Handyverbote und die Psychologie der Ohnmacht

Es meh­ren sich in mei­nem Umfeld Berich­te über neue Sex­ting­fälle – auch in ande­ren Land­krei­sen.  Die Netz­ge­mein­de geht nach eini­ger Auf­re­gung rund um Sascha Lobos Netz­un­ter­gangs­a­po­lo­gien mehr oder min­der ach­sel­zu­ckend zum All­tag über, ein paar geis­tes­wis­sen­schaft­li­che Rück­zugs­ge­fechtler reagie­ren auf ihre Wei­se dar­auf. Stel­len­wei­se fin­det eine Dis­kus­si­on statt, die aber inhalt­lich nur „Ein­ge­weih­ten“ zugäng­lich sein dürf­te. Es sind gute Zei­ten für die War­ner, Mah­ner und Kri­ti­ker „des Internets“.

Das Ein­fachs­te für Schu­len und Eltern scheint momen­tan zu sein, ein­fach zu ver­bie­ten: Schwie­ri­ge, aber gleich­wohl sehr chan­cen­rei­che Zei­ten für die Medi­en­päd­ago­gik. Ich wer­de zur­zeit ver­mehrt ange­fragt, Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy und Inter­net zu hal­ten. Man möch­te Rezep­te haben, wie man sich als Schu­le oder Eltern­teil „ver­hal­ten“ kann, wenn „so etwas“ passiert.

Recht­li­che Aspekte

Die Schu­le darf nach mei­nen Recher­chen in der Haus­ord­nung ein Benut­zungs­ver­bot von Han­dys auf dem Schul­ge­län­de fest­le­gen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die dage­gen ver­sto­ßen, hal­ten dem­nach nicht die Schul­ord­nung ein, was die wie­der­um Schu­le dazu nut­zen kann, die übli­che Eska­la­ti­ons­ket­te bei Fehl­ver­hal­ten in Gang zu set­zen: Päd­ago­gi­sche Maß­nah­men => Andro­hung von Ord­nungs­maß­nah­men => Voll­zug von Ordnungsmaßnahmen.

Bei den letz­ten bei­den Stu­fen ent­schei­det bei uns in Nie­der­sach­sen die Klas­sen­kon­fe­renz, bei der Schul­lei­ter bzw. die Schul­lei­tern den Vor­sitz führt. Ger­ne wird ver­ges­sen, Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Zuge einer Klas­sen­kon­fe­renz sowie die Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in ange­mes­se­ner Form über ihre Rech­te zu beleh­ren, was eine for­ma­le Angriffs­flä­che für Ent­schei­dun­gen der Klas­sen­kon­fe­renz bie­tet. Pro­zes­se gegen Schu­len wer­den übri­gens meist nur auf for­ma­ler Ebe­ne gewonnen.

Die Weg­nah­me des Han­dys muss ver­hält­nis­mä­ßig und päd­ago­gisch sinn­voll sein. Wenn z.B. Unter­richt gestört wird oder Film­auf­nah­men gegen den Wil­len der Gefilm­ten gefer­tigt wer­den, soll­te die­se Ver­hält­nis­mä­ßig­keit m.E. gege­ben sein. Da es sich im recht­li­chen Sin­ne oft um Eigen­tum der Eltern han­delt (sie allein dür­fen Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se wie Han­dy­ver­trä­ge unter­schrei­ben), ist eine Weg­nah­me über den Unter­richts­tag hin­aus recht­lich wahr­schein­lich ein Pro­blem, zumal ja in erheb­li­cher Wei­se in den Frei­zeit­be­reich der Schü­le­rin­nen und Schü­ler ein­ge­grif­fen wird – in Abspra­che mit den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dürf­te der Fall anders aussehen.

Wei­gert sich eine Schü­le­rin oder ein Schü­ler in der kon­kre­ten Situa­ti­on, ihr Han­dy abzu­ge­ben, darf das natür­lich nicht gewalt­sam gesche­hen. Wenn eine Straf­tat oder ein begrün­de­ter Ver­dacht für eine sol­che vor­liegt, wäre das dann Sache der Poli­zei. Wenn nicht, d.h. wenn ein­fach „nur“ gegen die Schul­ord­nung ver­sto­ßen wur­de, kommt jetzt ja noch hin­zu, dass Anwei­sun­gen nicht befolgt wer­den – dann wird man als Schu­le schnel­ler eska­lie­ren kön­nen (Klas­sen­kon­fe­renz) oder den betref­fen­den Schü­ler bzw. die Schü­le­rin eben für den Tag suspendieren.

Gleich­wohl wür­de ich dar­auf ach­ten, dass das Han­dy vor der Abga­be im Bei­sein der Besit­ze­rin bzw. des Besit­zers aus­ge­schal­tet wird.

