Selbständigkeit und Alleinelassen

Ihr sucht euch jetzt ein­mal ein The­ma, wel­ches euch inter­es­siert und macht dar­aus ein Pro­jekt!“ „Ich gebe euch für eure Pro­jekt­grup­pe einen Punk­te­pool und ihr ent­schei­det in der Grup­pe selbst, wie vie­le Punk­te jeder von euch erhält!“ „Du bekommst als Schu­le ein Bud­get, aus dem du zuerst Fahrt­kos­ten und Fort­bil­dungs­kos­ten finan­zie­ren musst. Den Rest darfst du für ande­re Din­ge ein­set­zen!“ „Jede Schu­le muss selbst eige­ne Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen und Nut­zer­ord­nun­gen zum Daten­schutz erar­bei­ten!“ „Dei­ne schu­li­sche Arbeit sam­melst du in einem Port­fo­lio und über­prüfst lau­fend selbst, wel­che Kom­pe­tenz­be­rei­che du bereits abge­deckt hast!“ „Du hast von mir ein Han­dy bekom­men. Jetzt gehe mal ver­ant­wor­tungs­voll damit um!“ „Regen ist kein Grund, dass ich dich zur Schu­le fah­re!“ „Erar­bei­te mal selbst, was für Gerä­te in dei­nem Schul­netz­werk benö­tigt werden!“

Die­se Lis­te lie­ße sich belie­big fort­set­zen. Ich glau­be, dass sie ein päd­ago­gi­sches Grund­pro­blem beschreibt. Bei mir ist das so stark im Fokus, weil ich damit her­um­ex­pe­ri­men­tie­re, mei­nen Unter­richt ein wenig mehr zu öff­nen und damit so mei­ne Erfah­run­gen gemacht habe. Befür­wor­ter des offe­nen Unter­richt gehen nach mei­ner Mei­nung von einem ganz bestimm­ten Men­schen­bild aus, was mehr oder weni­ger stark aus Arti­keln und SoMe-Posts her­aus­schim­mert. Kern­punk­te die­ses Men­schen­bil­des sind:

  • Men­schen wol­len lernen
  • Men­schen wol­len hin­sicht­lich der Aus­wahl des Lern­stof­fes nicht bevor­mun­det werden
  • Men­schen sind von Natur aus neugierig
  • Men­schen wis­sen selbst am bes­ten, was gut für sie ist
  • Men­schen blü­hen auf, wenn man ihnen Frei­räu­me gibt

Schu­le in Deutsch­land wird dage­gen oft als ein fast kom­ple­men­tä­rer Raum dazu auf­ge­fasst, denn

  • Schu­le macht aus dem Wol­len ein Müssen
  • Schu­le bevor­mun­det hin­sicht­lich der Stoffauswahl
  • Schu­le weckt und beför­dert nicht die Neugier
  • Schu­le maßt sich an zu wis­sen, was für einen guten Staats­bür­ger wich­tig ist
  • Schu­le schafft kei­ne Frei­räu­me, son­dern Zwang
  • Und – fast am wich­tigs­ten: Schu­le macht das posi­ti­ve Men­schen­bild von oben kaputt.

Bei­de Ste­reo­ty­pe erle­be ich nicht so, weder das posi­ti­ve Men­schen­bild, noch die Rigi­di­tät und Enge des Schul­sys­tems. Und das ist nicht böse – halt ein­mal mehr nicht Mainstream.

Ein Bei­spiel aus mei­nem Ardui­no­ex­pe­ri­ment die­ses Jahr in der letz­ten Pha­se („Pro­jekt­pha­se“). Es gibt Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die nicht wis­sen, was sie inhalt­lich inter­es­siert und die man schon bei der Fin­dung die­ser Idee beglei­ten muss. Eini­ge sind sogar froh, wenn ich sage: „Mach’s mal so – so schaffst du das!“. Anders­her­um gibt es groß­ar­ti­ge Ideen, die sich aber mit dem Wis­sen und den Mög­lich­kei­ten des jewei­li­gen Schü­lers gar nicht umset­zen las­sen – wo er ohne Len­kung und Hil­fe in den Wald lie­fe und eben kein Erfolgs­er­leb­nis hät­te. Wo ver­läuft also die Gren­ze zwi­schen Allei­n­elas­sen und Selbst­stän­dig­keit? Wahr­schein­lich indi­vi­du­ell und mein Job als Lehr­per­son ist es, die­se Gren­ze zu zie­hen, weil ich ver­dammt noch­mal auf­grund mei­ner Erfah­rung manch­mal eben bes­ser weiß, was klap­pen könnte.

Ein wei­te­res Bei­spiel aus dem Bereich der Pro­jekt­ar­beit: Man gibt der Grup­pe aus fünf Mit­glie­dern 30 Punk­te, die sie dann selbst auf die Grup­pen­mit­glie­der ver­tei­len sol­len, weil die Grup­pe ja am bes­ten weiß, wer sich wie ein­ge­bracht hat. Das ist ver­lo­ckend, weil man so die unan­ge­neh­me Beno­tungs­an­ge­le­gen­heit in die Grup­pe ver­schiebt. Dadurch bleibt die Ange­le­gen­heit nur immer noch unan­ge­nehm (die Bewer­tung steht ja immer­hin im nicht refor­mier­ten Raum „Schu­le“) – nur ich als Lehr­per­son bin aus dem Schnei­der, weil ich den schwar­zen Peter ver­la­ge­re. Mich unbe­liebt zu machen, ist ggf. mein Job. Ich gebe die Note und orga­ni­sie­re die Grup­pen­ar­beit und mich  ggf. so, dass ich das kann. Alles ande­re wäre für mich kei­ne Selbst­stän­dig­keit, son­dern ein Allei­n­elas­sen. Tat­säch­lich ist das ziem­lich ein­fach, da ich nach mei­nen bis­he­ri­ge Erfah­run­gen in indi­vi­du­el­len Bera­tungs­si­tua­ti­on bei Pro­jek­ten sehr viel mehr mit­be­kom­me als im sons­ti­gen klas­si­schen Unterricht.

