KI in der Schule? Ist sie nun einmal da und muss man sich deswegen damit beschäftigen?

Es ver­geht kein Tag auf Social Media mit neu­en, coo­len Tipps zur Nut­zung von KI im Unter­richt. Ich zie­he seit drei Jah­ren mit einem Vor­trag zu KI durch alle mög­li­chen Grup­pen und Gre­mi­en, der sich mehr und mehr zu einer sehr kri­ti­schen Sicht auf das The­ma gewan­delt hat.

1. KI-Anwendungen, die Sprache generieren, verhindern Lernprozesse

Ver­schie­de­ne For­scher und Exper­ten wei­sen auf gra­vie­ren­de Män­gel in Sprach­mo­del­len hin, die das Rück­grat vie­ler Ange­bo­te für den Bil­dungs­be­reich bil­den. Auch die Aus­wir­kun­gen auf Lern­pro­zes­se wer­den zuneh­men kri­tisch beschrie­ben. Bezeich­nen­der­wei­se kommt die dif­fe­ren­zier­tes­te Kri­tik dabei nahe­zu immer von Men­schen mit infor­ma­ti­schem Hin­ter­grund. Ver­fech­ter der Nut­zung von Sprach­mo­del­len im Unter­richts­kon­text hal­ten stets dage­gen, dass es dabei immer auf die Art der jewei­li­gen Nut­zung ankommt. Davon bin ich nicht überzeugt.

Exem­pla­risch ver­wei­se ich auf eine aktu­el­le Stu­die von Rai­ner Mühl­hoff und Mar­te Hen­ningsen, die sich ein Fobizz-Tool zur auto­ma­ti­schen Bewer­tung von Haus­auf­ga­ben genau­er ange­schaut haben. Von die­sen Werk­zeu­gen bzw. Ange­bo­ten gibt es meh­re­re auf dem deut­schen Markt, sogar sol­che, die Grün­der­prei­se erhal­ten haben. Ihnen gemein ist, dass sie sich auf die glei­che infor­ma­ti­sche Tech­no­lo­gie stüt­zen und sich expli­zit an Lehr­kräf­te rich­ten. Die Daten­ba­sis der Stu­die ist ver­hält­nis­mä­ßig gering – das ist lei­der im Bil­dungs­be­reich bei vie­len Stu­di­en so. Hier eini­ge Aus­zü­ge aus den Ergebnissen:

  1. Sowohl die vor­ge­schla­ge­ne Gesamt­no­te als auch das qua­li­ta­ti­ve Feed­back vari­ier­ten erheb­lich zwi­schen ver­schie­de­nen Bewer­tungs­durch­läu­fen der­sel­ben Abga­be. Die­se Vola­ti­li­tät stellt ein erns­tes Pro­blem dar, da Lehr­kräf­te, die sich auf das Tool ver­las­sen, unbe­merkt qua­si “aus­ge­wür­fel­te” und poten­zi­ell unge­rech­te Noten und Rück­mel­dun­gen ver­ge­ben könnten.

  2. Selbst mit voll­stän­di­ger Umset­zung der Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge war es nicht mög­lich, eine “per­fek­te” – d.h. nicht mehr bean­stan­de­te – Ein­rei­chung vor­zu­le­gen. Eine nahe­zu per­fek­te Bewer­tung gelang nur durch Über­ar­bei­tung der Lösung mit ChatGPT, was Schüler:innen signa­li­siert, dass sie für eine Best­no­te auf KI-Unter­stüt­zung zurück­grei­fen müssen.

  3. Das Tool weist grund­le­gen­de Defi­zi­te auf, von denen die Stu­die meh­re­re als “fata­le Gebrauchs­hin­der­nis­se” klas­si­fi­ziert. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die meis­ten der beob­ach­te­ten Män­gel auf die inhä­ren­ten tech­ni­schen Eigen­schaf­ten und Limi­ta­tio­nen gro­ßer Sprach­mo­del­le (LLMs) zurück­zu­füh­ren sind. Aus die­sen Grün­den ist eine schnel­le tech­ni­sche Lösung der Män­gel nicht zu erwarten.

Die Stu­die bezieht sich auf die Nut­zung von Sprach­mo­del­len durch Lehr­kräf­te. Dies ist eine Nut­zung durch Expert:innen mit ent­spre­chen­der Erfah­rung und Exper­ti­se bei der Umset­zung von Bewertungen.

