Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

Lehrerdemo am 29. August 2013 in Hannover

Der Phi­lo­lo­gen­ver­band Nie­der­sach­sen ruft gemein­sam mit den ande­ren Leh­rer­ver­bän­den im Beam­ten­bund und der GEW zum Pro­test gegen im Wesent­li­chen zwei Maß­nah­men der Lan­des­re­gie­rung auf:

  1. Das Depu­tat für Gym­na­si­al­leh­rer soll von momen­tan 23,5 auf 24,5 Unter­richts­stun­den ange­ho­ben werden
  2. Die zuge­sag­te Rück­kehr zur alten Form der Alters­er­mä­ßi­gung ( ab 55 eine Stun­de pro Woche weni­ger, ab 60 zwei) wird gestri­chen. Es bleibt bei der jet­zi­gen Rege­lung (eine Stun­de weni­ger ab 60 bei ange­ho­be­ner Lebensarbeitszeit).
  3. Die im öffent­li­chen Dienst von ande­ren für uns Beam­te erstrit­te­nen Gehalts­an­pas­sun­gen wer­den erst mit mehr­mo­na­ti­ger Ver­zö­ge­rung angepasst.

Zusatz­in­fos

Zu 1.)

Dazu muss man eini­ges wis­sen: Nie­der­sach­sens Lehr­kräf­te unter 50 haben im Rah­men einer frei­wil­li­gen Ver­ein­ba­rung lan­ge zwei Stun­den zusätz­lich zu den 23,5 Pflichts­stun­den gege­ben damit sich das Land die Ein­stel­lung neu­er Lehr­kräf­ten spa­ren konn­te damit sonst dro­hen­de Unter­richts­aus­fäl­le auf­ge­fan­gen wer­den. Die Rück­zah­lung fiel dum­mer­wei­se in die Pha­se der Ein­füh­rung des Abiturs nach zwölf Jah­ren. Des­we­gen woll­te die dama­li­ge CDU-Regie­rung sel­bi­ge auf die Zeit vor den Pen­si­on ver­schie­ben, hat dann ange­sichts der gro­ßen Angst vor dem Ver­lust des hei­li­gen Schul­frie­dens der stür­mi­schen Pro­tes­te von Lehr­kräf­ten in Han­no­ver klein bei­gege­ben und sehr fle­xi­ble Lösun­gen geschaf­fen, von denen ich selbst gera­de gemein­sam mit mei­ner Fami­lie unge­mein pro­fi­tie­re. Ich bün­de­le die­se Aus­zah­lung auf zwei Jah­re, in denen ich jeweils acht Stun­den weni­ger unter­rich­te. Ande­re las­sen sich Betrag aus­zah­len oder set­zen eine gewis­se Zeit ganz aus.

Die aller­meis­ten Lehr­kräf­te bum­meln aber pro Jahr zwei Stun­den ab, weil sie auf die­se Wei­se ihre ange­spar­ten Stun­den mit 10% „ver­zinst“ bekom­men. Wer z.B. 18 Stun­den ange­spart hat, darf ein Jahr län­ger abbum­meln, bekommt also eigent­lich 20 Stun­den zurück.

Genau denen wird jetzt die Arbeits­zeit erhöht, die Stun­den wer­den ihnen also qua­si zur Hälf­te wie­der weggenommen.

Zu 2.)

Die bald 55jährigen Lehr­kräf­te trifft es dop­pelt hart: Nicht nur, dass sie eine Stun­de oben­auf bekom­men, für sie fällt ja zusätz­lich noch die Ent­las­tungs­stun­de aus Alter­grün­den weg, d.h. de fac­to arbei­ten sie sogar zwei vol­le Stun­den mehr. Die­se Grup­pe ist dabei gar nicht mal so klein.

Der Phi­lo­gen­ver­band

… argu­men­tiert vor allem auf Basis die­ser bei­den Fak­ten. Dabei ist blöd, dass Nie­der­sach­sen über Jah­re eine der bun­des­weit gerings­ten Unter­richts­ver­pflich­tun­gen für Lehr­kräf­te am Gym­na­si­um hat­te, d.h. eine Erhö­hung der Arbeits­zeit wird in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung als gerecht­fer­tigt, wenn nicht sogar als über­fäl­lig ange­se­hen werden.

Ver­trau­ens­brü­che soll es auch in Fir­men geben. Arbeits­lo­se Füh­rungs­kräf­te (am ehes­ten mit Leh­rer­ge­halt ver­gleich­bar) ab 55 eben­so (selbst im öffent­li­chen Dienst wür­den mir Berei­che ein­fal­len, in denen deut­lich mehr als 40 Stun­den bei weit­aus weni­ger Gehalt gear­bei­tet wird). Einen so siche­ren Arbeits­platz gibt es sonst nirgendwo.