Als Dienst­herr könn­te ich auf die Idee kom­men zu sagen, dass ab jetzt Schu­len in bestimm­ten Berei­chen selbst­stän­dig sind. Hört sich zunächst pri­ma an. Dass damit so Din­ge ein­her­ge­hen, u.U. selbst Arbeits­ver­trä­ge mit Anbie­tern für den Ganz­tags­be­reich aus­ar­bei­ten zu müs­sen, Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen zum Daten­schutz zu erstel­len usw., ist eine ande­re Sei­te der Medail­le. Damit dürf­ten Schu­len schlicht über­for­dert sein, da ihnen dazu die Rechts­ab­tei­lung fehlt, die ein Dienst­herr zwangs­läu­fig hat. Ok – das Know-How kann sich jede Schu­le ja ein­kau­fen – nur ist das effek­tiv, wenn das jede Schu­le ein­zeln macht, und mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln rea­li­sier­bar? Zum Glück käme der Dienst­herr ja gar nicht auf sol­che Ideen.

Mei­ne Hypo­the­se ist, dass so man­che selbst­stän­di­ge Arbeits­form Schü­le­rin­nen und Schü­ler schlicht über­for­dert – allein die Auf­ga­be her­aus­zu­fin­den, was mich – mich ganz allein und per­sön­lich – wirk­lich inter­es­siert, ist schon ein Anspruch. Ande­rer­seits emp­fin­de ich es so, dass wir an ande­re Stel­len Schü­le­rin­nen und Schü­lern Erfah­run­gen an Stel­len neh­men, die sie durch­aus machen dür­fen. Man stirbt z.B. nicht, wenn man in Regen­ja­cke zur Schu­le fährt und man stirbt auch nicht dar­an, ein Fahr­rad mit einem Plat­ten nach Hau­se zu schie­ben. Es ist zumut­bar, Essen vor­ge­setzt zu bekom­men, was nicht Mami gekocht hat.

Wo las­sen wir als Gesell­schaft jun­ge Men­schen allei­ne und wo trau­en wir ihnen Selbst­stän­dig­keit zu?

 

Zukunftsapodiktionen

Hin­weis:

Das fol­gen­de Inter­view ist eine Fik­ti­on. Eine ein­sei­ti­ge Fik­ti­on, in die jede gut­mei­nen­de Kraft des heu­ti­gen Net­zes – etwas Bos­haf­tig­keit vor­aus­ge­setzt – inte­griert wer­den kann. Der Gegen­text exis­tiert auch schon in mei­nem Kopf, klingt aber bei Wei­tem nicht so rea­lis­tisch :o)…

 

Erst­ma­lig ist es Repor­tern der Hau­te Dai­ly gelun­gen, Eric Bald­win, CEO des Inter­net­mo­no­po­lis­ten „Event Hori­zon Inc.“ zu einem Inter­view anläss­lich der Imple­men­tie­rung des Ethik­ra­tes inner­halb des Unter­neh­mens zu bewe­gen. Details zu die­sem Rat wur­den durch den Whist­le­b­lower Peter Foo­ma­tic im Ver­lauf des letz­ten Jah­res bekannt.

HDHerr Bald­win, wie kam es zu der Ein­set­zung es Ethik­ra­tes bzw. über­haupt zu der Idee, tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on durch Phi­lo­so­phen, Rechts­ge­lehr­te und Volks­wir­te beglei­ten bzw. die spä­te­re Umset­zung selbst von ethi­schen Kate­go­rien abhän­gig zu machen?

EB: Dazu müss­te man weit in die Geschich­te des Inter­nets zurück­ge­hen, die ja auch Teil der Geschich­te unse­res Unter­neh­mens ist. Im Grun­de genom­men ist der Ethik­rat Aus­druck einer Arro­ganz. Ver­kürzt dar­ge­stellt wol­len wir den Nut­zer vor sich selbst schützen.

HD: Das bedarf jetzt aber einer Erläu­te­rung, Herr Baldwin!

EB: Wir gehen ein­mal in die Jah­re 2008–2018 zurück, also in eine Zeit, in der der Peach­kon­zern noch selbst­stän­di­ge Akti­en­ge­sell­schaft war, bevor er schließ­lich in unse­rem Kon­sor­ti­um auf­ging. Peach ist es gelun­gen, einen fun­da­men­ta­len Bedarf in der Bevöl­ke­rung zu decken, der sich in den Jah­ren zuvor in der Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Betriebs­sys­tem „Weich­fens­ter“ ent­wi­ckelt hat­te: Tech­nik als Geg­ner und Zeit­fres­ser, der User als stän­di­ger Ver­lie­rer. Vor allem letz­te­res hat­te immense psy­cho­lo­gi­sche Kon­se­quen­zen: Nie­mand steht ger­ne hilf­los da, das Beloh­nungs­sys­tem unse­res Gehirns braucht Erfolgs­er­leb­nis­se. Mit Peach­pro­duk­ten waren auf ein­mal die­se Erfolgs­er­leb­nis­se wie­der da: Man konn­te Daten über meh­re­re Gerä­te hin­weg syn­chro­ni­sie­ren, man konn­te Medi­en auf ein­fa­che Art und Wei­se an fast jedem Ort kon­su­mie­ren, man konn­te sein Zeit effek­ti­ver gestal­ten durch z.B. eine funk­tio­nie­ren­de Ter­min­ver­wal­tung und Bün­de­lung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge – man konn­te über­haupt „sein Netz“ über­all hin mit­neh­men – das pTalk, ers­tes SMART­Phone sei­ner Art,  hat die Welt ver­än­dert: Ergo man war in sei­ner Wahr­neh­mung tech­nisch wie­der kom­pe­tent und zahl­te dafür auch gerne.

HD: Ein pro­fi­ta­bles Geschäfts­mo­dell, das im Wesent­li­chen auf Nied­rig­lohn­po­li­tik in Asi­en basier­te, qua­si eine moder­ne Form des Koloniallismus.