Pro­ble­ma­tik an den Schulen

Mit sind nur weni­ge Mob­bing­fäl­le bekannt, die nicht in irgend­ei­ner Form auch über das Inter­net aus­ge­tra­gen wer­den. Im Gegen­satz zu „frü­her“ (Mob­bing gibt es ja immer schon, übri­gens auch am Arbeits­platz von Ver­wach­se­nen) ver­schärft die öffent­li­che Dimen­si­on die­se Pro­ble­ma­tik erheb­lich für die Betrof­fe­nen. Je nach Schul­form und Milieu kom­men Her­aus­for­de­run­gen hin­zu, mit denen ich als Gym­na­si­al­leh­rer noch nie irgend­et­was zu tun hat­te. Spä­tes­tens in Umfel­dern, in denen es Eltern und Schü­lern völ­lig egal ist, ob sie ggf. sogar von der Schu­le sus­pen­diert wer­den, gehen Lehr­kräf­ten schnell und schlicht die Optio­nen aus. Und die­se Umfel­der gibt es. Und des­we­gen ist Schu­le da eigent­lich ganz beson­ders gefragt.

Dum­mer­wei­se ist Schu­le noch in ganz vie­len ande­ren Fel­dern gefragt, sodass das The­ma „Medi­en“ eben eines von vie­len ist. Wenn man da etwas „schie­ben“ kann, dann ver­sucht man das auch – nicht weil man böse, ahnungs­los, lern­re­sis­tent und der Zukunft sowie Rea­li­tät abge­wandt ist, son­dern weil man sich selbst schüt­zen und schlicht funk­ti­ons­fä­hig blei­ben möch­te. Wenn man z.B. Inklu­si­ons­kin­der in der Klas­se bei opti­mier­ba­rer Unter­stüt­zung von außen hat, sind die Sor­gen erst­mal ande­re, ganz all­täg­li­che. Gera­de im Bereich Inklu­si­on leben gera­de vie­le Gym­na­si­en noch im behü­te­ten Traum­land. An so man­cher Schu­le mag schlicht Ohn­macht herr­schen: Man ver­steht nicht, was da in die­sem „Netz“ vor sich geht. Am bes­ten wäre, wenn es ein­fach ver­schwän­de – aber das tut es eben nicht.

Was tun?

Es gibt an vie­len Schu­len bereits in irgend­ei­ner Form sozia­le Pro­jek­te oder Ange­bo­te, bei denen die Stär­kung der eige­nen Per­sön­lich­keit im Vor­der­grund steht. Genau da sehe ich den Kern des Pro­blems beim „Han­dy­miss­brauch“. Dass man kei­ne Nackt­bil­der wei­ter­lei­tet, ist nicht unbe­dingt eine tech­no­lo­gi­sche Her­aus­for­de­rung. Hier gibt es oft in einer bestehen­den Struk­tur kla­re Ansatz­pun­ke, um Medi­en­kom­pe­tenz zu ver­mit­teln, ohne dass sich Akteu­re auf für sie völ­lig neue Hand­lungs­fel­der bege­ben müs­sen oder die­se Struk­tur infra­ge gestellt wird.

Wenn ich Schü­le­rin­nen und Schü­lern kei­ne Model­le anbie­te, wie ein Han­dy noch genutzt wer­den kann außer zu kom­mu­ni­ka­tiv-kon­sump­ti­ven Zwe­cken, hal­te ich die Erwar­tung, dass mit die­sen Gerä­ten nicht auch Unsinn geschieht, für uto­pisch. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind ent­ge­gen aller oft zu ver­neh­men­den Unken­ru­fe nach mei­ner Erfah­rung nur sehr ober­fläch­lich kom­pe­ten­ter im Umgang mit digi­ta­len Gerä­ten. Sie fin­den sich auf der Ober­flä­che schnell zurecht, sind mutig und expe­ri­men­tie­ren – aber z.B. schon ein simp­les Abon­ne­ment eines Kalen­ders ist oft schon ein unüber­wind­li­che Hür­de. Die Struk­tu­ren hin­ter Tou­chibun­ti durch­schau­en nur sehr weni­ge. Wie zu guten alten Win­dows­zei­ten regiert da oft Pass&Fail.

Die Erwar­tung, dass sich eine gan­ze Schu­le vol­ler Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Begeis­te­rung auf BYOD stürzt, ist nicht  rea­lis­tisch. BYOD stellt Struk­tu­ren sehr mas­siv infra­ge – auch tech­ni­sche Struk­tu­ren … Unter­richt, der schü­ler­sei­tig mit Goog­le oder Wiki­pe­dia bestreit­bar ist, kann näm­lich im digi­ta­len Zeit­al­ter bald nicht mehr bestehen. Das mer­ken die Kol­le­gi­en sehr schmerz­lich. Man nimmt ihnen ihr gewohn­tes Hand­werks­zeug weg und wun­dert sich über die ableh­nen­den Reaktionen.