Das recht­fer­tigt alles nichts. Aber es ist wahr­schein­lich das, was in der Öff­fent­lich­keit erfah­ren und gefühlt wird.

Und da ist genau das Pro­blem, wenn man sich auf die­sen Punkt kon­zen­triert und ihn in den Mit­tel­punkt einer Demons­tra­ti­on stellt.  Sach­ar­gu­men­te wie die fast unög­li­che Ver­gleich­bar­keit mit ande­ren Bun­des­län­dern (Nie­der­sach­sen hat z.B. eine ver­gleich­wei­se hohe Kor­rek­tur­be­las­tung, eine sehr dün­ne Aus­stat­tung mit Ent­las­tungs­stun­den für beson­de­re Auf­ga­ben an der Schu­le und einen deut­lich schlech­te­ren Schlüs­sel für Funk­ti­ons­stel­len als ande­re Bun­des­län­der) wer­den genau hin­ter die­ser öffent­li­chen Wahr­neh­mung zurück­tre­ten – von der allein­ge­las­se­nen eigen­stän­di­gen Schu­le mal ganz abgesehen.

Ich tip­pe auf das hier als Ergebnis:

Ihr Gym­na­si­al­leh­rer leis­tet euren Bei­trag zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung. Dafür müsst ihr an ein bis zwei Stel­len halt weni­ger Arbei­ten kor­ri­gie­ren. Dazu sen­ken wir den Regel­fall der zu schrei­ben­den Klas­sen­ar­bei­ten um eins ab. Die Depu­tats­er­hö­hung ist ange­sichts der in ande­ren Bun­des­län­dern zu erbrin­gen­den Arbeits­leis­tung zumutbar.

Lang­zeit­fol­gen

Zwei Din­ge, auf die sowohl die GEW als auch die Leh­rer­ver­bän­de im Beam­ten­bund hin­wei­sen, machen mir tat­säch­lich viel Sor­ge: Zusa­gen, die poli­tisch gemacht wer­den, haben offen­bar nicht unbe­dingt ver­bind­li­chen Cha­rak­ter, selbst wenn Zusa­ge und Zurück­nah­me der Zusa­ge wie hier in Nie­der­sach­sen in die Amts­zeit der glei­chen Koali­ti­on (Rot/Grün) fal­len. Streng­ge­nom­men ist die Zusa­ge ja natür­lich ein­ge­hal­ten – jedoch dürf­te die Wahr­neh­mung in der Leh­rer­schaft eine ande­re sein. Das macht das Ver­han­deln zukünf­tig nicht unbe­dingt einfacher.

Wei­ter­hin wird es natür­lich für Gym­na­si­en schwer, neue Plan­stel­len zu bekom­men. Ein gro­ßes Kol­le­gi­um mit 80 Per­so­nen „erwirt­schaf­tet“ durch die Arbeits­zeit­er­hö­hung 80 Unter­richts­stun­den – das sind mehr als drei Voll­zeit­stel­len, die bei gege­be­nem Klas­sen­schlüs­sel durch­aus zu der Not­wen­dig­keit von Abord­nun­gen oder gar Ver­set­zun­gen füh­ren wer­den. Böse Zun­gen behaup­ten, dass das sogar gewollt sei, um Gesamt­schu­len im Ober­stu­fen­be­reich mit fri­schen Lehr­kräf­ten zu ver­sor­gen. So oder so wird die Ver­jün­gung in den Kol­le­gi­en durch die­se Maß­nah­me lang­fris­tig zumin­dest gebremst werden.

Was bedeutet für mich Bildung?

Ich kom­me sel­ten dazu, schlaue geis­tes­wis­sen­schaft­li­che Abhand­lung zum Bil­dungs­be­griff zu lesen. Ich kann mich nicht mit gro­ßem, fun­dier­tem Wis­sen zu Bil­dungs­theo­rien ande­rer schlau­er Leu­te schmü­cken. Aber neu­lich kam mir ein Gedan­ke für eine Ana­lo­gie, die mei­nen per­sön­li­chen, völ­lig unwis­sen­schaft­li­chen Bil­dungs­be­griff recht gut beschreibt, der sich aus pri­va­ten und beruf­li­chen Quel­len speist. Ich schaue dabei immer wie­der auf mei­ne Bil­dungs­his­to­rie und vor allem auf die Rol­le von Schu­le und Universität.

Bil­dung hat für mich zwei wesent­li­che Kom­po­nen­ten. Struk­tur und Inhal­te. Ich sehe die­se bei­den Kom­po­nen­ten ein­zeln als völ­lig wert­los an. Sieht man das Ver­hält­nis zwi­schen bei­den als dicho­to­misch an, so wird ein Schuh daraus.

