Der böse Datenschutz

Teil 1: „Moral ist, wenn man mora­lisch ist.“

Nein, man darf Schü­le­rin­nen und Schü­ler als Leh­rer nicht dazu brin­gen, im Netz Pro­duk­te unter dem jewei­li­gen Klar­na­men zu ver­öf­fent­li­chen. Man darf auch nicht Pro­duk­te von Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Netz­öf­fent­lich­keit zugäng­lich machen. Bil­der ver­öf­fent­li­chen? Fehl­an­zei­ge, wenn Per­so­nen den Motiv­schwer­punkt bil­den – das gilt auch für z.B. Klas­sen­fo­tos. Man darf so erst­mal im Unter­richt kei­ne Web2.0‑Tools mit ihnen nut­zen und man darf auch Face­book oder Twit­ter nicht zu unter­richt­li­chen Zwe­cken einsetzen.

Dass man das alles nicht darf, liegt an denen im Ver­gleich zur übri­gen Welt recht eng gefass­ten Daten­schutz­ge­set­zen, an die wir als ver­be­am­te­te Lehr­kräf­te in ganz beson­de­rer Wei­se gebun­den sind. Das ist schlimm, oder? Es behin­dert uns gemein­sam mit dem Urhe­ber­recht in unse­rer täg­li­chen Arbeit, es behin­dert uns dabei, zeit­ge­mäß mit digi­ta­len Medi­en im schu­li­schen Kon­text umzu­ge­hen. Das könn­te doch alles viel leich­ter sein!

Ein Auf­schrei ertönt in der Gesell­schaft, wenn Bür­ger­rech­te beschnit­ten wer­den, wenn pri­va­te Unter­neh­men z.B. ohne Rich­ter­vor­be­halt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten abfra­gen kön­nen – dann ist es ganz schnell aus mit der Anony­mi­tät – als anonym blog­gen­der Kol­le­ge jeman­dem zivil­recht­lich auf die Füße tre­ten? Der Klar­na­me ist dann nur einen Klick ent­fernt – übri­gens wahr­schein­lich sogar auf Jah­re noch nach­weis­bar. Des­we­gen so rich­tig nach Daten­schutz schrei­en? Aber der Staat hat gefäl­ligst dafür zu sor­gen, dass mei­ne Daten und mei­ne Rech­te geschützt wer­den! Und das bit­te­schön auch prak­ti­ka­bel! Und umsetzbar.

Was waren Beam­te noch ein­mal? Ach ja – Bediens­te­te und damit Ver­tre­ter des Staa­tes. Wenn per­sön­li­che Frei­hei­ten bedroht sind, ruft man laut. Wenn Geset­ze, die dafür da sind, per­sön­li­che Frei­hei­ten Drit­ter zu schüt­zen, von uns Lehr­kräf­ten umge­setzt wer­den sol­len, ruft man auch laut.

The­se 1: Ist man selbst als Per­son betrof­fen, fin­det man Daten­schutz super. Soll man Daten­schutz in der Rol­le des Staa­tes umset­zen, fin­det man das doof.

Teil 2: „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant. Die Sor­gen der Daten­schüt­zer sind übertrieben.“

Elek­tro­ni­sche Klas­sen­bü­cher sind eine fei­ne Sache. Unter­richts­pro­to­kol­le, Krank­mel­dun­gen, Beur­lau­bun­gen, Tadel, ver­ges­se­ne Haus­auf­ga­ben – alles kom­for­ta­bel über die Web­schnitt­stel­le oder per Syn­chro­ni­sa­ti­on auf dem Mobil­ge­rät abruf­bar. Lern­platt­for­men mit Leis­tungs­da­ten und Schü­ler­pro­duk­ten – end­lich eine Über­sicht zu den ein­zel­nen Leis­tungs­stän­den, end­lich die Mög­lich­keit, indi­vi­du­ell zu för­dern. Port­fo­lio­sys­te­me? Sehr bequem und trans­pa­rent. Und vor allem: Jeder sieht nur die Daten, die er auch sehen darf! Die­se Daten wer­den meist bei exter­nen Anbie­tern gehos­tet und sind dort zen­tral zugäng­lich. Das ist auch kein Pro­blem. Schließ­lich sind die­se Daten dort sicher und für nie­man­den inter­es­sant – zumin­dest wird das ger­ne kommuniziert.

Nur: Abso­lu­te Daten­si­cher­heit gibt es nicht, obwohl jeder Anbie­ter alles dar­an set­zen wird, den maxi­ma­len Stan­dards gerecht zu wer­den. Lei­der sind zen­tral vor­lie­gen­de Daten immer recht attrak­tiv, da sie in der Regel struk­tu­riert und in ein­heit­li­chen For­ma­ten vor­lie­gen­den, die sich sehr leicht aus­wer­ten las­sen. Die Attrak­ti­vi­tät beschränkt sich dabei nicht auf „die bösen Hacker“. Vor­stell­bar sind auch Aus­wer­tun­gen für künf­ti­ge Arbeit­ge­ber und Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Die Rele­vanz von Daten für zukünf­tig denk­ba­re Kon­tex­te ist heu­te nicht vor­her­seh­bar. Daher ist die Aus­sa­ge „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant“ m.E. sehr mutig, weil eine gehö­ri­ge Por­ti­on „Glas­ku­gel“ ein­ge­dacht wird.

Und ich weiß nicht, ob sowas nie gesche­hen wird. Ich sehe, dass es Men­schen gibt, die bei EC-Kar­ten­za­hun­gen vor mir an der Kas­se bei jedem noch so klei­nen Betrag ihre PIN ein­ge­ben müs­sen, wäh­rend ande­re bei wesent­lich höh­re­ren Sum­men einen Wisch unter­schrei­ben. Das liegt natür­lich nicht dar­an, dass die Zah­lung per PIN dem Händ­ler garan­tiert wird, wäh­rend die Ein­tei­lung der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung per Unter­schrift weni­ger Kos­ten ver­ur­sacht, aber das Risi­ko eines unge­deck­ten Kon­tos birgt. Es kom­men auch nie Zugangs­da­ten gro­ßer Web­diens­te in Umlauf. Auch Kre­dit­kar­ten­da­ten wer­den nicht in ent­spre­chen­den Foren gehan­delt. Unse­re Daten sind sicher. Alle. Immer.

The­se 2: Die Attrak­ti­vi­tät bzw. Rele­vanz von Daten für die Zukunft ist heu­te nicht vor­her­sag­bar. Aus­sa­gen wie „Damit wird schon nichts pas­sie­ren!“ erschei­nen gera­de im Kon­text der heu­te schon beob­acht­ba­ren Ent­wick­lun­gen mutig. 

Teil 3: „Die Klas­sen­bü­cher lie­gen in den Pau­sen frei aus. Im Leh­rer­zim­mer trei­ben sich auch SuS her­um. Da ist es doch gera­de­zu hirn­ris­sig zu sagen, dass Daten in einer geschütz­ten IT-Umge­bung bei einem Anbie­ter nicht viel siche­rer auf­ge­ho­ben sind!“

Rechen­zeit ist nicht teu­er. Auch das Algo­rith­men­schrei­ben nicht son­der­lich. Daten auf Papier sind einem Algo­rith­mus nur mit erheb­li­chem Auf­wand zugäng­lich. Ein Klas­sen­buch muss Sei­te für Sei­te gescannt wer­den, um einer Daten­ver­ar­bei­tung zugäng­lich zu wer­den – auf­grund der indi­vi­du­el­len Klas­sen­buch­füh­rung dürf­ten auch OCR-Ver­su­che einer erheb­li­chen Nach­be­ar­bei­tung bedür­fen. Und dann habe ich immer noch nur die Daten einer Klas­se. Der Auf­wand rech­net sich in der Regel nicht – Leh­rer­ka­len­der und Klas­sen­bü­cher sind Daten­schutz­ka­ta­stro­phen – ohne Fra­ge. Aber nur in einem eng begrenz­tem Kon­text. Eine Daten­bank liegt immer in einem For­mat vor, was einem Algo­rith­mus direkt zugäng­lich ist. Daten auf Papier nicht. Dass die­se bei­den Medi­en so unter­schied­lich behan­delt wer­den, hat also tech­ni­sche Gründe.

The­se 3: „Das Vor­han­den­sein von Daten­schutz­lü­cken auf Papier­me­di­en ist kein Argu­ment für die Daten­ver­ab­ei­tung in Rechenzentren.“

Was macht der Datenschutz?

  1. Er for­dert eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, da dies ein Ein­griff in die Grund­rech­te des Ein­zel­nen darstellt.
  2. Er for­dert Daten­spar­sam­keit: Nur für den jewei­li­gen Zweck erford­li­che Daten dür­fen erho­ben wer­den. Im Fal­le einer tech­ni­schen Pan­ne sind so die offen­ge­leg­ten Daten in ihrer Men­ge von vorn­her­ein begrenzt.
  3. Er schreibt Rech­te fest: Man hat z.B. das Recht, Aus­kunft über die durch eine Fir­ma oder Behör­de ver­ar­bei­te­ten Daten zu verlangen.
  4. Er schützt in beson­de­rer Wei­se die Rech­te von Per­so­nen, die nicht in aus­rei­chen­dem Maße über tech­ni­sche Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, um mög­li­chen Stol­per­stei­ne auszuweichen.
  5. Er nervt, wenn man selbst mit Daten Drit­ter umge­hen möchte.
  6. Er ist viel­leicht jetzt schon voll­kom­men über­flüs­sig, weil eh schon alle Daten über uns frei ver­füg­bar sind. Die Fra­ge ist, ob wir das in eini­gen Jah­ren immer noch den­ken wer­den. Naja. Der Mensch ist von Natur aus gut.

Wer mehr über die Grund­la­gen des Daten­schut­zes im Kon­text von Schu­len hier in Nie­der­sach­sen wis­sen möch­te, sei auf eine Pre­zi ver­wie­sen, die ich nach einer Schu­lung durch Mit­ar­bei­ter des Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten erstellt habe.

Wie gehe ich als explo­ra­ti­ve Lehr­kraft damit um?

  1. Ich erzeu­ge öffent­lich kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (mehr). Ent­spre­chen­de Ein­trä­ge lösche ich zur Zeit aus die­sem Blog. Ich kann im Netz Schü­ler­na­men pseud­ony­mi­sie­ren. Es ist wich­tig, dass ICH das tue. SuS nei­gen oft dazu, gän­gi­ge Nicks aus sozia­len Netz­wer­ken weiterzuverwenden.
  2. Ich kann mir die Ein­wil­li­gung des Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für die Ver­ar­bei­tung von Daten holen, die nicht durch Geset­ze oder Erlas­se abge­seg­net ist. Am bes­ten ent­wi­ckelt dabei die Schu­le selbst Richt­li­ni­en und Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen, die dann ein­fach im Rah­men der Schul­an­mel­dung mit unter­zeich­net wer­den – das macht ja eh jede Schu­le schon für die Ver­wen­dung von Schü­ler­fo­tos, oder? An so eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung sind aber bestimm­te for­ma­le Regu­la­ri­en geknüpft. Viel­leicht gibt es ja einen Juris­ten in der Elternschaft.
  3. Mit exter­nen Anbie­tern müs­sen zwin­gend Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geschlos­sen wer­den (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz).  Es gibt die Unsit­te, z.B. Lern­platt­for­men oder Web­diens­te für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on ein­fach als Erwei­te­rung des „Ver­wal­tungs­net­zes“ zu dekla­rie­ren, des­sen Daten­ver­ar­bei­tung meist durch z.B. hier in Nie­der­sach­sen das Schul­ge­setz gere­gelt ist. Aber auch da gilt der Grund­satz der Erfor­der­lich­keit – hier für Verwaltungsaufgaben.
  4. Die Daten dezen­tral spei­chern, z.B. indem ich eige­ne Schul­clouds auf­baue. Die Daten lie­gen dort meist nicht struk­tu­riert und in einem Umfang vor, der es son­der­lich loh­nend machen wür­de, die­sen Daten­be­stand von außen anzu­grei­fen. Für Angrif­fe von innen hat man ggf. ganz ande­re foren­si­sche Mög­lich­kei­ten.  Neben­ef­fekt: Für einen „staat­li­chen Ser­ver“ gel­ten vie­le Rege­lun­gen nicht, die ein pri­va­ter Anbie­ter umzu­set­zen hat – z.B. die Schaf­fung von „Abhör­schnitt­stel­len“ ab einer gewis­sen Nutzerzahl.