Die weit­ge­hend fach­lich unre­flek­tier­te For­de­rung nach flä­chen­de­cken­der Bereit­stel­lung von soge­nann­ten KI-Tools zieht sich sowohl durch die Pres­se­land­schaft als auch durch Ver­bän­de. Unser Medi­en­zen­trum stellt Lehr­kräf­ten an Schu­len in Trä­ger­schaft des Land­krei­ses tat­säch­lich einen sol­chen Zugang bereit. Ich wür­de mitt­ler­wei­le dar­über nach­den­ken, die­se Bereit­stel­lung an eine vor­he­ri­ge ver­bind­li­che Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung zu koppeln.

In Bezug auf die Nut­zung durch Schüler:innen hat Jep­pe Klit­gaard Stri­cker für mich bemer­kens­wer­te The­sen bzw. Beob­ach­tun­gen auf- bzw. angestellt:

  1. Intel­lek­tu­el­le Spie­ge­lung: Schüler:innen über­neh­men unbe­wusst von LLMs gene­rier­te Sprachmuster.
  2. Digi­ta­le Abhän­gig­keits­stö­rung: Schüler:innen gera­ten in Panik, wenn KI-Tools nicht ver­füg­bar sind.
  3. Die Illu­si­on der Beherr­schung: Schüler:innen den­ken, sie hät­ten es ver­stan­den, weil AI es erklärt hat.
  4. Ver­fall der kol­la­bo­ra­ti­ven Intel­li­genz: Schüler:innen ver­zich­ten auf mensch­li­ches Brain­stor­ming, wenn KI schnel­ler ist
  5. Ver­wir­rung zwi­schen Rea­li­tät und Prompt: Schüler:innen betrach­ten Her­aus­for­de­run­gen aus dem wirk­li­chen Leben als Prompt zur Optimierung
  6. Kri­se des Wis­sens­ver­trau­ens: Schüler:innen zwei­feln an der mensch­li­chen Weis­heit im Ver­gleich zur KI-Gewissheit
  7. KI-indu­zier­ter Per­fek­tio­nis­mus: Der Druck, die feh­ler­frei­en Ergeb­nis­se der KI zu erreichen

Ich möch­te das Wort „Schüler:innen“ hier ger­ne all­ge­mei­ner durch das Wort „Ler­nen­de“ erset­zen, denn vie­le der Punk­te dürf­ten eben­so auf Erwach­se­ne zutref­fen. Für mich ist die­se Per­spek­ti­ve recht neu, weil ich bis­her bei mei­ner Kri­tik an der Nut­zung von Sprach­mo­del­len im Unter­richt eher kogni­ti­ons­theo­re­tisch unter­wegs war:

In aller Kür­ze: Unser Arbeits­ge­dächt­nis ent­hält das, was wir aktu­ell den­ken. Es speist sich u.a. aus dem, was wir im Lau­fe des Lebens in unser Lang­zeit­ge­dächt­nis über­nom­men haben. Der Ver­net­zungs­grad die­ses Wis­sens im Lang­zeit­ge­dächt­nis ist bei erfah­re­nen Per­so­nen (Exper­ten) grö­ßer als bei eher uner­fah­re­nen (Novi­zen). Der Out­put von Sprach­mo­del­len über­las­tet die Kapa­zi­tät des Arbeits­ge­dächt­nis­ses bei Noviz:innen viel schnel­ler als bei Expert:innen, weil weni­ger Kom­pen­sa­ti­on durch vor­ver­netz­tes Wis­sen aus dem Lang­zeit­ge­dächt­nis erfolgt.

Natür­lich ist KI z.B. bei der Erstel­lung von Semi­nar­ar­bei­ten in jeder Pha­se nutz­bar. Zu prü­fen ist aber sehr genau, in wel­chem Umfang das für Noviz:innen mit sehr hete­ro­ge­nem Ver­net­zungs­grad – so sind Lern­grup­pen zusam­men­ge­setzt – im Lang­zeit­ge­dächt­nis sinn­voll ist.

Unter Berück­sich­ti­gung der bis­he­ri­gen Prä­mis­sen sind Sprach­mo­del­le erst dann lern­för­der­lich nutz­bar, wenn bei den Noviz:innen bereits ein gewis­ses Maß an ver­netz­tem Vor­wis­sen vor­han­den ist. Unver­ant­wort­lich wird für mich eine unter­richt­li­che The­ma­ti­sie­rung allein auf der Benut­zungs- und Bedienungsebene.

Expert:innen hin­ge­gen kön­nen wahr­schein­lich zwar die Aus­ga­ben von Sprach­mo­del­len deut­lich bes­ser bewer­ten, sie aber ohne ein Grund­ver­ständ­nis für deren Funk­ti­on nicht reflek­tiert nut­zen. Wer lässt denn z.B. den glei­chen Text mehr­fach durch ein KI-Werk­zeug bewer­ten und ver­gleicht die Aus­ga­ben dann zusätz­lich mit­ein­an­der, wie es in der zitier­ten Stu­die gesche­hen ist? Zudem ist das Mar­ke­ting­ver­spre­chen der Zeit­er­spar­nis damit ziem­lich schnell hin­fäl­lig. Auch Expert:innen sind ten­den­zi­ell „anfäl­lig“ für die von Stri­cker for­mu­lier­ten Mechanismen.