Das ist ähn­lich wie ein Lager (Struk­tur) mit Pake­ten (Inhal­te). In einem Lager befin­den sich Rega­le. Viel­leicht fah­ren da auch Robo­ter hin und her, die von einem kom­pli­zier­ten Steue­rungs­sys­tem betrie­ben wer­den. Viel­leicht machen das Men­schen – wir haben hier vor Ort einen Laden, bei dem man beim ers­ten Hin­se­hen nicht ver­mu­ten könn­te, dass es eine Struk­tur gibt – aber sie ist vor­han­den (und ermög­licht sogar das Auf­fin­den eines Kän­gu­ruh-Half­ters nach Jahr­zehn­ten). Unnö­tig zu erwäh­nen, dass die­ser Laden ohne einen Inter­net­auf­tritt auskommt.

In jedem Lager befin­den sich Pake­te, die inner­halb der Struk­tur einen Platz besit­zen und meist auch irgend­wann eine Funk­ti­on erfül­len. Wenn es kei­ne Pake­te gibt, ist der Betrieb des Lagers als Selbst­zweck irgend­wie doof. Wenn es kei­ne Lager­struk­tu­ren gibt, wird es mit der Ver­wert­bar­keit der Pake­te schnell schwie­rig. Lager und Pake­te gehö­ren also zusam­men wie die zwei Sei­ten eines Blatts Papier – ein dicho­to­mi­sches Verhältnis.

Ein moder­nes Lager orga­ni­siert sich heut­zu­ta­ge übri­gens immer neu, besitzt also im Prin­zip wenig fest­ste­hen­de Struk­tu­ren. Ein­zel­ne Pake­te oder „Wis­sens­ar­te­fak­te“ sind da weni­ger dyna­misch – wobei es natür­lich immer auf das Wis­sens­ge­biet ankommt.

Bei­spie­le für Strukturerwerb

Ich habe frü­her mal Jugend­ar­beit gemacht, unter ande­rem auch Frei­zeit­ar­beit. Ich war in einem Jahr der Ältes­te und Erfah­rens­te in einem Team. Wenn es Regeln durch­zu­set­zen galt, muss­te ich das machen. Ich hat­te nach einer Woche das Gefühl, bei den Teil­neh­men­den völ­lig unten durch zu sein. In der abend­li­chen Refle­xi­on mit ande­ren Team­ern gab es dann eine inter­es­san­te Hypo­the­se: Die Teil­neh­mer hass­ten nicht mich, son­dern das was ich tat. Ob es so war, weiß ich nicht. Ich habe in der Situa­ti­on jedoch den Unter­schied zwi­schen Rol­le und Per­son begrif­fen und konn­te die­se Struk­tur dann spä­ter in mein „Lager“ als gund­le­gen­de Orga­ni­sa­ti­ons­form inte­grie­ren. Sie hilft mir heu­te in mei­ner Tätig­keit als Lehr­kraft wie auch in Bera­tungs­pro­zes­sen – man kann vor die­ser Folie Ver­hal­ten anders einordnen.

Wei­ter­hin gibt es in der Che­mie ein didak­ti­sches Kon­zept namens „Dona­tor-/Ak­zep­tor­prin­zip“. Die grund­sätz­li­che Struk­tur dabei ist, dass Teil­chen von A nach B über­tra­gen wer­den. Man kann mit die­sem Kon­zept schon sehr früh begin­nen. Im Lau­fe des Che­mie­un­ter­richts ändert sich eigent­lich „nur“, dass der Auf­bau von A, B und dem Teil­chen immer kom­pli­zier­ter wird. Das Prin­zip bzw. die Struk­tur „Donator/Akzeptor“ bleibt jedoch. Ohne die­se Struk­tur müss­te man jedes Paket ein­zeln in ein Regal tra­gen und wür­de gar nicht sehen, dass man sie ggf. platz­spa­rend inein­an­der­sta­peln kann und damit Men­gen an intel­lek­tu­el­ler Kapa­zi­tät blockieren.

Bei­spie­le für den Paketerwerb

Es gibt manch­mal die Situa­ti­on, dass man bestimm­te Pake­te braucht bzw. besit­zen muss, um die Not­wen­dig­keit zu sehen, dass die­se gela­gert wer­den müs­sen oder um über­haupt einer Lage­rungs­struk­tur ent­wi­ckeln zu können.

