Riecken im NDR

Mein Schul­lei­ter war gemein­sam mit ande­ren Schul­lei­tern der Regi­on so mutig, Tei­le mei­nes Brie­fes tat­säch­lich in Form einer Eltern­in­for­ma­ti­on mit Rück­lauf herauszugeben.Das ist hoch anzu­rech­nen – gera­de bei so einem bri­san­ten Thema.

Ges­tern (unter­richts­frei­er Tag für mich) klin­gel­te dann mein Han­dy um 9:45h. „Hal­lo, Herr Riecken, hier der NDR, wir wären doch schon heu­te an der Schu­le, hät­ten sie Zeit vor­bei­zu­kom­men?“ Klar hat­te ich. Ein ganz klein wenig anhüb­schen (nor­ma­ler­wei­se sehe ich noch wüs­ter aus) und ab auf’s Fahrrad.

Vor der Schu­le stand schon die Kame­ra. Ganz kurz wur­den die Fra­gen bespro­chen und schon stand ich im Licht des LED-Schein­wer­fers mit einem Püschel­mi­kro vor dem Bauch (die Ton­frau war die zier­lichs­te Per­son mit den meis­ten Gerä­ten um sich her­um). Anschlie­ßend noch ein locke­res Gespräch mit dem Team und schon war alles vorbei.

Dann kam die Auf­re­gung, die sich noch mal stei­ger­te, als die ers­ten SMS mit „Hey, du bist im Fern­se­hen!“ ein­tra­fen. Offen­bar lief der Bei­trag (wird bald depu­bli­ziert) sogar regu­lär im Vor­abend­pro­gramm – ich selbst konn­te mir das Gan­ze erst spä­ter anschau­en (VDR-Auf­nah­me).

Wei­te­re Ver­öf­fent­li­chun­gen in der Pres­se (unvoll­stän­dig):

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Schulleiter-warnen-vor-Sexting-bei-Jugendlichen-_arid,1060494.html

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1209898

http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/424684/nacktfotos-als-tauschobjekt-lehrer-warnen-vor-sexting-trend

… also durch­aus über­re­gio­na­le Aus­ma­ße. Ich bin gespannt, wie es jetzt wei­ter­geht und ob die Not­wen­dig­keit für mehr Medi­en­kom­pe­tenz­ver­mitt­lung in Schu­len dadurch stär­ker gese­hen wird. Ich möch­te die Sup­pe jetzt hier in mei­nem „Beritt“ (ein net­tes Wort) stär­ker am Kochen hal­ten – der nächs­te Schritt wäre viel­leicht ein Vor­trag, der die Chan­cen und Risi­ken der vir­tu­el­len Welt glei­cher­ma­ßen beleuchtet.

Datenschutzformalia für Schulen in Niedersachsen

Ich habe ein­mal ein wenig recher­chiert und zusam­men­ge­tra­gen, was nach mei­ner Auf­fas­sung eine Schu­le an Papie­ren hier in Nie­der­sach­sen pro­du­zie­ren muss, um grund­le­gen­de Daten­schutz­auf­la­gen zu erfül­len – die juris­ti­schen Kom­men­ta­re zu den Vor­schrif­ten habe ich noch nicht alle gelesen:

1. Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss benannt sein (§8a NDSG).

  1. Er muss nicht der Schu­le angehören
  2. Er muss über Sach­kennt­nis und Zuver­läs­sig­keit verfügen
  3. Er darf durch die Bestel­lung kei­nem Inter­es­sens­kon­flikt aus­ge­setzt sein
  4. Er muss sei­ne Arbeit jeder­mann ver­füg­bar machen

Der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor kann also nicht Daten­schutz­be­auf­trag­ter sein, da ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht – schließ­lich müss­te er sich selbst kontrollieren.

2. Ver­fah­ren­be­schrei­bun­gen

Jedes Ver­fah­ren, bei dem Daten Drit­ter in der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den, bedarf einer Ver­fah­rens­be­schrei­bung gemäß §8 NDSG.