2. Produkte von KI-Anwendungen sind das neue Plastik und kontaminieren den Kommunikationsraum des Internets

Unter ande­rem von Linux Lee kommt die Idee, Pro­duk­te gene­ra­ti­ver KI ana­log mit aus Erd­öl her­ge­stell­tem Plas­tik zu sehen. Genau wie das Erd­öl­pro­dukt unse­rer fass­ba­re Welt füllt, fül­len die Pro­duk­te gene­ra­ti­ver KI (Musik, Bil­der, Vide­os, Tex­te etc.) den kom­mu­ni­ka­ti­ven Raum des Internets.

Im Zuge von Nach­hal­tig­keits­den­ken gerät Plas­tik schnell in eine nega­ti­ve Ecke, ist aber als Werk­stoff aus einer moder­nen Gesell­schaft an viel­fäl­ti­gen Stel­len nicht weg­zu­den­ken. Ein gra­vie­ren­der Unter­schied besteht dar­in, was man mit vor­han­de­nem Plas­tik machen kann. Prin­zi­pi­ell ist Plas­tik aus Erd­öl recy­cle­bar, nur ist das weder wirt­schaft­lich noch gibt es ent­spre­chen­de Steue­rungs­me­cha­nis­men in der Pro­duk­ti­ons- und Ver­wer­tungs­ket­te, die das über­haupt ermög­li­chen wür­den. Bei einem gut struk­tu­rier­ten Plas­tik­kreis­lauf ist eine Mehr­fach­nut­zung des Werk­stoffs ohne sehr gro­ße Qua­li­täts­ein­bu­ßen prin­zi­pi­ell denkbar.

Je mehr Pro­duk­te gene­ra­ti­ver KI in den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­raum des Inter­nets gelan­gen, des­to wahr­schein­li­cher ist die Gefahr, dass sie wie­der­um selbst die eigent­lich Trai­nings­ba­sis für KI wer­den. Man spricht dabei von einem soge­nann­ten „Rebound-Effekt“. Mehr oder weni­ger humor­voll wur­de bezo­gen auf das Bil­dungs­we­sen die The­se for­mu­liert, dass irgend­wann eine „Lehr­kräf­te-KI“ die „KI-Haus­auf­ga­ben“ der Schüler:innen bewer­tet. Iro­ni­scher­wei­se lie­fert die Stu­die von Mühl­hoff und Hen­ningsen ja genau dafür eine „Anfangs­evi­denz“. Im Gegen­satz zum Plas­tik aus Erd­öl ist die Res­sour­ce „Pro­dukt einer gene­ra­ti­ven KI“ nicht wirk­lich begrenzt, wenn z.B. rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie zu deren Pro­duk­ti­on genutzt wird. Damit gibt es kein wirk­li­ches Inter­es­se oder gar eine Not­wen­dig­keit, die­se Pro­duk­te zu regu­lie­ren. Allein die kri­ti­sche Betrach­tung von KI im Bil­dungs­kon­text wird durch­aus mit Inno­va­ti­ons­feind­lich­keit in Ver­bin­dung gebraucht.

Das wie­der­um hat damit zu tun, dass KI oft nicht dif­fe­ren­ziert betrach­tet wird: Mit ähn­li­chen infor­ma­ti­schen Mecha­nis­men kann eine KI Spra­che erzeu­gen oder aber sehr effi­zi­ent Pro­te­in­struk­tu­ren in der Ent­wick­lung von Medi­ka­men­ten berech­nen. Das kön­nen nach­hal­ti­ge Pro­duk­te wer­den, wie sie auch beim Plas­tik aus Erd­öl mög­lich sind. Bei­des „ist“ KI.

Letz­te­ren Ein­satz von KI wür­de ich deut­lich anders bewer­ten, da das ent­ste­hen­de Pro­dukt auf eine völ­lig ande­ren Ebe­ne Wirk­sam­keit ent­fal­tet. Die­se Unter­schie­de in der Betrach­tung ver­mis­se ich in der gesell­schaft­li­chen Dis­kus­si­on. Gera­de im Bil­dungs­be­reich ist das The­ma meist mar­ke­ting- und buz­zword­ge­schwän­gert und trifft auf eine infor­ma­tisch meist nicht aus­rei­chend vor­ge­bil­de­te Zielgruppe.

Ja, was soll man denn machen? KI ist ja nunmal da!