EB: Nen­nen Sie mir eine Fir­ma, die die­ses Prin­zip in die­ser Peri­ode nicht ver­folgt hat. Die Anfor­de­run­gen des Mark­tes waren halt so. Es ging nicht um eine lan­ge Nut­zungs­dau­er oder Nach­hal­tig­keit der Gerä­te. Spe­zi­ell Peach­ge­rä­te wie­sen zwar eine lan­ge Lebens­dau­er auf, jedoch woll­ten die Nut­zer immer etwas Neu­es, was kur­ze Inno­va­tions- und Pro­duk­ti­ons­zy­klen erfor­der­te, damit das Unter­neh­men wirt­schaft­lich wach­sen und die Ansprü­che sei­ner Aktio­nä­re bedie­nen konn­te. Also war das pri­mä­re Ziel Wirt­schaft­lich­keit, hier ins­be­son­de­re in Form hoher Mar­gen. Wei­ter­hin war es Stra­te­gie, die Kun­den an das eige­ne Öko­sys­tem zu bin­den, wie es Sear­chie­gi­gant schon etwas län­ger vor­mach­te. Den Kun­den mach­te das wenig aus, da das Gan­ze bei Peach­ge­rä­ten eben ein­fach funk­tio­nier­te und bei Sear­chie­gi­gant eben tech­nisch leis­tungs­fä­hig und kos­ten­los war.

HD: Also eine Befrei­ung durch tech­no­lo­gi­sche Innovation. 

EB: Ja und nein. Die­se Zeit ist Ursprung einer Ent­wick­lung, die wir heu­te kri­tisch sehen. Wir haben her­vor­ra­gend davon gelebt, dass die Nut­zer in der Mehr­zahl tech­nisch weit­ge­hend inkom­pe­tent waren. Sie kön­nen oder wol­len Ihren DSL-Rou­ter nicht kon­fi­gu­rie­ren? Kein Pro­blem, sie bekom­men von uns eine fern­wart­ba­re Black­box. Ihr Betriebs­sys­tem soll ein­fach funk­tio­nie­ren? Ger­ne, wir kon­fi­gu­rie­ren es zen­tral aus der Cloud usw.. So kam es, dass die meis­ten Nut­zer sich zwar auf einer kom­mu­ni­ka­ti­ve Ebe­ne kom­pe­tent im Netz bewe­gen konn­ten, von der Funk­ti­ons­wei­se von Hard- und Soft­ware aber zuneh­mend ent­frem­det wur­den – genau das war das Geschäfts­mo­dell, da wir so Abhän­gig­kei­ten schaf­fen konn­ten, die zu einer Kun­den­bin­dung führten.

HD: Aber es gab doch immer schon kri­ti­sche Stim­men. Vor allen in den dama­li­gen klas­si­schen Print­me­di­en fan­den in den Feuil­le­tons und in zahl­rei­chen Blogs dezi­dier­te Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit ihren Geschäfts­prak­ti­ken statt. Wol­len Sie Ihre dama­li­gen Kun­den als inkom­pe­tent darstellen? 

EBAls tech­no­lo­gisch (das ist eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung!) inkom­pe­tent und vor allem naiv, ja. Das klingt hart. Aber aus die­ser Zeit stam­men aber alle Daten, die wir heu­te für die Geschäfts­zwei­ge nut­zen, die für uns die pro­fi­ta­bels­ten sind. Die Ent­wick­lung hin zu neu­en Geschäfts­fel­dern wie dem Ver­si­che­rungs- und dem Kre­dit­we­sen basiert auf Daten, die die Men­schen uns frei­wil­lig gege­ben haben auf Platt­for­men, die sie als inte­gral für ihr Leben emp­fun­den haben und immer noch emp­fin­den. Dabei haben wir anfäng­lich die Algo­rith­men bewusst „dumm“ gestal­tet: Wer z.B. eine Kaf­fee­ma­schi­ne kauf­te, bekam über unse­re Wer­be­netz­wer­ke nur noch Kaf­fee­ma­schi­nen in Wer­be­an­zei­gen ange­prie­sen. Er konn­te dann mit dem Fin­ger auf uns zei­gen und sagen: „Schaut her, was für eine däm­li­che Algo­rith­mik!“ Es war wich­tig, Men­schen die­ses Über­le­gen­heits­ge­fühl gegen­über Tech­nik zu geben, obwohl sie schon längst davon ent­frem­det waren, damit sie uns wei­ter Infor­ma­tio­nen über sich lieferten.

Wir kön­nen heu­te so die ver­läss­lichs­ten Aus­sa­gen zu Kre­dit­wür­dig­keit eines Men­schen machen. Wir wis­sen heu­te über den Lebens­wan­del und damit über mög­li­che gesund­heit­li­che Risi­ken eine Men­ge, sodass wir maß­ge­schnei­der­te Tari­fe anbie­ten kön­nen. Eben­so hel­fen uns die gesam­mel­ten Geo­da­ten von Tablets und Han­dys, um Aus­sa­gen über das Fahr- und Rei­se­ver­hal­ten machen zu kön­nen. Damit zahlt jeder bei uns für sein indi­vi­du­el­les Risi­ko­pro­fil. Im Prin­zip pro­fi­tie­ren die­je­ni­gen davon, die sich mög­lichst risi­ko­arm im Sin­ne unse­rer Algo­rith­mik ver­hal­ten – was für unse­re Ent­wick­lungs­ab­tei­lung hin­sicht­lich der Nach­wuchs­aqui­se zuneh­mend pro­ble­ma­tisch wird – dazu aber spä­ter mehr. Es ging ja um die Nai­vi­tät: Die Nai­vi­tät bestand dar­in zu glau­ben, dass per­sön­li­che Daten für nie­man­den einen Wert besit­zen. Dass dem nicht so ist, wur­de durch die Snow­den-Affä­re zwar über­deut­lich, aber die Kon­se­quenz für die meis­ten Nut­zer wäre gewe­sen, Bequem­lich­kei­ten auf­ge­ben zu müs­sen – und sei es nur die Bequem­lich­keit, die poli­ti­schen Grup­pen nicht aktiv oder pas­siv zu unter­stüt­zen, die uns hät­ten Paro­li bie­ten kön­nen. Das erschien jedoch den meis­ten nicht rea­lis­tisch, ja es ging sogar noch wei­ter: Mah­ner in die­ser Ent­wick­lung wur­den oft als recht­ha­be­risch, bzw. von „oben her­ab“ emp­fun­den. Psy­cho­lo­gisch ver­ständ­lich, da ihnen zu fol­gen bedeu­tet hät­te, Ver­hal­ten ändern zu müs­sen. Für uns lief das so schon ganz gut.