Voka­beln einer Fremd­spra­che sind für mich so ein Bei­spiel. Wenn ich sie nicht ken­ne (erwer­ben kann ich sie frei­lich recht unter­schied­lich), wird es mir schwer­fal­len, die Struk­tur einer Spra­che zu erfas­sen. Der Sprach­er­werb von Kin­dern erfolgt ja oft über Wor­te, die dann in eine zu begrei­fen­de Struk­tur (Gram­ma­tik einer Spra­che) zu inte­grie­ren sind, damit Kom­mu­ni­ka­ti­on gelingt. Ob man eine Fremd­spra­che durch ande­re Unter­richts­for­men erler­nen kann, wird gera­de hier in Nie­der­sach­sen durch ein neu­es Kern­cur­ri­cu­lum Eng­lisch aus­pro­biert. Im Prin­zip ver­sucht die­ses so zu tun, als wür­de der Sprach­er­werb wie bei einem nati­ve Spea­k­er erfol­gen kön­nen – aller­dings in Deutsch­land. Mal sehen, ob es klappt.

Ich moch­te Geschich­te als Schü­ler nie, bemer­ke aber, dass ich ein­zel­ne Wis­sens­pa­ke­te jetzt in eine Ver­bin­dung brin­gen, d.h. Struk­tu­ren mit Hil­fe vor­han­de­ner Inhal­te auf­bau­en kann, von denen ich lan­ge Zeit nicht wuss­te, wo ich sie im Lager hin­stel­len soll­te. Die Pake­te waren zur Schul­zeit also voll­kom­men sinn­frei und haben irgend­wo in einer Ecke des Lagers gestan­den, wo sie ver­staubt sind. Dass sie ein­mal wich­tig wer­den wür­den, wuss­te ich damals nicht. Lei­der ist es schwer vor­aus­zu­se­hen, für wel­che Pake­te das im Leben eines Men­schen gel­ten wird. Daher beruht soet­was wie „Bil­dungs­ka­non“ im Grun­de auf einer breit gestreu­ten Spekulation.

Aus­ein­an­der­set­zun­gen um die „rich­ti­ge“ Art von Bildung

Grob gespro­chen gibt es für mich in der Bil­dungs­dis­kus­si­on zwei Pole: Den der Inhal­te und den der Struk­tu­ren. Streit gibt es oft dar­über, wie man sich „rich­tig“ zwi­schen den Polen positioniert.

Extrem­po­si­ti­on 1:

Pake­te, die man vor­ge­setzt bekommt, ent­sprin­gen dem indus­tri­el­len Zeit­al­ter. Pake­te sucht man sich selbst und baut damit sei­nen eige­nen Struk­tu­ren. Eigent­lich sind pri­mär die Struk­tu­ren wich­tig, da es eh viel zu vie­le Pake­te in der Wis­sens­ge­sell­schaft gibt und zum ande­ren am Anfang der Schul­zeit noch gar nicht klar sei kann, wel­che Pake­te man spä­ter mal fin­den und aus­lie­fern muss. Pake­te lie­gen heu­te eh alle fer­tig in Digi­ta­li­en her­um. Fin­den und aus­pa­cken reicht eigent­lich auch schon.

Extrem­po­si­ti­on 2:

Wenn man nie ein vor­struk­tu­rier­tes Lager gese­hen hat, bei dem man genö­tigt wur­de, Pake­te an vor­ge­ge­be­ne Plät­ze zu stel­len, d.h. wenn man nie ein Bei­spiel für ein Lager gese­hen und erlebt hat, wird man kein eige­nes Lager bau­en kön­nen. Lehr­jah­re sind kein Her­ren­jah­re. Und es gibt Men­schen, die eben wis­sen, was gut und recht ist und was ein Staats­bür­ger eben so kön­nen muss. Das vor­ge­be­ne Lager kann ja dann als Refe­renz- und Bezugs­punkt für das eige­ne Lager die­nen. Und wenn ich alle Pake­te in Digi­ta­li­en erst suchen muss, wer­de ich nicht effi­zi­ent arbei­ten kön­nen oder Struk­tu­ren ent­wi­ckeln, die nicht effi­zi­ent sind und intel­lek­tu­el­le Kapa­zi­tä­ten blockieren.

Zwi­schen­fra­gen

  1. Es gibt Lager­an­ord­nun­gen, die sinn­voll und eff­zi­ent sind, um mög­lichst vie­le Pake­te in kur­zer Zeit struk­tu­riert abzu­le­gen und abru­fen zu kön­nen. Es gibt dazu bestimmt auch Alter­na­ti­ven, z.B. kann man klas­sisch schrift­lich Mul­ti­pli­zie­ren oder eben auch ganz anders. Wann ist die eige­ne Suche nach Struk­tu­ren weni­ger effi­zi­ent als die Adap­ti­on vorhandener?
  2. Das ver­füg­ba­re Wis­sen der Welt wächst expo­nen­ti­ell. Der Anspruch, mög­lichst das für das eige­ne Leben rele­van­te Wis­sen im Rah­men eines vor­ge­ge­be­nen Bil­dungs­ka­nons zu erwer­ben ist ein härer, kaum zu bewäl­ti­gen­der. Wann ist die Aus­sa­ge „Man kann nicht alles wis­sen!“ kor­rekt und wann negiert sie, dass es Struk­tu­ren gibt, auf denen sich Wis­sen bes­ser oder schlech­ter auf­bau­en lässt?

Aktu­ell

Aktu­ell wird dis­ku­tiert, inwie­weit Infor­ma­tik ein Bestand­teil von Unter­richt sein soll­te wie etwa Che­mie, Phy­sik oder Bio­lo­gie, Die Geg­ner sagen: „Es will ja nicht jeder Com­pu­ter­nerd wer­den!“ – Ich sage: „Soso. Aber jeder will Che­mi­ker, Phy­si­ker oder Bio­lo­ge wer­den!“ Neben­bei neh­me ich wahr – wahr­schein­lich als ein­zi­ger – das die Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie zuneh­mend unse­ren All­tag bestimmt, wir aber immer weni­ger von den zugrun­de­lie­gen­den Struk­tu­ren wissen.

Wenn ein Kind kei­ne Eiche mehr erkennt, ist das scha­de. Wenn gan­ze Gesell­schaf­ten unre­flek­tiert infor­ma­ti­ons­tech­ni­sche Sys­te­me bedie­nen, von deren Funk­ti­on oft das Leben abhängt, ist das völ­lig selbst­ver­ständ­lich. Das Wis­sen über die­se Struk­tu­ren braucht kei­ner, weil es müh­sam und belas­tend ist – über Che­mie höre ich übri­gens in der Rück­schau ehe­ma­li­ger Schü­ler mit ent­spre­chen­der Che­mie­leh­rer­bio­gra­phie gleiches.

Man könn­te ja auch anders argu­men­tie­ren: Weil infor­ma­ti­ons­tech­ni­sche Sys­te­me unse­ren All­tag eben­so wie bio­lo­gi­sche, phy­si­ka­li­sche oder che­mi­sche Pro­zes­se bestim­men, wäre eine Ein­füh­rung in grund­le­gen­de Struk­tu­ren so doof nicht. Infor­ma­tik – obwohl nicht „mein“ Fach – ist eine Wis­sen­schaft rund um die Struk­tu­ren infor­ma­ti­ons­tech­ni­scher Sys­te­me. Pro­gram­me und Hard­ware braucht man, um dar­über etwas zu ler­nen. Sie sind aber aus­tausch­ba­re Pakete.

Wei­ter­hin ist das „Pro­jekt­ler­nen“ zur­zeit ein neu­er päd­ago­gi­scher Mode­be­griff: Schü­le­rin­nen und Schü­ler suchen sich hier ihre Pake­te und Struk­tu­ren selbst. Ich habe mit dem Pro­jekt­ler­nen in der Regel nur dann sehr gute Erfah­run­gen gemacht, wenn bestimm­te Struk­tu­ren bereits vor­han­den waren. Dazu gehö­ren fach­li­che, metho­di­sche Struk­tu­ren aber auch Per­sön­lich­keits­merk­ma­le, die für das gewähl­te Pro­jekt oder The­ma dann kon­sti­tu­ie­rend sind.

Fazit

Inhalt und Struk­tur gehen immer Hand in Hand. In der Dis­kus­si­on um „gute Bil­dung“ wird mir momen­tan zu sehr polarisiert.

Zum Wei­ter­den­ken und ‑lesen

Zufäl­lig arbei­tet Jean-Pol Mar­tin zur­zeit an einem recht ähn­li­chen Gedan­ken mit jedoch etwas ver­scho­be­nem Fokus, indem er  – um in mei­nem Bild zu blei­ben – die erfolg­rei­che Inte­gra­ti­on von Pake­ten in eine Lager­struk­tur sogar mit glücks­brin­gen­den Erfah­run­gen asso­zi­iert – der Pro­zess der Ein­ord­nung („Kon­zep­tua­li­sie­rung“) als sinn­stif­ten­des Moment unse­res Lebens.

Textbausteine – Teil 1

Schu­len nei­gen dazu, ihren cur­ri­cu­la­ren Ver­pflich­tun­gen im Bereich der „neu­en Medi­en“ dadurch nach­zu­kom­men, dass sie sich exter­ne Kräf­te für Auf­ga­ben buchen, die sich durch Vor­trä­ge und ein­ma­li­ge Work­shops zumin­dest mei­ner Mei­nung nach päd­ago­gisch nicht sinn­voll erfül­len lassen.

Not­wen­dig wäre hier aus unse­rer Sicht eher ein stim­mi­ges Kon­zept, was auch die Wei­ter­bil­dung der Lehr­kräf­te und päd­ago­gi­schen Mit­ar­bei­ter ein­schließt, so dass Medi­en­bil­dung im schu­li­schen All­tag ver­an­kert ist und erfahr­bar wird.