… und geht nicht wie­der weg. In einer Rede zum Abitur mei­nes Soh­nes habe ich beschrie­ben, dass die Mög­lich­keit, sich ent­schei­den zu kön­nen, eine Luxus­si­tua­ti­on ist. Tat­säch­lich kann man sich dafür ent­schei­den, Sprach­mo­del­le im Unter­richt nicht zu nut­zen. Ich per­sön­lich tue mich schwer damit, län­ge­re Text­pro­duk­tio­nen ist die Haus­auf­ga­be zu geben – das mache ich lie­ber im Unter­richt, z.B. in Kom­bi­na­ti­on mit kol­la­bo­ra­ti­ven Schreib­werk­zeu­gen. Die ent­ste­hen­den Pro­duk­te stel­len schon eine eigen­stän­di­ge Leis­tung dar. Sehr gut funk­tio­niert eine ortho­gra­fi­sche und gram­ma­ti­sche „Nach­kon­trol­le“ durch ki-basier­te Werk­zeu­ge. Gera­de in der Mit­tel­stu­fe soll­ten die Kom­pe­ten­zen zur Bewer­tung der „KI-Ein­grif­fe“ in die­sem Bereich im Prin­zip schon­mal im Schul­le­ben vor­ge­kom­men und „vor­ver­netzt“ im Lang­zeit­ge­dächt­nis vor­lie­gen – eigentlich.

Eine der wesent­li­chen Haupt­auf­ga­ben von Bil­dung wird sein, wie man ver­mit­teln kann, dass bestimm­te Din­ge gekonnt wer­den soll­ten, bevor KI zum Ein­satz kommt – gera­de weil die Maschi­ne es doch so viel bes­ser kann. Und das nicht nur bei Schüler:innen son­dern vor allem auch bei uns Lehrkräften.

Wenn wir dar­über nach­den­ken, lan­den wir sehr schnell bei struk­tu­rel­len Über­le­gun­gen zum Bil­dungs­sys­tem an sich.

Ach, Lui­se, lass … das ist ein zu wei­tes Feld.“ (Theo­dor Fontane)

Die Reise in den Kurort Bad Gateway

Der Titel ist ein­mal mehr ein Nerd­witz. „Bad Gate­way – 502“ ist eine typi­sche Feh­ler­mel­dung bei völ­lig über­las­te­ten Webservern.

Genau das erle­ben wir gera­de im Netz: Anbie­ter stel­len Test­ver­sio­nen ihrer Pro­duk­te zur Ver­fü­gung, freie Tools wer­den ange­prie­sen und bewor­ben. Gera­de die­je­ni­gen, die die­se Diens­te ehren­amt­lich und kos­ten­frei anbie­ten, dürf­ten jetzt erle­ben, dass die Res­sour­cen nicht im Ansatz dem Bedarf ent­spre­chen und sich mit einer Viel­zahl net­ter und weni­ger net­ter Anfra­gen kon­fron­tiert sehen –  zusätz­lich zu der Mehr­ar­beit, die jetzt im Bereich Res­sour­cen­aus­bau und Betrieb entsteht.

Einen schlech­ten Anbie­ter erkennt man mei­ner Mei­nung nach dar­an, dass durch die Öff­nung des Sys­tems für vie­le („kos­ten­freie Nut­zung für x Wochen“) jetzt auch zah­len­de Kun­den in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wer­den. Die neu­en sehen: Das läuft nicht! Die Bestands­kun­den sehen: Das läuft nicht! Schlim­mer geht es nim­mer. Das zeigt, wie wich­tig es ist, sich bei sol­chen Aktio­nen zwi­schen Tech­nik und Mar­ke­ting abzu­stim­men und nicht allein die Dol­lar­zei­chen durch poten­ti­el­le Neu­kun­den zu sehen.

Kos­ten­lo­se Ange­bo­te locken nicht nur inter­es­sier­te Nutzer*innen an. Wer als Schü­ler will schon ger­ne in den „Coro­na­feri­en“ auf z.B. Mebis Auf­ga­ben erle­di­gen – wo doch Bot­net­ze für weni­ge Euro zu mie­ten sind, die ein so wei­ches Ziel wie ein Mood­le­sys­tem län­ge­re Zeit ver­läss­lich lahm­le­gen. Manch­mal ist ein sol­cher Angriff auch schlicht gar nicht von über­mä­ßi­ger Nut­zung zu unter­schei­den. Gera­de Mood­le ist der­ma­ßen res­sour­cen­hung­rig, dass auch schon ver­hält­nis­mä­ßig weni­ge zusätz­li­che simul­ta­ne Nutzer*innen ein schlecht dimen­sio­nier­tes Sys­tem leicht in die Knie zwingen.