Ana­lo­gie: Man muss in gewis­sen Krei­sen im Netz nur etwas gegen das iPad sagen (also ein Hand­werks­zeug „bedro­hen“), um eine Vor­stel­lung davon zu bekom­men, wie die Reak­tio­nen aus­fal­len, wenn ich Kol­le­gi­en sage, dass ihre Form des Unter­richts so nicht mehr zeit­ge­mäß ist. Man darf und soll­te da Wider­stand erwar­ten, wobei Wider­stand immer ein super Ansatz­punkt ist – viel schlim­mer sind Lethar­gie und Resignation.

Von Chan­cen und Arbeitserleichterungen

Je weni­ger ich mit der Unter­stüt­zung der Eltern­häu­ser rech­nen kann, des­to mehr ist nach mei­ner Ansicht Schu­le gefor­dert. Han­dy­nut­zung ist Pri­vat­sa­che, jedoch beschert uns die­se Pri­vat­sa­che in der Schu­le vie­le sehr arbeits­rei­che Her­aus­for­de­run­gen, denen der beglei­te­te Ein­satz digi­ta­ler Gerä­te begeg­nen kann. Im Unter­richt ermög­li­chen digi­ta­le Gerä­te an vie­len Punk­ten Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen: Grup­pen­ar­bei­ten kön­nen „on the fly“ doku­men­tiert wer­den – es ent­fällt die Zeit, um etwa ein Pla­kat zu gestal­ten. Jeder aus der Grup­pe kann sich zudem durch ein digi­ta­les Gerät in den Pro­zess ein­brin­gen. Ich habe gan­ze Auf­sät­ze arbeits­tei­lig inner­halb von 45 Minu­ten schrei­ben las­sen – durch kol­la­bo­ra­ti­ve Metho­den – auf Papier in die­sem Zeit­rah­men undenk­bar.  Auch die Aus­wer­tung wird oft um ein Viel­fa­ches leich­ter: Ich kann ja direkt im Doku­ment kor­ri­gie­ren, sodass allen SuS die­se Fas­sung sofort zur Ver­fü­gung steht (dazu braucht man natür­lich gemein­sa­me, gerä­te­un­ab­hän­gi­ge Plattformen).

Das über­zeugt dann auch skep­ti­sche Kol­le­gen. Der Schlüs­sel ist dabei nach mei­ner Erfah­rung vor allem die inhalt­li­che Kopp­lung. Daher kann ich z.B. Fremd­spra­chen­leh­rern in die­sem Bereich nichts, aber auch gar nichts beibringen.

Nutzungsvereinbarung WLAN (Beispiel)

Ich habe kürz­lich eine Demo­nut­zungs­ver­ein­ba­rung für die Nut­zung des WLAN mit eige­nen Gerä­ten (BYOD) an Schu­len ent­wor­fen. Sie basiert auf die­sem Text, hat aber nicht mehr viel mit ihm gemein. Ich habe ver­sucht, mög­lichst ver­ständ­lich und schü­ler­be­zo­gen zu for­mu­lie­ren. Im Prin­zip steht da nichts „Böses“ drin, was man nicht auch in gän­gi­gen Mobil­funk­ver­trä­gen wie­der­fin­det. Es ist ein Platz­hal­ter <Die Schu­le> zum Ein­set­zen des eige­nen Schul­na­mens vor­han­den, den man durch Suchen&Ersetzen an die eige­ne Schu­le anpas­sen kann. Wie immer gilt:

Jede Art von Doku­men­ten mit recht­li­cher Wir­kung sind immer durch einen Juris­ten über­prü­fen zu las­sen. Das gilt umso mehr, als dass jedes Bun­des­land über eige­ne Daten­schutz­richt­li­ni­en verfügt!

… dem­nach wer­de ich in jedem Fall die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung noch unse­rem Team vom Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten vor­le­gen. Inhalt­lich kann man dazu das ein oder ande­re sagen. Der kon­kre­ten Schu­le ging es dar­um, die Nut­zung von mit­ge­brach­ten Lap­tops und Tablet-PCs zu gestat­ten. Han­dys sind expli­zit nicht gewünscht. Aber da kann man ja die jewei­li­ge For­mu­lie­rung auf die eige­ne Schu­le zuschneiden.

Not­wen­dig ist so eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung aus mei­ner Sicht vor allem wegen Din­gen wie „Stö­rer­haf­tung“, aber natür­lich auch aus Daten­schutz­grün­den. Sol­che Rege­lun­gen sind wie immer völ­lig unnö­tig, so lan­ge nichts pas­siert. Das ist so wie mit Ers­te-Hil­fe-Kur­sen und Sicherheitsbelehrungen.

Im Wort­laut:

Nut­zungs­ver­ein­ba­rung

über die Nut­zung des haus­in­ter­nen Inter­net­zu­gangs über WLAN

 

Vor­be­mer­kung:

Wenn wir dir als Schu­le unse­ren Netz­zu­gang zur Ver­fü­gung stel­len, möch­ten wir von dir fair behan­delt wer­den. Außer­dem müs­sen wir als Schu­le sicher­stel­len, dass nicht wir haf­ten, wenn mit unse­rem Netz­zu­gang Din­ge gesche­hen, die nicht legal sind.

Von z.B. einer Sper­rung oder Stö­rung unse­rer Inter­net­ver­bin­dung wären näm­lich vie­le Men­schen betrof­fen. Wenn wir dir Netz­zu­gang gewäh­ren, müs­sen wir dir also ver­trau­en und uns auf dich ver­las­sen kön­nen. Daher bekommst du die­se Mög­lich­keit nur, wenn du dich mit den Inhal­ten die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ein­ver­stan­den erklärst. Falls du etwas nicht ver­stehst oder Fra­gen hast, dann wen­de dich ein­fach an uns.

 1. Gestat­tung der unent­gelt­li­chen Mitbenutzung 

<Die Schu­le> betreibt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Sie gestat­tet dir Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net, solan­ge du die­ser Schu­le ange­hörst. Die Mit­be­nut­zung kos­tet dich nichts, kann dir aber jeder­zeit wie­der unter­sagt wer­den, wenn du z.B. gegen die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ver­stößt. Das Schü­ler­netz steht dir nur an aus­ge­wähl­ten Orten zur Verfügung.

Du darfst nicht dei­nen Freun­den oder Bekann­ten die Nut­zung des WLANs über dei­ne Gerä­te gestat­ten. Das ist auch in dei­nem Inter­es­se, da du für alle Hand­lun­gen, die über dei­ne Zugangs­da­ten vor­ge­nom­men wer­den, ver­ant­wort­lich bist.

<Die Schu­le> ist jeder­zeit berech­tigt, den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se ein­zu­stel­len, wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang der berech­tig­ten Per­so­nen ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder auszuschließen.

<Die Schu­le> behält sich ins­be­son­de­re vor, nach eige­nem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

 2. Zugangs­da­ten

Sämt­li­che Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me sowie Pass­wort) sind nur zu dei­nem per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt und dür­fen in kei­nem Fall an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Du ver­pflich­test dich, dei­ne Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. <Die Schu­le> hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

3. Art der Nutzung

Du darfst das WLAN nur zu schu­li­schen Zwe­cken mit Gerä­ten nut­zen, die min­des­tens über einen 7 Zoll gro­ßen Bild­schirm oder Touch­screen ver­fü­gen. Eine Nut­zung mit dei­nem Han­dy ist außer­halb des Unter­richts nicht gestat­tet, da wir dann nicht über­prü­fen, inwie­weit du ggf. gegen das an unse­rer Schu­le grund­sätz­li­che Han­dy­ver­bot ver­stößt. Im Unter­richt darfst du nach Anwei­sung durch dei­ne Lehr­kraft von die­ser Rege­lung abweichen.

 4. Hin­wei­se, Gefah­ren der WLAN-Nutzung 

<Die Schu­le> weist dich dar­auf hin, dass der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten­ver­kehr unver­schlüs­selt erfolgt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Das WLAN ermög­licht nur den Zugang zum Inter­net. Die abge­ru­fe­nen Inhal­te unter­lie­gen kei­ner Über­prü­fung durch <Die Schu­le>, ins­be­son­de­re nicht dar­auf­hin, ob sie Schad­soft­ware ent­hal­ten. Die Nut­zung des WLANs erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf dein eige­nes Risi­ko. <Die Schu­le> weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLANs auf dein End­ge­rät gelangt.

 5. Ver­ant­wort­lich­keit und Frei­stel­lung von Ansprüchen 

Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te bist du selbst ver­ant­wort­lich. Du bist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLANs das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Du wirst insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sit­ten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten nutzen
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Mas­sen-Nach­rich­ten (Spam) und / oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

Erkennst du oder muss du erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und / oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist du die Ver­ant­wort­li­chen der <Die Schu­le> auf die­sen Umstand hin.

6. Doku­men­ta­ti­on der Nutzung 

Die Nut­zung des WLAN durch die Benut­zer wird durch die IT der <Die Schu­le> auto­ma­tisch mit fol­gen­den Daten dokumentiert

  1. Nut­zer­ken­nung

  2. Ein­log­da­tum und ‑zeit

  3. auf­ge­ru­fe­ne Inter­net­diens­te bzw. ‑sei­ten

Die­se Daten wer­den nur für eine Dau­er von maxi­mal drei Mona­ten gespei­chert. Danach erfolgt eine auto­ma­ti­sche Löschung. Eine Her­aus­ga­be dei­ner Daten an Drit­te (z.B. Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den) erfolgt nur gemäß der gel­ten­den Rechtslage.

Wir, <Die Schu­le>, brau­chen die­se Daten, um bei Rechts­ver­stö­ßen über unse­ren Inter­net­zu­gang die ver­ur­sa­chen­de Per­son ermit­teln zu las­sen. Wir wer­den von uns aus kei­ne anlass­lo­se Prü­fung oder sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung die­ser Daten vornehmen.

Schü­le­rin­nen und Schüler:

Ich erken­ne die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mich zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung form­los und schrift­lich jeder­zeit wider­ru­fen. (Aller­dings sind wir dann gezwun­gen, dei­nen Zugang wie­der zu deaktivieren.)

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Zusätz­lich: Erzie­hungs­be­rech­tig­te bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern unter 18 Jahren

Ich erken­ne die Nut­zungs­be­din­gun­gen an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mein Kind zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung jeder­zeit mit der Fol­ge der Deak­ti­vie­rung des WLAN-Zugan­ges für mein Kind form­los und schrift­lich widerrufen.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Quel­len:

[1] http://www.erfolgreiche-gastgeber.de

[2] DTV-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung „WLAN

Für die­sen Bei­trag gilt nicht die auf riecken.de übli­che BY-NC-SA-Lizenz, da der Text (vgl. Quel­len) stel­len­wei­se For­mu­lie­rung aus frei ver­füg­ba­ren Quel­len auf­greift, die lei­der nicht unter einer CC-Lizenz stehen.

iOS, Android oder Windows8?

Ich habe ein Luxus­pro­blem. Wir als Schu­le und ich als Bera­ter ste­hen jetzt all­mäh­lich vor der Fra­ge der End­ge­rä­te. Tablets wür­den z.B. bei uns in der Schu­le nicht in einen luft­lee­ren Raum fal­len, son­dern sich in ein vor­han­de­nes Netz inte­grie­ren müs­sen. Das ist ein wesent­li­cher Unter­schied zu ande­ren Schu­len, die so etwas gar nicht oder nur sehr rudi­men­tär besit­zen und daher zwin­gend auf das Netz der Net­ze ange­wie­sen (UMTS/LTE) sind oder sich inner­halb von Klas­sen­räu­men eige­ne, meist App­lenet­ze bau­en müs­sen. Unser Netz ist schul­weit ange­legt und ver­füg­bar. Jeder an der Schu­le bei uns besitzt:

  1. Einen eige­nen Ord­ner, der aus dem Schul­netz oder auch über das Inter­net über eine Viel­zahl von Pro­to­kol­len lesend und schrei­bend zugäng­lich ist
  2. Zugriff auf gemein­sa­me Verzeichnisse
  3. Eine voll­wer­ti­ge E‑Mailadresse
  4. Zugriff auf meh­re­re Netz­dru­cker (Man kann sogar von zu Hau­se aus drucken…)
  5. Zugriff auf ein flä­chen­de­cken­des WLAN in der Schu­le (bald mit Captiveportal)
  6. Bald Zugriff auf einen Strea­ming­ser­ver (Fil­me und Audio­da­tei­en aus dem Mer­lin­pro­jekt aufs End­ge­rät streamen)
  7. […]

Es gibt Berei­che, die sind für die aller­meis­ten Lehr­kräf­te Magie – dazu gehört das gera­de ent­ste­hen­de Cap­tiv­e­por­tal zur WLAN-Nut­zung oder die WLAN-Rou­ter mit bald WPA2-Enter­pri­se und DD-WRT mit ihrer zen­tra­len Steue­rung (das könn­te man aber auch „bedien­bar“ für fast jeden für teu­res Geld ein­kau­fen). Der größ­te Bereich ist nicht „magic“, son­dern wür­de auch noch lau­fen, wenn „Maik mor­gen vom Bus über­fah­ren wird“ – wie ein Kol­le­ge immer ger­ne argu­men­ta­tiv in Feld führt. Das liegt dar­an, dass wesent­li­che Dienst­leis­tun­gen hier extern ein­ge­kaut werden.

Das Netz wird genutzt und die Nut­zung steigt kräf­tig – wie das Moni­to­ring zeigt. Aber auch Art und Umfang der an mich gerich­te­ten Anfra­gen geben einen guten Ein­blick dar­in, was tat­säch­lich alles schon gemacht wird – vie­les wäre noch vor einem hal­ben Jahr völ­lig undenk­bar gewesen.

Kurz gefasst: Das Fun­da­ment steht – vie­le Schu­len fan­gen ja eher mit dem Dach an (End­ge­rä­te). Die Ent­schei­dung für End­ge­rä­te steht bei uns aber jetzt defi­ni­tiv an. Das ist ein gro­ßes Pro­blem für mich, weil End­ge­rä­te sehr teu­er im Ver­gleich zu Netz­werk­ge­rä­ten sind. Unse­re Netz­kom­po­nen­ten kos­ten umge­rech­net auf die Schü­ler­zahl lächer­lich wenig.

1:1 Aus­stat­tung ist bei uns zur­zeit kein The­ma. Dazu muss noch sehr viel in Fort­bil­dung und Akzep­tanz inves­tiert werden.

Ich „ver­mark­te“ unser Netz bewusst nicht, indem ich über sozia­le Netz­wer­ke jede Neue­rung bekannt­ge­be. Ich möch­te dafür erst noch mehr Res­sour­cen in die Qua­li­fi­ka­ti­on aller Betei­lig­ten ste­cken. Oft kommt sonst nur her­aus, dass bis­her Ana­lo­ges jetzt ein­fach digi­ta­li­siert wird. Das ist für mich(!) z.B. dann der Fall, wenn Arbeits­blät­ter ohne kol­la­bo­ra­ti­ve Funk­tio­nen ein­fach 1:1 auf einem Tablet abge­bil­det sind und der Mehr­wert eigent­lich nur dar­in besteht, dass das Ergeb­nis pro­je­zier­bar ist – das geht auch mit Foli­en und Doku­men­ten­ka­me­ras. Wei­ter­hin ist unse­re Schu­le mit ihrem Netz in Nie­der­sach­sen gar nicht so etwas Beson­de­res – da gibt es eini­ge mehr, die da sogar noch wei­ter sind. Die Mehr­heit der Schu­len hat aber auch deut­lich(!) weniger.

Die Lage

Die Edu­sze­ne ist sich nahe­zu welt­weit einig, dass iOS-Gerä­te (iPad, iPho­ne) der didak­ti­sche Befrei­ungs­schlag schlecht­hin sind. Leich­te Bedien­bar­keit, her­vor­ra­gen­de Ver­ar­bei­tungs­qua­li­tät, brei­te App-Aus­wahl, vie­le Expe­ri­men­te und Erfah­run­gen im Unter­richt sind Plus­punk­te, die App­le­pro­duk­te aus­zeich­nen. Stolz sieht man Klas­se um Klas­se iPads auf Pres­se­fo­tos  in die Höhe hal­ten. Für Schu­len, die noch kein eige­nes Netz besit­zen, ist die App­le­welt nach mei­ner Mei­nung das Mit­tel der Wahl – zumin­dest momen­tan. Aber einer gewis­sen Grö­ße und je nach Anfor­de­run­gen kann es aber auch hier pro­ble­ma­tisch werden.

Weit im All­tag ver­brei­tet sind Andro­id­ge­rä­te. Mitt­ler­wei­le ist das Bedien­kon­zept eigent­lich ganz brauch­bar, es gibt ver­nünf­ti­ge Gerä­te am Markt und auch die App-Aus­wahl kann sich mehr und mehr sehen las­sen. Aus dem Bil­dungs­be­reich liest man wenig über Android. Andro­ids bewe­gen sich sehr sicher im Netz, da sie sehr gut mit den dort übli­chen Stan­dards (CSS, Flash, HTML5) zurecht­kom­men – kein Wun­der, bestimmt doch Tan­te Goog­le als größ­ter Play­er auf die­sen Ter­rain kräf­tig mit. Mich als Tech­ni­ker nervt die Update­po­li­tik bei Android – u.U. ist man gezwun­gen mit einem Gerät zu arbei­ten, was nach weni­gen Mona­ten vol­ler Sicher­heits­lü­cken ist – in gro­ßen Net­zen möch­te man sowas als Admi­nis­tra­tor eher nicht sehen – das dürf­te auch der Grund dafür sein, dass Android bis­her nur im Con­su­mer­be­reich nen­nens­wert Fuß fas­sen konnte.

Mit Windows8 gibt es hin­ge­gen im Edu­be­reich kei­ne Erfah­run­gen – weder mit der Ver­ar­bei­tungs­qua­li­tät von Gerä­ten, noch mit dem zuge­ge­be­ner­ma­ßen sehr gewöh­nungs­be­dürf­ti­gen Bedien­kon­zept, was Fir­men bei Neu­ge­rä­ten mit Windows8 schon zu Down­gra­de­li­zen­zen auf den Vor­gän­ger Windows7 treibt. Haupt­ar­gu­ment: Mit einer Table­tober­flä­che sei kaum pro­duk­ti­ves Arbei­ten mit Spe­zi­al­soft­ware mög­lich. Für Schul­net­ze sehe ich Vor­tei­le: Windows8 lässt sich recht leicht in bestehen­de Infra­struk­tu­ren ein­bin­den (dru­cken, Ein­bin­dung von Netz­lauf­wer­ken usw.). Es gibt in den Pro­fes­sio­nal­va­ri­an­ten von je her Mög­lich­kei­ten, Gerä­te zen­tral zu steu­ern und zu ver­wal­ten. Für ein neu­es Gerät muss ich in unse­rem, Netz etwa 5–10 Minu­ten mei­ner Zeit für eine kom­plet­te Vor­in­stal­la­ti­on auf­wen­den – das dau­ert bei iOS-Gerä­ten ohne zen­tra­le Ver­wal­tung zur Zeit deut­lich län­ger. Es gibt von je her ein Mul­ti­user­ma­nage­ment. Zusätz­lich kann ich zumin­dest zwei Apps neben­ein­an­der betrei­ben. Bei den Nicht-RT-Vari­an­ten ist das Betriebs­sys­tem nicht fest mit dem End­ge­rät ver­bun­den wie bei Android oder iOS – d.h. wenn einer Linux­dis­tri­bu­ti­on der gro­ße Tablet­schlag gelingt, kann man z.B. wechseln.