Alles Quatsch und realitätsfern …

… es sind doch eh alle in sozia­len Netz­wer­ken. Post-Pri­va­cy! Es gibt schon jetzt kein Zurück. Mei­ne kur­ze Ant­wort: Was Men­schen selbst durch die Gegend pus­ten, pus­ten sie selbst durch die Gegend. Ich fin­de es nicht immer schlecht, Beruf­li­ches und Pri­va­tes zu tren­nen. Immer­hin erwar­te ich auch von mei­nem Arbeit­ge­ber, dass er sich in bestimm­te Ange­le­gen­hei­ten nicht ein­mischt. Und natür­lich sorgt die Vor­la­ge von Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen für sozia­len Stress, wenn z.B. eini­ge Eltern oder SuS nicht unter­schrei­ben wol­len. Die­ser Stress erzeugt nach mei­ner Erfah­rung aber auch eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Daten­schutz. In der Schul­cloud kann man durch­aus die Ertei­lung eines Accounts von die­ser Erklä­rung abhän­gig machen. Ist es gar nicht zu lösen, arbei­te ich eben mit der gan­zen Grup­pe pseud­ony­mi­siert und bin dann durch nichts ein­ge­schränkt, weil ich – etwas Umsicht vor­aus­ge­setzt – kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erzeuge.

 

 

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8 Kommentare

  • Jan

    Durch­aus herauf­or­dernd for­mu­liert – muss ich mich jetzt rechtfertigen?
    Denn es gibt ja auch einen ande­ren Ansatz: Ich schrei­be bewusst mit Klar­na­men, schrei­be bewusst Anek­do­ten und erzeu­ge bewusst einen bestimm­ten ‚Con­tent‘.
    Die­se Vor­aus­set­zun­gen ermög­li­chen mir jedoch auch, ande­re Zie­le zu ver­fol­gen und Leser zu errei­chen, als du es tust, oder nicht?

  • The­se 2 und 3: klar. The­se 1: Etwas vereinfachend.

    Sagen wir, ich hät­te eine Lis­te von knapp hun­dert Schü­len, die an einem Tanz­kurs teil­neh­men wol­len. Kei­ne shcu­li­sche Ver­an­stal­tung, aber von der Schu­le orga­ni­siert. Wie krie­ge ich die­se Lis­te zum Tanz­kurs­ver­an­stal­ter? Eine Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung schlie­ßen, geprüft vom ört­li­chen Daten­schutz­be­auf­trag­ten? – Ich wer­de das ein­fach mal, ruhigs­ten Gewis­sens, nicht tun.

  • @Jan:
    Ich bin mir nicht sicher, ob ich dei­nen Punkt genau sehe – und ich habe lan­ge über­legt, ob ich mit die­sem moral­trie­fen­den Unter­ton schrei­ben soll. Des­we­gen: Nein – kei­ne Recht­fer­ti­gung. Ich lese dein Blog sehr ger­ne. Ich habe übri­gens sehr oft das Bedürf­nis, genau wie du Din­ge „aus der Aus­übung mei­nes Amtes“ zu erzäh­len – viel­leicht bin ich da ent­schie­den zu unlo­cker – dass ich Leser anspre­che ist ja nicht unbe­dingt das Bedürf­nis mei­ner Schü­le­rin­nen und Schü­ler – es ist meins.

    @Herr Rau:
    Man kann da noch eini­ges drauf­le­gen – etwa die Rege­lun­gen zum Bild­recht. Oder dass auch ich als Klas­sen­leh­rer mir nur eine Papier­lis­te mit den Kon­takt­da­ten mei­ner Klas­se an die Wand pin­nen, die­se aber ohne Zustim­mung der Betei­lig­ten nicht bequem mit mei­ner Group­ware syn­cen darf. In 3er-Grup­pen mit dem Han­dy los­zie­hen auf der Klas­sen­fahrt und ich darf die Num­mern nicht in mei­nem Han­dy haben?
    Dei­ne Lis­te dürf­te ich in Nie­der­sach­sen elek­tro­nisch ver­ar­bei­ten – wenn ich sie nicht län­ger als drei Mona­te spei­che­re. Wei­ter­ge­ben und beim Ver­an­stal­ter der Tanz­stun­den ver­ar­bei­ten las­sen? Hm. Schwie­ri­ger. Geben die Eltern da nicht irgend­wo ihre (kon­klu­den­te) Zustim­mung – z.B. weil sie den Tan­kurs bezah­len sol­len und so den Ver­trag ja nicht mit dir, son­dern dem Anbie­ter schlie­ßen? Im Ein­zel­fall wird man immer Bei­spie­le fin­den, wo Daten­schutz im Detail ein­fach nur nervt.
    Den Grund­ge­dan­ken fin­de ich aber prin­zi­pi­ell gut. Viel­leicht bin ich da zu wenig „digi­tal-nati­ve“.

    Und ja:
    Ich ärge­re mich oft furcht­bar, da Daten­schutz ja auch pri­ma instru­men­ta­li­siert wer­den kann, um auf­kei­men­de neue Medi­en an der Schu­le wirk­sam zu bekämpfen.

    Bei vie­len Din­gen las­se ich die Kir­che auch im Dorf, weil ich mir sicher bin, dass die Betei­lig­ten da nie etwas dar­aus machen wer­den. Zu schnel­les Auto­fah­ren oder fal­sches Par­ken ver­letzt ja auch Rege­lun­gen. Soll angeb­lich auch bei Leh­ren­den immer wie­der vorkommen. 

  • Noch­mal über­legt, und ja: Es ist auf jeden Fall gut, sich in Erin­ne­rung zu rufen, dass wir Leh­rer der Staat sind, wenn wir Daten unse­rer Schü­ler ein­sam­meln. Dan­ke für den Punkt.

    Bild­recht: Da sehe ich kei­ne Pro­ble­me. (Nota­be­ne: Im pass­wort­ge­schütz­ten Bereich und im Schul­ge­bäu­de darf ich laut unse­ren Vor­schrif­ten Wer­ke von Schü­lern auch ohne deren Ein­wil­li­gung aus­stel­len; auch wenn davon abe­ra­ten wird und das in der Pra­xis nicht vor­kom­men wird.)

    >Im Ein­zel­fall wird man immer Bei­spie­le fin­den, wo Daten­schutz im Detail ein­fach nur nervt.
    Den Grund­ge­dan­ken fin­de ich aber prin­zi­pi­ell gut. Viel­leicht bin ich da zu wenig “digital-native”

    Nicht nur im Ein­zel­fall. Das Ver­bot, Ord­nungs­maß­nah­men digi­tal zu erfas­sen, ist kein Ein­zel­fall. Dar­über hin­aus ist die Zahl der Ein­zel­fäl­le so groß, dass sie auch zäh­len sollten. 

    Mit visitor/resident kommst du nicht davon. Den Grund­ge­dan­ken fin­det so ziem­lich jeder gut. Ich sehe nur ande­re Schwer­punk­te – so lan­ge die Wirt­schaft im Ein­woh­ner­mel­de­amt Daten abho­len kann, soll­te man Daten­schutz in der Schu­le als Neben­schau­platz betrachten.

  • @Herr Rau
    Wer­ke von SuS – das wird ger­ne in einen Topf mit dem Daten­schutz gewor­fen, ist aber m.E. ein ande­res Pro­blem: Es gibt nach der­zei­ti­ger Rechts­spre­chung kaum eine Mög­lich­keit, sowas wie „Ver­wer­tungs­rech­te“ an einem Schü­ler­pro­dukt zu erwer­ben, die aber oft not­wen­dig für z.B. eine Aus­stel­lung sind. Des­we­gen – und auch wegen der Sache mit dem Men­schen­ver­stand – ist vor­he­ri­ges Fra­gen (Zustim­mung) ja sinn­voll. Als Beam­ter muss man da deut­lich mehr „dul­den“ als als SoS.

    Neben­schau­platz Schu­le? Ja und Nein. Mir schei­nen vie­le Geset­zes­ka­ta­stro­phen dadurch durch­zu­ge­hen, weil vie­le Leu­te zu bequem sind, sich mit Daten­schutz­fra­gen zu beschäf­ti­gen und ander­seits natür­lich oft auch ele­men­ta­re tech­ni­sche Kennt­nis­se feh­len (etwa wenn man das Kon­zept „Papier“ und mit dem Kon­zept „Datei“ ver­gleicht). Hier ver­säumt Schu­le wahr­schein­lich eini­ges, des­sen demo­kra­ti­sche Quit­tung wir u.U. zuneh­mend sehen. Mit einem rei­nen „Medi­en­kom­pe­tenz- bzw. Anwen­der­an­spruch“ wird man dem wahr­schein­lich nicht Herr wer­den. Wie­der mal eine Haltungsfrage.

    Dazu kommt, dass Daten­schutz ja auch immer Län­der­sa­che ist. Län­der­sa­che wäre es auch, für Soft­ware zu sor­gen, die ele­men­ta­ren Anfor­de­run­gen des Daten­schutz gerecht wird, sodass auch sen­si­ble­re Daten wie Ord­nungs­maß­nah­men erfasst wer­den könn­ten. Solan­ge in Schul­ver­wal­tung selbst gestrickt wird, hät­te ich als Tech­ni­ker damit auch so mei­ne Bauchschmerzen. 

    Die Schles­wig-Hol­stei­ner pre­schen in dem Bereich zur­zeit ziem­lich vor – nicht immer tref­fen sie dabei auf Gegen­lie­be, weil sowas ja immer viel Auto­no­mie nimmt.

  • Ich möch­te noch einen Aspekt hin­zu­fü­gen: Lehr­kräf­te haben eine Vorbildfunktion .

    Die SuS­is ler­nen von Lehr­kräf­ten. Ob sie wol­len oder nicht. Und wenn sie andau­ernd ange­hal­ten wer­den (z.B. durch eine Schul­ord­nung oder ähn­li­ches), kei­ne Daten/Fotos ihrer Mit­Su­S­is ins Netz zu stel­len, gleich­zei­tig aber erle­ben, wie Lehr­kräf­te alles in irgend­wel­che pri­va­ten Smart­phones, Tablets etc. ein­ha­cken, weil die­se die recht­li­chen Rege­lun­gen nicht ernst neh­men (ist ja soooo unprak­tisch), dann darf man sich auch nicht wun­dern, wenn auch SuS­is Rege­lun­gen nicht so ernst neh­men, die sie für unprak­tisch halten. 

    Auf einer ande­ren Ebe­ne: In einem Gespräch von SEB und Schul­lei­tung wur­de unter ande­rem erwähnt, dass es immer wie­der Kon­flik­te gibt, weil die SuS­is sich nicht dar­an hiel­ten, kei­ne Nah­rung wäh­rend des Unter­richts zu kon­su­mie­ren. Auf dem Weg aus dem Schul­ge­bäu­de tra­fen wir auf eine Klas­se, die grad in der Aula in Gru­pen wer­kel­te, die Lehr­kraft fröh­lich mamp­fend mit­ten­drin. – Ja, das ist Klein­kram, aber die Effek­te von sowas sind deut­lich, zumin­dest im Dia­log zu Hau­se kommt dann: „Aber Frau Sowie­so hält sich auch nie an XY!“