Man kann Sys­te­me so bau­en, dass Sie in Spit­zen­zei­ten recht schnell „ska­lie­ren“, d.h. dyna­misch ent­spre­chend mehr Res­sour­cen bereit­ge­stellt wer­den. Das braucht aber viel Know-How auf Sei­ten der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­ti­on (z.B. Load­ba­lan­cing) – und es ist teu­er in War­tung und Betrieb.

Die Lösung besteht für mich nicht dar­in „die Gro­ßen“ zu nut­zen, die das alles schon heu­te kön­nen, son­dern zu dezen­tra­li­sie­ren und durch offe­ne Schnitt­stel­len Ver­bin­dun­gen zu schaf­fen. Sol­che Sys­te­me sind wahr­schein­lich deut­lich robuster.

 

 

 

 

Fortbildung für Lehrkräfte im Zeitalter der Digitalisierung

In mei­nen „Meta-Prä­sen­ta­tio­nen“, mit deren Hil­fe ich mich mit ande­ren medi­en­päd­ago­gi­schen Bera­te­rin­nen und Bera­ter in Nie­der­sach­sen aus­tau­sche, blieb ein Kol­le­ge an die­ser Folie hängen:

Nach sei­ner Mei­nung sei das eine ganz bedeu­ten­de Gra­fik für die zukünf­ti­ge Arbeit von medi­en­päd­ago­gi­schen Bera­te­rin­nen und Bera­tern. Ich war erst ein wenig irri­tiert und bin dar­über dann hinweggehuscht.

Der Bedarf hier bei uns in der Gegend ist gera­de im Bereich „Umgang mit Gerä­ten“ sehr groß. Das ist für mich eigent­lich der zwei­te Schritt vor dem ers­ten, aber ich habe da schon eini­ge Ideen. Einer mei­ner Aus­schrei­bungs­tex­te in der Ver­an­stal­tungs­da­ten­bank des Lan­des lau­tet wie folgt:

Die inter­ak­ti­ve Tafel im Schulalltag

Vie­le Schu­len im Land­kreis Clop­pen­burg sind in den letz­ten Jah­ren mit inter­ak­ti­ven Tafel­lö­sun­gen aus­ge­stat­tet worden.

 Im Rah­men die­ser Fort­bil­dung ler­nen Sie Bei­spie­le zum didak­ti­schen Ein­satz die­ser Gerä­te ken­nen. Der Fokus liegt dabei nicht auf der Vor­stel­lung von Spe­zi­al­an­wen­dungs­fäl­len, son­dern schwer­punkt­mä­ßig wer­den Sie mit den Grund­funk­tio­nen der Gerä­te ver­traut gemacht.

Ihr eige­nes Han­deln steht dabei im Vor­der­grund. Sie arbei­ten selbst oder in klei­nen Teams pro­dukt­ori­en­tiert anhand von Auf­ga­ben mit unter­schied­li­chem Schwie­rig­keits­grad. Fron­ta­le Antei­le beschrän­ken sich auf kur­ze Impul­se. Wäh­rend der Ver­an­stal­tung wer­den Sie selbst­ver­ständ­lich beglei­tet und beraten.

 Für die Dau­er der Ver­an­stal­tung ste­hen fünf inter­ak­ti­ve Tafel­lö­sun­gen in vier Räu­men zur Ver­fü­gung, an denen in 3er-Teams gear­bei­tet wer­den kann.

 Falls vor­han­den brin­gen Sie bit­te Ihr eige­nes digi­ta­les Arbeits­ge­rät mit, wel­ches Sie im Schul­all­tag nut­zen (Tablet, Note­book, Handy …).

Es wird kei­ne Mate­ria­li­en in gedruck­ter Form geben, son­dern die­se ste­hen in Form eines Wikis aus­schließ­lich digi­tal bereit. Die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer müs­sen also streng genom­men gar nicht selbst kom­men. Wenn Schwie­rig­kei­ten bei der Umset­zung auf­tre­ten, kön­nen sie sich aber ent­we­der gegen­sei­tig unter­stüt­zen oder von mir Hil­fe holen. Auch das gin­ge prin­zi­pi­ell auch digi­tal ver­mit­telt. Ich möch­te in einer Feed­back­run­de das Mate­ri­al bespre­chen. Ver­bes­se­rungs­vor­schlä­ge arbei­te ich gleich live ins Wiki ein. Das könn­ten die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer prin­zi­pi­ell auch selbst tun. All das möch­te ich ganz am Ende in einer Meta­me­ta­dis­kus­si­on noch ein­mal offen­le­gen und reflektieren.