Dabei kam uns zusätz­lich eine Para­do­xie sehr zu pass: Gegen­über dem Staat gab es enor­me Emp­find­lich­kei­ten, wenn die­ser sei­ne Zugriffs­mög­lich­kei­ten erwei­tern woll­te, gegen­über uns nicht. Der Staat muss­te zumin­dest demo­kra­ti­sche Kon­se­quen­zen befürch­ten – im Prin­zip konn­te man Regie­run­gen abwäh­len, wir konn­ten die Infor­ma­ti­ons­strö­me so steu­ern, dass unse­re Begehr­lich­kei­ten und Ver­feh­lun­gen  nicht lan­ge im Fokus der Öffent­lich­keit blie­ben. Mit jeder AGB-Ände­rung im Juris­ten­deutsch konn­ten wir aus­ta­rie­ren, wie weit man gehen konn­te. Das las ja nie­mand und liest es bis heu­te nicht. Die gut gemein­ten staat­li­chen Auf­klä­rungs­pflich­ten kamen uns dabei sehr ent­ge­gen, weil sie die Ver­trags­wer­ke ledig­lich wei­ter aufbliesen.

Der Staat hät­te uns zwar poli­tisch Ein­halt gebie­ten kön­nen, aber das hät­te kaum eine Regie­rung län­ger als eine Legis­la­tur­pe­ri­ode über­lebt. Des­halb der Deal mit den stan­dar­di­sier­ten Schnitt­stel­len wie in den frü­hen Anfän­gen die SINA-Box. Das Staat bekam die Infor­ma­tio­nen, die er mein­te zu brau­chen und ließ im Gegen­zug uns dafür in Ruhe.

HD: Sie leben doch aus­ge­spro­chen gut von der Tak­tik, die Sie da gefah­ren haben. Soll­ten Sie den Nut­ze­rin­nen und Nut­zern nicht dank­bar sein?

EB: Unse­re Natur ist nicht die Dank­bar­keit. Das ist ein wirt­schaft­li­ches Über­le­bens­prin­zip. Und es war kein Plan, son­dern es hat eben so erge­ben, weil es unse­re Natur ist. Und es wäre so nicht mög­lich gewe­sen, wenn wir die Welt für den Nut­zer nicht auch zum Posi­ti­ven gewen­det hät­ten. Der Zugang zu Bil­dung, Kunst und Kul­tur ist durch uns welt­weit für jeder­mann mög­lich gewor­den. Jeder konn­te auf ein­mal ein Sen­der sein und sei­ne Ideen ver­wirk­li­chen – frei­lich blie­ben die meis­ten Kon­su­men­ten. Das ist objek­tiv ein media­ler Wan­del, der ohne Wei­te­res mit dem des Buch­drucks ergleich­bar ist. Dabei haben wir nie zwi­schen gro­ßen und klei­nen Play­ern unter­schie­den, son­dern vor allem unse­re Such­al­go­rith­men nach qua­li­ta­ti­ven, mög­lichst neu­tra­len Gesichts­punk­ten gestal­tet. Wer kei­ne Qua­li­tät in unse­rem Sin­ne bie­ten konn­te, muss­te sich eben hoch­kau­fen, indem er uns direkt Geld bezahl­te oder sein Glück mit SEO-Agen­tu­ren ver­such­te, mit denen wir uns immer ein Ren­nen lie­fer­ten, was für die SEOs schluss­end­lich nicht zu gewin­nen war. Das merk­ten die Kun­den dann und zahl­ten gleich direkt an uns.

Tak­ti­ken gab es aber auch: So such­ten wir uns gezielt Per­so­nen, die in den sozia­len Netz­wer­ken über einen hohen Repu­ta­ti­ons­grad ver­füg­ten, um vor­geb­lich kri­ti­sche Mei­nun­gen zu streu­en, die aber letzt­lich in unse­rem Sin­ne waren. Die Idee kam dabei von Agen­tu­ren, die über ein­ge­kauf­te Agen­ten Pro­dukt­be­wer­tun­gen plat­zier­ten. Wir muss­ten ler­nen, wie die­se Bewer­tun­gen zu for­mu­lie­ren waren, damit sie als authen­tisch akt­zep­tiert wur­den. So lie­ßen sich auch Waren­strö­me steu­ern und Über­ka­pa­zi­tä­ten viel geschick­ter nut­zen als über klar erkenn­ba­re Abschrei­bungs­kam­pa­gnen, wenn sich ein Her­stel­ler mal hin­sicht­lich der Attrak­ti­vi­tät sei­nes Pro­duk­tes ver­kal­ku­lier­te und es zum Schleu­der­preis auf den vor­wie­gend dann Bil­dungs­markt warf. Im Bil­dungs­markt ziel­ten wir dabei auf Mul­ti­pli­ka­to­ren. Wenn man die­sem das lang ver­lo­re­ne Kom­pe­tenz­ge­fühl in tech­ni­schen Din­gen zurück­gab, kauf­ten Sie auch Gerä­te zum Nor­mal­preis und war­ben Gel­der für die Beschaf­fung grö­ße­rer Char­gen wie selbst­ver­ständ­lich ein. „Psy­cho­lo­gy over­ri­des cos­ts“ sag­te da unser Ver­trieb immer.

HD: Das ist doch unglaub­lich unfair. Gera­de der Bil­dungs­be­reich war doch über Jah­re dem tech­ni­schen Fort­schritt weit hin­ter­her. Wer­fen Sie jetzt den dort Täti­gen auf noch Nai­vi­tät und Unwis­sen­heit vor, denen doch vor­wie­gend das Auf­ho­len die­ses Rück­stands und damit die Vor­be­rei­tung der ihnen anver­trau­ten Men­schen auf den Arbeits­markt am Her­zen lag und – mit Ver­laub – auch immer lie­gen wird?

EB: Die Moti­ve die­ser Men­schen stel­le ich doch nicht infra­ge. Wir haben doch gera­de die Situa­ti­on, die sie da beschrei­ben zu nut­zen gewusst, wobei bei­de Sei­ten schluss­end­lich pro­fi­tiert haben. Dar­an ist nichts ver­werf­lich. Wir hat­ten etwas, was ande­re nicht hat­ten und es ihnen ver­kauft. So ist das in unse­rem Wirt­schafts­sys­tem. Hät­te man jetzt alle dazu nöti­gen sol­len Open­So­ur­ce-Pro­duk­te ein­zu­set­zen und alles an mög­li­chen Diens­ten selbst zu hos­ten? Sie haben viel­leicht schon ver­ges­sen, wie es um die Patch­le­vel der aller­meis­ten Joomla!-Installationen von Schu­len bestellt war und hät­ten dann das Gejam­mer hören sol­len, wenn wir die­se wegen Viren­be­fall aus den Such­ergeb­nis­sen aus­ge­lis­tet haben. Leh­rer und Bil­dungs­trei­ben­de waren bemüht, aber letzt­end­lich doch eher dil­le­tan­tisch bei der tech­ni­schen Umset­zung. Das kön­nen wir bes­ser, ver­läss­li­cher und vor allem siche­rer. Das zeigt die Zuver­läs­sig­keit unse­rer Diens­te über Jah­re hin­weg. Wenn der Staat es anders gewollt hät­te, wäre sogar mit uns etwas mög­lich gewesen.