Typi­scher­wei­se wird das in der Schu­le gel­ten für:

  1. Schü­ler­ver­wal­tungs­pro­gram­me (DANIS, Sibank …)
  2. Office­pro­gram­me (Lis­ten, Kol­le­gi­ums­da­ten etc.)
  3. Ober­stu­fen­ver­wal­tung (Apol­lon)
  4. Stun­den­pla­nung­pro­gramm (UNTIS etc.)
  5. Zeug­nis­pro­gram­me (Win­ZEP etc.)
  6. usw. (hängt von den Ver­wal­tungs­struk­tu­ren ab)

3. Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gemäß Erlass „Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten Infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men (IT Sys­te­men) von Lehr­kräf­ten“

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ERSETZT hier die sonst not­wen­di­ge Ver­fah­rens­be­schrei­bung – schließ­lich ist das ja durch die Erlass­vor­ga­be eine Rechts­norm. Es ist NICHT not­wen­dig Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen für jedes denk­ba­re Ver­fah­ren auf einem pri­va­ten Gerät zu erstellen.

4. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Dritte

Bei­spie­le:

  • Lern­stands­er­he­bun­gen durch Verlage
  • durch Anbie­ter gehos­te­te Lernplattformen
  • digi­ta­le Klassenbücher
  • etc.

Hier haben wir zwei Konstrukte:

a) Es gibt ein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür braucht man einen Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Zusätz­lich ist eine Ver­fah­ren­be­schrei­bung     notwendig.

b) Es gibt nach wie vor ein Für­sor­ge­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Schü­lern bzw. Eltern. Wenn z.B. der Nach­weis nicht erbracht wer­den kann, dass es erfor­der­lich ist (und das ist lt. Schul­ge­setz z.Zt. juris­tisch fast immer wack­lig), dass die Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet     wer­den, braucht man eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Betroffenen.

Abso­lut unüber­sicht­lich wird es, wenn der Ver­lag z.B. die Test­soft­ware zur Lern­stands­er­he­bung nicht selbst hos­tet, son­dern sich wie­der­um bei einem Dienst­leis­ter ein­ge­mie­tet hat. Dann braucht man eine wei­te­re Ver­ein­ba­rung zur Auf­rags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Unter­ver­ein­ba­rung) zwi­schen die­sem Dienst­leis­ter, z.B. dem Rechen­zen­trums­be­trei­ber und dem Ver­lag, die auch dem LfD auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den muss.

5. Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen

Für ALLE Arten der Daten­ver­ar­bei­tung, die gemäß NSchG NICHT erfor­der­lich sind.

  1. Ver­wen­dung von Fotos (Schul­home­page, Leh­rer­ka­len­der, Noten­ver­wal­tung von Lehr­kräf­ten etc.)
  2. Wei­ter­ga­be von Adress­da­ten (Tele­fon, E‑Mail, Adres­se) an z.B. den Klas­sen­leh­rer aber auch Eltern
  3. Ver­wen­dung von Schü­ler­ar­bei­ten bei jeder Art von Veröffentlichung
  4. Schul­netz­werk (Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Auf­klä­rung über Art um Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung im päd­ago­gi­schen Netz)
  5. WLAN-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, wenn durch Lehr­kräf­te und/oder SuS genutzt
  6. Gibt es ggf. wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tungs- und Ver­öf­fent­li­chungs­pro­zes­se, die z.B. die Belan­ge des Per­so­nals betreffen?
  7. [ … ]

Tech­ni­scher Datenschutz

Wo ste­hen die IT-Sys­te­me mit sen­si­blen Daten?
Wer hat Zugriff auf die Pass­wör­ter? Wie kom­plex sind die Pass­wör­ter? Wann wer­den sie ausgestauscht?
Was pas­siert bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der daten­ver­ar­bei­ten­den Systeme?
Was pas­siert bei einem z.B. krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Systemadministrators?
Wie kann ich den Aus­kunfts­an­spruch gem. §16 NSchG mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in ver­tret­ba­rem Zeit­rah­men sicherstellen?