Mir ist auf die­ser Fort­bil­dung wich­tig, die Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer mit­ein­an­der in Inter­ak­ti­on zu brin­gen und ihnen bewusst zu machen, dass alle ange­wand­ten Prin­zi­pi­en auf auch ande­re The­men­be­rei­che über­trag­bar sind – z.B. auf die Fort­bil­dungs­an­ge­bo­te, die bereits schnell aus­ge­bucht waren – weil es das Netz prin­zi­pi­ell mög­lich macht. Ich nut­ze dafür bewusst sehr nie­der­schwel­li­ge Inhal­te. Die Inhal­te sind hier wich­tig – aber auch die Metho­dik. Die­se Metho­dik brau­che ich für sinn­vol­le Fort­bil­dun­gen zu allen ande­ren Berei­chen – z.B. bei ver­netz­ter und geleb­ter Curriculumsarbeit.

Ich hof­fe, dass der Aus­schrei­bungs­text schon ent­spre­chend vor­fil­tert und nur Lehr­per­so­nen anspricht, die kei­ne fron­ta­len Set­tings erwarten.

Just zum glei­chen Zeit­punkt hat Phil­ip­pe Wampf­ler einen Bei­trag mit den Titel „Lehr­per­so­nen über­for­dern – ein Vor­schlag für Work­shops“ ver­öf­fent­licht. Ich ver­ste­he den Arti­kel so, dass es eine „Hid­den Agen­da“ gibt: Ein­mal wer­den Lehr­per­so­nen mit Inhal­ten kon­fron­tiert, die nicht zu ihren erlern­ten und als sicher emp­fun­de­nen Vor­stel­lun­gen von Schu­le und Ler­nen pas­sen (z.B. in BYOD-Set­tings ver­liert Instruk­ti­on an Bedeu­tung). Zum ande­ren wer­den Lehr­kräf­te mit unge­wohn­ten Tools kon­fron­tiert (z.B. dem kol­la­bo­ra­ti­ven HackMD), die wahr­schein­lich impli­zit die Hid­den Agen­da auf der metho­di­schen Ebe­ne ver­stär­ken (sol­len). Dazu kommt ein tech­no­lo­gi­scher Ter­mi­nus „Block­chain“, der im Zen­trum der eigent­li­chen Auf­ga­ben­stel­lung steht (in Deutsch­land mutiert die­ser Begriff mitt­ler­wei­le zu einem der tra­gen­den beim Bull­shit-Bin­go in Reden von Poli­ti­kern über Bil­dung). Ja, das ist geziel­te Überforderung.

Aus mei­ner Pra­xis her­aus sage ich: Der Ansatz *muss* auf sehr vie­len Ebe­nen schei­tern und wird nur einen Bruch­teil von Work­shop­teil­neh­mern errei­chen kön­nen – wahr­schein­lich sogar nur die­je­ni­gen, die die­sen Work­shop gar nicht für ihren Lern­pro­zess gebraucht hät­ten. Hoch­pro­ble­ma­tisch fin­de ich vor allem die Hid­den Agen­da. Sie ist eigent­lich ein typi­scher Beglei­ter des klas­si­schen gym­na­sia­len Unter­richts (oder von Expe­ri­men­ten in der psy­cho­lo­gi­schen For­schung): Lern­zie­le ste­hen vor der Stun­de fest und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler wer­den durch aus­ge­klü­gel­te didak­tisch-metho­di­sche Set­tings zu die­sen Zie­len „geführt“. Hid­den Agen­das sind für mich abso­lut in Ord­nung, wenn sie am Schluss einer Lern­si­tua­ti­on mit den Teil­neh­men­den auf­ge­deckt und reflek­tiert wer­den. Das scheint bei die­ser Work­shop­an­la­ge aber nicht zu gesche­hen oder wird in der Beschrei­bung nur nicht sichtbar.

 

Herr Riecken, im Rahmen von Veranstaltung x möchte ich Sie anfragen, ob …“

Tja. Das Los eines medi­en­päd­ago­gi­schen Bera­ters in NDS ist hart bezüg­lich Din­gen wie der Honorartätigkeit.

