Elternvorträge zur Handy- und Internetnutzung

Ich habe in den letz­ten Wochen zwei Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy- und Inter­net­nut­zung vor jeweils ca. 60 Per­so­nen gehal­ten. Die Ver­an­stal­tun­gen wur­den in bei­den Fäl­len aus­gie­big bewor­ben – ein­mal sogar durch einen Radio­spot und es gab immer kon­kre­te Vor­fäl­le im Bereich „Sex­ting“, auf­grund derer ich von Kol­le­gen gefragt und ange­spro­chen wor­den bin. Ich nut­ze für den Vor­trag die­se Pre­zi, vor­wie­gend jedoch mich als Per­son und Din­ge wie Kon­takt zum Publikum:

Pha­se 1:

Ich stel­le mich in mei­nen Funk­tio­nen und Rol­len kurz vor: Medi­en­be­ra­ter, Leh­rer, Blog­ger und Inter­net­nut­zer, Fami­li­en­va­ter. Ich mache das bewusst.

Als Medi­en­be­ra­ter habe ich sehr viel mit unter­schied­li­chen Schu­len und Schul­for­men und deren spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen zu tun. Aus der „gym­na­sia­len War­te“ stellt sich man­ches etwas ein­ge­färbt dar.

Als Blog­ger erfah­re ich viel im und pro­fi­tie­re stark von „die­sem Inter­net“. Ich stel­le her­aus, dass mei­ne Art zu unter­rich­ten viel mit dem Netz zu tun hat.

Als Vater von gar nicht ein­mal so weni­gen Kin­dern (4,6,8,10,12 Jah­re) bin ich täg­lich mit Her­aus­for­de­run­gen im Bereich der „Bil­dung mit Medi­en“ kon­fron­tiert (wir bevor­zu­gen hier zu Hau­se übri­gens eine mög­lichst medi­en­ar­me Erzie­hung und fah­ren damit bis­her ganz gut – eigent­lich dürf­te es Men­schen wie mich nach Ansicht so man­cher Web2.0er gar nicht geben – mei­ne Jugend war weit­ge­hend frei von vir­tu­ell ver­mit­tel­ter Ver­net­zung bzw. Rea­li­tät, ich glau­be, dass ich das trotz­dem irgend­wie hin­be­kom­me). Gera­de im Umgang mit Eltern pro­fi­tie­re ich davon, zuneh­mend mehr eige­ne schul­pflich­ti­ge Kin­der zu haben.

Pha­se 2:

Im Wesent­li­chen geht es um drei Gedanken:

  1. Ein Han­dy ist kein Tele­fon. Kin­der und Jugend­li­che machen damit alles – außer zu tele­fo­nie­ren. Das ist für manch einen überraschend.
  2. Ein Han­dy ent­hält umfang­rei­che­re und sen­si­ble­re Infor­ma­tio­nen als das gute, alte Tage­buch. Dem­entspre­chend hef­tig wird es gegen Zugrif­fe oder Zugriffs­ver­su­che von außen ver­tei­digt wer­den. Man greift als Eltern­teil in einen essen­ti­el­len Teil des Lebens eines Jugend­li­chen ein, wenn man die Hand auf das Han­dy legt.
  3. Ein Han­dy wird tat­säch­lich zu einer Men­ge sehr nütz­li­cher Din­ge ver­wen­det, z.B. zu schu­li­schen Zwecken.

Pha­se 3:

Ich the­ma­ti­sie­re Sex­ting, Por­no­gra­phie und stell­ver­tre­tend für eine ganz Rei­he von „Ange­bo­ten“ auch Din­ge wie Anore­xie- und „Bor­der­line­fo­ren“ (als Sam­mel­be­griff für vir­tu­el­le Treff­punk­te von Men­schen mit dis­so­zia­ti­ven Stö­run­gen). Ich wei­se dar­auf­hin, dass kei­ne die­ser Erschei­nun­gen die Erfin­dung von Kin­dern und Jugend­li­chen, son­dern ledig­lich Adap­tio­nen aus der Erwach­se­nen­welt sind. Cyber­mob­bing las­se ich bewusst außen vor, da die­ses Feld schon inten­siv beackert wird.

Pha­se 4:

Ein Kern­ge­dan­ke ist der fol­gen­de: Nie­mand wür­de einen Vier­jäh­ri­gen auf einem Fahr­rad im Dun­keln einen unbe­kann­ten Weg fah­ren las­sen und dabei erwar­ten, dass alles glatt geht. Im über­tra­ge­nen Sin­ne pas­siert das aber mei­ner Ansicht nach oft im Bereich der Han­dy­nut­zung: Das Gerät liegt unter dem Weih­nachts­baum und das war es dann oft auch schon an Beglei­tung. Umge­kehrt wür­den nie­mand ernst­haft Kin­dern und Jugend­li­chen das Fahr­rad­fah­ren ver­bie­ten – dafür bie­tet es neben den Gefah­ren ein­fach zu vie­le Vorteile.