Aber der Staat war den ver­än­der­ten Umstän­den mit sei­nen alt­her­ge­brach­ten poli­ti­schen Sys­tem nicht gewach­sen, qua­si kaum noch reak­ti­ons­fä­hig – anders sind Ent­wick­lun­gen wie das dama­li­ge Leis­tungs­schutz­recht kaum zu erklä­ren. Die einst mäch­ti­gen Pres­se­ver­la­ge sind aber dann ja schluss­end­lich an ihrer Per­so­nal- und Ver­gü­tungs­po­li­tik zugrun­de gegan­gen. Wir bie­ten Buch­au­to­ren und Jour­na­lis­ten mitt­ler­wei­le pro­fi­ta­ble­re Verdienstmöglichkeiten.

HD: Und Sie haben selbst von unzäh­li­gen kos­ten­los agie­ren­den Leis­tungs­trä­gern profitiert.

EB: Natür­lich nut­zen wir Ent­wick­lun­gen aus dem Open­So­urce­be­reich. Natür­lich ver­bes­sern wir unse­re Tex­terken­nungs- und Über­set­zungs­al­go­rith­men mit Hil­fe von Men­schen, die davon kaum etwas mit­be­kom­men. Nur ist der Bei­trag jedes Ein­zel­nen dabei so mini­mal, dass man da kaum von Aus­nut­zung spre­chen kann. Die Men­schen geben uns die­se Leis­tung frei­wil­lig, genau wie damals bei Wiki­pe­dia, das wir nun als Pro­jekt wei­ter­ent­wi­ckeln und es geschafft haben, die Autoren­knapp­heit maß­geb­lich zu kompensieren.

HDSind nicht Sie mitt­ler­wei­le der­je­ni­ge, der für uns die Part­ner auf­grund der Social-Media-Pro­fi­le über Gesichts­er­ken­nungs­al­go­rith­men aus­sucht? Steu­ern Sie nicht die Inter­es­sen des Ein­zel­nen durch maß­ge­schnei­der­te Such­ergeb­nis­se? Kon­trol­lie­ren Sie nicht damit auch das Wis­sen? Sind Sie nicht schon viel zu mäch­tig geworden?

EB: Genau das ist unser momen­ta­nes Pro­blem, wes­we­gen wir zukünf­tig jede tech­no­lo­gi­sche Inno­va­ti­on durch eine Ethik­kom­mis­si­on beglei­ten las­sen wol­len. Die Leu­te sehen mehr und mehr das, was unse­re Algo­rith­mik als sinn­voll für sie aus­wählt. Wir füh­ren genau dar­auf zurück, dass wir immer weni­ger krea­ti­ve Köp­fe für die Arbeit in unse­rem Unter­neh­men fin­den. Die meis­ten Bewer­ber kön­nen wohl Bekann­tes reas­sem­blie­ren und reme­dia­li­sie­ren und das auch ästhe­tisch anspre­chend, aber es fehlt zuneh­mend an fun­dier­tem tech­no­lo­gi­schen Wis­sen (das haben auch wir der Bevöl­ke­rung „weger­zo­gen“) gepaart mit Quer­trei­be­rei. Die Absol­ven­ten sind uns zu uni­form, so sehr auf das gefäl­li­ge Lösen immer neu­er Auf­ga­ben gepolt. Sie gehen ins­ge­samt weni­ger Risi­ken ein. Sie haben oft Angst, im pri­va­ten Bereich Ver­än­de­run­gen hin­neh­men zu müs­sen und pas­sen sich daher im Beruf aus unse­rer Sicht zu stark an.

Des­we­gen wol­len wir nun selbst das Rad ein wenig zurück­dre­hen und dar­über dis­ku­tie­ren, was es eigent­lich bedeu­tet, wenn eine Frau einem Mann in einer Bar kei­nen Drink aus­gibt, weil ihr unser Gesichts­er­ken­nungs­al­go­rith­mus mit­ge­teilt hat, dass sie mit der „Ziel­per­son“ auf­grund unter­schied­li­cher Inter­es­sen und des vor­an­ge­hen­den Lebens­wan­dels nicht kom­pa­ti­bel ist. Unse­re Vor­stel­lung von Kom­pa­ti­bi­li­tät hat eben immer auch ethi­sche Dimensionen.

War­um soll­te wei­ter­hin der schon zwei­mal geschei­ter­te Start-Up-Grün­der nicht kre­dit­wür­dig sein, wenn es doch in sei­nem Schei­tern viel­leicht für den drit­ten Ver­such gereift ist. Wo lie­gen da die Gren­zen der Algo­rith­mik, wo ihre Chancen?

Im Grun­de genom­men waren die­se Fra­gen immer schon da – etwa als die dama­li­ge auto­ma­ti­sche Ergän­zung von Such­be­grif­fen Per­so­nen in eine ein­deu­ti­ge „Ecke“ stell­ten und Gerichts­ent­schei­dun­gen uns da Ein­halt gebo­ten. Ent­schei­dend für die Per­son ist ja nicht, dass die­se Daten aus Anfra­gen Drit­ter algo­rith­mi­siert wur­den – ent­schei­dend ist die dar­aus resul­tie­ren­de Wahrnehmung.

Für uns war in der Rück­schau sehr wich­tig, dass es Leu­te gab, die die Exis­tenz von Pri­vat­s­sphä­re und so etwas wie Eigen­tum an Daten als Relik­te der bür­ger­li­chen Welt abta­ten, weil es uns eben weit mehr nütz­te als den Gut­men­schen in ihrem Glau­ben an eine bes­se­re Welt. Auch das ist ethisch schwie­rig, wie wir heu­te wissen.