Tja. Die­se Lis­te ist garan­tiert weder voll­stän­dig noch kom­plett kor­rekt. Es feh­len noch diver­se Rege­lun­gen bezüg­lich des Urhe­ber­rechts, das ger­ne mal mit dem Daten­schutz ver­mischt wird. Wei­ter infor­mie­ren kann man sich auf dem Nibis anschauen.

Ich will das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, fän­de es aber schön, wenn:

  • das Schul­ge­setz ver­bind­li­che und kon­kre­te Vor­ga­ben dar­über macht, wel­che Daten von SuS ver­ar­bei­tet wer­den dürfen
  • wei­te­re Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen durch den Dienst­herrn erstellt würden
  • Mus­ter­tex­te durch den Dienst­herrn erstellt wür­den (Nut­zungs­ord­nung, Ein­wil­li­gung in Ver­wen­dung von Fotos etc.)
  • all­ge­mein der Dienst­herr sich sei­ner Schu­len im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht in Bezug auf den Daten­schutz noch mehr annimmt, als er das jetzt schon tut (das war doch jetzt diplo­ma­tisch, oder?)

Größ­ten­teils haben wir hier näm­lich For­ma­lis­men. Die Cur­ri­cu­la schrei­ben mehr und mehr die Nut­zung digi­ta­ler Medi­en vor oder legen sie nahe. Dann muss die Rechts­ord­nung das auch ermög­li­chen und eine kla­re Ori­en­tie­rung bie­ten. Schu­len sol­len nach mei­ner Wahr­neh­mung noch ande­re Din­ge zu tun haben, als sich um den Daten­schutz zu küm­mern. Zudem sit­zen dort eher Lehr­kräf­te als Volljuristen.

Die Post-Privacy-Falle im Kontext kollektiver Naivität

Micha­el See­mann und ande­re arbei­ten sich am Begriff „Post-Pri­va­cy“ geis­tes­wis­sen­schaft­lich ab. Was bedeu­tet „Post-Pri­va­cy“?

Post-Pri­va­cy (aus­ge­spro­chen bri­tisch [pəʊst ˈpɹɪv.É™.si], ame­ri­ka­nisch [poÊ­Šst ˈpɹaɪ.vÉ™.si], über­setzt „Was nach der Pri­vat­heit kommt“) ist ein Begriff, der einen Zustand beschreibt, in dem es kei­ne Pri­vat­sphä­re mehr gibt und Daten­schutz nicht mehr greift.[1]

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Post-Privacy

Sehr grob gespro­chen meint Post-Privacy:

Jedes weiß alles über jeden oder kann sich mit geeig­ne­ten Instru­men­ten die­ses Wis­sen ver­schaf­fen – unab­hän­gig vom jewei­li­gen Sta­tus der Per­son in der Gesellschaft.

Eine reiz­vol­le Vorstellung:

  • … das Par­tei­spen­den­kon­strukt eines Hel­mut Kohl entzaubern
  • … die Ver­trä­ge von Toll-Coll­ect einsehen
  • … Licht in die Cau­sa Wulff bringen
  • … usw.

Eine für mich nicht so reiz­vol­le Vor­stel­lung habe ich im letz­ten Arti­kel beschrie­ben. Mit der Debat­te um Post-Pri­va­cy sind immer auch Hoff­nun­gen verbunden:

  • … der klei­ne Mann wird zum Wel­ten­ret­ter (Snow­den-Para­dox)
  • … die Welt wird gerech­ter, weil qua­si durch die Hin­ter­tür die direk­te Demo­kra­tie gelebt wer­den kann
  • … allein die Ver­füg­bar­keit bestimm­ter Infor­ma­tio­nen wird dafür sor­gen, dass Ver­hal­ten sich ändert
  • … usw.

Nennt mich pes­si­mis­tisch – ich hal­te die­sen Ansatz für naiv. Die­se Schlacht wird nicht geis­tes­wis­sen­schaft­lich (fast allein auf die­ser Ebe­ne wird in Feuil­le­tons öffent­lich wahr­nehm­bar dis­ku­tiert), son­dern tech­no­lo­gisch geschlagen.

