Player in Abiturkorrekturen

Bei der Kor­rek­tur des Abiturs gel­ten beson­de­re Regu­la­ri­en. Immer­hin kommt den Abitur­klau­su­ren erheb­li­ches Gewicht bei der Fin­dung der Abschluss­no­te zu, die dann wie­der­um für die Bewer­bung an der Wunsch­sch­uni­ver­si­tät, das Wunsch­fach oder den Wunsch­be­ruf eine gro­ße Rol­le spielt. Daher läuft jede schrift­li­che Abitur­ar­beit hier in Nie­der­sach­sen über drei Schreibtische:

  1. Den des Fach­leh­rers (Refe­rent)
  2. Den eines Fach­kol­le­gen (Kor­re­fe­rent)
  3. Den eines wei­te­ren Fach­kol­le­gen (Fach­prü­fungs­lei­ter)

Im Regel­fall sit­zen alle drei Betei­lig­ten an der glei­chen Schu­le (wor­über man strei­ten kann). Es kann aber auch vor­kom­men, dass der Vor­sit­zen­de der Prü­fungs­kom­mis­si­on (i.d.R. der Schul­lei­ter) eine exter­ne Fach­prü­fungs­lei­tung bei der Schul­be­hör­de anfor­dert. Die Grün­de dafür kön­nen viel­fäl­tig sein – auch ich hat­te schon die­ses Ver­gnü­gen, einen Kol­le­gen einer ande­ren Schu­le als Fach­prü­fungs­lei­ter „kon­trol­lie­ren“ zu dür­fen, was dann aber natür­lich mehr Rich­tung Dritt­kor­rek­tur geht.

Jeder Betei­lig­te hat eine gewis­se Rol­le zu spie­len, die sich aber grund­le­gend von der Fach­leh­rer­rol­le unter­schei­den soll­te, wenn man sich das Leben nicht künst­lich erschwe­ren will.

Der Refe­rent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Refe­ren­tin oder der Refe­rent kenn­zeich­net am Ran­de jeder Arbeit Vor­zü­ge und Män­gel, so dass die Grund­la­ge der Bewer­tung erkenn­bar wird. Ein Gut­ach­ten, das sich auf die Rand­ver­mer­ke bezieht, ist anzu­fü­gen. Schwer­wie­gen­de und gehäuf­te Ver­stö­ße gegen die sprach­li­che Rich­tig­keit in der deut­schen Spra­che oder gegen die äuße­re Form füh­ren zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punk­ten bei der ein­fa­chen Wer­tung. Als Richt­wer­te sol­len gel­ten: Abzug eines Punk­tes bei durch­schnitt­lich fünf Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te; Abzug von zwei Punk­ten bei durch­schnitt­lich sie­ben und mehr Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te. Bei der Ent­schei­dung über einen Punkt­ab­zug ist ein nur quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren nicht sach­ge­recht. Viel­mehr sind Zahl und Art der Ver­stö­ße zu gewich­ten und in Rela­ti­on zu Wort­zahl, Wort­schatz und Satz­bau zu set­zen. Wie­der­ho­lungs­feh­ler wer­den in der Regel nur ein­mal gewer­tet. Ein Punkt­ab­zug muss eben­so wie in Grenz­fäl­len ein Ver­zicht auf Punkt­ab­zug begrün­det wer­den. Unüber­sicht­li­che Text­stel­len wer­den nicht bewer­tet. Ent­wür­fe kön­nen ergän­zend zur Bewer­tung nur her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn sie zusam­men­hän­gend kon­zi­piert sind und die Rein­schrift etwa drei Vier­tel des erkenn­bar ange­streb­ten Gesamt­um­fangs umfasst.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

An ande­rer Stel­le habe ich geschrie­ben, was ein Kol­le­ge mir dazu ein­mal ans Herz gelegt hat. Das fin­de ich immer noch wich­tig, wenn man sich selbst das Leben nicht zu schwer machen will – z.B. durch den übli­chen „Posi­tiv­kor­rek­tur­re­flex“.

Mehr Gum­mi zum Abzug bei gehäuf­ten Ver­stö­ßen gegen die Sprach­rich­tig­keit geht m.E. eigent­lich nicht mehr. Ich per­sön­lich wäre mit Blick auf die Ver­gleich­bar­keit auf jeden Fall für eine „quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren“, indem man z.B. Wort­an­zahl in Rela­ti­on zu Feh­ler­an­zahl setzt. Aber es wird schon Grün­de für das vor­ge­ge­be­ne Ver­fah­ren geben.

Will man Abzü­ge durch­set­zen, soll­te man tun­lichst dar­auf ach­ten, Feh­ler­zei­chen zu ver­mei­den, die dem sprach­li­chen Bereich „hin­zu­zu­in­ter­pre­tie­ren“ sind, wie z.B. Wort- oder Aus­drucks­feh­ler. Da eine Schu­le ja immer ger­ne über rei­ne Zah­len mit ande­ren ver­gli­chen wird, mag es Schul­lei­tun­gen geben, die mit Blick auf die Außen­dar­stel­lung die­sen Bereich eher wohl­wol­lend kor­ri­giert sehen wol­len – und der brei­te Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum der Ver­ord­nung ist eben breit.

