an schlecht bewer­tet zu wer­den – nicht dass sowas je vorkäme…

Wie ich mich da als Schu­le ver­hal­te, hat nicht mit der Art des „Infor­ma­ti­ons­ho­heits­ver­lus­tes“ zu tun, son­dern allein mit der Hal­tung, die ich gegen­über mir anver­trau­ten Men­schen ein­neh­me. Manch­mal habe ich den Ein­druck, dass der Kon­troll­ver­lust als ein mög­li­cher Initia­tor von Ver­än­de­rung gese­hen wird. Es ist schön und begrü­ßens­wert, wenn das tat­säch­lich ein­tritt. Aber im „Klein­sys­tem­ge­rüch­te­ver­bund“ liegt prin­zi­pi­ell die glei­che Chan­ce – wo ist sie genutzt wor­den? Selbst wenn eine Eva­lua­ti­on das schrift­lich fest­hält, was jeder „eh schon wuss­te“, bedarf es gro­ßer Anst­re­gun­gen, dar­aus auch Kon­se­quen­zen zu zu zie­hen. Im schlimms­ten Fall löst die neue Öffent­lich­keit von Rück­mel­dun­gen ledig­lich gewohn­te sys­te­mi­sche Beiß­re­fle­xe aus.

Ein­mal mehr hal­te ich die Hal­tung für ent­schei­dend – nicht das Medi­um, das die­se transportiert.

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