Pha­se 5:

Kern­ge­dan­ke: Auch der Umgang mit dem Han­dy braucht Beglei­tung und Inter­es­se. Die­ses Inter­es­se soll­te sich nie auch kon­kre­te Inhal­te, son­dern allen­falls auf Apps bezie­hen, weil das Han­dy eben hoch­gra­dig essen­ti­el­le Funk­tio­nen für eine Jugend­li­chen hat. Viel­leicht lässt sich so Stück für Stück Ver­trau­en auf­bau­en, so dass sich Kin­der mit anstö­ßi­gen Inhal­ten eher an Erwach­se­ne wenden.

Pha­se 6:

Mit ein paar Impul­sen ver­su­che ich nach ca. 45 Minu­ten ein Gespräch im Publi­kum zu initi­ie­ren. Dabei sind inter­es­san­te Din­ge gesche­hen, z.B. bemer­ken Eltern, dass sie mit ihren Pro­ble­men im Umgang mit die­sen Gerä­ten bzw. deren „Regle­men­tie­rung“ nicht allei­ne sind (es kom­men zu sol­chen Aben­den zumeist eh eher die enga­gier­ten Eltern). Es ist kei­ne Schan­de, hilf­los zu sein, kei­ne Patent­re­zep­te zu haben, da gera­de im Bereich des Inter­net gesell­schaft­lich und poli­tisch noch vie­les nicht aus­ge­han­delt ist. Die Hilf­lo­sig­keit ent­bin­det aber nicht davon, etwas zu tun. Die Fra­ge, ob es z.B. „gut“ ist, Nackt­bil­der wei­ter zu ver­tei­len, ist zunächst ein­mal ja kei­ne technische.

Ich kann auf sol­chen Ver­an­stal­tun­gen immer Visi­ten­kar­ten ver­tei­len und kom­me mit Schu­len in Kon­takt. Dar­aus erwächst dann manch­mal eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit. Vie­le für mich in mei­ner Arbeit rele­van­ten Akteu­re befin­den sich nicht täg­lich in „die­sem Inter­net“ und wären daher für mich dann nicht erreichbar.

 

Riecken im NDR

Mein Schul­lei­ter war gemein­sam mit ande­ren Schul­lei­tern der Regi­on so mutig, Tei­le mei­nes Brie­fes tat­säch­lich in Form einer Eltern­in­for­ma­ti­on mit Rück­lauf herauszugeben.Das ist hoch anzu­rech­nen – gera­de bei so einem bri­san­ten Thema.

Ges­tern (unter­richts­frei­er Tag für mich) klin­gel­te dann mein Han­dy um 9:45h. „Hal­lo, Herr Riecken, hier der NDR, wir wären doch schon heu­te an der Schu­le, hät­ten sie Zeit vor­bei­zu­kom­men?“ Klar hat­te ich. Ein ganz klein wenig anhüb­schen (nor­ma­ler­wei­se sehe ich noch wüs­ter aus) und ab auf’s Fahrrad.

Vor der Schu­le stand schon die Kame­ra. Ganz kurz wur­den die Fra­gen bespro­chen und schon stand ich im Licht des LED-Schein­wer­fers mit einem Püschel­mi­kro vor dem Bauch (die Ton­frau war die zier­lichs­te Per­son mit den meis­ten Gerä­ten um sich her­um). Anschlie­ßend noch ein locke­res Gespräch mit dem Team und schon war alles vorbei.

Dann kam die Auf­re­gung, die sich noch mal stei­ger­te, als die ers­ten SMS mit „Hey, du bist im Fern­se­hen!“ ein­tra­fen. Offen­bar lief der Bei­trag (wird bald depu­bli­ziert) sogar regu­lär im Vor­abend­pro­gramm – ich selbst konn­te mir das Gan­ze erst spä­ter anschau­en (VDR-Auf­nah­me).

Wei­te­re Ver­öf­fent­li­chun­gen in der Pres­se (unvoll­stän­dig):

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Schulleiter-warnen-vor-Sexting-bei-Jugendlichen-_arid,1060494.html

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1209898

http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/424684/nacktfotos-als-tauschobjekt-lehrer-warnen-vor-sexting-trend

… also durch­aus über­re­gio­na­le Aus­ma­ße. Ich bin gespannt, wie es jetzt wei­ter­geht und ob die Not­wen­dig­keit für mehr Medi­en­kom­pe­tenz­ver­mitt­lung in Schu­len dadurch stär­ker gese­hen wird. Ich möch­te die Sup­pe jetzt hier in mei­nem „Beritt“ (ein net­tes Wort) stär­ker am Kochen hal­ten – der nächs­te Schritt wäre viel­leicht ein Vor­trag, der die Chan­cen und Risi­ken der vir­tu­el­len Welt glei­cher­ma­ßen beleuchtet.