HD: Wir dan­ken ihnen für die­ses Gespräch, Herr Baldwin!

Blogparade Lehrerblogs

Fon­ta­ne­fan ver­an­stal­tet eine Blog­pa­ra­de von einem nicht­kom­mer­zi­el­len Leh­rer­blog für nicht­kom­mer­zi­el­le Leh­rer­blogs. Ich möch­te euch dazu mei­ne Favo­ri­tin vor­schla­gen: Die Rebis. Die­ses Blog ist gera­de­zu kom­ple­men­tär zu mei­nem, weil es eine Sei­te des Leh­rer­seins sicht­bar und öffent­lich macht, die im All­tag kaum in Erschei­nung tritt: Vie­le schwa­che, tief­sin­ni­ge, zwei­feln­de, zuge­wand­te, ver­träum­te und auch hel­le Momen­te. Dabei geht es nicht nur um das Leh­rer­sein, son­dern auch viel um Fami­lie und Fotos aus dem gemein­sa­men Leben als Familie.

Den­noch bleibt immer eine klar defi­nier­te Gren­ze gewahrt. Für mich ist die­ses Blog eines, was mir sehr oft das Gefühl gibt, nicht allein mit bestimm­ten Emp­fin­dun­gen zu sein – dabei spielt natür­lich ein gro­ße Rol­le, dass Rebis eben auch Mut­ter ist und damit einen Blick auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler besitzt, der kin­der­lo­sen Lehr­kräf­ten natur­ge­mäß weit­ge­hend ver­wehrt bleibt – das ist übri­gens *kei­ne* Wer­tung in dem Sin­ne, dass man kei­ne gute Lehr­kraft sein kann ohne eige­ne Kinder!

Noch etwas ande­res – es ist mei­ne Art der Wahr­neh­mung und basiert auf mei­nen Erfah­run­gen, die ich in den letz­ten Jah­ren machen durf­te – jeder darf mich für para­no­id, über­trie­ben miss­trau­isch, übel­wol­lend und sonst­was hal­ten und es ganz anders machen:

Es gibt zur­zeit Ver­la­ge, die in ihren eige­nen Blogs so etwas wie Blog­pa­ra­den oder das Prin­zip „Blog­stöck­chen“ auf­grei­fen. Man soll­te sich klar­ma­chen, dass das tech­no­lo­gisch wahr­schein­lich nicht nur aus Aner­ken­nung geschieht, son­dern auch mit dar­auf abzielt, die eige­ne Sei­te höher im Such­ma­schi­nen­ran­king zu posi­tio­nie­ren. Eine Blog­pa­ra­de ist ein her­vor­ra­gen­des Mit­tel, um soge­nann­te Back­links zu erzie­len, aus denen Goog­le die Rele­vanz eines Inhalts und damit die Posi­tio­nie­rung bei Such­an­fra­gen errech­net. Goog­le selbst wer­tet vie­le Leh­rer­blogs recht hoch bei bestimm­ten Such­an­fra­gen, z.B. den Herrn Lar­big mit sei­nen Bei­trä­gen zu Goe­thes Faust.  Goog­le ist ja des­we­gen so groß, weil die Such­ergeb­nis­se inhalt­lich oft recht brauch­bar sind. Die Such­al­go­rith­men zie­len also dar­auf ab, rele­van­te und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhal­te zu erken­nen, die bei Ver­la­gen natür­lich hin­ter Pay­walls lie­gen und für Goog­le damit nicht sicht­bar sind.

Die Ver­la­ge haben natür­lich ein Inter­es­se dar­an, dass ihre (Bezahl-)Inhalte bei Such­an­fra­gen von Lehr­kräf­ten unter den ers­ten Tref­fern sind und opti­mie­ren ihre Sei­ten dar­auf­hin mit der Bera­tung durch SEO-Agen­tu­ren (SEO = Search Engi­ne Opti­mi­zing – Grund­fra­ge – mal bös­wil­lig for­mu­liert: Wie kom­me ich egal mit wel­cher inhalt­li­chen Qua­li­tät in den Such­ergeb­nis­sen nach oben?).

Die Haupt­do­main pro­fi­tiert dabei auch von Inhal­ten von Sub­do­mains – zumin­dest den Gerüch­ten nach in SEO-Krei­sen. Das kann man den Ver­la­gen als Wirt­schafts­un­ter­neh­men übri­gens nicht übel­neh­men. Mich hat ein Arti­kel von Wolf­gang Mich­al sehr nach­denk­lich gemacht. Wir Leh­rer­blogs müs­sen uns inhalt­lich mitt­ler­wei­le vor vie­len Ver­lags­in­hal­ten nicht ver­ste­cken und soll­ten uns selbst mehr durch gegen­sei­ti­ge Ver­lin­kung stär­ken (ich bin dabei übri­gens nicht gera­de vorbildlich).

Datenschutz und Schulgesetz

Das wird jetzt viel Text. Ich stel­le hier ein­mal die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Daten­schutz in den Schul­ge­set­zen (zusätz­lich ergän­zen bestimm­te Erlas­se im Ein­zel­fall die Bestim­mun­gen) von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein gegenüber.

1. Nie­der­sach­sen ( http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+31&psml=bsvorisprod.psml&max=true )

Nie­der­säch­si­sches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fas­sung vom 3. März 1998

§ 31 Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

1) Schu­len, Schul­be­hör­den, Schul­trä­ger, Schü­ler­ver­tre­tun­gen und Eltern­ver­tre­tun­gen dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, soweit dies zur Erfül­lung des Bil­dungs­auf­trags der Schu­le (§ 2) oder der Für­sor­ge­auf­ga­ben, zur Erzie­hung oder För­de­rung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder zur Erfor­schung oder Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen auch den unte­ren Gesund­heits­be­hör­den für Auf­ga­ben nach § 56 und den Trä­gern der Schü­ler­be­för­de­rung für Auf­ga­ben nach § 114 über­mit­telt und dort ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies für die Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Auf­ga­be erfor­der­lich ist.

(2) Schu­len dür­fen auch die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kin­dern in Kin­der­gär­ten und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, die in Kin­der­gär­ten bei der Wahr­neh­mung vor­schu­li­scher För­der­auf­ga­ben erho­ben und an Schu­len über­mit­telt wer­den, soweit die Ver­ar­bei­tung zur Erzie­hung oder För­de­rung der Kin­der in der Schu­le erfor­der­lich ist.