Der böse Datenschutz

Teil 1: „Moral ist, wenn man mora­lisch ist.“

Nein, man darf Schü­le­rin­nen und Schü­ler als Leh­rer nicht dazu brin­gen, im Netz Pro­duk­te unter dem jewei­li­gen Klar­na­men zu ver­öf­fent­li­chen. Man darf auch nicht Pro­duk­te von Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Netz­öf­fent­lich­keit zugäng­lich machen. Bil­der ver­öf­fent­li­chen? Fehl­an­zei­ge, wenn Per­so­nen den Motiv­schwer­punkt bil­den – das gilt auch für z.B. Klas­sen­fo­tos. Man darf so erst­mal im Unter­richt kei­ne Web2.0‑Tools mit ihnen nut­zen und man darf auch Face­book oder Twit­ter nicht zu unter­richt­li­chen Zwe­cken einsetzen.

Dass man das alles nicht darf, liegt an denen im Ver­gleich zur übri­gen Welt recht eng gefass­ten Daten­schutz­ge­set­zen, an die wir als ver­be­am­te­te Lehr­kräf­te in ganz beson­de­rer Wei­se gebun­den sind. Das ist schlimm, oder? Es behin­dert uns gemein­sam mit dem Urhe­ber­recht in unse­rer täg­li­chen Arbeit, es behin­dert uns dabei, zeit­ge­mäß mit digi­ta­len Medi­en im schu­li­schen Kon­text umzu­ge­hen. Das könn­te doch alles viel leich­ter sein!

Ein Auf­schrei ertönt in der Gesell­schaft, wenn Bür­ger­rech­te beschnit­ten wer­den, wenn pri­va­te Unter­neh­men z.B. ohne Rich­ter­vor­be­halt per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten abfra­gen kön­nen – dann ist es ganz schnell aus mit der Anony­mi­tät – als anonym blog­gen­der Kol­le­ge jeman­dem zivil­recht­lich auf die Füße tre­ten? Der Klar­na­me ist dann nur einen Klick ent­fernt – übri­gens wahr­schein­lich sogar auf Jah­re noch nach­weis­bar. Des­we­gen so rich­tig nach Daten­schutz schrei­en? Aber der Staat hat gefäl­ligst dafür zu sor­gen, dass mei­ne Daten und mei­ne Rech­te geschützt wer­den! Und das bit­te­schön auch prak­ti­ka­bel! Und umsetzbar.

Was waren Beam­te noch ein­mal? Ach ja – Bediens­te­te und damit Ver­tre­ter des Staa­tes. Wenn per­sön­li­che Frei­hei­ten bedroht sind, ruft man laut. Wenn Geset­ze, die dafür da sind, per­sön­li­che Frei­hei­ten Drit­ter zu schüt­zen, von uns Lehr­kräf­ten umge­setzt wer­den sol­len, ruft man auch laut.

The­se 1: Ist man selbst als Per­son betrof­fen, fin­det man Daten­schutz super. Soll man Daten­schutz in der Rol­le des Staa­tes umset­zen, fin­det man das doof.

Teil 2: „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant. Die Sor­gen der Daten­schüt­zer sind übertrieben.“

Elek­tro­ni­sche Klas­sen­bü­cher sind eine fei­ne Sache. Unter­richts­pro­to­kol­le, Krank­mel­dun­gen, Beur­lau­bun­gen, Tadel, ver­ges­se­ne Haus­auf­ga­ben – alles kom­for­ta­bel über die Web­schnitt­stel­le oder per Syn­chro­ni­sa­ti­on auf dem Mobil­ge­rät abruf­bar. Lern­platt­for­men mit Leis­tungs­da­ten und Schü­ler­pro­duk­ten – end­lich eine Über­sicht zu den ein­zel­nen Leis­tungs­stän­den, end­lich die Mög­lich­keit, indi­vi­du­ell zu för­dern. Port­fo­lio­sys­te­me? Sehr bequem und trans­pa­rent. Und vor allem: Jeder sieht nur die Daten, die er auch sehen darf! Die­se Daten wer­den meist bei exter­nen Anbie­tern gehos­tet und sind dort zen­tral zugäng­lich. Das ist auch kein Pro­blem. Schließ­lich sind die­se Daten dort sicher und für nie­man­den inter­es­sant – zumin­dest wird das ger­ne kommuniziert.

Nur: Abso­lu­te Daten­si­cher­heit gibt es nicht, obwohl jeder Anbie­ter alles dar­an set­zen wird, den maxi­ma­len Stan­dards gerecht zu wer­den. Lei­der sind zen­tral vor­lie­gen­de Daten immer recht attrak­tiv, da sie in der Regel struk­tu­riert und in ein­heit­li­chen For­ma­ten vor­lie­gen­den, die sich sehr leicht aus­wer­ten las­sen. Die Attrak­ti­vi­tät beschränkt sich dabei nicht auf „die bösen Hacker“. Vor­stell­bar sind auch Aus­wer­tun­gen für künf­ti­ge Arbeit­ge­ber und Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaf­ten. Die Rele­vanz von Daten für zukünf­tig denk­ba­re Kon­tex­te ist heu­te nicht vor­her­seh­bar. Daher ist die Aus­sa­ge „Die Daten von Schü­lern sind für nie­man­den rele­vant“ m.E. sehr mutig, weil eine gehö­ri­ge Por­ti­on „Glas­ku­gel“ ein­ge­dacht wird.

Und ich weiß nicht, ob sowas nie gesche­hen wird. Ich sehe, dass es Men­schen gibt, die bei EC-Kar­ten­za­hun­gen vor mir an der Kas­se bei jedem noch so klei­nen Betrag ihre PIN ein­ge­ben müs­sen, wäh­rend ande­re bei wesent­lich höh­re­ren Sum­men einen Wisch unter­schrei­ben. Das liegt natür­lich nicht dar­an, dass die Zah­lung per PIN dem Händ­ler garan­tiert wird, wäh­rend die Ein­tei­lung der Ein­zugs­er­mäch­ti­gung per Unter­schrift weni­ger Kos­ten ver­ur­sacht, aber das Risi­ko eines unge­deck­ten Kon­tos birgt. Es kom­men auch nie Zugangs­da­ten gro­ßer Web­diens­te in Umlauf. Auch Kre­dit­kar­ten­da­ten wer­den nicht in ent­spre­chen­den Foren gehan­delt. Unse­re Daten sind sicher. Alle. Immer.

The­se 2: Die Attrak­ti­vi­tät bzw. Rele­vanz von Daten für die Zukunft ist heu­te nicht vor­her­sag­bar. Aus­sa­gen wie „Damit wird schon nichts pas­sie­ren!“ erschei­nen gera­de im Kon­text der heu­te schon beob­acht­ba­ren Ent­wick­lun­gen mutig. 

Teil 3: „Die Klas­sen­bü­cher lie­gen in den Pau­sen frei aus. Im Leh­rer­zim­mer trei­ben sich auch SuS her­um. Da ist es doch gera­de­zu hirn­ris­sig zu sagen, dass Daten in einer geschütz­ten IT-Umge­bung bei einem Anbie­ter nicht viel siche­rer auf­ge­ho­ben sind!“

Rechen­zeit ist nicht teu­er. Auch das Algo­rith­men­schrei­ben nicht son­der­lich. Daten auf Papier sind einem Algo­rith­mus nur mit erheb­li­chem Auf­wand zugäng­lich. Ein Klas­sen­buch muss Sei­te für Sei­te gescannt wer­den, um einer Daten­ver­ar­bei­tung zugäng­lich zu wer­den – auf­grund der indi­vi­du­el­len Klas­sen­buch­füh­rung dürf­ten auch OCR-Ver­su­che einer erheb­li­chen Nach­be­ar­bei­tung bedür­fen. Und dann habe ich immer noch nur die Daten einer Klas­se. Der Auf­wand rech­net sich in der Regel nicht – Leh­rer­ka­len­der und Klas­sen­bü­cher sind Daten­schutz­ka­ta­stro­phen – ohne Fra­ge. Aber nur in einem eng begrenz­tem Kon­text. Eine Daten­bank liegt immer in einem For­mat vor, was einem Algo­rith­mus direkt zugäng­lich ist. Daten auf Papier nicht. Dass die­se bei­den Medi­en so unter­schied­lich behan­delt wer­den, hat also tech­ni­sche Gründe.

The­se 3: „Das Vor­han­den­sein von Daten­schutz­lü­cken auf Papier­me­di­en ist kein Argu­ment für die Daten­ver­ab­ei­tung in Rechenzentren.“

Was macht der Datenschutz?

  1. Er for­dert eine gesetz­li­che Grund­la­ge zur Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, da dies ein Ein­griff in die Grund­rech­te des Ein­zel­nen darstellt.
  2. Er for­dert Daten­spar­sam­keit: Nur für den jewei­li­gen Zweck erford­li­che Daten dür­fen erho­ben wer­den. Im Fal­le einer tech­ni­schen Pan­ne sind so die offen­ge­leg­ten Daten in ihrer Men­ge von vorn­her­ein begrenzt.
  3. Er schreibt Rech­te fest: Man hat z.B. das Recht, Aus­kunft über die durch eine Fir­ma oder Behör­de ver­ar­bei­te­ten Daten zu verlangen.
  4. Er schützt in beson­de­rer Wei­se die Rech­te von Per­so­nen, die nicht in aus­rei­chen­dem Maße über tech­ni­sche Kom­pe­ten­zen ver­fü­gen, um mög­li­chen Stol­per­stei­ne auszuweichen.
  5. Er nervt, wenn man selbst mit Daten Drit­ter umge­hen möchte.
  6. Er ist viel­leicht jetzt schon voll­kom­men über­flüs­sig, weil eh schon alle Daten über uns frei ver­füg­bar sind. Die Fra­ge ist, ob wir das in eini­gen Jah­ren immer noch den­ken wer­den. Naja. Der Mensch ist von Natur aus gut.

Wer mehr über die Grund­la­gen des Daten­schut­zes im Kon­text von Schu­len hier in Nie­der­sach­sen wis­sen möch­te, sei auf eine Pre­zi ver­wie­sen, die ich nach einer Schu­lung durch Mit­ar­bei­ter des Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ten erstellt habe.

Wie gehe ich als explo­ra­ti­ve Lehr­kraft damit um?

  1. Ich erzeu­ge öffent­lich kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten (mehr). Ent­spre­chen­de Ein­trä­ge lösche ich zur Zeit aus die­sem Blog. Ich kann im Netz Schü­ler­na­men pseud­ony­mi­sie­ren. Es ist wich­tig, dass ICH das tue. SuS nei­gen oft dazu, gän­gi­ge Nicks aus sozia­len Netz­wer­ken weiterzuverwenden.
  2. Ich kann mir die Ein­wil­li­gung des Erzie­hungs­be­rech­tig­ten für die Ver­ar­bei­tung von Daten holen, die nicht durch Geset­ze oder Erlas­se abge­seg­net ist. Am bes­ten ent­wi­ckelt dabei die Schu­le selbst Richt­li­ni­en und Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen, die dann ein­fach im Rah­men der Schul­an­mel­dung mit unter­zeich­net wer­den – das macht ja eh jede Schu­le schon für die Ver­wen­dung von Schü­ler­fo­tos, oder? An so eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung sind aber bestimm­te for­ma­le Regu­la­ri­en geknüpft. Viel­leicht gibt es ja einen Juris­ten in der Elternschaft.
  3. Mit exter­nen Anbie­tern müs­sen zwin­gend Ver­ein­ba­run­gen zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung geschlos­sen wer­den (Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz).  Es gibt die Unsit­te, z.B. Lern­platt­for­men oder Web­diens­te für die Schul­or­ga­ni­sa­ti­on ein­fach als Erwei­te­rung des „Ver­wal­tungs­net­zes“ zu dekla­rie­ren, des­sen Daten­ver­ar­bei­tung meist durch z.B. hier in Nie­der­sach­sen das Schul­ge­setz gere­gelt ist. Aber auch da gilt der Grund­satz der Erfor­der­lich­keit – hier für Verwaltungsaufgaben.
  4. Die Daten dezen­tral spei­chern, z.B. indem ich eige­ne Schul­clouds auf­baue. Die Daten lie­gen dort meist nicht struk­tu­riert und in einem Umfang vor, der es son­der­lich loh­nend machen wür­de, die­sen Daten­be­stand von außen anzu­grei­fen. Für Angrif­fe von innen hat man ggf. ganz ande­re foren­si­sche Mög­lich­kei­ten.  Neben­ef­fekt: Für einen „staat­li­chen Ser­ver“ gel­ten vie­le Rege­lun­gen nicht, die ein pri­va­ter Anbie­ter umzu­set­zen hat – z.B. die Schaf­fung von „Abhör­schnitt­stel­len“ ab einer gewis­sen Nutzerzahl.

Alles Quatsch und realitätsfern …

… es sind doch eh alle in sozia­len Netz­wer­ken. Post-Pri­va­cy! Es gibt schon jetzt kein Zurück. Mei­ne kur­ze Ant­wort: Was Men­schen selbst durch die Gegend pus­ten, pus­ten sie selbst durch die Gegend. Ich fin­de es nicht immer schlecht, Beruf­li­ches und Pri­va­tes zu tren­nen. Immer­hin erwar­te ich auch von mei­nem Arbeit­ge­ber, dass er sich in bestimm­te Ange­le­gen­hei­ten nicht ein­mischt. Und natür­lich sorgt die Vor­la­ge von Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen für sozia­len Stress, wenn z.B. eini­ge Eltern oder SuS nicht unter­schrei­ben wol­len. Die­ser Stress erzeugt nach mei­ner Erfah­rung aber auch eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem The­ma Daten­schutz. In der Schul­cloud kann man durch­aus die Ertei­lung eines Accounts von die­ser Erklä­rung abhän­gig machen. Ist es gar nicht zu lösen, arbei­te ich eben mit der gan­zen Grup­pe pseud­ony­mi­siert und bin dann durch nichts ein­ge­schränkt, weil ich – etwas Umsicht vor­aus­ge­setzt – kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erzeuge.

 

 

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