Sexting – Elternbrief

Ich habe in der beschei­de­nen Rol­le als Thinktank einen Text zum The­ma Sex­ting ver­fasst, um die Pro­ble­ma­tik in die Öffent­lich­keit mei­ner Regi­on zu brin­gen. Die­ser Text ent­hält bewusst ein paar recht schar­fe For­mu­lie­run­gen. Man kann Sex­ting als Aus­bruch der Jugend­li­chen aus der klein­bür­ger­li­chen Moral auf­fas­sen. Sobald auch Kin­der betrof­fen sind – und nach allem Anschein ist das wahr­schein­lich der Fall – mag ich die­se neue Aus­drucks­form nicht mehr recht dul­den und sehe Handlungsbedarf.

Phil­ip­pe Wampf­ler schreibt zur Erklä­rung die­ses Phänomens:

Es ist wich­tig, dar­auf auf­merk­sam zu machen und dar­über zu spre­chen. Durch Sen­si­bi­li­sie­rung kann das  Pro­blem aber nicht gelöst wer­den. Ver­trau­en ist sehr para­dox – es erfolgt nicht begrün­det, son­dern basiert auf einer Annah­me: »Ich kann dem ande­ren ver­trau­en.« Des­halb haben so genann­te Ver­trau­ens­be­wei­se einen hohen Stel­len­wert. Je gefähr­li­cher etwas  ist  – ein Nackt­bild ver­schi­cken, ein Pass­wort tau­schen, des­to bes­ser eig­net es sich für den Ver­such zu bewei­sen, dass man einer ande­ren Per­son vertraut.

Bös­wil­lig auf­ge­fasst ist das wie­der ein­mal blo­ße Deskrip­ti­on, die zwar zu einem ver­tief­ten Ver­ständ­nis des Phä­no­mens führt, aber eben kei­ne kon­kre­te Hand­lungs­op­ti­on bietet.

Angeb­lich sei­en in der Schweiz nur 6% der Jugend­li­chen von die­sem Pro­blem betrof­fen – öhm, d.h. bei einer Schu­le mit 1000 SuS also 60 – „nur“. Es gibt Hin­wei­se dar­auf, dass der­ar­ti­ge Bil­der auch ihren Weg auf ande­re Web­sei­ten mit ziel­grup­pen­ori­en­tier­ter Kli­en­tel finden.

Daher ist bei mir die Idee ent­stan­den, die­sen Text (s.u.) als Anzei­ge in einer Regio­nal­zei­tung zu ver­öf­fent­li­chen und von mög­lichst vie­len Schu­len gegen­zeich­nen zu las­sen. So wird ver­hin­dert, dass sich eine Schu­le regio­nal „outen“ muss. Die Tak­tik scheint aufzugehen.

Wir, die Schu­len der Regi­on XY, ste­hen vor einem Problem.

 In zuneh­men­den Maße erzäh­len uns Eltern sowie unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­lern von Bil­dern aus sozia­len Netz­wer­ken, die eine Gren­ze über­schrei­ten, bei der wir nicht mehr weg­schau­en kön­nen und wollen.

Es han­delt sich nach vie­len über­ein­stim­men­den Aus­sa­gen dabei um unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler, also um jun­ge Men­schen, die uns anver­traut sind.

 Sie fer­ti­gen von sich oder Drit­ten unbe­klei­det Auf­nah­men an und laden die­se frei­wil­lig in sozia­le Netz­wer­ke hoch.

 Ins­be­son­de­re Mäd­chen und jun­ge Frau­en wer­den dar­über hin­aus in ein­deu­ti­ger Situa­ti­on foto­gra­fiert und die­se Auf­nah­men unter Miss­ach­tung der Men­schen­wür­de weitergegeben.

 Die­se Bil­der ver­brei­ten sich schnell über Smart­phones. Es besteht zudem wenig Hoff­nung, sel­bi­ge jemals wie­der aus dem Inter­net ent­fer­nen zu können.

 Die­se Vor­komm­nis­se spie­len sich i.d.R. außer­halb des Wahr­neh­mungs­be­rei­ches unse­rer Erwach­se­nen­welt ab.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der selbst anfer­tigst und hoch­lädst, dann â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass die­se immer in fal­sche Hän­de gelan­gen, egal wie sehr du dei­nen Adres­sa­ten auch in die­sem Moment ver­trau­en magst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass sich die­se Bil­der höchst­wahr­schein­lich nicht mehr aus den sozia­len Netz­wer­ken ent­fer­nen lassen

  • sei dir dar­über bewusst, dass du über Jah­re durch der­ar­ti­ge Bil­der ver­letz­bar bleibst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der­ar­ti­ge Bil­der mit aller­größ­ter Sicher­heit für pädo­phi­le Krei­se von höchs­tem Inter­es­se sein werden.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du lan­ge unter den Fol­gen der Ver­brei­tung dei­nes Bil­des lei­den wirst.

