Nutzungsvereinbarung WLAN (Beispiel)

Ich habe kürz­lich eine Demo­nut­zungs­ver­ein­ba­rung für die Nut­zung des WLAN mit eige­nen Gerä­ten (BYOD) an Schu­len ent­wor­fen. Sie basiert auf die­sem Text, hat aber nicht mehr viel mit ihm gemein. Ich habe ver­sucht, mög­lichst ver­ständ­lich und schü­ler­be­zo­gen zu for­mu­lie­ren. Im Prin­zip steht da nichts „Böses“ drin, was man nicht auch in gän­gi­gen Mobil­funk­ver­trä­gen wie­der­fin­det. Es ist ein Platz­hal­ter <Die Schu­le> zum Ein­set­zen des eige­nen Schul­na­mens vor­han­den, den man durch Suchen&Ersetzen an die eige­ne Schu­le anpas­sen kann. Wie immer gilt:

Jede Art von Doku­men­ten mit recht­li­cher Wir­kung sind immer durch einen Juris­ten über­prü­fen zu las­sen. Das gilt umso mehr, als dass jedes Bun­des­land über eige­ne Daten­schutz­richt­li­ni­en verfügt!

… dem­nach wer­de ich in jedem Fall die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung noch unse­rem Team vom Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten vor­le­gen. Inhalt­lich kann man dazu das ein oder ande­re sagen. Der kon­kre­ten Schu­le ging es dar­um, die Nut­zung von mit­ge­brach­ten Lap­tops und Tablet-PCs zu gestat­ten. Han­dys sind expli­zit nicht gewünscht. Aber da kann man ja die jewei­li­ge For­mu­lie­rung auf die eige­ne Schu­le zuschneiden.

Not­wen­dig ist so eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung aus mei­ner Sicht vor allem wegen Din­gen wie „Stö­rer­haf­tung“, aber natür­lich auch aus Daten­schutz­grün­den. Sol­che Rege­lun­gen sind wie immer völ­lig unnö­tig, so lan­ge nichts pas­siert. Das ist so wie mit Ers­te-Hil­fe-Kur­sen und Sicherheitsbelehrungen.

Im Wort­laut:

Nut­zungs­ver­ein­ba­rung

über die Nut­zung des haus­in­ter­nen Inter­net­zu­gangs über WLAN

 

Vor­be­mer­kung:

Wenn wir dir als Schu­le unse­ren Netz­zu­gang zur Ver­fü­gung stel­len, möch­ten wir von dir fair behan­delt wer­den. Außer­dem müs­sen wir als Schu­le sicher­stel­len, dass nicht wir haf­ten, wenn mit unse­rem Netz­zu­gang Din­ge gesche­hen, die nicht legal sind.

Von z.B. einer Sper­rung oder Stö­rung unse­rer Inter­net­ver­bin­dung wären näm­lich vie­le Men­schen betrof­fen. Wenn wir dir Netz­zu­gang gewäh­ren, müs­sen wir dir also ver­trau­en und uns auf dich ver­las­sen kön­nen. Daher bekommst du die­se Mög­lich­keit nur, wenn du dich mit den Inhal­ten die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ein­ver­stan­den erklärst. Falls du etwas nicht ver­stehst oder Fra­gen hast, dann wen­de dich ein­fach an uns.

 1. Gestat­tung der unent­gelt­li­chen Mitbenutzung 

<Die Schu­le> betreibt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Sie gestat­tet dir Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net, solan­ge du die­ser Schu­le ange­hörst. Die Mit­be­nut­zung kos­tet dich nichts, kann dir aber jeder­zeit wie­der unter­sagt wer­den, wenn du z.B. gegen die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ver­stößt. Das Schü­ler­netz steht dir nur an aus­ge­wähl­ten Orten zur Verfügung.

Du darfst nicht dei­nen Freun­den oder Bekann­ten die Nut­zung des WLANs über dei­ne Gerä­te gestat­ten. Das ist auch in dei­nem Inter­es­se, da du für alle Hand­lun­gen, die über dei­ne Zugangs­da­ten vor­ge­nom­men wer­den, ver­ant­wort­lich bist.

<Die Schu­le> ist jeder­zeit berech­tigt, den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se ein­zu­stel­len, wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang der berech­tig­ten Per­so­nen ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder auszuschließen.