Die fast schon reli­gi­ös anmu­ten­de Aura, mit der App­le­pro­duk­te kon­no­tiert sind, kön­nen Windows8 und Android nicht trans­por­tie­ren – ich stel­le mir gera­de vor, wie SuS stolz Win8-RT-Tablets in die Höhe hal­ten – der Spott im Netz wür­de zum jet­zi­gen Zeit­punkt wohl kei­ne Gren­zen kennen.

Was tun?

Ich habe kei­ne Ahnung. Für ein so gro­ßes Netz wie das unse­re, das im Prin­zip eine Viel­zahl von Gerä­ten unter­stüt­zen wür­de – mit der Rah­men­be­din­gung, kei­ne Mög­lich­kei­ten zu 1:1 Set­tings zu haben, spre­chen ange­sichts der ver­füg­ba­ren Res­sour­cen zur Pfle­ge der Gerä­te und der Anbin­dung an vor­han­de­ne Arbeits­ab­läu­fe zumin­dest für Schul­ge­rä­te alle Argu­men­te für Windows8.

Nut­zer­ak­zep­tanz wür­de man viel eher mit iOS-Gerä­ten erhal­ten („App­le­au­ra“), schafft sich dann aber eine Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen bei Pfle­ge und Ver­wal­tung. Schu­len mit rudi­men­tä­ren Net­zen haben eigent­lich kaum eine sinn­vol­le Alter­na­ti­ve zu iOS (iPad), weil das Netz ja oft des­we­gen zu rudi­men­tär ist, da die Res­sour­cen und das Wis­sen zum Auf­bau vor Ort fehlen.

Ich löse das für mich vor­erst sehr zurück­hal­tend mit zwei Sät­zen an gebrauch­ten Sub­note­books für die Grup­pen- und AG-Arbeit. Wie wird das ein­ge­setzt? Wel­che Pro­ble­me tre­ten auf? Ist die Boot­zeit das ent­schei­den­de Problem?

BYOD – Gedankensplitter

Die Situa­ti­on:

  • es gibt Han­dys an Schu­len, die von SuS mit­ge­bracht werden
  • die Han­dys unter­schei­den sich stark in ihrer Funk­tio­na­li­tät und Ver­trags­mo­da­li­tä­ten ent­spre­chend des sozia­len Sta­tus der Elternhäuser
  • nicht alle SuS ver­fü­gen über ein Han­dy, wel­ches inter­net­fä­hig ist
  • in der Regel ist die Ver­wen­dung auf dem Schul­ge­län­de per Haus­ord­nung untersagt
  • die Regel wird nicht ein­ge­hal­ten und ist kaum durchzusetzen
  • es lan­den Fotos, Film­do­ku­men­te usw. aus der Schu­le in sozia­len Netzwerken
  • bei Cyber­mo­bing spie­len digi­ta­le End­ge­rä­te eine Schlüsselrolle
  • das schu­li­sche WLAN steht SuS in der Regel nicht offen

Per­sön­li­che Gedanken:

Die posi­ti­ven Aspek­te der Ver­wen­dung von Han­dys im Unter­richt sind nicht nach­ge­wie­sen. Jubel­schreie und Erfolgs­mel­dun­gen im Inter­net zei­gen kei­ne Pro­duk­te im Ver­gleich zu Pro­duk­ten klas­si­scher Lern­ar­ran­ge­ments, son­dern besit­zen in der Regel einen tech­no­iden Fokus, z.B. den „Bild­schirm­in­halt des iPads an einen Bea­mer über­tra­gen“, Appemp­feh­lun­gen, Admi­nis­tra­ti­ons­er­leich­te­run­gen, Datei­ex­port aus dem Tablet (Sei­ten­hieb: der ohne exter­ne Diens­te nicht fun­kio­niert). Es gibt ers­te, zöger­li­che Vor­rei­ter auf die­sem Gebiet. Ich mei­ne aber zu erken­nen, dass wesent­li­che Effek­te nicht mit iDin­gens, son­dern in der Kom­bi­na­tio­nen von iDin­gens mit kol­la­bo­ra­ti­ven Web2.0‑Tools erzielt wer­den. Fin­de ich alles wich­tig und gut – es hat aber nichts, bzw. für mich noch viel zu wenig mit Unterichts­qua­li­tät zu tun.

Die Zukunft

  • mobi­le End­ge­rä­te wer­den in der Gesell­schaft mehr und mehr zur Selbst­ver­ständ­lich­keit werden
  • andro­id­be­trie­be­ne Gerä­te ermög­li­chen den Bau güns­ti­ge­rer Devices und damit den Zugang von mehr Men­schen zur digi­ta­len Welt
  • für mich ist es eine Fra­ge der Zeit, bis ein gene­rel­les Han­dy­ver­bot an Schu­len von Ver­wal­tungs­ge­rich­ten kas­siert wird (sogar in Bay­ern). Das wird über (Großstadt-)Elternrechte laufen.