Wir bit­ten dich daher in dei­nem eige­nen Inter­es­se dar­um, für nie­man­den, auch nicht für dich selbst, auch nicht als Mut­pro­be, auch nicht im Spaß der­ar­ti­ge Bil­der von dir anzu­fer­ti­gen oder anfer­ti­gen zu lassen.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der von Drit­ten auf dei­nem Han­dy spei­cherst oder wei­ter­gibst (via Whats­App, Face­book usw.) â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass allein der Besitz nach deut­schem Recht u.U. eine Straf­tat darstellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du allein auf Grund des Bil­des nicht ent­schei­den kannst, ob die abge­bil­de­ten Per­so­nen vor dem Gesetz Kin­der oder Jugend­li­che sind. Dar­an bemisst sich, ob du im Extrem­fall Kin­der- oder Jugend­por­no­gra­fie in dei­ner Hand hältst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der Gesetz­ge­ber ins­be­son­de­re auch die Wei­ter­ga­be die­ser Bil­der unter Stra­fe stellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du so oder so die Men­schen­wür­de und die Per­sön­lich­keits­rech­te der abge­bil­de­ten Per­son ver­letzt – los­ge­löst davon, dass sel­bi­ge die Bil­der ggf. sogar frei­wil­lig zur Ver­fü­gung stellt.

Wir bit­ten dich dar­um, in einer sol­chen Situa­ti­on mit einem Erwach­se­nen dei­nes Ver­trau­ens zu spre­chen. Er allein kann ent­schei­den, wie wei­ter vor­ge­gan­gen wer­den soll. Und er wird dei­ne Iden­ti­tät auf dei­nen Wunsch hin zu schüt­zen wis­sen, wenn du es wünscht.

Lie­be Eltern,

  • wir wis­sen, dass Sie unter hohem sozia­len Druck ste­hen, ihrem Kind immer frü­her ein Smart­phone zu kaufen

  • wir wis­sen, dass Sie in der Situa­ti­on, in der Sie von der Exis­tenz sol­cher Bil­der Kennt­nis erlan­gen, über­for­dert sind.

  • wir wis­sen, dass der Bereich der sozia­len Netz­wer­ke für Sie oft Neu­land darstellt

  • wir wis­sen, dass Sie froh sein wer­den, wenn es ihr Kind gera­de nicht betrifft

  • wir wis­sen, dass die ger­ne infor­miert wer­den wür­den, wenn es ihr Kind betrifft.

  • wir wis­sen, dass Sie auf­grund ihrer Lebens­er­fah­rung beur­tei­len kön­nen, wann eine Gren­ze über­schrit­ten wird

Wir bit­ten Sie dar­um, hin­zu­schau­en und nicht den Man­tel des Schwei­gens über die Sache auszubreiten.

Spre­chen Sie mit Eltern von Kin­dern, die Sie auf Fotos wie­der­erken­nen. Infor­mie­ren Sie sich gegen­sei­tig. Gera­de die betrof­fe­nen Fami­li­en haben ein Recht dar­auf zu erfah­ren, was ihren Kin­dern widerfährt.

Und: Ent­schei­den Sie nicht nach sozia­lem Druck, wann ihr Kind ein Smart­phone erhält. Ent­schei­den Sie nach Ihrem Gefühl und der Rei­fe des Kindes.

Sie kau­fen kein Tele­fon – zum Tele­fo­nie­ren wer­den die Gerä­te von Jugend­li­chen und Kin­dern nicht oder kaum eingesetzt.

Sie kau­fen ein Gerät mit unbe­schränk­tem Zugang zum Internet.

Ich weiß, dass Tei­le mei­nes Tex­tes von Schu­len für einen Eltern­brief ver­wen­det wor­den sind und dass es auch schon Pres­se­re­ak­tio­nen gege­ben hat, ggf. wer­den auch noch ande­re Bei­trä­ge hier­zu erstellt wer­den – man mun­kelt, das Fern­se­hen sei auch schon dage­we­sen. Ich wer­de von Zeit zu Zeit die­sen Arti­kel aktualisieren.

Es ist für mich abso­lut fas­zi­nie­rend zu sehen, dass eine Sache Wir­kung ent­fal­tet, wenn man sie zum rich­ti­gen Zeit­punkt an der rich­ti­gen Stel­le ein­speist. Ganz vie­le Men­schen aus mei­ner Regi­on tra­gen die Inhal­te und das Anlie­gen nun mutig und öffent­lich offen­siv mit.

Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …