Ich habe kürzlich eine Demonutzungsvereinbarung für die Nutzung des WLAN mit eigenen Geräten (BYOD) an Schulen entworfen. Sie basiert auf diesem Text, hat aber nicht mehr viel mit ihm gemein. Ich habe versucht, möglichst verständlich und schülerbezogen zu formulieren. Im Prinzip steht da nichts „Böses“ drin, was man nicht auch in gängigen Mobilfunkverträgen wiederfindet. Es ist ein Platzhalter <Die Schule> zum Einsetzen des eigenen Schulnamens vorhanden, den man durch Suchen&Ersetzen an die eigene Schule anpassen kann. Wie immer gilt:
Jede Art von Dokumenten mit rechtlicher Wirkung sind immer durch einen Juristen überprüfen zu lassen. Das gilt umso mehr, als dass jedes Bundesland über eigene Datenschutzrichtlinien verfügt!
… demnach werde ich in jedem Fall diese Nutzungsvereinbarung noch unserem Team vom Landesdatenschutzbeauftragten vorlegen. Inhaltlich kann man dazu das ein oder andere sagen. Der konkreten Schule ging es darum, die Nutzung von mitgebrachten Laptops und Tablet-PCs zu gestatten. Handys sind explizit nicht gewünscht. Aber da kann man ja die jeweilige Formulierung auf die eigene Schule zuschneiden.
Notwendig ist so eine Nutzungsvereinbarung aus meiner Sicht vor allem wegen Dingen wie „Störerhaftung“, aber natürlich auch aus Datenschutzgründen. Solche Regelungen sind wie immer völlig unnötig, so lange nichts passiert. Das ist so wie mit Erste-Hilfe-Kursen und Sicherheitsbelehrungen.
Im Wortlaut:
Nutzungsvereinbarung
über die Nutzung des hausinternen Internetzugangs über WLAN
Vorbemerkung:
Wenn wir dir als Schule unseren Netzzugang zur Verfügung stellen, möchten wir von dir fair behandelt werden. Außerdem müssen wir als Schule sicherstellen, dass nicht wir haften, wenn mit unserem Netzzugang Dinge geschehen, die nicht legal sind.
Von z.B. einer Sperrung oder Störung unserer Internetverbindung wären nämlich viele Menschen betroffen. Wenn wir dir Netzzugang gewähren, müssen wir dir also vertrauen und uns auf dich verlassen können. Daher bekommst du diese Möglichkeit nur, wenn du dich mit den Inhalten dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden erklärst. Falls du etwas nicht verstehst oder Fragen hast, dann wende dich einfach an uns.
1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung
<Die Schule> betreibt einen Internetzugang über WLAN. Sie gestattet dir Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet, solange du dieser Schule angehörst. Die Mitbenutzung kostet dich nichts, kann dir aber jederzeit wieder untersagt werden, wenn du z.B. gegen diese Nutzungsvereinbarung verstößt. Das Schülernetz steht dir nur an ausgewählten Orten zur Verfügung.
Du darfst nicht deinen Freunden oder Bekannten die Nutzung des WLANs über deine Geräte gestatten. Das ist auch in deinem Interesse, da du für alle Handlungen, die über deine Zugangsdaten vorgenommen werden, verantwortlich bist.
<Die Schule> ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang der berechtigten Personen ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen.
<Die Schule> behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zu deinem persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen in keinem Fall an andere Personen weitergegeben werden. Du verpflichtest dich, deine Zugangsdaten geheim zu halten. <Die Schule> hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Art der Nutzung
Du darfst das WLAN nur zu schulischen Zwecken mit Geräten nutzen, die mindestens über einen 7 Zoll großen Bildschirm oder Touchscreen verfügen. Eine Nutzung mit deinem Handy ist außerhalb des Unterrichts nicht gestattet, da wir dann nicht überprüfen, inwieweit du ggf. gegen das an unserer Schule grundsätzliche Handyverbot verstößt. Im Unterricht darfst du nach Anweisung durch deine Lehrkraft von dieser Regelung abweichen.
4. Hinweise, Gefahren der WLAN-Nutzung
<Die Schule> weist dich darauf hin, dass der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch <Die Schule>, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf dein eigenes Risiko. <Die Schule> weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf dein Endgerät gelangt.
5. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte bist du selbst verantwortlich. Du bist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Du wirst insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohen den Inhalte versenden oder verbreiten
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Erkennst du oder muss du erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist du die Verantwortlichen der <Die Schule> auf diesen Umstand hin.
6. Dokumentation der Nutzung
Die Nutzung des WLAN durch die Benutzer wird durch die IT der <Die Schule> automatisch mit folgenden Daten dokumentiert
-
Nutzerkennung
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Einlogdatum und ‑zeit
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aufgerufene Internetdienste bzw. ‑seiten
Diese Daten werden nur für eine Dauer von maximal drei Monaten gespeichert. Danach erfolgt eine automatische Löschung. Eine Herausgabe deiner Daten an Dritte (z.B. Strafverfolgungsbehörden) erfolgt nur gemäß der geltenden Rechtslage.
Wir, <Die Schule>, brauchen diese Daten, um bei Rechtsverstößen über unseren Internetzugang die verursachende Person ermitteln zu lassen. Wir werden von uns aus keine anlasslose Prüfung oder systematische Auswertung dieser Daten vornehmen.
Schülerinnen und Schüler:
Ich erkenne die Nutzungsvereinbarung an.
_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)
Einwilligung in die Datenspeicherung;
Ich habe verstanden, welche Daten <Die Schule> dabei über mich zu welchem Zweck speichert und stimme dieser Speicherung zu. Ich kann die Zustimmung formlos und schriftlich jederzeit widerrufen. (Allerdings sind wir dann gezwungen, deinen Zugang wieder zu deaktivieren.)
_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)
Zusätzlich: Erziehungsberechtigte bei Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren
Ich erkenne die Nutzungsbedingungen an.
_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)
Einwilligung in die Datenspeicherung;
Ich habe verstanden, welche Daten <Die Schule> dabei über mein Kind zu welchem Zweck speichert und stimme dieser Speicherung zu. Ich kann die Zustimmung jederzeit mit der Folge der Deaktivierung des WLAN-Zuganges für mein Kind formlos und schriftlich widerrufen.
_______________________________________________________ (Ort, Datum, Unterschrift)
Quellen:
[1] http://www.erfolgreiche-gastgeber.de
[2] DTV-Nutzungsvereinbarung „WLAN“
Für diesen Beitrag gilt nicht die auf riecken.de übliche BY-NC-SA-Lizenz, da der Text (vgl. Quellen) stellenweise Formulierung aus frei verfügbaren Quellen aufgreift, die leider nicht unter einer CC-Lizenz stehen.