Reak­ti­ons­op­tio­nen

Man kann sagen: „Das ist alles so schreck­lich. Wir reden nie mehr mit­ein­an­der, son­dern kom­mu­ni­zie­ren bald nur noch über Face­book & Co. Ich als Leh­rer bin bald Frei­wild und muss mich immer und über­all fil­men und foto­gra­fie­ren las­sen. Die Welt is schlecht“ - das kann man alles sagen. Ori­gi­nal­zi­tat aus dm Leh­rer­zim­mer ges­tern: „Du kannst den Pira­ten ja nicht nahe­ste­hen, du redest ja noch mit uns.

Ich habe auf dem letz­ten Modul mei­nes Trai­ner-Trai­nings etwas erprobt. Die Grund­idee besteht dar­in, zu sagen: „Ja. Es gibt Han­dys. Ja. Die Ver­brei­tung die­ser Gerä­te wird zuneh­men. Ja. Wir wer­den das Zeug bald nicht mehr ver­bie­ten dürfen.“

Ich möch­te ger­ne einen Ver­trag mit Schü­lern, Eltern und Lehr­kräf­ten erar­bei­ten, der wesent­li­che Din­ge der Nut­zung digi­ta­ler End­ge­rä­te an der Schu­le regelt und in einer Art „Fest­akt“ von allen Betei­lig­ten Gre­mi­en unter­schrie­ben wird. Wer an der Schu­le ein Gerät ein­schal­tet, erkennt damit den Ver­trag an. So ein Ver­trag kann:

  1. Regeln, wann und wie die Nut­zung digi­ta­ler Gerä­te erwünscht ist
  2. Wel­che Kon­se­quen­zen bei Fehl­ver­hal­ten ein­tre­ten (SuS könn­ten bei der Art der Kon­se­quenz natür­lich mitbestimmen)
  3. Über­le­gun­gen dazu anstel­len, inwie­weit sol­che Gerä­te dann auch in der Schu­le ver­si­chert sind, wenn sie als „Unter­richts­mit­tel“ zuge­las­sen werden
  4. In der Ver­hand­lungs­pha­se ein Bewusst­sein für die Ängs­te und Chan­cen schaf­fen, die mit die­sen Gerä­ten ver­bun­den sind.
  5. Eine päd­ago­gi­sche und kei­ne recht­li­che Dis­kus­si­ons­grund­la­ge im Fal­le von Grenz­über­schrei­tun­gen ermöglichen
  6. Bis­her demo­kra­ti­sche gemein­te Struk­tu­ren real­de­mo­kra­tisch an Schul­ent­wick­lung betei­li­gen – des­we­gen soll­te es schon ernst gemeint und kein Fei­gen­blatt zum Trans­port der aus­schließ­li­chen Bedürf­nis­se von Lehr­kräf­ten sein
  7. Ein­bli­cke in poli­ti­sche Arbeit geben
  8. Die Schu­le in der Öffent­lich­keit als „modern“ daste­hen lassen
  9. […]

Nein, ein sol­cher Ver­trag ist nicht recht­lich bin­dend. Aber dar­um geht es ja auch gar nicht. Es geht dar­um, mit einem nicht durch­setz­ba­ren, recht­li­chen Rah­men päd­ago­gisch umzu­ge­hen. Ich wür­de da auch kei­nen Juris­ten heranlassen.

Ich selbst…

… baue ja ein WLAN für unse­re Schu­le auf. Ich habe das Glück, über eine Schul­ser­ver­lö­sung zu ver­fü­gen, mit der ich Schrit­te gehen kann zwi­schen: „Kei­ner darf!“ und „Jeder darf sofort alles!“. Das Bedürf­nis nach einem offe­nen WLAN mag für den moder­nen Web2.0‑Lehrer zwar indi­vi­du­ell groß sein – wenn das Sys­tem aber ggf. eigen­mäch­ti­ge „Öff­nun­gen“ im Fal­le von Miss­brauch nicht auf­fan­gen kann, ist u.U. Erde für Jah­re ver­brannt. Ich habe vor, fol­gen­de Schrit­te zu gehen:

  1. Offe­nes WLAN für Lehr­kräf­te und Schul­ge­rä­te in mög­lichst allen Gebäudeteilen
  2. Zugriff auf das Intra­net der Schu­le für Schü­ler mit Anmel­dung an einem Hotspot
  3. Frei­ga­be weni­ger aus­ge­wähl­ter Sei­ten für Schüler
  4. Prin­zi­pi­el­le Frei­schal­tung des Inter­net in bestimm­ten Gebäu­de­tei­len für SuS. Dabei kann die Lehr­kraft bestim­men, wel­cher Schü­ler­ac­ces­s­point ein- oder abge­schal­tet wird.
  5. Einen Ver­trag aushandeln
  6. Das WLAN gene­rell öffnen