Der Korreferent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Kor­re­fe­ren­tin oder der Kor­re­fe­rent schließt sich ent­we­der der Bewer­tung der Refe­ren­tin oder des Refe­ren­ten an oder fer­tigt eine eige­ne Beur­tei­lung mit Bewer­tung an.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Span­nend ist dabei nicht, was da steht, son­dern eher, was da nicht steht. Mei­ner Erfah­rung nach kann man sich beim Kor­re­fe­rat das Leben gegen­sei­tig immens schwer machen. Es geht für mich beim Kor­re­fe­rat schlicht und ergrei­fend dar­um, ob ich – vor Gericht einer Kla­ge von Eltern und Gesicht sehend – zu der Bewer­tung, d.h. vor allem zur Note des Refe­ren­ten ste­hen könn­te, auch wenn ich sie u.U. dann anders begrün­den würde.

Natür­lich ach­te ich dabei z.B. auch auf for­ma­le Feh­ler, die alle von uns ger­ne über­se­hen. Auch ach­te ich als Kor­re­fe­rent dar­auf, dass bei allen SuS iden­ti­sche Bewer­tungs­maß­stä­be ange­setzt wer­den. Ich emp­fin­de mich dabei vor allem als neu­tra­les Kor­rek­tiv für den Fach­leh­rer, der sei­ne Schütz­lin­ge eben kennt und des­sen Objek­ti­vi­tät dadurch u.U. hin und wie­der ein­ge­schränkt sein kann. Völ­lig irrele­vant ist, ob ich z.B. Punk­te bei Auf­ga­ben­tei­len ger­ne hin- und her­ge­scho­ben hät­te, wenn die Gesamt­no­te sich dadurch sowie­so nicht ändert.

Als Fach­leh­rer bzw. Refe­rent bin ich i.d.R. dem Kor­re­fe­ren­ten immer dank­bar, gera­de auch bei der Absi­che­rung sehr schwa­cher Arbei­ten. Wenn der Kor­re­fe­rent die Note hoch­set­zen möch­te – sehr gut. Das wird gemacht und nicht wei­ter dis­ku­tiert oder hin­ter­fragt. Sieht schließ­lich auf mei­nem Sta­tis­tik­zet­tel auch bes­ser aus. Im umge­kehr­ten Fall schaue ich dann schon noch ein­mal genau hin – es kommt aber sel­ten dazu, dass ich Din­ge par­tout nicht nach­voll­zie­hen kann. Meist „einigt“ man sich dann irgend­wie in der Mitte.

Die Erfah­rung sagt dabei: Je mehr Ste­cken­pfer­de der ein­zel­ne aus die­sem Team rei­tet, des­to mehr Zeit wird man auf­wen­den müs­sen und je öfter soll­te man sich die zugrun­de­lie­gen­de Ver­ord­nung vor Augen führen.

Wenn man sich nicht eini­gen kann, soll­te man den Kor­re­fe­ren­ten eben um ein Gegen­gut­ach­ten gemäß Ver­ord­nung bit­ten und den Fach­prü­fungs­lei­ter bzw. den Vor­sit­zen­den der Prü­fungs­kom­mis­si­on dann ent­schei­den las­sen.  Das macht viel Arbeit und begüns­tigt dadurch hin und wie­der einen ein­ver­nehm­li­chen Kompromiss.

Der Fach­prü­fungs­lei­ter

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder der Fach­prü­fungs­lei­ter über­prüft die vor­ge­nom­me­ne Bewer­tung, fer­tigt ggf. eine eige­ne Stel­lung­nah­me mit einem Bewer­tungs­vor­schlag an und ach­tet auch auf die Bestim­mun­gen nach Nr. 9.11 Sät­ze 3 bis 10 [also das, was beim Refe­ren­ten steht…]. Die bewer­te­ten Arbei­ten sind von der Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder von dem Fach­prü­fungs­lei­ter der Schul­lei­te­rin oder dem Schul­lei­ter zu übergehen.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Es soll Leu­te geben, die dar­aus eine Dritt­kor­rek­tur machen. Dar­um geht es aber eigent­lich nicht, son­dern es geht dar­um, ob Rand­be­mer­kun­gen und Gut­ach­ten zuein­an­der pas­sen, ob die vor­ge­ge­be­ne Gewich­tung der Auf­ga­ben ein­ge­hal­ten wur­de, ob nicht mehr Punk­te ver­teilt wor­den sind als vor­ge­se­hen, ob nicht (…). Es geht also um die Über­prü­fung, ob for­ma­le Regu­la­ri­en ein­ge­hal­ten wor­den sind, weil man fast allein über Form­feh­ler vor Gericht die Kla­ge gegen eine Note gewinnt.

Ich schaue als Fach­prü­fungs­lei­ter auch noch danach, ob ein­heit­li­che Bewer­tungs­grund­la­gen für alle Prüf­lin­ge ein­ge­hal­ten wor­den sind. Ich kor­ri­gie­re aber nichts mehr nach – vor mir haben schließ­lich zwei aus­ge­bil­de­te Lehr­kräf­te inten­siv an die­ser Abitur­klau­sur gearbeitet.

Eine Dritt­kor­rek­tur wird es aber u.U. genau dann, wenn die vor­an­ge­gan­ge­ne Arbeit der Kol­le­gen opti­mier­bar aus­fällt – und das merkt man meist schon an den for­ma­len Kriterien …