Der Grabbelsack

Was man braucht: 

  • einen Sack mit ver­schie­de­nen Gegenständen
  • 10–20 Leu­te
  • einen Raum oder gutes Wetter

Wie das geht:
Der Sack macht die Run­de. Jeder sucht sich einen Gegen­stand aus und erklärt, war­um er gera­de die­sen Gegen­stand gewählt hat. Auch eini­ge Details zur Per­son kön­nen dann geäu­ßert wer­den. Es macht nichts, wenn eini­ge Gegen­stän­de mehr­fach vorkommen!

Erfah­run­gen:
Da es immer schön ist, beim Reden etwas in der Hand zu hal­ten, erleich­tert die­se Übung die Vor­stel­lung. Es steckt jedoch noch weit­aus mehr Poten­ti­al „drin“.
Wenn ihr z.B. das The­ma „Lie­be-Freund­schaft-Sexua­li­tät“ bear­bei­ten wollt, kann der Sack mit the­ma­tisch pas­sen­den Din­gen gefüllt wer­den. Der Impuls an den Ein­zel­nen könn­te dann lau­ten: „Bit­te suche dir einen Gegen­stand aus, der für dich etwas mit dem The­ma zu tun hat und erläu­te­re uns dei­ne Wahl!“
Natür­lich sind alle mög­li­chen The­men­krei­se denk­bar. Fan­ta­sie ist alles…

Andachten planen

1. The­men­wahl
War­um in die Fer­ne schwei­fen, wenn das Gute liegt so nah? Eine Andacht, die ankom­men soll, muß in irgend­ei­ner Form etwas mit der Lebens­welt der Jugend­li­chen zu tun haben. In einer Grup­pe gesche­hen die unter­schied­lichs­ten Din­ge, die nur auf den ers­ten Blick banal sind und sich her­vor­ra­gend für als Andachts­the­ma eig­nen. Mög­li­che The­men wären z.B.i>Liebeslust und Liebesfrust

  • Rück­sicht, Geduld
  • Neid und Machtstreben
  • Vir­tu­el­le Wel­ten vs. „Rea­li­tät“
  • Es lohnt sich immer, die Gescheh­nis­se in der Grup­pe auf­merk­sam zu beob­ach­ten. Bei einem gemein­sa­men Nach­mit­tag erge­ben sich eine Viel­zahl von Anknüp­fungs­punk­ten für Andach­ten. Man muss sie nur sehen (wol­len).

    2. Ziel­set­zung
    Eine Andacht braucht und hat auch in den meis­ten Fäl­len eine Ziel­set­zung. Sie muß auf irgend­et­was hin­aus­lau­fen. Es lohnt sich unbe­dingt, die­ses Ziel wenigs­tens im Kopf voher kurz zu for­mu­lie­ren. Es gibt nichts Schlim­me­res als eine Andacht, von der man hin­ter­her sagt: Was woll­te er uns damit eigent­lich sagen? Die gan­ze Arbeit wäre dann für die Katz‘…
    Ich soll­te mir als Aus­füh­ren­der zudem über mei­ne per­sön­li­chen Moti­ve im Kla­ren sein: Was will ich mit mei­ner Andacht? Will ich erzie­hen, bekeh­ren, bewußt­ma­chen, moti­vie­ren, nach­denk­lich machen, mich mit­tei­len oder mich gar vor einem Haupt­amt­li­chen profilieren?

    3. Vor­be­rei­tung
    Ich wage die Behaup­tung, dass die wesent­li­chen Grund­stei­ne einer Andacht schon gelegt sind, wenn ihr die bei­den ers­ten Punk­te beher­zigt habt. An die­ser Stel­le möch­te ich euch daher nur noch ein paar all­ge­mei­ne­re Tips geben.

  • Ein gutes Kon­zept ist das wirk­sams­te Mit­tel gegen Nervosität
  • Über­legt recht­zei­tig ob ihr (Dia­pro­jek­tor, Musik, Over­head­fo­li­en usw.) Medi­en ein­set­zen wollt und wenn ja, wel­che und warum.
  • Über­legt, wel­che Mate­ria­li­en ihr even­tu­ell benö­tigt und beschafft die­se rechtzeitig
  • Des­wei­te­ren soll­tet ihr eure Andacht vor­her ein­mal auf die Län­ge hin über­prü­fen. Mei­ner Erfah­rung nach sind 20–30 Minu­ten das Äußers­te, was man einer puber­tie­ren­den See­le zu zumu­ten kann – es sei denn, ihr seid wirk­lich gut!
    Es gibt zudem noch eini­ge „Mate­ri­al­stein­brü­che“, die ich hier wei­ter­emp­feh­len möchte:

    Gebe­te: Schaut mal in den Anhang des EKG (evan­ge­li­sches Gesangbuch)
    Segen: Aus Irland, dem Land der Aus­wan­de­rer kom­men vie­le schö­ne Segen – Bücherei/Buchhandlung
    Tex­te: (Nur Aus­wahl!) Bibel, Lucy Kör­ner oder Her­der Ver­lag, Andrea Schwarz, Goe­the (kein Witz!)

    4. Durch­füh­rung
    In der Auf­re­gung eines Vor­trags neigt man ger­ne dazu, schnell und nusche­lig zu reden. Ach­tet also bewußt auf eine ver­nehm­li­che, deut­li­che und lang­sa­me Aus­spra­che, denn eine Andacht, die nie­mand ver­steht kann zwar schön sein, ver­fehlt jedoch oft die beab­sich­tig­te Wir­kung. Wei­te­re Hil­fen gegen die Nervosität:

  • Früh im Raum sein, und ihn her­rich­ten (Ker­zen, Kreuz, Stuhl­kreis usw.)
  • Die Tech­nik vor­her aus­pro­bie­ren (Ist es auch die rich­ti­ge CD?)
  • Ihr als Vor­tra­gen­der soll­tet in ein hel­le­res Licht getaucht sein (erhöht die Aufmerksamkeit)
  • Des­wei­te­ren soll­tet ihr unbe­dingt Rück­mel­dung ein­for­dern, falls sie nicht von ganz allei­ne kommt. Nichts ist auf­bau­en­der als ein ehr­li­ches Lob!

