Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

Grundwissen Deutsch – Überprüfung

Vie­le Deutsch­leh­rer kla­gen, dass SuS in der Ober­stu­fe die ein­fachs­ten Grund­be­grif­fe nicht beherrsch­ten. Ich habe mich in die­sem Jahr ent­schlos­sen, eini­ge wich­ti­ge Tech­ni­ken und Wis­sens­ge­bie­te gezielt zu wie­der­ho­len und in einem klei­ne Test „abzu­prü­fen“.  Eini­ge Text­bei­spie­le sind lei­der nicht unter einer frei­en Lizenz zu bekom­men und muss­ten für die Web­ver­si­on des Tests eli­mi­niert wer­den. Ich den­ke, dass sich da leicht ein Ersatz beschaf­fen lässt.

Hier der Test zum Down­load: ODTDOC | PDF

Der Test ent­hält Fra­gen zu:

  • rhe­to­ri­schen Stilfiguren
  • Erzähl­per­spek­ti­ve
  • klas­si­schem und epi­schem Drama
  • Gedicht­ana­ly­se
  • indi­rek­ter Rede
  • Zitier­tech­nik

Wei­ter­hin habe ich in einem Mate­ri­al grund­le­gen­des zur Anla­ge von Text­ana­ly­sen bzw. Inter­pre­ta­tio­nen zusam­men­ge­tra­gen. Sehr aus­führ­lich und tref­fend fin­det man das m.E. auch hier. In mei­nem Mate­ri­al befin­den sich zwei feh­len­de Refe­rem­zen, die man aber am bes­ten den eige­nen Vor­lie­ben ent­spre­chend mit der Lern­grup­pe zusam­men erstellt. Erar­bei­tet habe ich es an Musils Text „Das Fliegenpapier“:

Hier das Mate­ri­al zum Down­load: ODTDOC | PDF

Warum NC-Lizenzen im Bildungsbereich?

Zwi­schen den Fei­er­ta­gen kommt es im Netz zu Dis­kus­sio­nen, inwie­fern NC-Lizen­zen, also der Aus­schluss einer kom­mer­zi­el­len Nut­zung frei­er Bil­dungs­in­hal­te sinn­voll sind. Lesens­wert ist der in die­sem Zusam­men­hang häu­fig zitier­te Arti­kel von Eric Möl­ler. Auch hier im Blog ist das The­ma in einem Kom­men­tar, den ich bis­her noch nicht ange­mes­sen rea­li­siert habe. Visio­nen von einer neu­en „Bil­dungs­cloud“ sind von Chris­ti­an Fül­ler in der TAZ zu lesen. Ent­schei­dend für die Rea­li­sie­rung die­ser Visi­on wird einer­seits die Rech­te­fra­ge sein ande­rer­seits aber auch die Bereit­schaft sowie die grund­le­gen­de Hal­tung der dar­an mit­wir­ken­den Per­so­nen. Bei letz­te­rem Aspekt hege ich Zwei­fel, inwie­fern eine „Nicht-NC-Lizenz“ sich posi­tiv aus­wirkt und das liegt an den beson­de­ren Umstän­den des Bereichs „Bil­dung“ hier in Deutsch­land. Neh­men wir ein­mal nüch­tern den Ist-Zustand:

