Von Providern

Ich habe mich lan­ge dage­gen gesträubt, etwas zu Pro­vi­dern zu schrei­ben und mich auf all­ge­mei­ne Anhalts­punk­te beschränkt. Mein Kun­den­pro­fil ist auch als eher fort­ge­schrit­ten zu beschrei­ben. Anlass die­ses Posts ist mei­ne Bestel­lung einer CO-Domain bei 1und1. Aus ver­schie­de­nen Grün­de habe ich dort seit Jah­ren wie­der ein­mal etwas bestellt, obwohl es CO-Domains vie­ler­orts weit­aus güns­ti­ger gibt.

Die Domain wur­de bei 1und1 mit einer DNS-Ver­wal­tung bewor­ben. Die brau­che ich z.B. wenn ich Sub­do­mains oder einen eige­nen Mail­ser­ver nut­zen will, an dem kei­ne SINA-Box hängt. Wich­tig ist für mich, dass ich ver­schie­de­ne A‑Records im DNS kon­fi­gu­rie­ren kann, z.B. um Web- und Mail­ser­ver zu tren­nen. Natür­lich möch­te ich auch anfan­gen ipv6-Adres­sen zu nut­zen, da mehr und mehr mei­ner Anbie­ter so etwas anbie­ten und ich somit jedem Dienst sei­ne eige­ne IP zuwei­sen kann. Vie­le die­ser Fea­tures gibt die DNS-Ver­wal­tung von 1und1 nicht her – zumin­dest nicht in mei­nem Ver­trag, aber ich kann mei­ne eige­nen Name­ser­ver ein­tra­gen, die das dann alles können.

Soweit ist das rei­nes Gekli­cke und 1und1 hät­te nach der Bestel­lung nie wie­der etwas von mir gehört. Der Ein­trag auf einen eige­nen Name­ser­ver klappt bloß auf­grund eines tech­ni­schen Pro­blems bei 1und1 seit fast zwei Wochen nicht – und damit tritt ein Fall für den Sup­port ein. Der Sup­port ist  für mich ein Maß für die Qua­li­tät eines Providers.Er umfasst für mich Din­ge wie Reak­ti­ons­zeit, Bezug der Ant­wort zu mei­nem Pro­blem und natür­lich die Stö­rungs­be­sei­ti­gung – denn Fehl­funk­tio­nen kön­nen immer und über­all vor­kom­men. Mit dem Sup­port von 1und1 ste­he ich seit den besag­ten fast zwei Wochen in Kon­takt. Die Reak­ti­on via E‑Mail dau­ert etwa 2–3 Tage. Zuerst mach­te es den Anschein, als kämen all­ge­mein­gül­ti­ge Text­bau­stei­ne zurück, dann wur­de mein Pro­blem bestä­tigt und geäu­ßert, dass man mit „Hoch­druck“ an einer Lösung arbei­te. Das sind halt so die Abläu­fe in einem gro­ßen Unternehmen.

Wei­ter­le­sen

Moodle nutzen – aber wo und wie hosten?

Mood­le muss betrie­ben wer­den, es bedarf regel­mä­ßi­ger Pfle­ge, Updates sind essen­ti­ell, um die Daten Daten inner­halb eines Mood­le­sys­tems best­mög­lich zu schüt­zen, schließ­lich sind es nicht unse­re Daten, son­dern die der SuS. Vie­les spricht also dafür, dass man die­se Daten jeman­dem anver­trau­en soll­te, der sich damit aus­kennt. Das wie­der­um kos­tet, z.B. bei einem deut­schen Mood­le­part­ner rich­tig viel Geld – selbst im Bereich des ohne­hin schon teue­ren Applikations-Hostings.

Das ist Geld für eine Dienst­leis­tung, von der Ein­zel­ne zwar über­zeugt sein mag, deren Sinn für eine Schu­le sich aber nicht sofort erschließt, weil man den Wert von Mood­le nicht erzäh­len, son­dern nur erfah­ren kann. Man kauft also etwas teu­er ein, von dem man u.U. als Schul­ge­mein­schaft noch gar nicht weiß, ob das für einen passt. Dem­entspre­chend hoch ist der Drang eben­die­ser Schul­ge­mein­schaft, die­ses Geld lockerzumachen.

Des­we­gen gehen ver­schie­de­ne Schu­le und ver­schie­de­ne Leh­rer damit ganz unter­schied­lich um.

Wei­ter­le­sen

Professionell, redundant, 98% Verfügbarkeit

Die­se drei Schlag­wor­te sind mir gera­de bei einem Anbie­ter ins Gesicht gesprun­gen. Das letz­te passt für mich nicht zu den bei­den ande­ren in die­sem Tri­ko­lon. Es wird im Netz ja an allen Orten mit die­sen Ver­füg­bar­kei­ten gewor­ben. Was bedeu­tet eigent­lich „98%“ Verfügbarkeit?

Ein Jahr besitzt 365 Tage. 1% Aus­fall bedeu­tet, dass an genau 3,65 Tagen die Ser­vices die­ses Anbie­ters nicht zur Ver­fü­gung ste­hen dür­fen, ohne dass eine Ver­trags­ver­let­zung sei­tens des Anbie­ters vor­liegt. Im vor­lie­gen­den Fall dürf­ten die Leis­tun­gen also theo­re­tisch für einen Zeit­raum von 7,3 Tagen/Jahr kom­plett aus­fal­len – nicht unbe­dingt am Stück, aber ins­ge­samt. Ein sol­ches Niveau erreicht jeder ernst­haf­te und enga­gier­te Hob­by­pro­vi­der. Im B2B-Bereich dürf­te das abso­lut indis­ku­ta­bel sein… Hier sind Ver­füg­bar­kei­ten von 99,7% marktüblich.

Der Anbie­ter könn­te ein­wen­den, dass es sich nur um eine mög­li­che Absi­che­rung für den unver­schul­de­ten Ernst­fall han­delt und die tat­säch­li­che Aus­fall­si­cher­heit erheb­lich höher lie­gen wird. Wenn aber eine Dienst­lei­tung als „pro­fes­sio­nell“ ver­kauft wird und pro­fes­sio­nel­le Prei­se ver­langt wer­den, habe ich als Kun­de auch ein Recht auf eine pro­fes­sio­nel­le Leis­tung, die sich der Anbie­ter zumin­dest in Bezug auf die Ver­füg­bar­keit offen­bar nicht zutraut…

Sowas regelt aber zum Glück der Markt. Und viel­leicht hat der Anbie­ter ja genau die Nische ent­deckt, die ihm die­se für ihn kom­for­ta­ble Rege­lung im Hoch­preis­seg­ment (vier­stel­li­ge Jah­res­bei­tra­ge wer­den ver­langt) erlaubt. Und viel­leicht kommt es bei der ver­kauf­ten Leis­tung ja auch gar nicht auf eine hohe Ver­füg­b­ar­beit an, sodass ich dem Anbie­ter Unrecht tue.