Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

Wasmanie

Aus­gangs­si­tua­ti­on:

Vor dem Haus liegt ein Sta­pel mit Tro­cken­est­rich­plat­ten. Es han­delt sich um 60 Stück mit je einem Gewicht von ca. 28kg mit einem Maß von 50x150cm. Die Auf­ga­be besteht dar­in, mit die­sen Plat­ten auf dem Dach­bo­den den Grund­auf­bau für einen Fuß­bo­den zu schaffen.

Grup­pe 1 – Leh­rer und Bildungsforscher

Die Grup­pe trifft sich zunächst zu einer aus­führ­li­chen Bespre­chung beim Sta­pel. Nach Kon­sul­ta­ti­on der voll­stän­di­gen Ver­le­ge­an­lei­tung wird ein ein­zel­nes Ele­ment zunächst genau inspi­ziert. Dabei stel­len sich fol­gen­de Sach­ver­hal­te her­aus, die in einem Ether­pad kol­la­bo­ra­tiv deskri­biert werden.

  1. Die Sty­ro­por­däm­mung neigt dazu abzu­bre­chen und muss mit äußers­ter Vor­sicht behan­delt wer­den. Kei­nes­fall darf die Plat­te auf die­ser schwa­chen Kan­te abge­setzt oder belas­tet werden.
  2. Die über­ste­hen­de Fer­macell­kan­te auf der ande­ren Sei­te neigt ins­be­son­de­re an der Ecke dazu, leicht abzu­bre­chen. Fol­ge­rich­tig zei­gen sich auch bereits an eini­gen Plat­ten ers­te Schä­den bei Anlie­fe­rung. Die­se snd zunächst ein­mal beim Lie­fe­ran­ten zu reklamieren.
  3. Das Gewicht einer Plat­te ist so groß, dass ein bei fal­scher Tra­ge­tech­nik poten­ti­ell zu Rücken­schä­den kom­men kann. Dem­nach müs­sen Richt­li­ni­en und Leit­sät­ze für den Trans­port der Plat­ten ins Dach­ge­schoss erar­bei­tet werden.
  4. Der Gips ist nur durch Fasern gebun­den. Daher muss eine ent­spre­chen­de Klei­dung bei der Ver­ar­bei­tung getra­gen wer­den, bei der Ver­schmut­zun­gen zu ver­nach­läs­sig­bar sind.
  5. Bei der Beruf­ge­nos­sen­schaft Bau muss ein Gut­ach­ten ein­ge­holt wer­den, der Trans­port über die enge Boden­trep­pe über­haupt recht­lich mög­lich ist.
  6. Es wird fest­ge­hal­ten, dass der Trans­port von Boden­est­rich­ele­men­ten völ­lig neue Kom­pe­ten­zen und einen völ­lig neu­es Selbst­ver­ständ­nis aller betei­lig­ten Berufs­grup­pen erfordert.

Die Grup­pe beschließt ange­sicht des noch offe­nen Fra­gen wei­te­re Dis­kus­si­on­run­den und Tref­fen. Auf­ga­ben wer­den in der Grup­pe pari­tä­tisch ver­teilt. Wei­ter­hin gilt es, eine Per­spek­ti­ve für die Zukunft zu for­mu­lie­ren: Auch beim Ver­le­gen der Plat­ten blei­ben trotz der Anlei­tung immer noch Fra­gen offen.

Grup­pe 2 – Handwerker

Die Hand­wer­ker tra­gen zunächst ein­mal kol­la­bo­ra­tiv alle Plat­ten auf den Dach­bo­den. Dabei geht teil­wei­se die Sty­po­r­däm­mung flö­ten und eini­ge Kan­ten bre­chen ab. Durch den beim Ver­le­gen not­wen­di­gen Ver­satz kön­nen sol­che Plat­ten trotz­dem ver­wen­det wer­den. Außer­dem hat der Lie­fe­rant sowie­so eini­ge Plat­ten mehr ange­lie­fert als ursprüng­lich bestellt waren – das geüb­te Auge der Hand­wer­ker hat das bereits unten vor dem Haus erfasst. Beim Ver­le­gen geht eini­ges schief, aber nach zwei, drei Bah­nen ist das Team ein­ge­spielt. Die Ver­le­ge­an­lei­tung wur­de nur kurz kon­sul­tiert, um die Dosie­rung des Kle­bers nach­zu­schla­gen – die muss aber ohne­hin je nach Ver­le­ge­ort etwas vari­iert werden.

Ergeb­nis nach einem Tag Arbeit:

Die Plat­ten von Grup­pe 1 lie­ge immer noch vor dem Haus und wer­den immer Nacht durch einen kräf­ti­gen Schlag­re­gen für die wei­te­re Ver­wen­dung unbrauch­bar, sodass aus der Grup­pe auch nie­mand mehr Lust hat, die Sache zu einem Ende zu brin­gen. Die Grup­pe hat das Gefühl, wert­vol­le Arbeit geleis­tet zu haben, aber letzt­lich an wid­ri­gen Umstän­den geschei­tert zu sein. Der Haus­herr tobt derweil.