  1. Bil­dungs­in­hal­te im schu­li­schen Bereich sind zu > 90% mono­po­li­siert im kom­mer­zi­el­len Bereich (Schul­buch­ver­la­ge)
  2. Erstel­ler von Bil­dungs­in­hal­ten sind zu einem nicht uner­heb­li­chen Anteil Lehr­kräf­te, die für z.B. einen Ver­lag arbei­ten. Die Ver­trags­be­din­gun­gen wären für mich zur­zeit zu schlecht, um so etwas auch zu machen. Vie­le Kol­le­gen, die ich ken­ne, tun es auch mehr der eige­nen Repu­ta­ti­on willen.
  3. Es gibt Platt­for­men mit frei­en Inhal­ten. Nach­hal­tig wer­den die­se Platt­for­men oft von einem per­so­na­li­sier­ten, har­ten Kern mit viel Lie­be und Enthu­si­as­mus getra­gen. Oft sind es „HTM­Ler der ers­ten Stun­de“ und es gibt auch hier gele­gent­lich Nachwuchssorgen.
  4. Vie­le Inhal­te lie­gen auf Ein­zel­web­sei­ten, Blogs usw. weit ver­streut im Netz her­um – hier im Blog ja auch das eine oder ande­re. Es gibt Erschlie­ßungs­ver­su­che durch spe­zi­el­le Such­ma­schi­nen, die man (plu­ra­lis maje­s­ta­tis) aber hin­sicht­lich der Ergeb­nis­qua­li­tät und ‑prä­sen­ta­ti­on eigent­lich eher nicht sinn­voll nut­zen kann.
  5. Es ist im schu­li­schen Bereich üblich, Mate­ri­al aus kom­mer­zi­el­len Quel­len zusam­men­zu­ko­pie­ren ohne die Anga­be einer Quel­le. Wer eine Fest­plat­te aus einem Schul­ko­pie­rer aus­baut, wird wahr­schein­lich nicht vie­le Quel­len­an­ga­ben fin­den. Des­we­gen gibt es eigent­lich auch den Rah­men­ver­trag mit den Ver­la­gen: Es geht dar­um, eine nicht lega­le Pra­xis in begrenz­tem Umfang zuzu­las­sen, dar­an zu ver­die­nen und hin­ter­grün­dig um das Ein­ge­ständ­nis, dass die bestehen­den kom­mer­zi­el­len Lizenz­mo­del­le eigent­lich nicht pra­xis­taug­lich sind.
  6. Weil das Ver­hal­ten unter 5 üblich ist, wird man sei­ne öffent­lich bereit­ge­stell­ten Tex­te als Lehr­kraft auch immer wie­der in kom­mer­zi­el­len Pro­duk­ten ohne Anga­be der Quel­le fin­den – das spei­sen wahr­schein­lich die glei­chen Lehr­kräf­te ein, die mor­gens ihren zusam­men­ge­schnip­pel­ten Zet­tel auf den Kopie­rer legen (wenn sie den nicht sogar erst vor Ort zusammenschnippeln)
  7. Es gibt ein­zel­ne, sor­ry ver­ein­zel­te, die Mate­ria­li­en heu­te schon in ver­schie­de­ner Form (Blog, Wiki usw.) tau­schen. Die Moti­vik scheint mir sehr unter­schied­lich. Vie­len ist gemein, dass sie die­se indi­vi­du­el­le Form der Selbst­be­stimm­heit wegen wäh­len. Die Bereit­schaft zur Schaf­fung gemein­sa­mer Pro­jek­te scheint mit doch recht gering. Das ist bei mir nicht anders. Die­ses Blog dient kla­ren Zwe­cken bar jed­we­der altru­is­ti­schen Zie­le. Selbst­ver­wirk­li­chung ist nur einer. Die­je­ni­gen, die sich öffent­lich im Netz prä­sen­tie­ren, sind gut ver­netzt und berich­ten ein­an­der von neu­en Inhal­ten und Mate­ria­li­en. Dadurch ent­steht manch­mal der Ein­druck, dass das sehr vie­le Men­schen sind. Das stimmt wahr­schein­lich nicht. In der Mit­te einer Schwarms von 100 Fischen sieht man den Rand nicht. Dazu muss man immer wie­der aus dem Schwarm her­aus­schwim­men. Gleich­wohl bewegt die­ser klei­ne Schwarm etwas, von dem ich mich zunehe­mend fra­ge, was es denn genau ist. Mit nebu­lö­sen „Internet-Revolution-Ubergangsphänomen“-Geschnacke tue ich mir äußerst schwer.

Was wird oft als wün­schens­wer­ter Zustand formuliert?