    Medi­en­kom­pe­tenz­ver­mitt­lung an Schu­len wird viel ein­ge­for­dert. Nach mei­ner Beob­ach­tung ver­fü­gen die aller­we­nigs­ten Lehr­kräf­te dar­über, des­habl sind unse­re Schu­len auch so weit hin­ten, was neue Medi­en betrifft. Was lei­der häu­fig zu beob­ach­ten ist, ist, dass Lehr­kräf­te ein­fach mal machen, ohne sich um recht­li­che Grund­la­gen zu küm­mern, und dann aus­ge­spro­chen belei­digt reagie­ren, wenn man sie drauf hin­weist, dass sie gegen Regeln ver­sto­ßen haben, oder gar eine Ver­hal­tens­än­de­rung einfordert. 

    Was darf denn von SuS­is an Sozi­al­ver­hal­ten wohl erwar­tet wer­den, wenn die Lehr­kräf­te sich über recht­li­che Rege­lun­gen hin­weg­set­zen, weil sie ner­ven und die Lehr­kräf­te ande­re Pro­ble­me wie die Daten­wei­ter­ga­be von Mel­de­be­hör­den (neben­bei: The­ma ver­fehlt) als viel gra­vie­ren­der ein­ord­net? Wie über­zeugt wären die glei­chen Lehr­kräf­te wohl, wenn mit einem Spick­zet­tel erwisch­te SuS­is argu­men­tier­ten, immer­hin sei der Zet­tel ja ihre eige­ne Arbeit und solan­ge der Gut­ten­berg nicht im Knast sei auf­grund sei­nes Abschrei­bens, gäbe es ja wohl Wich­ti­ge­res? Eben. Wer als Vor­bild von SuS­is regel­kon­for­mes Ver­hal­ten ein­for­dert, wird eben an die­sem Maßs­ta auch gemes­sen. Ja, natür­lich auch Eltern. :)

    o o o

    Das von Dir erwähn­te Vor­pre­schen in SH hat imho(!) vor allem einen Effekt: Es wer­den gericht­li­che Ent­schei­dun­gen her­bei­ge­führt, wie die zum Teil wirk­lich schlecht aus­for­mu­lier­ten Geset­ze denn nun aus­zu­le­gen sind. Damit wird dann kla­rer, ob die vor­han­de­nen Rege­lun­gen sinn­voll und pra­xis­taug­lich sind oder nicht, wor­aus wie­der­um ein Arbeits­auf­trag an den Gesetz­ge­ber resul­tie­ren kann. Eini­ge Kon­flik­te in dem Bereich resul­tie­ren näm­lich aus die­sen Unklarheiten.

    • Jan

      Nun sind die Schü­ler aber von Herrn Mül­ler, der kon­se­quent Com­pu­ter und Han­dy ver­wei­gert, nicht beson­ders ange­tan. Ganz im Gegenteil.…

      Ich wür­de das wie in der Erzie­hung sehen: Immer alles ver­bie­ten macht es oft gera­de span­nend (Spiel­zeug­pis­to­len, Knal­ler, Alko­hol, Fern­se­hen, Inter­net). Statt des­sen soll­te man den ver­nünf­ti­gen Umgang damit lehren.

  • Es geht doch über­haupt nicht um Ver­bo­te – im Gegen­teil. Die Berück­sich­ti­gung der recht­li­chen Rah­men­be­din­gen erle­be ich in mei­ner Tätig­keit sehr oft auch als „door-ope­ner“ für Pro­jek­te wie z.B. BYOD, weil die­ses Schwert (Daten­schutz, recht­li­che Unsi­cher­hei­ten, Per­sön­lich­keits­schutz usw.) oft gera­de von Leu­ten wie den Mül­lers geschwun­gen wird, um Medi­en­kom­pe­tenz zu verhindern.

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