(3) Die Rech­te auf Aus­kunft, Ein­sicht in Unter­la­gen, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie das Wider­spruchs­recht nach § 17a des Nie­der­säch­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes wer­den für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te (§ 55 Abs. 1) ausgeübt.

(4) Schu­len, Schul­be­hör­den und die Schul­in­spek­ti­on dür­fen Per­so­nal­da­ten (§ 88 Abs. 1 des Nie­der­säch­si­schen Beam­ten­ge­set­zes) aller an der Schu­le täti­gen Per­so­nen auch ver­ar­bei­ten, soweit es zur Erfor­schung und Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist.

2. Schles­wig-Hol­stein ( http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+30&psml=bsshoprod.psml&max=true )

Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Schulgesetz
(Schul­ge­setz – SchulG)
Vom 24. Janu­ar 2007*

§ 30 Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten

(1) Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern dür­fen von den Schu­len, den Schul­trä­gern und Schul­auf­sichts­be­hör­den erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Es sind dies

1. bei Schü­le­rin­nen und Schülern:
Vor- und Fami­li­en­na­me, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se), Staats­an­ge­hö­rig­keit, Aus­sied­ler­ei­gen­schaft, Her­kunfts- und Ver­kehrs­spra­che, Kon­fes­si­on, Kran­ken­ver­si­che­rung, Leis­tungs- und Schul­lauf­bahn­da­ten, Daten über das all­ge­mei­ne Lern­ver­hal­ten und das Sozi­al­ver­hal­ten, Daten über son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf, soweit sie für den Schul­be­such von Bedeu­tung sein kön­nen, die Ergeb­nis­se der schul­ärzt­li­chen, schul­psy­cho­lo­gi­schen und son­der­päd­ago­gi­schen Unter­su­chun­gen, bei Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern die Daten über Vor­bil­dung, Berufs­aus­bil­dung, Berufs­prak­ti­kum und Berufs­tä­tig­keit sowie die Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon) des Aus­bil­dungs­be­trie­bes oder der Praktikumsstelle;

2. bei Eltern:
Name, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se). Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern haben die erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Sie sind auf die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten auf­merk­sam zu machen.

(2) Die Daten der Schul­ver­wal­tung dür­fen aus­schließ­lich mit in der Schu­le befind­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten des Schul­trä­gers ver­ar­bei­tet wer­den.

[…]
(10) Die mit Ein­wil­li­gung der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern erho­be­nen Daten dür­fen nur zu dem Zweck benutzt wer­den, zu dem sie von den Betrof­fe­nen mit­ge­teilt wor­den sind. Eine ander­wei­ti­ge Ver­wen­dung bedarf einer erneu­ten Einwilligung.

(11) Soweit es zur Erfül­lung der sich aus die­sem Gesetz erge­ben­den Auf­trä­ge der Schu­le und der Schul­auf­sicht sowie zur Wahr­neh­mung gesetz­li­cher Mit­wir­kungs­rech­te erfor­der­lich und unter Wah­rung der über­wie­gen­den schutz­wür­di­gen Belan­ge der Betrof­fe­nen mög­lich ist, regelt das für Bil­dung zustän­di­ge Minis­te­ri­um durch Verordnung:

1. den zuläs­si­gen Umfang der Ver­ar­bei­tung von Daten,
2. die Daten­über­mitt­lung ein­schließ­lich der Über­mitt­lung zu sta­tis­ti­schen Zwecken,
3. die Sper­rung, Löschung und Auf­be­wah­rung von Daten,
4. die Datensicherung,
5. die Daten der Schul­ver­wal­tung und sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Lehr­kräf­te außer­halb der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den dürfen,
6. die auto­ma­ti­sier­te Datenverarbeitung,
7. die für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen maß­ge­ben­den Erhe­bungs- und Hilfs­merk­ma­le, den Berichts­zeit­raum und die Periodizität,
8. die für die Auf­ga­be nach Absatz 4 Satz 2 zustän­di­ge Stelle,
9. Zeit­punkt und Stand der nach Absatz 5 zu über­mit­teln­den Daten.

(12) Rege­lun­gen in ande­ren Rechts­vor­schrif­ten über die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten blei­ben unbe­rührt, soweit sich nicht aus den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen etwas ande­res ergibt.

Mein per­sön­li­cher Kommentar

Das Gesetz in Schles­wig-Hol­stein ist auf den ers­ten Blick wesent­lich enger und restrik­ti­ver gefasst. Ich weiß, dass es unter Mit­wir­kung des ULD ent­stan­den ist. Es ist zudem wesent­lich aktu­el­ler. Eine Schu­le in Schles­wig-Hol­stein weiß aber sehr genau:

  • wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten darf (z.B. dass der Beruf der Eltern nicht erfasst wird)
  • dass die­se Daten NICHT in einer Cloud lie­gen dür­fen (z.B. kei­ne digi­ta­len Klas­sen­bü­cher, wenn sie nicht im Hau­se gehos­tet werden)
  • mit wem sie unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Daten aus­tau­schen darf
  • dass Eltern und Schü­ler die Anga­be bestimm­ter Daten nicht ver­wei­gern dürfen

Wenn der Dienst­herr die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz for­dert, benö­ti­gen Schu­len dafür einen rechts­si­che­ren Rah­men. Natür­lich fal­len in Schles­wig-Hol­stein dann z.B. durch Ver­la­ge ange­bo­te­ne Lern­stands­er­he­bun­gen weit­ge­hend flach. In Nie­der­sach­sen bleibt nach mei­nem Emp­fin­den vor allem eins: Gro­ße Ver­un­si­che­rung, zumin­dest bei mir.

Datenschutzformalia für Schulen in Niedersachsen

Ich habe ein­mal ein wenig recher­chiert und zusam­men­ge­tra­gen, was nach mei­ner Auf­fas­sung eine Schu­le an Papie­ren hier in Nie­der­sach­sen pro­du­zie­ren muss, um grund­le­gen­de Daten­schutz­auf­la­gen zu erfül­len – die juris­ti­schen Kom­men­ta­re zu den Vor­schrif­ten habe ich noch nicht alle gelesen:

1. Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss benannt sein (§8a NDSG).

  1. Er muss nicht der Schu­le angehören
  2. Er muss über Sach­kennt­nis und Zuver­läs­sig­keit verfügen
  3. Er darf durch die Bestel­lung kei­nem Inter­es­sens­kon­flikt aus­ge­setzt sein
  4. Er muss sei­ne Arbeit jeder­mann ver­füg­bar machen

Der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor kann also nicht Daten­schutz­be­auf­trag­ter sein, da ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht – schließ­lich müss­te er sich selbst kontrollieren.

2. Ver­fah­ren­be­schrei­bun­gen

Jedes Ver­fah­ren, bei dem Daten Drit­ter in der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den, bedarf einer Ver­fah­rens­be­schrei­bung gemäß §8 NDSG.

Typi­scher­wei­se wird das in der Schu­le gel­ten für:

  1. Schü­ler­ver­wal­tungs­pro­gram­me (DANIS, Sibank …)
  2. Office­pro­gram­me (Lis­ten, Kol­le­gi­ums­da­ten etc.)
  3. Ober­stu­fen­ver­wal­tung (Apol­lon)
  4. Stun­den­pla­nung­pro­gramm (UNTIS etc.)
  5. Zeug­nis­pro­gram­me (Win­ZEP etc.)
  6. usw. (hängt von den Ver­wal­tungs­struk­tu­ren ab)

3. Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gemäß Erlass „Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten Infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men (IT Sys­te­men) von Lehr­kräf­ten“

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ERSETZT hier die sonst not­wen­di­ge Ver­fah­rens­be­schrei­bung – schließ­lich ist das ja durch die Erlass­vor­ga­be eine Rechts­norm. Es ist NICHT not­wen­dig Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen für jedes denk­ba­re Ver­fah­ren auf einem pri­va­ten Gerät zu erstellen.

4. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Dritte

Bei­spie­le:

  • Lern­stands­er­he­bun­gen durch Verlage
  • durch Anbie­ter gehos­te­te Lernplattformen
  • digi­ta­le Klassenbücher
  • etc.

Hier haben wir zwei Konstrukte:

a) Es gibt ein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür braucht man einen Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Zusätz­lich ist eine Ver­fah­ren­be­schrei­bung     notwendig.

b) Es gibt nach wie vor ein Für­sor­ge­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Schü­lern bzw. Eltern. Wenn z.B. der Nach­weis nicht erbracht wer­den kann, dass es erfor­der­lich ist (und das ist lt. Schul­ge­setz z.Zt. juris­tisch fast immer wack­lig), dass die Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet     wer­den, braucht man eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Betroffenen.

Abso­lut unüber­sicht­lich wird es, wenn der Ver­lag z.B. die Test­soft­ware zur Lern­stands­er­he­bung nicht selbst hos­tet, son­dern sich wie­der­um bei einem Dienst­leis­ter ein­ge­mie­tet hat. Dann braucht man eine wei­te­re Ver­ein­ba­rung zur Auf­rags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Unter­ver­ein­ba­rung) zwi­schen die­sem Dienst­leis­ter, z.B. dem Rechen­zen­trums­be­trei­ber und dem Ver­lag, die auch dem LfD auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den muss.

5. Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen

Für ALLE Arten der Daten­ver­ar­bei­tung, die gemäß NSchG NICHT erfor­der­lich sind.

  1. Ver­wen­dung von Fotos (Schul­home­page, Leh­rer­ka­len­der, Noten­ver­wal­tung von Lehr­kräf­ten etc.)
  2. Wei­ter­ga­be von Adress­da­ten (Tele­fon, E‑Mail, Adres­se) an z.B. den Klas­sen­leh­rer aber auch Eltern
  3. Ver­wen­dung von Schü­ler­ar­bei­ten bei jeder Art von Veröffentlichung
  4. Schul­netz­werk (Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Auf­klä­rung über Art um Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung im päd­ago­gi­schen Netz)
  5. WLAN-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, wenn durch Lehr­kräf­te und/oder SuS genutzt
  6. Gibt es ggf. wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tungs- und Ver­öf­fent­li­chungs­pro­zes­se, die z.B. die Belan­ge des Per­so­nals betreffen?
  7. [ … ]

Tech­ni­scher Datenschutz

Wo ste­hen die IT-Sys­te­me mit sen­si­blen Daten?
Wer hat Zugriff auf die Pass­wör­ter? Wie kom­plex sind die Pass­wör­ter? Wann wer­den sie ausgestauscht?
Was pas­siert bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der daten­ver­ar­bei­ten­den Systeme?
Was pas­siert bei einem z.B. krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Systemadministrators?
Wie kann ich den Aus­kunfts­an­spruch gem. §16 NSchG mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in ver­tret­ba­rem Zeit­rah­men sicherstellen?

Tja. Die­se Lis­te ist garan­tiert weder voll­stän­dig noch kom­plett kor­rekt. Es feh­len noch diver­se Rege­lun­gen bezüg­lich des Urhe­ber­rechts, das ger­ne mal mit dem Daten­schutz ver­mischt wird. Wei­ter infor­mie­ren kann man sich auf dem Nibis anschauen.

Ich will das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, fän­de es aber schön, wenn:

  • das Schul­ge­setz ver­bind­li­che und kon­kre­te Vor­ga­ben dar­über macht, wel­che Daten von SuS ver­ar­bei­tet wer­den dürfen
  • wei­te­re Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen durch den Dienst­herrn erstellt würden
  • Mus­ter­tex­te durch den Dienst­herrn erstellt wür­den (Nut­zungs­ord­nung, Ein­wil­li­gung in Ver­wen­dung von Fotos etc.)
  • all­ge­mein der Dienst­herr sich sei­ner Schu­len im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht in Bezug auf den Daten­schutz noch mehr annimmt, als er das jetzt schon tut (das war doch jetzt diplo­ma­tisch, oder?)

Größ­ten­teils haben wir hier näm­lich For­ma­lis­men. Die Cur­ri­cu­la schrei­ben mehr und mehr die Nut­zung digi­ta­ler Medi­en vor oder legen sie nahe. Dann muss die Rechts­ord­nung das auch ermög­li­chen und eine kla­re Ori­en­tie­rung bie­ten. Schu­len sol­len nach mei­ner Wahr­neh­mung noch ande­re Din­ge zu tun haben, als sich um den Daten­schutz zu küm­mern. Zudem sit­zen dort eher Lehr­kräf­te als Volljuristen.

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