  1. Chris­ti­an Fül­ler beschreibt es in sei­nem Arti­kel: Eine von Leh­rern und Wis­sen­schaft­lern geschaf­fe­ne Cloud, in der Inhal­te für For­schung und Leh­re frei sind. Streng­ge­nom­men müss­te man dafür einen gewal­ti­gen Schritt wei­ter gehen: Die Gesell­schaft bezahlt mich nicht ein­mal schlecht dafür, dass ich Leh­rer bin. Von mir in die­sem Rah­men geschaf­fe­ne Inhal­te sind damit eigent­lich kon­se­quen­ter­wei­se Eigen­tum der Gesell­schaft – nicht mei­nes. Genau wie die Inhal­te öffent­lich-recht­li­cher Sen­der und Uni­ver­si­tä­ten mit öffent­li­chen Gel­dern finan­ziert sind und damit gemein­frei sein müss­ten (vie­le Kol­le­gen den­ken das m.E. nicht kon­se­quent zu Ende – bei den Öffent­lich-Recht­li­chen: „haben, haben, schnell haben!“, bei sich selbst: „Also das ist ja wohl ein Ein­griff in mei­ne Pri­vat­s­sphä­re, dazu darf mich kei­ner zwin­gen!“). Jetzt bezahlt die Gesell­schaft Leh­rer, die Inhal­te für Ver­la­ge schaf­fen, um die­se Inhal­te dann unter Lizen­zen zurück­zu­kau­fen, die eine freie Ver­wen­dung erst nach Ablauf von Jahr­zehn­ten ermög­li­chen – die­se Art von „Neben­tä­tig­keit“ gehört meist auch noch zu den gewünsch­ten – ist das logisch?
  2. Idea­ler­wei­se gibt es eine Rei­he von Men­schen, die bereit sind, Inhal­te unter frei­en Lizen­zen zu erstel­len. Zur­zeit erstel­len und ver­öf­fent­li­chen  schät­zungs­wei­se von 100 Leh­rern maxi­mal zwei Mate­ria­li­en, die sich für den Ein­satz im Bil­dungs­be­reich eig­nen und die unter frei­en Lizen­zen ste­hen (das ist opti­mis­tisch). Das hat mit Rech­te­fra­gen nur am Ran­de zu tun. Eher mit Belas­tung und Zeit. Aber eben auch mit Hal­tung: „Dann kön­nen das ja ande­re kopie­ren. Ich will die glei­che Arbeit wie­der schrei­ben kön­nen. Da könn­ten ja Feh­ler ent­hal­ten sein, die mei­ne Repu­ta­ti­on schädigen.“
  3. Idea­ler­wei­se bezahlt der Staat Ver­la­ge für die Erstel­lung frei­er Mate­ria­li­en. Doof nur, dass es den Föde­ra­lis­mus und die Glo­ba­li­sie­rung gibt. Dann pro­fi­tie­ren ja ande­re von den Res­sour­cen einer Volks­wirt­schaft. Ist ja nicht so, dass unse­re Volks­wirt­schaft von Bil­lig­löh­nen und Aus­beu­tung ande­rer Völ­ker profitiert.
  4. Nie­mand muss mehr fra­gen. Alles darf frei ver­wen­det wer­den. Lizen­zen gibt es nur noch in der Form (edit) CC-BY-SA. Das ist einer­seits recht­lich sehr sicher, ander­seits vor allen Din­gen bequem.
  5. Ich wür­de mir ja wün­schen, dass Fol­gen­des pas­siert: Alle Twit­ter- und Blog­ger-Leh­rer legen ihre Kraft in ein gemein­sa­mes Pro­jekt – ver­mark­ten das in der Art und Wei­se einer digi­ta­len Ram­pen­sau, nut­zen alle Kon­tak­te, um das in der Öffent­lich­keit jen­seits des klei­nen Blogs zu prä­sen­tie­ren. Nur eine sol­che gemein­sa­me Arbeit mit kon­kre­ten Selbst­ver­pflich­tun­gen wird den bestehen­den Struk­tu­ren etwas ent­ge­gen­set­zen kön­nen. Das wird nicht gesche­hen, weil nie­mand von uns altru­is­tisch genug dafür ist, weil jedes zu pla­nen­de Pro­jekt an Grund­satz­fra­gen wie „Wel­che Lizenz?“, „Wel­che Platt­form?“, „Wel­che Far­be?“, „Wel­ches Logo?“ usw. zer­schel­len würde.

Zusam­men­fas­sung

Auch 2012 wer­den Leh­rer Leh­rer blei­ben und Men­schen Men­schen. Die Ver­la­ge wer­den wei­ter an einer Soft­ware schrau­ben las­sen, die wahr­schein­lich nie daten­schutz­kon­form ein­setz­bar und tech­nisch immens schwer zu rea­li­sie­ren sein wird. Leh­rer wer­den wei­ter für Ver­la­ge arbei­ten und Leh­rer wer­den mit dem Copy­right wei­ter so umge­hen, wie sie mit dem Copy­right umge­hen. Unter den jet­zi­gen Rah­men­be­din­gun­gen ist für mich die NC-Lizenz so etwas ähn­li­ches wie der Rah­men­ver­trag zur pau­scha­len Ver­gü­tung von Ansprü­chen der Ver­la­ge: Sie ver­hin­dert nicht, dass Mate­ri­al kom­mer­zi­ell ein­ge­setzt wird, aber sie zeigt ein biss­chen mora­lisch auf, dass das nicht fair ist, genau wie die 10%-12-Seiten-Kopierregel mora­lisch de Zei­ge­fin­ger hebt, dass das, was ich da mor­gens am Kopie­rer tue, eigent­lich so nicht ganz in Ord­nung ist – mora­lisch. Recht­lich immer­hin in gewis­sen Gren­zen schon.

Chemiematerial schülerzentriert

Man sieht es schon an der Auf­ma­chung der Sei­te, dass hier jemand am Wer­ke ist, der einer­seits über viel Erfah­rung, ande­rer­seits über ein gehö­ri­ges Maß an Prag­ma­tis­mus ver­fü­gen muss. Aus­drück­lich emp­foh­len sei hier­mit die Sei­te von Arne Pönitz. Ich mache gera­de sein Part­ner­puz­zle zu dem Stoff­ge­mi­schen und bes­te Erfah­run­gen. Ich habe noch nicht viel Mate­ri­al gesich­tet, aber das, was ich gese­hen habe, hal­te ich für gut ein­setz­bar – z.B. auch vie­le ande­re Ver­su­che, die mich auf ande­re Glei­se und Zugän­ge set­zen – mit den Jah­ren neigt man ja doch dazu, man­ches, was gut funk­tio­niert, immer wie­der zu wie­der­ho­len. Es gibt dort auch Mate­ri­al zu Mathe und Infor­ma­tik, was ich habe nicht beur­tei­len kann.

Mahara: Erste Anwendungsszenarien

Ich arbei­te zur­zeit sehr viel mit Blogs ( hier, hier, hier und hier ). Die­se sind vor­erst nicht öffent­lich, jedoch gibt es bereits schö­ne Pro­duk­te dar­in. Die­se bie­ten vor allem für stil­le­re SuS eine Chan­ce, zu einer pas­sa­ble­ren „sons­ti­gen Leis­tung“ zu gelan­gen als es mit der rei­nen Mit­ar­beit im Unter­richt für sie per­sön­lich wahr­schein­lich zu errei­chen wäre. Bei uns schlum­mert immer noch eine Maha­ra­in­stal­la­ti­on vor sich hin, die via MNET mit unse­rem Schul­mood­le gekop­pelt ist.

Ich habe in die­ser Woche vor den Halb­jah­res­zeug­nis­sen noch ein­mal nach­ge­dacht, ob sich das in Zusam­men­hang mit mei­nen Blog­ak­ti­vi­tä­ten nicht nut­zen lie­ße. Maha­ra ermög­licht den SuS auf sehr ein­fa­che Wei­se, soge­nann­te Ansich­ten anzu­le­gen. Eine Ansicht besteht immer aus drei Spal­ten, die mit ver­schie­den­ar­ti­gen Blö­cken befüllt wer­den kön­nen. Hier ein­mal ein Beispiel:

Man zieht die Blö­cke ein­fach mit der Maus (oder dem Touch­screen) aus den obe­ren Bereich in den unte­ren und kann so kin­der­leicht alle Arten von Medi­en ein­bet­ten, Tex­te schrei­ben… – qua­si eine Art digi­ta­les Pla­kat erstel­len. Klar ist das Lay­out arg ein­ge­schränkt, aber dafür kom­men auch unbe­darf­te Natu­ren recht intui­tiv damit zurecht. Ich erpro­be zwei Anwendungsmöglichkeiten:

  1. Mate­ri­al­samm­lung und ‑hier­ar­chi­sie­rung für einen Kurz­vor­trag (Klas­se 6)
  2. Best-of-Com­pi­la­ti­ons“ aus den eige­nen, gelun­gens­ten Blog­tex­ten, unter­malt mit Bil­dern, Wiki­pe­dia­links, Videos…

Wenn man kon­se­quent mit klei­ne­ren Infor­ma­ti­ons­ar­te­fak­ten in den Blö­cken arbei­tet, erhält man durch­aus fle­xi­ble, anschau­li­che Ergeb­nis­se. Vie­le SuS gehen noch sehr line­ar an die Sache her­an und nut­zen z.B. ledig­lich die mitt­le­re Spal­te. Ich bin noch nicht ganz sicher, inwie­weit das einen Mehr­wert zu Blogs dar­stellt – zumin­dest ist die Nut­zung exter­ner Quel­len (You­Tube, Vimeo, RSS…) bedeu­tend leich­ter mit Maha­ra. Die Ansich­ten kön­nen für das Kopie­ren durch ande­re (Über­ar­bei­tung, Wei­ter­nut­zung) frei­ge­ge­ben wer­den, der Nut­zer bestimmt, wer die jewei­li­ge Ansicht sehen kann… Die Gru­pen- und Social­net­wor­king­funk­tio­nen bedür­fen kei­ner­lei Ein­füh­rung – das ken­nen die SuS irgendwoher.