    Gemischtes Schlafen auf Freizeiten

    Mal ganz ehr­lich jetzt: Vie­le ein­schlä­gi­ge Erfah­run­gen mit dem ande­ren Geschlecht wer­den im Urlaub gemacht. Und der Urlaub von Jugend­li­chen beschränkt sich oft auf Frei­zei­ten aner­kann­ter Trä­ger. Mit Erfah­rung mei­ne ich dabei gar nicht ein­mal die letz­te Kon­se­quenz des „Bei­schla­fes“, son­dern haupt­säch­lich die gan­ze Band­brei­te, die noch „davor“ kommt. Wer hat sich denn nicht „damals“ in Mäd­chen­zelt geschli­chen? Oft ging es ledig­lich dar­um, etwas „Ver­bo­te­nes“ zu tun, manch­mal harr­te auch die „Neu­erwer­bung“ des Tages eines Besu­ches im Schutz der Dunkelheit.
    Der Staat for­dert jeden aner­kann­ten Trä­ger aus­drück­lich zur einer Erzie­hung zur Frei­heit­lich­keit und Selbst­stän­dig­keit auf. Zu Frei­heit­lich­keit und Selbst­stän­dig­keit gehört ja auch irgend­wie die unge­stör­te sexu­el­le Ent­wick­lung. Es ist ver­bo­ten, Mäd­chen und Jun­gen gemischt schla­fen zu las­sen und das aus gutem Grund. Es ist aber nicht ver­bo­ten, einer gemisch­ten Grup­pe einen Besuch des nahe­ge­le­gen Dor­fes zu gestat­ten. Als wenn man es nur nachts „tun“ könn­te! (==> übri­gens auch eine Unlo­gik vie­ler Eltern).

    Der Staat droht
    Es ist zunächst unbe­dingt erfor­der­lich, die Geset­zes­la­ge zu die­sem The­ma unter die Lupe zu neh­men. Die infra­ge­kom­men­den Vor­schrif­ten fin­det man im Straf­ge­setz­buch. Ange­zeig­te Ver­stö­ße kön­ne somit poten­ti­ell emp­find­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Schau­en wir uns das Gan­ze ein­mal näher an:

    §180 StGB Abs. I – För­de­rung sexu­el­ler Hand­lun­gen Minderjähriger
    (I) Wer sexu­el­le Hand­lun­gen einer Per­son unter sech­zehn Jah­ren an oder von einem Drit­ten oder vor einem Drit­ten oder sexu­el­le Hand­lun­gen eines Drit­ten an einer Per­son unter sech­zehn Jahren
    (1) durch sei­ne Vermittlung
    (2) durch Gewäh­ren oder Ver­schaf­fen von Gelegenheit
    Vor­schub leis­tet, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft. Satz 1 Nr.2 ist nicht anzu­wen­den, wenn der zur Sor­ge für die Per­son Berech­tig­te han­delt; dies gilt nicht, wenn der Sor­ge­be­rech­tig­te durch Vor­schub­leis­ten sei­ne Erzie­hungs­pflicht gröb­lich verletzt.

    Für uns heißt das ganz lapi­dar: Wenn wir eine Grup­pe von Männ­lein und Weib­lein, wo auch nur ein Teil­neh­mer noch nicht sech­zehn ist, gemein­sam unter bestimm­ten Bedin­gun­gen über­nach­ten las­sen, machen wir uns straf­bar („Ver­schaf­fen von Gele­gen­heit“). Der Pas­sus mit der Sor­ge­be­rech­ti­gung gilt für uns aus­drück­lich nicht. Das Sor­ge­recht haben näm­lich in der Regel nur die Eltern. Das was wir auf Frei­zei­ten haben, könn­te man am ehes­ten mit „Erzie­hungs­recht“ bezeichnen.

    §182 StGB Abs. I und II – Sexu­el­ler Miß­brauch von Jugendlichen
    (I) Eine Per­son über acht­zehn Jah­re, die eine Per­son unter sech­zehn Jah­ren dadurch miß­braucht, daß sie
    (1) unter Aus­nut­zung einer Zwangs­la­ge […] sexu­el­le Hand­lung an ihr vor­nimmt oder an sich von ihr vor­neh­men läßt oder
    (2) […] – hof­fent­lich nicht rele­vant in der Jugendarbeit
    wird mit Frei­heitstra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
    (II) Eine Per­son über ein­und­zwan­zig Jah­re, die eine Per­son unter sech­zehn Jah­ren dadurch miß­braucht, daß sie
    (1) unter Aus­nut­zung einer Zwangs­la­ge […] sexu­el­le Hand­lung an ihr vor­nimmt oder an sich von ihr vor­neh­men läßt oder
    (2) […] – hof­fent­lich nicht rele­vant in der Jugendarbeit
    und dabei die feh­len­de Fähig­keit des Opfers zur sexu­el­len Selbst­be­stim­mung aus­nutzt, wird mit Frei­heits­stra­fe bis zu drei Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
    (3) In Fäl­len des Absat­zes II wird die Tat nur auf Antrag ver­folgt, es sei denn, daß die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de wegen des beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­ses an der Straf­ver­fol­gung ein Ein­schrei­ten von Amts wegen für gebo­ten hält.
    (4) In den Fäl­len der Absät­ze I und II kann das Gericht von Stra­fe nach die­sen Vor­schrif­ten abse­hen, wenn bei Berück­sich­ti­gung des Ver­hal­tens der Per­son, gegen die sich die Tat rich­tet, das Unrecht der Tat gering ist.

    Soll hei­ßen: Ein über acht­zehn­jäh­ri­ger, der die Brust eines fünf­zehn­jäh­ri­gen Mäd­chen strei­chelt (soll ja vor­kom­men), macht sich erst­mal straf­bar, wobei bei einem „Ablauf mit bei­der­sei­ti­gem Ein­ver­ständ­nis“ im Fal­le einer Anzei­ge mit der Anwen­dung der Sät­ze (3) und (4) zu rech­nen ist. Auf jeden Fall gibt das bei einer Anzei­ge ganz bösen Streß…

    §223b Abs.I und II – Miss­hand­lung von Schutzbefohlenen
    (I) Wer Per­so­nen unter acht­zehn Jah­ren oder wegen Gebrech­lich­keit oder Krank­heit Wehr­lo­se, die sei­ner Für­sor­ge oder Obhut unter­ste­hen […] oder die von den Für­sor­ge­pflich­ti­gen sei­ner Gewalt über­las­sen wor­den sind oder durch ein Dienst- oder Arbeits­ver­hält­nis von ihm abhän­gig sind, […] (tut), oder wer durch bös­wil­li­ge Ver­nach­läs­si­gung sei­ner Pflicht, für sie zu sor­gen, sie an der Gesund­heit schä­digt, wird mit Frei­heits­stra­fe von sechs Mona­ten bis zu fünf Jah­ren, in min­der schwe­ren Fäl­len mit Frei­heits­stra­fe bis zu fünf Jah­ren oder mit Geld­stra­fe bestraft.
    (II) In beson­ders schwe­ren Fäl­len ist die Frei­heits­stra­fe von einem Jahr bis zu zehn Jah­ren. Ein beson­ders schwe­rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter die schutz­be­foh­le­ne Per­son durch die Tat in die Gefahr
    (1) des Todes oder einer schwe­ren Kör­per­ver­let­zung (§224) oder
    (2) einer erheb­li­chen Schä­di­gung der kör­per­li­chen oder psy­chi­schen Entwicklung
    bringt.

    Auf Frei­zei­ten sind die Teil­neh­mer die Schutz­be­foh­le­nen und sind uns als Mit­ar­bei­tern in die Für­sor­ge und Obhut über­ge­ben. Nun stellt Euch mal z.B. Fol­gen­des vor: Ihr fangt mit einer Teil­neh­me­rin etwas an – nur wohnt sie weit ent­fernt von Eurem Hei­mat­ort. Sie hat sehr spie­ßi­ge Eltern, denen auf­fällt, daß ihr „Kind“ nach der Rück­kehr sehr trau­rig ist, weil auf der Fahrt wohl eini­ges gelau­fen ist, was sich nun nicht fort­set­zen läßt. Es kommt zu einer Anzei­ge – oh, oh, oh. Ihr bekommt auch ohne Ver­ur­tei­lung gewal­ti­gen Ärger und schlaf­lo­se Näch­te. Zudem war es wahr­schein­lich die letz­te Frei­zeit des betref­fen­den Trä­gers. Unwahr­schein­lich? Es soll schon Fäl­le gege­ben haben, wo das ganz dumm gelau­fen ist. Hier daher Regel Num­mer 1 von Maik schon vorweg:

    Pfo­ten weg von Teil­neh­mern, solan­ge sie sol­che sind!

    Teilnehmer(In) & Teilnehmer(In)
    Na – hin­ter wel­chem Para­gra­phen kön­nen wir uns ver­ste­cken, wenn einer in der Grup­pe noch unter sech­zehn ist? Rich­tig: §180 bzw. manch­mal auch §182. Also: Wenn die Teil­neh­mer den Wunsch äußern, gemischt über­nach­ten zu dür­fen, sagen wir gene­rell „nein“ und freu­en uns auf nächt­li­che Jagd­ak­tio­nen? Ihr kennt mich wahr­schein­lich mitt­ler­wei­le gut genug, um zu ahnen, daß es da für mich ein paar Aus­nah­men gibt.
    Es gibt ein kla­res „Nein“ wenn:

    Ein Pär­chen den Wunsch äußert, gemein­sam über­nach­ten zu dürfen
    Die „gemisch­te Nacht“ einem abge­schlos­se­nen Raum statt­fin­det, den ich nicht per­ma­nent kon­trol­lie­ren kann
    Auch nur ein Teil­neh­mer in sei­ner Intims­sphä­re gestört wird oder ich auch nur den Ver­dacht habe, daß dem so sein könnte
    Ein kla­res „Viel­leicht“ kann ich mir aller­dings auch vor­stel­len: Wenn ich die Nacht über gemein­sam mit ein bis zwei ande­ren Mit­ar­bei­tern mit im betref­fen­den „abge­schlos­se­nen“ Raum schla­fe. Es kommt z.B. auf unse­ren Kanu­tou­ren gele­gent­lich vor, daß sich das Auf­bau­en vie­ler Zel­te bedingt durch die Wet­ter­la­ge schwie­rig gestal­tet. Eben­so sind Situa­tio­nen denk­bar, in denen z.B. eine Vor­le­se­nacht o.ä. so schön ist, daß alle wäh­rend­des­sen ein­schla­fen. Es kommt eben auf die berühm­te „päd­ago­gi­sche Situa­ti­on“ an und auf das Ver­trau­en zwi­schen Team und Teil­neh­mern. Eine gemein­sam ver­brach­te Nacht in der Grup­pe kann den Zusam­men­halt sel­bi­ger unge­mein fördern.
    Und wenn bei­de oder alle nun über sech­zehn Jah­re alt sind? Ist es dann gene­rell erlaubt, Mäd­chen und Jun­gen, bzw. ein Pär­chen zusam­men über­nach­ten zu las­sen? Das ist eine sehr gute Fra­ge… Gesetz­lich kann Euch da kei­ner was, aber ob ein sol­ches Han­deln sinn­voll ist, bleibt von der jewei­li­gen Situa­ti­on abhän­gig. Sind wirk­lich alle Teil­neh­mer über sech­zehn zur sexu­el­len Selbst­be­stim­mung in der Lage? Ich mei­ne: Nicht unbe­dingt. Grup­pen- und ver­meint­li­che Gesell­schafts­zwän­ge tun hier ihr übri­ges, um das eine oder ande­re Erleb­nis spä­ter in einem nicht so guten Licht erschei­nen zu las­sen. Es braucht viel Fein­ge­fühl, Erfah­rung und Kom­pe­tenz, um als Grup­pen­lei­ter rich­tig zu reagie­ren. Holt Euch unbe­dingt die Hil­fe eines Drit­ten, wenn ihr nur den gerings­ten Zwei­fel an der Rich­tig­keit Eurer Ent­schei­dung habt.
    Bei allen Situa­tio­nen ist jedoch gene­rell unbe­dingt zu beach­ten, daß sich nie­mand in sei­ner Intims­sphä­re gestört fühlt. Wenn dem so ist, dann muß ich Aus­weich­mög­lich­kei­ten schaffen.

    Mitarbeiter(In) & Teilnehmer(In)

    Noch­mal Maiks Regel Num­mer 1:
    Pfo­ten weg von Teil­neh­mern, solan­ge sie sol­che sind!

    §223b droht sonst. Die­se Hal­tung ist zuge­ge­be­ner­ma­ßen sehr kon­ser­va­tiv, zumal doch so eini­ge ernst­haf­te Bezie­hun­gen auf Frei­zei­ten ihren Anfang genom­men haben. Was soll man gegen ein Gefühl wie die Lie­be tun? – Man soll­te z.B. Lie­be tun­lichst von „Ver­liebt­sein“ unter­schei­den. Es droht ansons­ten etwas ganz ande­res, was man in sei­nem Gefühls­sturm leicht vergißt:
    Ihr als Mit­ar­bei­ter bevor­zugt durch eine Bezie­hung einen bestimm­ten Teil­neh­mer, was oft mit „Abspra­chen­beu­gung“ ein­her­geht. Ihr bringt auf jeden Fall ein für die Grup­pe äußerst schäd­li­ches Ungleich­ge­wicht in die Frei­zeit. Es kommt immer viel Gere­de auf und die Gerüch­te­kü­che bro­delt flei­ßig. Glaubt einem alten Mann (grins): Das lohnt alles nicht! Die Teil­neh­mer sind uns anver­traut. Sie sol­len in ers­ter Linie eine schö­ne Frei­zeit ver­brin­gen und nicht wir. Es spricht ja nichts dage­gen, nach der Frei­zeit die erst nur pla­to­nisch gesetz­lich erlaub­te Bezie­hung fortzuführen.
    Auch ein ande­rer Punkt ist nicht unwich­tig: Der Gesetz­ge­ber hat sich etwas bei die­sem Gesetz gedacht. Es gibt einen gewal­ti­gen Unter­schied zwi­schen Anhim­me­lei (die der See­le ja immer schmei­chelt) und dem Wort Lie­be. Und jemand, der auf mich auf­pas­sen soll, ist ja gene­rell erst ein­mal toll. Der­je­ni­ge, der die­sem Umstand aus­nutzt, hat etwas ganz Wich­ti­ges ver­ges­sen: Den Geist von frei­heit­li­cher, zur Selbst­stän­dig­keit erzie­hen­den Jugendarbeit.
    Ach ja: Das The­ma „gemein­sam über­nach­ten“ soll­te hier nicht ein­mal dis­ku­tiert wer­den, das geht ganz ein­fach aus gesetz­li­chen und päd­ago­gi­schen Grün­den nicht.

    Mitarbeiter(In) & Mitarbeiter(In)
    Bei uns gibt es auf den Frei­zei­ten Mit­ar­bei­ter­zel­te. Die sind immer genau des­we­gen knapp gewe­sen, weil wir irgend­wann beschlos­sen haben, daß es nicht gut ist, wenn ein Pär­chen gemein­sam in einem Zelt­dorf arbei­tet (Stich­wort: Frak­tio­nen­bil­dung). Die Fol­ge war, daß dann bei­de aus dem Pär­chen natür­lich ihr Zelt für sich haben woll­ten, damit gemein­sa­me Näch­te gene­rell mög­lich sind, obwohl man auf unse­ren Zelt­frei­zei­ten sel­ten die Gele­gen­heit fin­det bzw. dann viel zu müde ist.
    §223b StGB greift unter Mit­ar­bei­tern natür­lich nicht, die Anwen­dung von §182 StGB ist aber mög­lich, und es soll ja auch emp­find­li­che­re Mit­ar­bei­ter­el­tern geben. Außer­dem begibt sich der Fahr­ten­lei­ter in die Gefahr der Anwen­dung von §180 StGB, wenn einer aus dem Paar über 18 und der ande­re unter 16 Jah­re alt ist und er die bei­den etwa gemein­sam über­nach­ten läßt. Das ist alles schon ein gewal­ti­ger Eier­tanz, wenn man an die mög­li­chen Kon­se­quen­zen denkt. Sol­che Pär­chen sind ja wahr­lich nicht sel­ten. Also: Immer auch ein biß­chen die Nöte des Lei­ters im Auge haben, wenn er/sie mal wie­der spie­ßig klingt.
    Die Teil­neh­mer dür­fen nicht dar­un­ter lei­den, daß mei­ne Freundin/mein Freund auch Mit­ar­bei­te­rIn ist. Die Teil­neh­mer dür­fen nicht dar­un­ter lei­den, daß mei­ne Freundin/mein Freund auch Mit­ar­bei­te­rIn ist. Das ist kein Druck­feh­ler, son­dern soll­te selbst­ver­ständ­lich sein. Das Ken­nen­ler­nen kann ja auch in den ruhi­ge­ren Zei­ten des Tages statt­fin­den. Ich weiß nicht, wie das bei Euch in der Grup­pe läuft, aber bei uns sind in der „hei­ßen“ Zeit so eini­ge Pär­chen ent­stan­den und eini­ge weni­ge gibt es auch heu­te noch. Das ist – glau­be ich – nur natür­lich, denn in der Arbeit mit Kin­dern- und Jugend­li­chen lernt man oft Men­schen ken­nen, die auf einer Wel­len­län­ge mit mir befinden.
    Schwer und pro­ble­ma­tisch für das Team wird es genau dann, wenn zwei Men­schen stän­dig „anein­an­der­kle­ben“ und in ers­ter Linie sich selbst und dann erst die Teil­neh­mer sehen. Habt kei­ne Scheu, in die­ser Situa­ti­on die bei­den dar­auf anzu­spre­chen – manch­mal tut Ihr auch der Bezie­hung damit etwas Gutes.

    Das leidige Thema Rauchen auf Jugendfreizeiten

    Mei­ne ver­klär­te Sicht
    Der Glimms­ten­gel stört oft in der Jugend­ar­beit. Mal sind es die 13 oder gar 12jährigen Teil­neh­mer, die sich im tro­cke­nen Hoch­som­mer in den Wald ver­zie­hen, um dort „cool“ zu sein. Mal sind es die Mit­ar­bei­ter, die sich als Rau­cher immer zwi­schen­durch eine berech­tig­te (?) Pau­se erlau­ben und dann die­se doch ein wenig län­ger aus­deh­nen, weil das Rau­chen schließ­lich Gemein­schaft schafft.
    Alles in allem ist das Rau­chen oft ein lei­di­ges The­ma und bie­tet reich­lich Anlaß zu Dis­kus­sio­nen mit recht merk­wür­di­gen Argu­men­ten von sonst ganz ver­nünf­ti­gen Leu­ten… Tja, wie soll ich nun als unwis­sen­der Nicht­rau­cher die­se The­ma mög­lichst neu­tral ange­hen? Ich grei­fe auf einen alten rhe­to­ri­schen Trick zurück: Ich fan­ge mal mit Vor­ur­tei­len gegen­über Rau­chern an! Rau­cher sind:

  • Grund­sätz­lich rück­sichts­los gegen­über Nichtrauchern
  • Immer in Hor­den in der Rau­cher­ecke anzutreffen
  • Poten­ti­el­le Lungenkrebskandidaten
  • Nicht umwelt­be­wußt, wenn sie ihre Kip­pen entsorgen
  • Eine Belas­tung für die Krankenkassen
  • Als Säug­lin­ge nicht gestillt worden
  • Ganz eklig zu küssen
  • Immer zu einer Pau­se aufgelegt
  • Steu­er­zah­lend und finanzstark
  • Nicht zu einer objek­ti­ven Dis­kus­si­on bereit
  • Eine Ver­füh­rung für jedes Kind
  • Ja und die Nicht­rau­cher? Das sind die Lie­ben! Nun­ja, da wären wir bereits beim ers­ten Knack­punkt. Man hat ja als mus­ter­gül­ti­ger Jugend­lei­ter stets das Wohl sei­ner Teil­neh­mer vor Augen – und irgend­wie stört da die­ser Rauch! Vie­le von den oben genann­ten Vor­ur­tei­len tau­chen immer wie­der in zähen Dis­kus­sio­nen auf, wo sich oft Fron­ten ver­här­ten, anstatt man sich ernst­haft um eine Lösung zu bemüht.

    Noch nicht 18jährige Teil­neh­mer und das Rauchen
    Das ein­fachs­te, was man hier tun kann, ist sich hin­ter dem berühm­ten Para­gra­phen des Jugend­schutz­ge­set­zes zu ver­ste­cken, der besagt, daß sel­bi­ge Per­so­nen nicht in der Öffent­lich­keit rau­chen dür­fen. Das Ergeb­nis sind ziem­lich oft nächt­li­che Jagd­sze­nen im Wald und uner­laub­te Gän­ge zum nächs­ten Dorf. Das Dilem­ma: Man darf den Teil­neh­mer das Rau­chen nicht erlau­ben, obwohl sich die Rechts­ge­lehr­ten strei­ten, ob eine Frei­zeit eine „Öffent­lich­keit“ dar­stellt oder nicht.
    Neben der Geset­zes­vor­ga­be gibt es für mich aber noch einen ande­ren, weit gewich­ti­ge­ren Grund, mich gegen das Rau­chen in die­ser Alters­grup­pe aus­zu­spre­chen: Ich tue mich schwer mit der spä­te­ren Erkennt­nis, daß Jugend­li­che auf einer mei­ner Frei­zei­ten mit dem Rau­chen ange­fan­gen haben. Dabei ist es mir egal, ob bestimm­te Teil­neh­mer mit elter­li­cher Erlaub­nis rau­chen dür­fen. Poten­ti­ell gefähr­den sie in der beson­de­ren Situa­ti­on einer Frei­zeit ande­re Teil­neh­mer mit ihrem Glimms­ten­gel. Was soll man also tun?
    Ich gin­ge fol­gen­der­ma­ßen vor: Nach Mög­lich­keit emp­feh­le ich ein Frei­zeit-Vor­tref­fen auf dem ich klar dar­le­ge, wie mei­ne Ein­stel­lung zum The­ma Rau­chen in die­ser Alters­grup­pe aus­sieht (wobei man natür­lich kei­ne Vor­tref­fen orga­ni­se­ren soll­te, um nur Restrik­tio­nen zu ver­brei­ten, das ist dann doch zu scha­de). Damit gebe ich den Teil­neh­mern not­falls die Mög­lich­keit, sich wie­der abzu­mel­den, wenn sie par­tout nicht auf den Glimms­ten­gel ver­zich­ten wol­len (oder kön­nen?). Ich wür­de sogar soweit gehen, um Hand­zei­chen zu bit­ten, wenn sich jemand nicht auf die von mir getrof­fe­nen Rege­lun­gen ein­las­sen kann. Eine Dis­kus­si­on braucht ihr in der Regel kaum zu scheu­en, da die Geset­zes­vor­ga­be not­falls immer ein Tot­schlag­ar­gu­ment ist. Ich wür­de aller­dings vor­her immer die Lei­er mit der Gefähr­dung ande­rer auf­le­gen. Wich­tig ist, daß ihr mit den Teil­neh­mern eine kla­re Abspra­che trefft, auf die man sich auf der Frei­zeit immer wie­der beru­fen kann.
    Auf der Frei­zeit gin­ge ich als Jugend­lei­ter nie­mals soweit, jeman­den auf­grund eines Ver­sto­ßes gegen die­se Regel nach Hau­se zu schi­cken. Es ist mei­ner Erfah­rung nach gera­de in den ers­ten Tagen sehr wich­tig, die Abspra­che vehe­ment durch­zu­set­zen und den Teil­neh­mern wenig Gele­gen­heit zu geben, „sich in den Wald zu ver­drü­cken“. Das bedeu­tet Streß, puren Streß, der sich mei­ner Erfah­rung nach aber lohnt. Rauch­wa­ren wür­de ich hem­mungs­los ein­kas­sie­ren, da der finan­zi­el­le Arm von Teil­neh­mern in der Regel recht schwach ist. Bei immer­wäh­ren­den Vor­komm­nis­se emp­feh­le ich immer wie­der Gesprä­che und zwar nicht nur mit den „Böse­wich­tern“, son­dern auch mit der betrof­fe­nen Teil­neh­mer­grup­pe zusam­men (das ist Streß, purer Streß für die Teil­neh­mer). In den aller­meis­ten Fäl­len soll­ten die­se Maß­nah­men eigent­lich ausreichen…

    18jährige Teil­neh­mer und das Rauchen
    Hier wird es nun rich­tig span­nend, da es kei­ner­lei gesetz­li­che Grund­la­ge gibt, hin­ter der man sich ver­ste­cken kann. Daher kann ich hier nur für mich selbst und mei­ne Erfah­run­gen sprechen.
    Ich bin der Mei­nung, daß es sich beim Rau­chen um eine (teu­re) Sucht han­delt, die auf gar kei­nen Fall von mir als Jugend­lei­ter belohnt wer­den darf. Mei­ner Erfah­rung nach kön­nen (!) mit rau­chen­den Teil­neh­mern fol­gen­de Pro­ble­me auftreten:

  • Abhän­ge­rei“ mit Gleich­ge­sinn­ten in der Raucherecke
  • Dadurch Tei­lung der Teilnehmergruppe
  • Ver­schmut­zung der Umge­bung mit Kippen
  • Ver­füh­rung ande­rer zum Rauchen
  • Ver­mehr­te Gän­ge ins Dorf, um Kip­pen zu kaufen
  • Teil­wei­se Dieb­stahl von Kip­pen und Geld
  • Auf unse­rer gro­ßen Som­mer­frei­zeit begeg­nen wir die­sen Pro­ble­men, indem wir das Rau­chen mit Sank­tio­nen ver­bin­den. Geraucht wer­den darf nur an bestimm­ten Plät­zen, an denen sich maxi­mal drei Leu­te gleich­zei­tig auf­hal­ten dür­fen, egal ob nur zwei oder einer rau­chen. Auch Mit­ar­bei­ter sind mit in die­se Rege­lung ein­ge­schlos­sen! (es gibt aller­dings einen zen­tra­le­ren Platz, an dem aus­schließ­lich Mit­ar­bei­ter auch in grö­ße­ren Grup­pen rau­chen dür­fen). Aus­nah­men von die­ser Rege­lung gibt es nur auf Tages­aus­flü­gen nach vor­he­ri­ger Abspra­che. Auf­grund unse­rer Mit­ar­bei­ter­struk­tur haben wir die Mög­lich­keit, das Ein­hal­ten die­ser Regeln rela­tiv gut zu kontrollieren.
    Das klingt jetzt natür­lich so, als ob wir Rau­cher dis­kri­mi­nie­ren. Es hat aber einen durch­aus nach­voll­zieh­ba­ren Hin­ter­grund: Eltern ver­trau­en uns ihre Kin­der im Glau­ben an, daß sie auf der Frei­zeit gut auf­ge­ho­ben sind. Ich fin­de es ganz wich­tig, daß Kin­der und Jugend­li­che die Erfah­rung machen, daß Rau­chen eine Sucht ist, die mit bestimm­ten Nach­tei­len ein­her­geht. Rau­cher gel­ten im nor­ma­len Leben ger­ne als „cool“ und läs­sig. Die Nach­tei­le die­ser Sucht ver­schwin­den im All­ge­mei­nen in der gesell­schaft­li­chen Aner­ken­nung. Durch eine der­ar­ti­ge Rege­lung wer­den die­se Nach­tei­le wie­der in das Bewußt­sein gerückt: Bestimm­te Leu­te „brau­chen“ in gewis­sen Abstän­den ihren Glimms­ten­gel. Bestimm­te Leu­te hus­ten mor­gens ganz komisch usw.. Auch die Rau­cher selbst machen sich dadurch zwar sel­ten, aber den­noch ein paar Gedanken.
    Des­wei­te­ren ver­mei­det man die Aus­bil­dung von Teil­neh­mer­hor­den an den Rauch­plät­zen und die Ver­schmut­zung der Umge­bung durch Kip­pen. (Die Rauch­plät­ze müs­sen von den Rau­chern selbst sau­ber­ge­hal­ten wer­den). Der Ein­stieg in das Rau­chen ist auch zumin­des­tens erschwert.
    Wir haben mit die­ser Metho­de recht gute Erfah­run­gen gemacht. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, daß auch die Mit­ar­bei­ter dabei mit- und vor allem gemein­sam an einem Strang zie­hen. Dem ein­set­zen­den Teil­neh­mer­ge­mau­le läßt sich zwar kein Ende set­zen, aber man kann sich doch hin und wie­der an die­sem Indiz von zar­ten Anfän­gen per­sön­li­cher Selbst­re­fle­xi­on erfreu­en :o).

    Mit­ar­bei­ter und das Rauchen
    Mei­ner Erfah­rung nach ist das mit rau­chen­den Mit­ar­bei­tern gar nicht so ein­fach. Oft­mals besteht immer Mit­ar­bei­ter­kreis gro­ße Einig­keit dar­über, daß das Rau­chen für Kin­der und Jugend­li­che „nicht gut ist“ und daß man das auf Frei­zei­ten irgend­wie „regeln“ muß. Die­se Rege­lun­gen sol­len aber nach Mög­lich­keit nicht bei den Rau­chern selbst ansetzen.
    Ein wich­ti­ges Argu­ment kommt da immer wie­der: Ich darf mich mit mei­ner Sucht vor den Kin­dern nicht ver­ste­cken und wenn mich jemand dar­auf anspricht, neh­me ich ihn bei­sei­te und erzäh­le, wie anhän­gig ich doch bin und wie schlecht es mir geht. Außer­dem wäre es unau­then­tisch, mich mit mei­ner Sucht in irgend­ei­ner Form zu ver­ste­cken. Wohl gespro­chen und dage­gen läßt sich wenig sagen.
    Für mich gehört zur Authen­ti­zi­tät immer auch das Prin­zip: Glei­ches oder wenigs­tens ähn­li­ches Recht für alle. Ent­we­der ich mei­ne es ernst mit mei­nem Anlie­gen, Kin­dern in Bezug auf das Rau­chen kein Vor­bild zu sein und neh­me Ein­schrän­kun­gen für mich selbst in Kauf, oder ich ris­kie­re bewußt, daß ich even­tu­ell ein schlech­tes Vor­bild bin, wor­an auch der wie­der­hol­te Hin­weis auf die Ver­werf­lich­keit des Rau­chens nicht viel ändern kann. McGy­ver sagt immer so schön: Auf jede Akti­on folgt eine Reak­ti­on. Ich kann mir nicht vor­stel­len, daß die Reak­ti­on auf einen Mit­ar­bei­ter, der sei­nen Glimms­ten­gel über den gan­zen Zelt­platz trägt, irgend­wie prä­ven­tiv aus­fällt (ich las­se mich dahin­ge­hend ger­ne beleh­ren). Als Jugend­lei­ter muß man halt manch­mal bereit sein, die eige­ne Frei­heit um der Teil­neh­mer wil­len etwas einzuschränken.
    Unse­rer Rau­cher im Mit­ar­bei­ter­kreis haben sich frei­wil­lig bestimm­te Regeln auf­er­legt. Fol­gen­de gehö­ren dazu:

  • An Orten, wo sich vie­le Teil­neh­mer ver­sam­meln, wird nicht geraucht
  • Jeder Rau­cher gibt sich Mühe, sei­ne Rauch­pau­sen (wenn nötig) mit betrof­fe­nen Per­so­nen abzusprechen
  • Kip­pen wer­den nicht auf den Boden geworfen
  • Wäh­rend wich­ti­ger Ein­hei­ten (Bibel­ar­beit, Sport­spie­le, Inter­es­sen­grup­pen, Gelän­de­spie­le) wird nicht geraucht
  • Auf Nicht­rau­cher wird Rück­sicht genommen
  • Eigent­lich sind das ja Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten, aber wir haben das sogar in einem Pro­to­koll fest­ge­schrie­ben. Unse­re Rau­cher haben sich so nach und nach an ihre bösen nicht­rau­chen­den Kol­le­gen gewöhnt und ste­hen all­mäh­lich sogar mit einen drei­vier­tel Her­zen hin­ter der Sache.

    Das leidige Thema Alkohol auf Jugendfreizeiten

    Alko­hol gehört zum Leben – Alko­hol macht locker – Alko­hol braucht man zur Ent­span­nung – Boah war ich wie­der besof­fen – goi­le Paaa­die ey – Alko­hol hebt das Niveau – Alko­hol sorgt für sprach­li­che Krea­ti­vi­tät – Unter Alko­hol­ein­fluß kommt der wah­re Cha­rak­ter zum Vor­schein – Alko­hol in der Jugend­ar­beit? Mit­ar­bei­ter schon? – und die Teilnehmer?

    Mei­ne ver­klär­te Sicht
    Ich bin ein Mensch, der eigent­lich mit einem Six­pack pro Monat sehr gut über die Run­den kommt. Dabei hilft mir zudem der Umstand, daß ich nicht viel ver­tra­ge (man­geln­de Übung).
    Ich hal­te Alko­hol für ein gro­ßes volks­wirt­schaft­li­ches Pro­blem und für eine Dro­ge, die in ihren Aus­wir­kun­gen mehr als unter­schätzt wird. Oft bin ich ver­wun­dert, wel­che merk­wür­di­gen Argu­men­te für den Alko­hol in Feld geführt wer­den. Der eine braucht es, damit er nach einem lan­gen, anstren­gen­den Zelt­frei­zeit­tag bes­ser ein­schla­fen kann, der ande­re möch­te sich auch mal in trau­ter Run­de ent­span­nen, der nächs­te trinkt einen schö­nen schot­ti­schen Whis­key (ist echt lecker!) als Genuß­mit­tel und jeder­man könn­te theo­re­tisch ohne Pro­ble­me eine län­ge­re Zeit auf Alko­hol ver­zich­ten. Aller­dings füh­ren die zitier­ten Leu­te unter KEINEN Umstän­den mit auf eine zwei­wö­chi­ge Zelt­frei­zeit, wenn es dort KEINEN Alko­hol gäbe und auch nix mit­ge­bracht wer­den dürf­te – nunja…
    Es liegt mir fern, hier laten­te Süch­te zu unter­stel­len. Ich trin­ke auch recht ger­ne iri­sches Bier und ver­sump­fe zwar sel­ten, aber den­noch mal auf irgend­ei­ner Par­ty und ich habe auch immer einen Kas­ten Bier zu Hau­se (der öfters aber sau­er wird). Was mir eher zu den­ken gibt, ist die Selbst­ver­ständ­lich­keit, mit der Alko­hol kon­su­miert wird, obwohl er als 100%ige Dro­ge ein­ge­stuft wer­den muß. Er kann zur kör­per­li­chen Abhän­gig­keit bis hin zum Tod durch Alko­hol­ver­gif­tung füh­ren. In mei­nem Mini­car­fah­rer­da­sein bin ich oft genug mit recht bedau­erns­wer­ten Men­schen kon­fron­tiert, denen der Alko­hol alles, wirk­lich alles genom­men hat. Gut, daß wir alle davon frei und weit ent­fernt sind, oder etwa doch nicht?

    Noch nicht 16jährige Teil­neh­mer und der Alkohol
    Das deut­sche Recht ist hier mal wie­der auf unse­rer Sei­te: Es ist uns als Jugend­lei­tern ver­bo­ten, Jugend­li­chen unter 16 Jah­ren den Kon­sum oder Erwerb jeg­li­cher Art von Alko­hol zu gestatten.
    Was aber tun, wenn Alko­hol in die­ser Alters­grup­pe auf Frei­zei­ten zum Pro­blem wird? Wir ken­nen das ja alle mit den leich­ten „Cola-Dosen“ in den Rei­se­ta­schen und den Fläsch­chen, die hin und wie­der auf­tau­chen, um dann in Abge­schie­den­heit des Abends in trau­ter Run­de kon­su­miert zu wer­den („Ich hab‘ nur Cola im Glas!“).
    Eine Über­re­ak­ti­on hilft mei­ner Erfah­rung nach in sol­chen Fäl­len oft wenig. Ich wür­de ver­su­chen, sehr bestimmt und klar zu reagie­ren. Dazu gehört für mich das sofor­ti­ge Ein­kas­sie­ren der „cor­pi delic­ti“ (Beweis­ma­te­ria­li­en) ohne Aus­sicht, die­se jemals wie­der aus­zu­hän­di­gen (aber bit­te, bit­te nicht selbst trin­ken). Des­wei­te­ren wür­de ich Streß in unbe­grenz­ten Men­gen frei­set­zen, indem ich mit den betrof­fe­nen Teil­neh­mern ein Gespräch beim Fahr­ten­lei­ter anbe­rau­me (Gesprä­che sind immer Streß für Teil­neh­mer). Man muß sich aller­dings dar­über im Kla­ren sein, daß im Gespräch mein eige­nes Kon­sum­ver­hal­ten von den Teil­neh­mer the­ma­ti­siert wer­den könn­te. Ich glau­be, daß in der Angst davor der Grund für so vie­le hef­ti­ge Gegen­re­ak­tio­nen beim Auf­tau­chen von Alko­hol auf Frei­zei­ten zu suchen ist. In dem Gespräch wür­de ich mit den Teil­neh­mern kla­re Kon­se­quen­zen ver­ein­ba­ren, die bei „Straf­tat­wie­der­ho­lung“ ein­tre­ten sol­len. Die­se Kon­se­quen­zen (z.B. „Aus­geh­ver­bot“, beson­de­re Nacht­ru­he­zei­ten bzw. Beauf­sich­ti­gung usw.) MÜSSEN dann im Fall des Fal­les auch durch­ge­zo­gen wer­den. Die aller­letz­te mög­li­che Kon­se­quenz wäre für mich, den Teil­neh­mer auf Kos­ten der Eltern nach Hau­se zu schi­cken. Aber bis es dazu kommt, soll­te schon eini­ges gesche­hen sein.
    Pro­ble­me mit Alko­hol ver­sie­gen zudem oft mit der Quel­le. Man soll­te sich nicht davor scheu­en, ört­li­che Tank­stel­len oder Kiosks auf das Jugend­schutz­ge­setz auf­merk­sam zu machen und ggf. sogar mit einer Anzei­ge zu drohen.

    Über 16jährige Teil­neh­mer und der Alkohol
    Wenn es um ihre Rech­te geht, sind die meis­ten Jugend­li­chen in der Regel ziem­lich gut auf­ge­klärt. Ab dem voll­ende­ten 16. Lebens­jahr darf man Geträn­ke mit gerin­gem Gesamt­al­ko­hol­ge­halt erwer­ben und in der Öffent­lich­keit kon­su­mie­ren. Aller­dings spricht nichts dage­gen, in eurer Frei­zeit­ord­nung eine ent­spre­chen­de Klau­sel ein­zu­ar­bei­ten, die ein Alko­hol­ver­bot für Teil­neh­mer vorsieht.
    Ich bin da immer hin- und her­ge­ris­sen. Einer­seits weiß ich ganz genau, daß Alko­hol einen unglaub­li­chen Reiz auf Jugend­li­che aus­übt und daß auch sehr vie­le „Mann­bar­keits­ri­ten“ mit die­sem Stoff ver­bun­den sind. Ich bin dage­gen, den Alko­hol­kon­sum in irgend­ei­ner Form auf der Frei­zeit zu för­dern. Ich weiß aber auch, aus wie­vie­len Quel­len der Alko­hol ent­springt und daß man sich mit einem gene­rel­len Ver­bot viel Ärger ein­fan­gen kann.
    Ich ten­die­re mitt­ler­wei­le zu einem Kom­pro­miß, wenn ich eine Grup­pe vor mir habe, die durch­weg das 16. Lebens­jahr voll­endet hat (und nur dann). Wir ver­kau­fen unter die­sen Umstän­den eine bestimm­te Men­ge Bier an unse­re Teil­neh­mer (max. 2x 0.33l am Abend, eher aber nur 1x 0.33l). Die­ses Bier darf dann in trau­ter Run­de getrun­ken wer­den, aller­dings nur am spä­te­ren Abend nach dem offi­zi­el­len Pro­gramm­ende. Man muß dazu­sa­gen, daß wir immer über recht gro­ße Zelt­plät­ze ver­fü­gen und das „Jugend­dorf“ stets etwas abseits liegt. Das Bier darf nicht aus dem Jugend­dorf­be­reich hin­aus­ge­tra­gen wer­den. Durch die­se Rege­lung konn­ten vie­le Pro­ble­me mit Alko­hol zumin­dest ent­schärft wer­den. Ich emp­feh­le, nicht gleich am ers­ten Abend mit dem Ver­kauf zu begin­nen, son­dern mir die Leu­te erst­mal eine Wei­le anzu­schau­en (kei­nen Vertrauensvorschuß…)
    Die­se Vor­ge­hens­wei­se ist nicht für jede Frei­zeit glei­cher­ma­ßen gut geeig­net. Ins­be­son­de­re wenn vie­le Kon­tak­te von den „Älte­ren“ zu den „Jun­gen“ bestehen, kommt es oft zu Neid­ge­füh­len bei den Jün­ge­ren. Wie immer muß man also von Fall zu Fall abwägen…
    Soll­tet ihr euch dafür ent­schei­den, den Alko­hol auf eurer Frei­zeit gene­rell zu ver­bie­ten so gilt die Regel „Gele­gen­heit macht Pro­ble­me“ in ver­schärf­ter Form. Es bedarf dann beson­de­rer Wach­sam­keit und Auf­klä­rung im Vor­we­ge der Frei­zeit im Hin­blick auf die dort gel­ten­den Regeln. Ins­be­son­de­re soll­tet ihr auch im Betreu­er­kreis euren eige­nen Alko­hol­kon­sum zum The­ma machen. Der Vor­bild­cha­rak­ter von Mit­ar­bei­tern für Jugend­li­che wird mei­ner Erfah­rung nach immer ger­ne unterschätzt.

    Mit­ar­bei­ter und der Alkohol
    Mit­ar­bei­ter sind Vor­bil­der für Jugend­li­che und das weit mehr als man nor­ma­ler­wei­se annimmt. Bestimm­te Din­ge dür­fen daher unter kei­nen Umstän­den vor­kom­men. Dazu gehört für mich z.B. ein Mit­ar­bei­ter, der mit einer Bier­fah­ne über den Platz läuft oder gar eine Ein­heit leitet.
    Wir in Preetz haben mitt­ler­wei­le eine recht stren­ge Rege­lung, die sich über Jah­re hin­weg ent­wi­ckelt hat. Alko­hol wird erst kon­su­miert, wenn alle Teil­neh­mer in ihren Zel­ten (oder Bet­ten) sind. Es fin­det dann bei uns eine Mit­ar­bei­ter­an­dacht statt, nach deren Been­di­gung der gemüt­li­che Teil des Abends beginnt. Wir ver­kau­fen Bier und mitt­ler­wei­le auch ande­re Din­ge (Wein, Whis­key, Rum usw.) nur zu die­ser Zeit. Wir haben uns dar­auf geei­nigt, nichts an alko­ho­li­schen Geträn­ken außer der Rei­he mit­zu­brin­gen. Das klingt teu­er, hart und dis­zi­pli­niert, klappt aber wider Erwar­ten sehr gut. Jetzt zu den Auswirkungen:

  • Die Mit­ar­bei­ter kom­men mor­gens aus dem Bett
  • Die Mit­ar­bei­ter sind auch in der zwei­ten Frei­zeit­wo­che für die Kin­der voll da
  • Die Mit­ar­bei­ter sind weni­ger erkäl­tet – sonst eine Fol­ge von Übermüdung
  • Es wird in Maßen getrunken
  • Die Mit­ar­bei­ten haben nach der Frei­zeit Geld für Aktio­nen á la Han­sa-Park usw.
  • Die Mit­ar­bei­ter haben trotz­dem viel Spaß, da sich das Leben nun viel mehr am Tage abspielt
  • Unser Argu­ment für die­se Rege­lung ist: Wir wol­len in aller­ers­ter Linie für die Teil­neh­mer dasein. Das gelingt uns wesent­lich bes­ser ohne durch­zech­te Näch­te (die es bei uns auch gege­ben hat).
    Nun kann man nicht bei jeder Grup­pe erwar­ten, daß sie sich der­ar­ti­gen Restrik­tio­nen frei­wil­lig unter­wirft. Der Kon­sum von Alko­hol hat für mich dann Gren­zen, wenn ich mer­ke, daß er sich auf mei­nen Umgang mit den Teil­neh­mern in irgend­ei­ner Form aus­wirkt. Bestimm­te Grund­re­geln soll­ten für alle ver­bind­lich sein:

  • Kei­ne Sauf­ge­la­ge in Anwe­sen­heit von Teilnehmern
  • Kei­ne Bier­fah­ne wird über den Platz getragen
  • Bei Tages­be­ginn bin ich in der Lage, mei­ne Auf­ga­ben als Mit­ar­bei­ter ange­mes­sen zu bewältigen
  • Aber das sind ja Selbst­ver­ständ­lich­kei­ten. Apo­pros: Wenn ein Mit­ar­bei­ter wie­der­holt durch sei­nen Alko­hol­kon­sum auf­fällt und sich nicht an vor­her bespro­che­ne Grund­re­geln hält, hät­te ich im Gegen­satz zu einem Teil­neh­mer kei­ne Pro­ble­me damit, ihn aus der Frei­zeit zu entfernen.

    1 10 11 12 13 14 15