1. Auf­ga­ben der Lehr­kräf­te als medi­en­päd­ago­gi­sche Bera­te­rin­nen und Bera­ter in den kom­mu­na­len Medienzentren

 

Die Lehr­kräf­te als Bera­te­rin­nen und Bera­ter für Schu­len in den kom­mu­na­len Medi­en­zen­tren haben aus­schließ­lich medi­en­päd­ago­gi­sche Auf­ga­ben zu erfüllen:
1.1 Bera­tung der Schul­trä­ger, Schu­len und Kindertagesstätten
1.1.1 bei der kon­zep­tio­nel­len Wei­ter­ent­wick­lung der Medienausstattung,
1.1.2 bei der Erstel­lung von Medi­en­ent­wick­lungs­plä­nen sowie
1.1.3 bei der Ein­rich­tung und bei der Betreu­ung von Computernetzwerken.
1.2 Unter­stüt­zung der Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von Qua­li­täts­stan­dards für die Ver­mitt­lung von Medienkompetenz.
1.3 Ermitt­lung und Koor­di­nie­rung des Medienbedarfs.
1.4 Gewähr­leis­tung und Unter­stüt­zung der medi­en­päd­ago­gi­schen Fort­bil­dung durch Lehr-gän­ge, schul­in­ter­ne Fort­bil­dung und Tagungen.
1.5 För­de­rung akti­ver Medi­en­ar­beit, Medi­en­kul­tur­ar­beit und Medi­en­pro­duk­ti­on in Schulen.
1.6 Koope­ra­ti­on mit regio­na­len und über­re­gio­na­len Medienanbietern.
1.7 Ent­wick­lung von Vor­schlä­gen zu Kreis über­grei­fen­der Zusam­men­ar­beit mit den ande­ren Medi­en­zen­tren in Abspra­che mit den kom­mu­na­len Trägern.

 

https://www.nibis.de/uploads/1chaplin/files/Erlass_MZ_19_06_06.pdf

Wenn ich jetzt „neben­bei“

  • Apple Distin­gu­is­hed Edu­ca­tor / Micro­soft­pen­dant gegen Honorar
  • auf Ver­an­stal­tun­gen kom­mer­zi­el­ler Art als Refe­rent zu die­sen The­men gegen Honorar
  • usw.

her­um­hop­sen will, muss ich das als Neben­tä­tig­keit hier in NDS zumin­dest anzei­gen. Die geneh­mi­gen­de Stel­le weiß auf­grund von behör­den­in­ter­nen Abläu­fen in der Regel gar nicht, dass ich medi­en­päd­ago­gi­scher Bera­ter bin und wird sich auf die Unter­schrift mei­ner Schul­lei­tung ver­las­sen, die wie­der­um den Erlass wahr­schein­lich nicht jedes­mal vor­her liest – außer­dem kann ich in der Anzei­ge der Neben­tä­tig­keit Din­ge ja auch mög­lichst offen las­sen. Damit dürf­te ich das for­mal alles machen. Fer­tig. Es lebe das Beamtentum.

Aber neben­bei ver­stößt eine sol­che Tätig­keit inhalt­lich natür­lich ein klitz­klei­nes Biss­chen gegen das Neu­tra­li­täts­ge­bot. Ein Bera­ter, der neben­bei für Apple Deutsch­land / Micro­soft / Goog­le / Ama­zon / Face­book / wha­te­ver arbei­tet und Trä­ger bei der Aus­wahl von Hard­ware­sys­te­men berät (natür­lich ein extrem kon­stru­ier­ter und hypo­the­ti­scher Fall) – hm… . Wenn das irgend­ei­ne vor­ge­setz­te Stel­le irgend­wann mal genau so sieht, wird bzw. muss mir die­se Tätig­keit unter­sagt werden.

Als Lehr­kraft? Kein Pro­blem. Steht alles nicht in den Auf­ga­ben im ent­spre­chen­den Erlass. In mei­nem schon.

Des­we­gen mache ich das nicht. Aller­dings mache ich neben­bei etwas für einen Schul­buch­ver­lag (Autoren­tä­tig­keit, Bera­tung bei der Erstel­lung von Lern­me­di­en usw.) – das steht nicht in mei­nem Erlass. Und trotz­dem: Wer­de ich auf dienst­li­chen Ver­an­stal­tun­gen nach emp­feh­lens­wer­ten Lehr­wer­ken gefragt, lege ich die­se Ver­bin­dung offen und sage, dass ich genau aus dem Grund dazu nicht bera­ten wer­de – weil ich nicht neu­tral bin – trotz der ver­gleichs­wei­se lächer­li­chen Sum­men, die da fließen.

Ver­bin­dun­gen und Ver­diens­te offen­le­gen – es dürf­te kaum ein grö­ße­res Tabu­the­ma in der Leh­rer­di­gi­sze­ne geben – ver­schämt per DM vielleicht.

