Professionell, redundant, 98% Verfügbarkeit

Die­se drei Schlag­wor­te sind mir gera­de bei einem Anbie­ter ins Gesicht gesprun­gen. Das letz­te passt für mich nicht zu den bei­den ande­ren in die­sem Tri­ko­lon. Es wird im Netz ja an allen Orten mit die­sen Ver­füg­bar­kei­ten gewor­ben. Was bedeu­tet eigent­lich „98%“ Verfügbarkeit?

Ein Jahr besitzt 365 Tage. 1% Aus­fall bedeu­tet, dass an genau 3,65 Tagen die Ser­vices die­ses Anbie­ters nicht zur Ver­fü­gung ste­hen dür­fen, ohne dass eine Ver­trags­ver­let­zung sei­tens des Anbie­ters vor­liegt. Im vor­lie­gen­den Fall dürf­ten die Leis­tun­gen also theo­re­tisch für einen Zeit­raum von 7,3 Tagen/Jahr kom­plett aus­fal­len – nicht unbe­dingt am Stück, aber ins­ge­samt. Ein sol­ches Niveau erreicht jeder ernst­haf­te und enga­gier­te Hob­by­pro­vi­der. Im B2B-Bereich dürf­te das abso­lut indis­ku­ta­bel sein… Hier sind Ver­füg­bar­kei­ten von 99,7% marktüblich.

Der Anbie­ter könn­te ein­wen­den, dass es sich nur um eine mög­li­che Absi­che­rung für den unver­schul­de­ten Ernst­fall han­delt und die tat­säch­li­che Aus­fall­si­cher­heit erheb­lich höher lie­gen wird. Wenn aber eine Dienst­lei­tung als „pro­fes­sio­nell“ ver­kauft wird und pro­fes­sio­nel­le Prei­se ver­langt wer­den, habe ich als Kun­de auch ein Recht auf eine pro­fes­sio­nel­le Leis­tung, die sich der Anbie­ter zumin­dest in Bezug auf die Ver­füg­bar­keit offen­bar nicht zutraut…

Sowas regelt aber zum Glück der Markt. Und viel­leicht hat der Anbie­ter ja genau die Nische ent­deckt, die ihm die­se für ihn kom­for­ta­ble Rege­lung im Hoch­preis­seg­ment (vier­stel­li­ge Jah­res­bei­tra­ge wer­den ver­langt) erlaubt. Und viel­leicht kommt es bei der ver­kauf­ten Leis­tung ja auch gar nicht auf eine hohe Ver­füg­b­ar­beit an, sodass ich dem Anbie­ter Unrecht tue.

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