Die Plat­ten von Grup­pe 2 sind noch am sel­ben Abend ver­legt – es gibt natür­lich eini­ge blaue Fle­cken und etwas Dreck im Haus. Dem einen oder ande­ren tut auch der Rücken etwas weh. Die Grup­pe hat das Gefühl, wert­vol­le Arbeit geleis­tet zu haben und erfreut sich bei der Bege­hung des Dach­bo­dens an einem Fei­er­abend­bier. Haus­flur und Trep­pe lie­gen voll von Sty­ro­por­ku­geln und zer­tre­te­nen Plat­ten­res­ten. Der Haus­herr fährt zur Tan­ke, um Nach­schub zu holen und putzt am nächs­ten Mor­gen froh die Wohnung.

Was­ma­nie

Wie viel Aktio­nen im Netz beschäf­ti­gen sich mit der Fra­ge, was man denn tun soll. Über die­ses „Was“ gibt es ver­netz­ten Aus­tausch an allen Orten und Kan­ten. Das ist schön und das ist wert­voll. Aber dadurch allein kommt kei­ne Plat­te auf den Dach­bo­den. Seit Jah­ren höre ich die immer glei­chen Posi­tio­nen, neh­me das ver­hoh­le­ne War­ten dar­auf wahr, dass end­lich jemand ein­mal die Plat­ten hochträgt.

  • Darf man das?
  • Gibt es nicht auch Alternativen?
  • Ist das schon zu Ende gedacht?
  • Ist das jetzt so auch richtig?

Alles ohne Zwei­fel wich­ti­ge Fra­gen. Mein „spe­zi­el­ler Freund“ Gün­ther Dueck hat sinn­ge­mäß etwas Wah­res gesagt:

Die, die medi­en­tech­nisch vor­weg­lau­fen, haben nicht die Auf­ga­be, immer wei­ter davon­zu­ei­len, son­dern sich umzu­schau­en zu den ande­ren, sie mitzunehmen.

Sascha Lobo hält der Web2.0‑Gemeinde auf der re:publica11 sinn­ge­mäß vor, in ihrem selbst­re­fle­xi­ven Meta­ge­sei­er zu ersti­cken, sich wohl zu füh­len in einem Meer gegen­sei­ti­ger Selbst­be­stä­ti­gung und er wird dafür beklatscht.

Für mich kom­men mehr und mehr Zwei­fel dar­an auf, wie lan­ge mich per­sön­lich mein was­ma­ti­sches Meta­ge­sei­er noch tra­gen wird. Ich bekom­me mit den Jah­ren mehr und mehr Fei­er­abend­bier­durst. Dem­entspre­chend wird sich bei mir in nächs­ter Zeit mein Instru­men­ta­ri­um neu justieren.

Der Philosophieprofessor

Es war ein lan­ger Tag an der Uni, zum Kochen hat­te ich kei­ne Lust, also ging ich in die nahe­ge­le­ge­ne Stu­den­ten­knei­pe, in der frü­her über der Bar noch eine Leh­mann-Eisen­bahn im Pen­del­be­trieb ver­kehr­te. Es gab kei­nen Tisch mehr. Nur noch ein Platz war frei. Dar­an saß ein Phi­lo­so­phie­pro­fes­sor, bei dem ich ein Pro­se­mi­nar für das für Lehr­äm­ter obli­ga­to­ri­sche Phi­lo­so­phi­cum besuch­te. Ich weiß nicht, was mich gerit­ten hat, aber ich frag­te aus­ge­rech­net ihn, ob der Platz noch frei wäre. Die Geschich­te ende­te in einem sehr per­sön­li­chen Gespräch und mit einer begli­che­nen Rech­nung für mich: „Sie sind Stu­dent, ich bin Pro­fes­sor, Ihren Stolz kön­nen Sie weder essen, noch am Wochen­en­de in eine Bar tra­gen – ich erle­di­ge das für Sie“.

Das Gespräch wan­der­te von einem The­ma zum ande­ren – ein Satz beschäf­tigt mich bis heu­te: Er sag­te, dass es arro­gant von den Phi­lo­so­phen wäre zu glau­ben, dass allein ihre Tätig­keit des Den­kens sie in ihrer Exis­tenz recht­fer­ti­gen wür­de. Phi­lo­so­phen müss­ten sich sei­ner Mei­nung nach über­le­gen, wie sie unse­rer Gesell­schaft fern von Elfen­bein­tür­men die­nen könn­ten, in Wirt­schafts­be­trie­ben, in NGOs, wo auch immer. Die­se Gedan­ke ver­wirr­te mich eben­so wie ein neu­er phy­si­ka­li­scher Bewe­gungs­be­griff – fern ab von New­ton. Mit Dio­ge­nes exis­tiert inner­halb der Phi­lo­so­phie in roman­ti­scher Ver­klä­rung das Bild des Den­kens um des Den­kens Wil­len und in mei­ner dama­li­gen Uner­fah­ren­heit war eben­die­ses Bild so fest verankert.

Wei­ter­le­sen