Nutzungsvereinbarung WLAN (Beispiel)

Ich habe kürz­lich eine Demo­nut­zungs­ver­ein­ba­rung für die Nut­zung des WLAN mit eige­nen Gerä­ten (BYOD) an Schu­len ent­wor­fen. Sie basiert auf die­sem Text, hat aber nicht mehr viel mit ihm gemein. Ich habe ver­sucht, mög­lichst ver­ständ­lich und schü­ler­be­zo­gen zu for­mu­lie­ren. Im Prin­zip steht da nichts „Böses“ drin, was man nicht auch in gän­gi­gen Mobil­funk­ver­trä­gen wie­der­fin­det. Es ist ein Platz­hal­ter <Die Schu­le> zum Ein­set­zen des eige­nen Schul­na­mens vor­han­den, den man durch Suchen&Ersetzen an die eige­ne Schu­le anpas­sen kann. Wie immer gilt:

Jede Art von Doku­men­ten mit recht­li­cher Wir­kung sind immer durch einen Juris­ten über­prü­fen zu las­sen. Das gilt umso mehr, als dass jedes Bun­des­land über eige­ne Daten­schutz­richt­li­ni­en verfügt!

… dem­nach wer­de ich in jedem Fall die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung noch unse­rem Team vom Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten vor­le­gen. Inhalt­lich kann man dazu das ein oder ande­re sagen. Der kon­kre­ten Schu­le ging es dar­um, die Nut­zung von mit­ge­brach­ten Lap­tops und Tablet-PCs zu gestat­ten. Han­dys sind expli­zit nicht gewünscht. Aber da kann man ja die jewei­li­ge For­mu­lie­rung auf die eige­ne Schu­le zuschneiden.

Not­wen­dig ist so eine Nut­zungs­ver­ein­ba­rung aus mei­ner Sicht vor allem wegen Din­gen wie „Stö­rer­haf­tung“, aber natür­lich auch aus Daten­schutz­grün­den. Sol­che Rege­lun­gen sind wie immer völ­lig unnö­tig, so lan­ge nichts pas­siert. Das ist so wie mit Ers­te-Hil­fe-Kur­sen und Sicherheitsbelehrungen.

Im Wort­laut:

Nut­zungs­ver­ein­ba­rung

über die Nut­zung des haus­in­ter­nen Inter­net­zu­gangs über WLAN

 

Vor­be­mer­kung:

Wenn wir dir als Schu­le unse­ren Netz­zu­gang zur Ver­fü­gung stel­len, möch­ten wir von dir fair behan­delt wer­den. Außer­dem müs­sen wir als Schu­le sicher­stel­len, dass nicht wir haf­ten, wenn mit unse­rem Netz­zu­gang Din­ge gesche­hen, die nicht legal sind.

Von z.B. einer Sper­rung oder Stö­rung unse­rer Inter­net­ver­bin­dung wären näm­lich vie­le Men­schen betrof­fen. Wenn wir dir Netz­zu­gang gewäh­ren, müs­sen wir dir also ver­trau­en und uns auf dich ver­las­sen kön­nen. Daher bekommst du die­se Mög­lich­keit nur, wenn du dich mit den Inhal­ten die­ser Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ein­ver­stan­den erklärst. Falls du etwas nicht ver­stehst oder Fra­gen hast, dann wen­de dich ein­fach an uns.

 1. Gestat­tung der unent­gelt­li­chen Mitbenutzung 

<Die Schu­le> betreibt einen Inter­net­zu­gang über WLAN. Sie gestat­tet dir Mit­be­nut­zung des WLAN-Zugangs zum Inter­net, solan­ge du die­ser Schu­le ange­hörst. Die Mit­be­nut­zung kos­tet dich nichts, kann dir aber jeder­zeit wie­der unter­sagt wer­den, wenn du z.B. gegen die­se Nut­zungs­ver­ein­ba­rung ver­stößt. Das Schü­ler­netz steht dir nur an aus­ge­wähl­ten Orten zur Verfügung.

Du darfst nicht dei­nen Freun­den oder Bekann­ten die Nut­zung des WLANs über dei­ne Gerä­te gestat­ten. Das ist auch in dei­nem Inter­es­se, da du für alle Hand­lun­gen, die über dei­ne Zugangs­da­ten vor­ge­nom­men wer­den, ver­ant­wort­lich bist.

<Die Schu­le> ist jeder­zeit berech­tigt, den Betrieb des WLANs ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se ein­zu­stel­len, wei­te­re Mit­nut­zer zuzu­las­sen und den Zugang der berech­tig­ten Per­so­nen ganz, teil­wei­se oder zeit­wei­se zu beschrän­ken oder auszuschließen.

<Die Schu­le> behält sich ins­be­son­de­re vor, nach eige­nem Ermes­sen und jeder­zeit den Zugang auf bestimm­te Sei­ten oder Diens­te über das WLAN zu sper­ren (z.B. gewalt­ver­herr­li­chen­de, por­no­gra­phi­sche oder kos­ten­pflich­ti­ge Seiten).

 2. Zugangs­da­ten

Sämt­li­che Zugangs­da­ten (Benut­zer­na­me sowie Pass­wort) sind nur zu dei­nem per­sön­li­chen Gebrauch bestimmt und dür­fen in kei­nem Fall an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Du ver­pflich­test dich, dei­ne Zugangs­da­ten geheim zu hal­ten. <Die Schu­le> hat jeder­zeit das Recht, Zugangs­codes zu ändern.

3. Art der Nutzung

Du darfst das WLAN nur zu schu­li­schen Zwe­cken mit Gerä­ten nut­zen, die min­des­tens über einen 7 Zoll gro­ßen Bild­schirm oder Touch­screen ver­fü­gen. Eine Nut­zung mit dei­nem Han­dy ist außer­halb des Unter­richts nicht gestat­tet, da wir dann nicht über­prü­fen, inwie­weit du ggf. gegen das an unse­rer Schu­le grund­sätz­li­che Han­dy­ver­bot ver­stößt. Im Unter­richt darfst du nach Anwei­sung durch dei­ne Lehr­kraft von die­ser Rege­lung abweichen.

 4. Hin­wei­se, Gefah­ren der WLAN-Nutzung 

<Die Schu­le> weist dich dar­auf hin, dass der unter Nut­zung des WLANs her­ge­stell­te Daten­ver­kehr unver­schlüs­selt erfolgt. Die Daten kön­nen daher mög­li­cher­wei­se von Drit­ten ein­ge­se­hen wer­den. Das WLAN ermög­licht nur den Zugang zum Inter­net. Die abge­ru­fe­nen Inhal­te unter­lie­gen kei­ner Über­prü­fung durch <Die Schu­le>, ins­be­son­de­re nicht dar­auf­hin, ob sie Schad­soft­ware ent­hal­ten. Die Nut­zung des WLANs erfolgt auf eige­ne Gefahr und auf dein eige­nes Risi­ko. <Die Schu­le> weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schad­soft­ware (z.B. Viren, Tro­ja­ner, Wür­mer, etc.) bei der Nut­zung des WLANs auf dein End­ge­rät gelangt.

 5. Ver­ant­wort­lich­keit und Frei­stel­lung von Ansprüchen 

Für die über das WLAN über­mit­tel­ten Daten, die dar­über in Anspruch genom­me­nen kos­ten­pflich­ti­gen Dienst­leis­tun­gen und getä­tig­ten Rechts­ge­schäf­te bist du selbst ver­ant­wort­lich. Du bist ver­pflich­tet, bei Nut­zung des WLANs das gel­ten­de Recht ein­zu­hal­ten. Du wirst insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Ver­brei­tung von sit­ten- oder rechts­wid­ri­gen Inhal­ten nutzen
  • kei­ne urhe­ber­recht­lich geschütz­ten Güter wider­recht­lich ver­viel­fäl­ti­gen, ver­brei­ten oder zugäng­lich machen
  • die gel­ten­den Jugend­schutz­vor­schrif­ten beachten
  • kei­ne beläs­ti­gen­den, ver­leum­de­ri­schen oder bedro­hen den Inhal­te ver­sen­den oder verbreiten
  • das WLAN nicht zur Ver­sen­dung von Mas­sen-Nach­rich­ten (Spam) und / oder ande­ren For­men unzu­läs­si­ger Wer­bung nutzen.

Erkennst du oder muss du erken­nen, dass eine sol­che Rechts­ver­let­zung und / oder ein sol­cher Ver­stoß vor­liegt oder droht, weist du die Ver­ant­wort­li­chen der <Die Schu­le> auf die­sen Umstand hin.

6. Doku­men­ta­ti­on der Nutzung 

Die Nut­zung des WLAN durch die Benut­zer wird durch die IT der <Die Schu­le> auto­ma­tisch mit fol­gen­den Daten dokumentiert

  1. Nut­zer­ken­nung

  2. Ein­log­da­tum und ‑zeit

  3. auf­ge­ru­fe­ne Inter­net­diens­te bzw. ‑sei­ten

Die­se Daten wer­den nur für eine Dau­er von maxi­mal drei Mona­ten gespei­chert. Danach erfolgt eine auto­ma­ti­sche Löschung. Eine Her­aus­ga­be dei­ner Daten an Drit­te (z.B. Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den) erfolgt nur gemäß der gel­ten­den Rechtslage.

Wir, <Die Schu­le>, brau­chen die­se Daten, um bei Rechts­ver­stö­ßen über unse­ren Inter­net­zu­gang die ver­ur­sa­chen­de Per­son ermit­teln zu las­sen. Wir wer­den von uns aus kei­ne anlass­lo­se Prü­fung oder sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung die­ser Daten vornehmen.

Schü­le­rin­nen und Schüler:

Ich erken­ne die Nut­zungs­ver­ein­ba­rung an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mich zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung form­los und schrift­lich jeder­zeit wider­ru­fen. (Aller­dings sind wir dann gezwun­gen, dei­nen Zugang wie­der zu deaktivieren.)

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Zusätz­lich: Erzie­hungs­be­rech­tig­te bei Schü­le­rin­nen und Schü­lern unter 18 Jahren

Ich erken­ne die Nut­zungs­be­din­gun­gen an.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Ein­wil­li­gung in die Datenspeicherung;

Ich habe ver­stan­den, wel­che Daten <Die Schu­le> dabei über mein Kind zu wel­chem Zweck spei­chert und stim­me die­ser Spei­che­rung zu. Ich kann die Zustim­mung jeder­zeit mit der Fol­ge der Deak­ti­vie­rung des WLAN-Zugan­ges für mein Kind form­los und schrift­lich widerrufen.

_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)

Quel­len:

[1] http://www.erfolgreiche-gastgeber.de

[2] DTV-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung „WLAN

Für die­sen Bei­trag gilt nicht die auf riecken.de übli­che BY-NC-SA-Lizenz, da der Text (vgl. Quel­len) stel­len­wei­se For­mu­lie­rung aus frei ver­füg­ba­ren Quel­len auf­greift, die lei­der nicht unter einer CC-Lizenz stehen.

WLAN-Planungen in der Schule

Plant man ein WLAN in der Schu­le, so hat man meh­re­re Mög­lich­kei­ten. Dabei set­ze ich ein­mal vor­aus, dass grund­sätz­li­che Funk­tio­nen, z.B. eine zen­tra­le War­tung (alle Acces­s­points zeit­ge­steu­ert deaktivieren/aktivieren, Gast­log­ins über z.B. Hot­spot­fä­hig­keit, mög­li­cher Auf­bau eines Mesh­net­zes – das ist übri­gens die Zukunft – usw.) umge­setzt wer­den. Außer­dem kal­ku­lie­re ich, dass irgend­wann zwi­schen 200–300 Gerä­te in die­sem Netz­werk gleich­zei­tig aktiv, d.h. nicht nur ange­mel­det sind.

Der Wunsch

Man lässt eine Fir­ma anrü­cken, die über ent­spre­chen­de Mess­tech­nik ver­fügt, um die gesam­te Schu­le aus­zu­leuch­ten. Auf die­se Wei­se ist rela­tiv schnell klar, wo wel­che Acces­s­points gesetzt wer­den müs­sen, um eine gute Abde­ckung zu errei­chen. Je nach Ergeb­nis des Mess­pro­to­kolls sind ggf. wei­te­re Instal­la­ti­ons­ar­bei­ten not­wen­dig. Nicht über­all lie­gen die erfor­der­li­chen Netz­werk­ka­bel und ggf. zusätz­li­che Strom­ver­sor­gun­gen. Ich bin übri­gens kein Freund von PoE-Lösun­gen, d.h. der Acces­s­point wird über das Netz­werk­ka­bel mit Strom ver­sorgt, da die dafür erfor­der­li­chen Swit­che nicht güns­tig sind und man sich eine mög­li­che Feh­ler­quel­le mehr auf das Netz­werk­ka­bel bringt. Ein schö­nes Nym-Kabel trans­por­tiert bis zu 3600 Watt und taugt dann auch für die Ver­sor­gung von Bea­mern, App­leTV oder sowas… Ein gute Fir­ma wird dann Busi­ness­ac­ces­s­points von Cis­co, Lan­com , Zyxel, Net­gear usw. set­zen. Die Ein­stiegs­klas­se fängt bei sol­chen Gerä­ten um die 300–400 Euro je Gerät an – dafür neh­men sie aber auch wirk­lich 90–100 Cli­ents in ihre Funk­zel­le auf und halten.

Je nach Grö­ße der Schu­le ist man recht flott bei 20–30.000 Euro – für ein gro­ßes Schul­zen­trum kön­nen es auch 50.000 Euro sein. Dafür hat man etwas Anstän­di­ges, um das man sich weder bei der Pla­nung noch bei der spä­te­ren War­tung groß­ar­tig küm­mern muss.Wenn man auf eine gute Doku­men­ta­ti­on ach­tet, kann man ggf. sogar die Fir­ma wech­seln, falls irgend­wann irgend­et­was nicht passt.

Die Rea­li­tät

  • Es gibt jen­seits grö­ße­rer Tech­no­lo­gie­zen­tren kaum Fir­men, die über ein ent­spre­chen­des Know-How ver­fü­gen, poten­ti­ell weit über 100 Gerä­te per WLAN zu ver­sor­gen. Sie ein­zu­flie­gen nützt nichts, da man immer noch Part­ner vor Ort für die War­tung braucht. Die Kos­ten für War­tungs­ver­trä­ge mit SLAs über­nimmt kaum ein Schul­trä­ger, weil das sei­ne finan­zi­el­le Mög­lich­kei­ten weit überschreitet.
  • Ab 20.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten – teil­wei­se deut­lich dar­un­ter – muss man schon sehr gut begrün­den, wenn man so etwas gebaut haben möch­te. Zwi­schen Antrag und Rea­li­sie­rung wer­den Jah­re mit Tech­no­lo­gie­sprün­gen lie­gen, die die vor­lie­gen­de Pla­nung bald überholen.
  • Extern geplan­te Net­ze sind auf Zeit geplan­te Net­ze. Sie wer­den irgend­wann selbst von Tech­no­lo­gie­sprün­gen über­holt werden
  • Bei der Netz­werk­pla­nung sind oft meh­re­re Gewer­ke betei­ligt: Elek­tri­ker, Netz­werk­fir­men, Hard­ware­fir­men – oft passt hin­ter­her nix mehr zusam­men, kei­ner ist’s gewe­sen und Schuld hat immer der ande­re. Da es dann kei­ne Doku gibt, ver­ge­hen oft Stun­den, bis ein­fachs­te Pro­ble­me gelöst wer­den kön­nen – das fängt schon bei Pass­wör­tern für Kon­fi­gu­ra­ti­ons­ober­flä­chen an.
  • Als tech­nisch Ahnungs­lo­ser wird man die Zeit, die man sonst mit Bas­te­lei (und Lern­zu­wachs) ver­bracht hät­te, mit Tele­fo­nie­ren, Mah­nen, Hin­ter­her­lau­fen, Schimp­fen und Genervt­sein verbringen.

Unbe­ding­te Vor­aus­set­zung beim Auf­bau eines sol­chen Net­zes durch eine Fir­ma ist exter­ne Bera­tung. Die pro­jek­tiert ggf. auch kon­kre­te Pflich­ten­hef­te für die ein­zel­nen Gewer­ke und koor­di­niert wäh­rend der Bau­pha­se. Natür­lich sind da ent­spre­chen­de Stun­den­sät­ze zu kal­ku­lie­ren – aber das machen auch vie­le Haus­bau­er m.E. falsch: Der exter­ne Gut­ach­ter wird gespart, weil das Gut­ach­ten 3000–4000 Euro kos­tet. Bei einer ange­nom­me­nen Bau­sum­me von 200.000 Euro für ein EFH ist die­ser Betrag aber eher gering und spart unter Umstän­den durch Ver­mei­dung von Pla­nungs­feh­lern Nach­bes­se­run­gen, die schnell ein Viel­fa­ches der Kos­ten für einen Gut­ach­ter betragen.

Der Prag­ma­tis­mus

Der Prag­ma­tis­mus – vor allem der finan­zi­el­le – besteht dar­in, Din­ge selbst zu tun, die man selbst tun kann. Dazu gehö­ren nicht:

  • das Ver­le­gen von 230V-Lei­tun­gen und Set­zen von Steckdosen
  • das Durch­boh­ren von (Brandschutz-)Wänden zur Ver­le­gung von Netzwerkkabeln
  • die gemein­sa­me Ver­le­gun­gen von Netz­werk­ka­beln und 230V-Lei­tun­gen in einem Kanal (es gibt aber Kabel­ka­nä­le mit Trennsteg)

Vie­le Haus­meis­ter sind aber gelern­te Elek­tri­ker und wis­sen über die VDE-Nor­men Bescheid. Sie dür­fen in der Regel nicht selbst aktiv wer­den, kön­nen aber Arbei­ten von Fir­men kon­trol­lie­ren. Din­ge, die man selbst tun kann, beschrän­ken sich also dar­auf, bereits vor­han­de­ne Instal­la­tio­nen zu nut­zen. Ab Netz­werk- oder Steck­do­se darf man mit einem fer­tig gekauf­ten Gerät hantieren.

Kern mei­nes Han­tie­rens ist für mich zur­zeit die kos­ten­lo­se Rou­ter­dis­tri­bu­ti­on DD-WRT. Es han­delt sich um eine weit­ge­hend freie Firm­ware, also eine Art Betriebs­sys­tem für Rou­ter. Es wer­den unzäh­li­ge Model­le unter­stützt. Hier kann man schau­en, ob die vor­han­de­ne Hard­ware dazu­ge­hört. Das Schö­ne ist, dass DD-WRT auf jedem Rou­ter gleich aus­sieht – die Bedie­nung hängt also nicht mehr vom Typ des Rou­ters ab. Mit DD-WRT erhal­ten vie­le güns­ti­ge Rou­ter Funk­tio­nen, von denen wesent­lich teu­re­re Busi­ness-Acces­s­points träu­men – ich zäh­le hier mal die offen­sicht­lichs­ten auf:

  • an den Switch eines modi­fi­zier­ten Rou­ters kön­ne wei­ter Rou­ter ange­steckt wer­den (wei­te­rer WLAN-Ausbau)
  • der Rou­ter kann als Acces­s­point, als Repea­ter oder als Bridge kon­fi­gu­riert wer­den – das ist gera­de in schlecht aus­ge­bau­ten Alt­bau­ten von ful­mi­nan­ter Bedeutung
  • Man kann eine Hot­spot­funk­tio­na­li­tät wie an Unis oder Hotels rea­li­sie­ren (der IServ bringt übri­ges fast alles dafür schon mit)
  • Vie­le Rou­ter kön­nen mit DD-WRT zeit­ge­steu­ert wer­den, d.h. das WLAN ist z.B. nachts oder an Wochen­en­den inaktiv
  • usw.

DD-WRT ist sehr gut in Eng­lisch doku­men­tiert – auch deutsch­spra­chi­ge Foren gibt es. Für Linux­er ist es auch kein Pro­blem, eine Zeit­steue­rung für das WLAN zu inte­grie­ren. DD-WRT bringt eine Kon­so­le mit, über die man via Script den WLAN-Chip ein und aus­schal­ten kann. Ich habe dafür einen Cron­job auf unse­rem IServ erstellt, der das per Key-Auth auf fast jedem Rou­ter bei uns in der Schu­le erle­digt. Oder man kann den WLAN-Schlüs­sel für die gesam­te Schu­le zen­tral per Kon­so­le set­zen… Ich hal­te bei­des für einen Sicherheitsgewinn.

Ich habe zur­zeit zwei Gerä­te­ty­pen mit DD-WRT hier im Schul­netz im Ein­satz: Den Link­sys WRT54GL als Para­de­ver­tre­ter von Sta­bi­li­tät und Robust­heit und den TP-Link TL-WR1043ND, den man mehr als „jun­gen Wil­den“ bezeich­nen kann. Bei­de wer­den von DD-WRT gut unter­stützt, beim TP-Link muss man die Zeit­steue­rung per Kon­so­le nach­rüs­ten, wäh­rend sie beim WRT54G über die Ober­flä­che ein­ge­stellt wer­den kann. Bei­de fun­ken nur m 2,4Ghz-Band – die nächs­ten Rou­ter bei mir wer­den auf jeden Fall dual­band­fä­hig sein, also auch 5Ghz unter­stüt­zen. Der TP-Link funkt auch im N‑Modus und erreicht hier übli­che Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­kei­ten von 65–107Mbit/s, wäh­rend der Link­sys auf maxi­mal 54Mbit/s kommt (G‑Standard).

Kon­fi­gu­ra­ti­ons­tipps:

  1. Web­ober­flä­che nur per HTTPS zugäng­lich machen und auch die Sta­tus­sei­te von DD-WRT mit einem Pass­wort schützen
  2. SSH-Zugriff nur über Key-Auth
  3. Alle Rou­ter einer Schu­le soll­ten unter einer ein­heit­lich SSID sen­den – dann klappt sogar „Han­do­ver“, bzw. man merkt nicht, dass man kurz­zei­tig beim AP-Wech­sel kei­ne IP hat. Ich kann fast durch das gan­ze Schul­ge­bäu­de lau­fen ohne die WLAN-Ver­bin­dung zu ver­lie­ren. Zudem ver­mei­den man bei uner­fah­re­nen Nut­zern, dass sie meh­re­re Netz­wer­ke ein­rich­ten müs­sen. Ist ein AP über­las­tet, sucht sich das Gerät zudem in der Regel einen ande­ren – wesent­lich(!) weni­ger Fra­gen von Benutzern…
  4. N‑Router soll­ten nur die AES-Ver­schlüs­se­lung zulas­sen, da TKIP nur für WLAN‑G spe­zi­fi­ziert ist und man so nicht die N‑typischen hohen Daten­ra­ten erhält
  5. Die Rou­ter soll­ten ihre exter­ne IP nach Mög­lich­keit per DHCP bekom­men, weil ich so zen­tral am DHCP-Ser­ver bestim­men kann, wer wel­che IP erhält
  6. Ein extrem wich­ti­ger Hel­fer beim Set­zen der Acces­s­points ist ein Han­dy mit einem WLAN-Ana­ly­zer. Den gibt es für alle gän­gi­gen Mobilplattformen.

Ande­res The­ma: Ist das mei­ne Aufgabe?

Nein. Aber wenn ich möch­te, dass mobi­les Ler­nen mög­lich wird, kann ich entweder:

  • dar­auf war­ten, dass sich die uner­müd­li­cher For­de­rer poli­tisch durch­set­zen, so dass der Schul­trä­ger zum Han­deln gezwun­gen wird. Lei­der sehe ich wenig Einig­keit dar­über, was denn der Stan­dard sein soll oder in wel­chem Bereich er sich bewegt.
  • heu­te etwas tun, um die bestehen­de Situa­ti­on kon­kret zu ver­bes­sern. Dazu bedarf es nichts außer der Bereit­schaft in die­sem tech­ni­schen Bereich zu ler­nen – das Wis­sen dazu ist im Netz.
  • bei­des kombinieren

Rea­li­tät ist, dass sich ein­zel­ne Leh­rer zur­zeit aus Not selbst etwas bas­teln, z.B. mit dem mit­ge­brach­ten Hot­spot. Das kann ich auch und habe es lang so gemacht. Es nützt dem Sys­tem Schu­le m.E. aber über­haupt nichts. Die Abhän­gig­kei­ten wer­den nur ande­re. Daten müs­sen irgend­wo lie­gen, um aus­ge­tauscht zu wer­den. Eine Schul­cloud fin­de ich sym­pa­thi­scher als Web2.0‑Dienste oder im bes­te Fall ange­mie­te­ten Webspace.

 

Es geht ja nicht weil …

Wir leben in Deutsch­land und wir sind alle Lehr­kräf­te. Des­we­gen nei­gen wir dazu, Haa­re in Sup­pen zu suchen und zu fin­den. Das geschieht gera­de wie­der beim Digi­tal­pakt. Es gibt von uns immer wie­der schö­ne Sät­ze, war­um etwas nicht geht.

Die­se Sät­ze sind auf einer inhalt­li­chen Ebe­ne Aus­druck von sach­li­cher Kri­tik. Sie set­zen für Men­schen außer­halb der Leh­rer­di­gi­sze­ne aber auch einen inhalt­li­chen Rahmen.

Ich glau­be nicht, dass die­ser Rah­men der Brei­te in der Leh­rer­schaft an den Schu­len Mut macht, das Not­wen­di­ge anzu­ge­hen. Nach mei­ner Erfah­rung bestärkt die­ser Rah­men Ver­bän­de und Men­schen, die wei­te­re Res­sour­cen oder gro­ße Ver­än­de­run­gen for­dern, bevor es den Schu­len „zuzu­mu­ten“ ist, über­haupt zu begin­nen. Die­se Men­schen und Ver­bän­de ver­bit­ten sich, dass als Ver­hin­de­rungs­lo­gik zu sehen. Irrele­vant. Das Ergeb­nis ist aber Ver­hin­de­rung, Ver­schie­bung, Frus­tra­ti­on bei den Inno­va­to­ren – gera­de bei den Gemäßigten.

Also stär­ken die­se Aus­sa­gen ins­be­son­de­re Kräf­te, die das Schul­sys­tem und den Unter­richt so erhal­ten wol­len, wie es ist (oder viel­leicht nur unter Bedin­gun­gen ver­än­dern wol­len, die erst noch zu schaf­fen sind). Es ist ja jedem klar, dass in die­sem Staat die in den eige­nen For­de­run­gen for­mu­lier­ten Zie­le eh nie erreicht wer­den. Außer­dem wird Digi­ta­li­sie­rung von Schu­le ja allein von gro­ßen Digi­tal­kon­zer­nen betrie­ben, die inter­es­sen­ge­lei­tet ihr Pro­dukt­port­fo­lio im Schul­sys­tem plat­zie­ren wol­len. Es sind schließ­lich die­se Digi­tal­kon­zer­ne, die von der Infra­struk­tur, die durch den Digi­tal­pakt geschaf­fen wird, am meis­ten profitieren.

Ergo: Es besteht vor­her kein Recht auf Ver­än­de­rung, kein Hand­lungs­be­darf – und eigent­lich die staats­bür­ger­li­che Ver­pflich­tung, hier bis auf Wei­te­res Wider­stand zu leisten.

Es reicht mir nicht zu sagen, was man machen möch­te. Man muss aber über das „Wie“ spre­chen. Stif­tun­gen und Ver­bän­de haben eine kla­re Stra­te­gie und eine kla­re Vor­stel­lung davon, wie das Schul­sys­tem in ihrem Sin­ne umge­baut wer­den soll. Zu die­sem „Wie“ ver­hal­ten wir uns – mehr nicht. Ganz im Sin­ne von: Ein Lob der nega­ti­ven Kri­tik.

Wo ist denn unse­re Vor­stel­lung von einem „Wie“? Wir blei­ben viel zu oft auf der Ebe­ne ste­hen, dass wir eben Visio­nen und Zie­le for­mu­lie­ren oder ver­meint­li­che Ver­hält­nis­se deskri­bie­ren. Es braucht aber vor allem posi­ti­ve Gegen­ent­wür­fe bei der Umset­zung, nicht was­ma­ti­sches Visionsgeschwafel.

Wenn wir nicht umset­zen, dann machen das ande­re. Umzu­set­zen ist natür­lich viel anstren­gen­der, als Visio­nen zu for­mu­lie­ren oder sich zu etwas zu ver­hal­ten. Viel­leicht ist das auch der Grund, war­um die­ser Ansatz so beliebt ist: Erhal­tung der Kom­fort­zo­ne bei gleich­zei­ti­ger Sicher­heit, einen wich­ti­gen Bei­trag zum Dis­kurs geleis­tet zu haben. Stimmt ja auch – nützt bloß im Ergeb­nis nix.

Mal kon­kret: Der Digi­tal­pakt gibt uns die Chan­ce, digi­ta­le Infra­struk­tur zu schaf­fen. Die braucht man sowie­so. Sie ist wert­neu­tral. Und WLAN und Netz­werk brau­chen jetzt nicht so viel War­tung und Sup­port. War­um gehen wir das nicht an? Das Brett ist schon dick genug. Und damit wäre schon etwas geschafft und geleistet.

Angst müs­sen wir nur haben, wenn es nach der Schaf­fung von Infra­struk­tur kei­ne alter­na­ti­ven Model­le zur Nut­zung der­sel­ben durch uns gibt. Und danach schau­en wir halt wei­ter – nach Sup­port z.B..

 

 

Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

Medienentwicklungsplanung & Medienbildungskonzepte – Basics

Dies ist ein Aus­zug aus mei­nem gera­de ent­ste­hen­den Buch („Schu­le im Zeit­al­ter der Digitalisierung“).

Was ist überhaupt ein Medienentwicklungsplan?

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist ein Pro­zess, des­sen Kom­ple­xi­tät immer wie­der unter­schätzt wird – vor allem im Bereich der Mode­ra­ti­on. Er ist eng ver­knüpft mit einem wei­te­ren Pro­zess: Dem der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung an den Schu­len. Sie wer­den in die­sem Kapi­tel mei­nen mühe­vol­len Ver­such sehen, bei­de Pro­zes­se ein­zeln abzu­han­deln, obwohl sie eigent­lich sehr eng mit­ein­an­der ver­knüpft sind.

Zen­tra­le Begrif­fe wie Medi­en­kon­zept, Medi­en­ent­wick­lungs­plan und Medi­en­bil­dungs­kon­zept wer­den zur­zeit in ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern noch unter­schied­lich mit Bedeu­tung gefüllt. Durch­zu­set­zen schei­nen sich mitt­ler­wei­le fol­gen­de Definitionen:

Ein Medi­en­kon­zept umfasst einen meist regio­na­len Medi­en­ent­wick­lungs­plan und die dazu­ge­hö­ri­gen Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te der Schu­len. Es ist qua­si der Oberbegriff.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan ist ein Kon­zept zur Aus­stat­tung von Schu­len in gemein­sa­mer Trä­ger­schaft oder in einer Region.

Medienentwicklungsplanung

Wenn der Trä­ger aktiv in den Pro­zess der Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ein­steigt, dann müs­sen die Schu­len sich nicht mehr dar­um küm­mern, Haus­halts­mit­tel für die Aus­stat­tung mit digi­ta­len Gerä­ten ein­zu­wer­ben. Die­se Haus­halts­mit­tel ste­hen bereits über einen gewis­sen Zeit­raum hin­weg fest zur Verfügung.

Die Schu­len müs­sen nicht mehr Ange­bo­te für das ein­ho­len, was sie sich wün­schen – das macht der Trä­ger ent­spre­chend den päd­ago­gi­schen Vor­ga­ben – spä­ter im Pro­zess idea­ler­wei­se auf Basis sich ste­tig ent­wi­ckeln­der Medienbildungskonzepte.

Der Trä­ger stellt sei­nen Schu­len im Rah­men sei­ner Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung Men­schen an die Sei­te, die sich um Pfle­ge und War­tung der vor­han­de­nen Gerä­te kümmern.

Der Schul­trä­ger wird aber auch im Rah­men von soge­nann­ten Jah­res­in­ves­ti­ti­ons­ge­sprä­chen mit sei­nen Schu­len gemein­sam die Anschaf­fun­gen des letz­ten Jah­res und die der kom­men­den durchsprechen.

Ein Medi­en­ent­wick­lungs­plan dient pri­mär dem Schul­trä­ger dazu, sei­nen Ausstattungs‑, Ver­wal­tungs- und Sup­port­auf­ga­ben gemäß der jeweils gül­ti­gen Ver­ein­ba­run­gen mit dem zustän­di­gen Bun­des­land gerecht zu werden.

Er garan­tiert den Schu­len ver­läss­li­che Unter­stüt­zung bei auf­tre­ten­den Hard­ware- und Netz­werk­pro­ble­men, schränkt u.U. aber die Aus­wahl von Soft- und Hard­ware zuguns­ten einer bes­se­ren Wart­bar­keit etwas ein, wobei eine sich ent­wi­ckeln­de Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung sich immer auch an die Bedürf­nis­se der Schu­len anpas­sen wird.

Es ist aber etwas voll­kom­men ande­res, inner­halb einer Trä­ger­schaft z.B. drei ver­schie­de­ne Betriebs­sys­tem­platt­for­men für Tablets mana­gen zu müs­sen als Schu­len mit unter­schied­li­chen Robo­ter­bau­sät­zen zu beden­ken. Das ers­te ist sup­port­tech­nisch nicht beherrsch­bar, das zwei­te für exter­ne IT-Betreu­ung fast vernachlässigbar.

So ein­leuch­tend die­ser Umstand sein mag, so schwie­rig ist er in der Fol­ge tat­säch­lich zu rea­li­sie­ren. Jeder Ruf nach „ein­heit­li­cher“ (und damit erst wart­ba­rer) Aus­stat­tung sieht unwei­ger­lich aus­schrei­bungs­recht­li­che Pro­ble­me (Stich­wort: anbie­ter­neu­tra­le Aus­schrei­bung) mit sich und ruft Kri­ti­ker auf den Plan, die „lob­by­is­ti­sche Ein­fluss­nah­me“ über den Trä­ger auf die Schu­len wit­tern. Daher sind Gesprä­che und Aus­tausch in jeder Pha­se einer Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung unerlässlich.

Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist fol­ge­rich­tig zwar immer Auf­ga­be des Schul­trä­gers, hat aber stets in enger Abspra­che mit den von ihm betreu­ten Schu­len zu erfol­gen (man kann es nicht oft genug wie­der­ho­len …), um Pro­jekt­ri­si­ken zu mini­mie­ren. Die Vor­aus­set­zun­gen für ein an einer Schu­le wirk­lich geleb­tes Medi­en­bil­dungs­kon­zept sind durch einen vor­han­de­nen Medi­en­ent­wick­lungs­plan wesent­lich bes­ser. Zumin­dest in Nie­der­sach­sen sind Bera­tungs­leis­tun­gen zur Erstel­lung eines Medi­en­ent­wick­lungs­plan als „beglei­ten­de Maß­nah­men“ zudem über den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig https://digitaleschule.niedersachsen.de/startseite/faqs/faqs_antragswesen/faqs-zum-antragswesen-179333.html.

Wenn in einem Bereich die Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung anläuft, soll­ten die Schu­len ihrer­seits bereit sein, sich an die­sem Pro­zess zu betei­li­gen und ihn auf­merk­sam in der Pres­se ver­fol­gen. Auch die Anwe­sen­heit von Schul­ver­tre­tern im Kul­tur- und Schul­aus­schüs­sen scha­det nicht.

Medienbildungskonzepte

Medi­en­bil­dungs­kon­zep­te wer­den an den Schu­len ent­wi­ckelt. Die Schu­le bestimmt nach Kri­te­ri­en wie z.B.

  • didak­ti­schen Erfordernissen
  • metho­di­schen Entscheidungen
  • päd­ago­gi­schen Anforderungen
  • cur­ri­cu­la­ren Vorgaben

wie sie die Arbeit mit und über Medi­en in ihren schul­ei­ge­nen Arbeits­plä­nen bzw. Haus­cur­ri­cu­la verankert.

Ein Medi­en­bil­dungs­kon­zept erleich­tert die Argu­men­ta­ti­on gegen­über dem Trä­ger, aber auch gegen­über För­der­ver­ei­nen oder Spon­so­ren, wenn es um z.B. Beschaf­fung von Gerä­ten oder der Aus­stat­tung mit Netz­werk­tech­nik geht. Es kann ein öffent­lich­keits­wirk­sa­mes Instru­ment zur Dar­stel­lung der Schu­le sein. Auf Basis eines Medi­en­bil­dungs­kon­zep­tes ist z.B. die Emp­feh­lung von kon­kre­ter Hard- und Soft­ware durch ent­spre­chend qua­li­fi­zier­tes Per­so­nal, z.B. beim Schul­trä­ger, über­haupt erst möglich.

Bei der Aus­stat­tung von Schu­len ist grund­sätz­lich immer Infra­struk­tur die Basis (Inter­net­an­schluss, LAN, WLAN) – sie wird auch pri­mär durch den Digi­tal­pakt gefor­dert. Infra­struk­tur erfor­dert streng genom­men kein  ein­zi­ges fer­ti­ges Medi­en­bil­dungs­kon­zept – gleich­wohl setzt der Digi­tal­pakt bereits an die­ser Stel­le ein sol­ches vor­aus. Ich arbei­te in die­ser Pha­se ger­ne mit fer­ti­gen Mus­ter­kon­zep­ten, die die for­ma­len Anfor­de­run­gen des Digi­tal­pak­tes erfüllen.

Es soll­te die Zeit der auf­wän­di­gen Erstel­lung von digi­ta­ler Infra­struk­tur von den Schu­len genutzt wer­den, um in der Pro­zess der Medi­en­bil­dungs­kon­zept­ent­wick­lung ein­zu­stei­gen. Der Trä­ger kann auf die­ser Basis sei­ne Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ent­wi­ckeln. Wie bereits ange­deu­tet, kön­nen aus prag­ma­ti­schen Erwä­gun­gen her­aus – z.B. des rea­lis­tisch in der Regi­on mög­li­chen Sup­ports – meist nicht alle indi­vi­du­el­len Wün­sche jeder ein­zel­nen Schu­le und Fach­schaft dabei Berück­sich­ti­gung fin­den. Das ist weit­aus weni­ger „schmerz­voll“ für alle Betei­lig­ten, wenn die­se Aspek­te bereits im Pro­zess gemein­sam bespro­chen, beglei­tet und auch gelenkt werden.

 

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