Das Gan­ze hat eine Kehr­sei­te: Auf kom­mer­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen bestimmt so der jewei­li­ge kom­mer­zi­el­le Anbie­ter ganz allein über die Inhal­te. Natür­lich kann ich „under­co­ver“ als Teil­neh­mer mit dort­hin­ge­hen, aber ich kann Inhal­te und Hal­tun­gen nicht set­zen, kei­ne ande­ren Per­spek­ti­ven durch z.B. Key­notes oder Work­shops öff­nen usw..  Das ist der Preis. Und der Preis ist auch, dass Kom­mer­zi­el­le über erheb­lich grö­ße­re Res­sour­cen zum Set­zen von Inhal­ten und Hal­tun­gen ver­fü­gen. Ob die­se Rege­lung im bestehen­den Sys­tem also unter dem Strich ihren Zweck erfüllt … For­mal bestimmt.

 

 

 

Niedersachsen überarbeitet sein Schulgesetz hinsichtlich den Erfordernissen der DSGVO

Yeah. Wer es ganz genau nach­le­sen möch­te, fin­det den heu­te ver­ab­schie­de­ten Gesetz­ent­wurf in vol­ler Län­ge hier: http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=180273&_psmand=6.

Da das Lesen echt kei­nen Spaß macht, das aus mei­ner Sicht Wich­tigs­te kurz zusammengefasst:

Lernplattformen und Schulclouds

Kurz­fas­sung: Man wird in Nie­der­sach­sen nach mei­ner Ein­schät­zung jetzt Lern­platt­for­men und Schul­clouds noch abge­si­cher­ter als vor­her ohne Ein­wil­li­gung der Betrof­fe­nen ein­set­zen kön­nen. Die ent­spre­chen­de Rechts­norm lau­tet im geän­der­ten Schul­ge­setz folgendermaßen:

§31, Absatz 5, Satz 1–2: (1) Inter­net­ba­sier­te Lern- und Unter­richts­platt­for­men dür­fen nur ein­ge­setzt wer­den, soweit die­se den Anfor­de­run­gen der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ent­spre­chen und die Schul­lei­tung dem Ein­satz zuge­stimmt hat. (2) Die Schu­le darf für den Ein­satz digi­ta­ler Lehr- und Lern­mit­tel per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler, der Lehr­kräf­te und der Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ver­ar­bei­ten, soweit dies für die Auf­ga­ben der Schu­le erfor­der­lich ist.

Es gab dazu bis­her in Nie­der­sach­sen bereits eine geleb­te Rechts­pra­xis, du nun aus mei­ner Sicht noch­mal kon­kre­ti­siert und an die DS-GVO ange­passt wur­de. Im Wesent­li­chen hat man sich vor­her allein auf das Erfor­der­lich­keits­kri­te­ri­um gestützt.  Nicht freu­en wird kri­ti­sche Men­schen, dass die Schul­lei­tung hier als qua­si „geneh­mi­gen­de Instanz“ auf­ge­führt ist (über Aus­wahl digi­ta­ler Lehr- und Lern­mit­tel befin­det trotz­dem noch die Fach­kon­fe­renz, in der Eltern sowie SuS unter­re­prä­sen­tiert sind) und – soll­te z.B. Office365 die DS-GVO-Kon­for­mi­tät beschei­nigt wer­den – natür­lich auch kom­mer­zi­el­le Anbie­ter zur Wahl ste­hen (poli­tisch wird es m.E. eher dar­um gehen, die Nie­der­sach­sen­cloud recht­lich zu legitimieren).

Da Unter­richts­ent­wick­lung jedoch stets eng mit mög­lichst vie­len Betei­lig­ten an einer Schu­le ver­bun­den ist, wird man an Schu­len schon sehr dar­auf ach­ten, das The­ma mög­lichst breit zu diskutieren.

Span­nend ist die wie­der­um die doch recht wei­te Rechts­aus­le­gung des neu­en Absatz 5 auf S.23 der Ent­wurfs­fas­sung in „Beson­de­ren Teil“:

Satz 2 sichert die Zuläs­sig­keit des Ein­sat­zes digi­ta­ler End­ge­rä­te und stellt klar, dass die­se im Unter­richt und ins­be­son­de­re in schrift­li­chen Arbei­ten und Prü­fun­gen ver­wen­det wer­den dür­fen, auch wenn dabei per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet werden.

Über­haupt gebe ich dem „beson­de­ren Teil“ eine Lese­emp­feh­lung. Für jeman­den, der wie ich schon lan­ge mit den Dis­kus­sio­nen auf Lan­des­ebe­ne ver­traut ist, liest sich das stel­len­wei­se wie ein Kri­mi­nal­ro­man, weil man eben die Hand­schrift ein­zel­ner Play­er wie­der­zu­er­ken­nen glaubt – für Unein­ge­weih­te dann doch eher tro­cken. In der Grund­ten­denz sind aus mei­ner Sicht aber Eltern­rech­te beschnit­ten worden.

Mit Sicher­heit wer­den wir dem­nächst ergän­zen­de Erlas­se sehen. Es bleibt spannend.

 

 

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