<Die Schu­le> behält sich ins­be­son­de­re vor, nach eige­nem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

 2. Zugangs­da­ten

Sämt­li­che Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me sowie Pass­wort) sind nur zu dei­nem per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt und dür­fen in kei­nem Fall an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Du ver­pflich­test dich, dei­ne Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. <Die Schu­le> hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

3. Art der Nutzung

Du darfst das WLAN nur zu schu­li­schen Zwe­cken mit Gerä­ten nut­zen, die min­des­tens über einen 7 Zoll gro­ßen Bild­schirm oder Touch­screen ver­fü­gen. Eine Nut­zung mit dei­nem Han­dy ist außer­halb des Unter­richts nicht gestat­tet, da wir dann nicht über­prü­fen, inwie­weit du ggf. gegen das an unse­rer Schu­le grund­sätz­li­che Han­dy­ver­bot ver­stößt. Im Unter­richt darfst du nach Anwei­sung durch dei­ne Lehr­kraft von die­ser Rege­lung abweichen.

 4. Hin­wei­se, Gefah­ren der WLAN-Nutzung 

<Die Schu­le> weist dich dar­auf hin, dass der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten­ver­kehr unver­schlüs­selt erfolgt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Das WLAN ermög­licht nur den Zugang zum Inter­net. Die abge­ru­fe­nen Inhal­te unter­lie­gen kei­ner Über­prü­fung durch <Die Schu­le>, ins­be­son­de­re nicht dar­auf­hin, ob sie Schad­soft­ware ent­hal­ten. Die Nut­zung des WLANs erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf dein eige­nes Risi­ko. <Die Schu­le> weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLANs auf dein End­ge­rät gelangt.

 5. Ver­ant­wort­lich­keit und Frei­stel­lung von Ansprüchen 

Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te bist du selbst ver­ant­wort­lich. Du bist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLANs das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Du wirst insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sit­ten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten nutzen
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Mas­sen-Nach­rich­ten (Spam) und / oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

Erkennst du oder muss du erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und / oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist du die Ver­ant­wort­li­chen der <Die Schu­le> auf die­sen Umstand hin.

6. Doku­men­ta­ti­on der Nutzung 

Die Nut­zung des WLAN durch die Benut­zer wird durch die IT der <Die Schu­le> auto­ma­tisch mit fol­gen­den Daten dokumentiert

  1. Nut­zer­ken­nung

  2. Ein­log­da­tum und ‑zeit

  3. auf­ge­ru­fe­ne Inter­net­diens­te bzw. ‑sei­ten

Die­se Daten wer­den nur für eine Dau­er von maxi­mal drei Mona­ten gespei­chert. Danach erfolgt eine auto­ma­ti­sche Löschung. Eine Her­aus­ga­be dei­ner Daten an Drit­te (z.B. Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den) erfolgt nur gemäß der gel­ten­den Rechtslage.

Wir, <Die Schu­le>, brau­chen die­se Daten, um bei Rechts­ver­stö­ßen über unse­ren Inter­net­zu­gang die ver­ur­sa­chen­de Per­son ermit­teln zu las­sen. Wir wer­den von uns aus kei­ne anlass­lo­se Prü­fung oder sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung die­ser Daten vornehmen.

Schü­le­rin­nen und Schüler:

Ich erken­ne die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mich zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung form­los und schrift­lich jeder­zeit wider­ru­fen. (Aller­dings sind wir dann gezwun­gen, dei­nen Zugang wie­der zu deaktivieren.)

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Zusätz­lich: Erzie­hungs­be­rech­tig­te bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern unter 18 Jahren

Ich erken­ne die Nut­zungs­be­din­gun­gen an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mein Kind zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung jeder­zeit mit der Fol­ge der Deak­ti­vie­rung des WLAN-Zugan­ges für mein Kind form­los und schrift­lich widerrufen.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Quel­len:

[1] http://www.erfolgreiche-gastgeber.de

[2] DTV-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung „WLAN

Für die­sen Bei­trag gilt nicht die auf riecken.de übli­che BY-NC-SA-Lizenz, da der Text (vgl. Quel­len) stel­len­wei­se For­mu­lie­rung aus frei ver­füg­ba­ren Quel­len auf­greift, die lei­der nicht unter einer CC-Lizenz stehen.