Dazu ein Beispiel:

Was mache ich als Geheim­dienst, wenn ich eine Ziel­per­son aus­spio­nie­ren möch­te? Ich muss mich um meh­re­re Din­ge küm­mern, wenn ich das mit Hil­fe von digi­ta­len End­ge­rä­ten des Benut­zers (Han­dy, PC, Smart­TV) bewerk­stel­li­gen möchte:

  • idea­ler­wei­se hin­ter­las­se ich kei­ne Spu­ren dabei
  • idea­ler­wei­se wird die Funk­ti­on des Gerä­tes dabei nicht beeinträchtigt
  • idea­ler­wei­se ent­zie­he ich die Über­wa­chungs­maß­nah­me der Kon­trol­le des Benutzers

Des­we­gen ist so etwas wie ein Bun­destro­ja­ner („Ich instal­lie­re als Staat eine Über­wa­chungs­soft­ware auf dei­nem PC“) eine sel­ten däm­li­che Idee, da ich dazu mei­ne Know-How in Form eines Pro­gram­mes aus der Hand geben muss. Ich weiß nicht, an was für einen Besit­zer des PCs ich gera­te: Wenn ich Pech habe, fin­det ein gewief­ter Nerd mein Pro­gramm, ana­ly­siert es und legt es in omi­nö­sen Tausch­bör­sen offen. Wenn es ihm zusätz­lich gelingt, den Daten­ver­kehr von die­sem Pro­gramm zu mir als Geheim­dienst zu ent­schlüs­seln, bzw. zu einer fes­ten IP zurück­zu­ver­fol­gen, bin ich gelie­fert, da Grund­vor­aus­set­zun­gen für eine Über­wa­chungs­maß­nah­me eben die Unsicht­bar­keit (= Intrans­pa­renz) eben­die­ser Maß­nah­me ist. Ein Bun­destro­ja­ner ist damit nie etwas zur Über­wa­chung vie­ler, son­dern allen­falls bei geziel­ten Obser­va­ti­ons­maß­nah­men mit arg begrenz­tem Ziel­rah­men ein­setz­bar. Was wir bis­her gese­hen haben, hal­te ich nur für eine Machbarkeitsstudie.

Bei mei­nem Hos­ter gab es in die­sem Jahr einen inter­es­san­ten Vor­fall mit einer mir bis­her unbe­kann­ten Spe­zi­es von Schad­pro­gramm: Es schrieb sich nicht auf die Fest­plat­te, son­dern drang durch eine Sicher­heits­lü­cke in einem Dienst in den Haupt­spei­cher ein und trieb dann von dort sein Unwe­sen. Da Ser­ver u.U. lan­ge lau­fen, kann so ein Pro­gramm sehr lan­ge unbe­merkt blei­ben und ist zudem äußerst schwie­rig zu ana­ly­sie­ren – Viren­scan­ner durch­kä­men zunächst ein­mal die Festplatte.

Auf Han­dys ist eine per­ma­nen­te Über­wa­chung des Sys­tems durch den Anwen­der oft gar nicht erst mög­lich – bei Apple­ge­rä­ten z.B. „by design“ nicht gewünscht. Bei so einem fremd­ge­steu­er­ten Sys­tem brau­che ich also als Geheim­dienst im Ide­al­fall nur Zugriff auf den Anbie­ter selbst, um gren­zen­los über­wa­chen zu kön­nen. Wenn ich mir eine Lücke auf dem Schwarz­markt kau­fe, kann das im Ein­zel­fall nütz­lich sein, ska­liert aber nicht gut, weil ich immer damit rech­nen muss, dass ich nicht der Ein­zi­ge bin, der Zugriff auf den ent­spre­chen­den Code hat.

Bestimmt sind bei die­sem „Tech­nik­ge­la­ber“ schon eine Men­ge Men­schen ausgestiegen.

Quint­essenz:

Tech­no­lo­gisch sind staat­li­che Orga­ne oder pri­va­te Fir­men wie Goog­le dem nor­ma­len Anwen­der, der in einer „Post-Privacy“-Welt lebt, haus­hoch über­le­gen. Mit Daten, die anfal­len, wird das gemacht wer­den, was tech­no­lo­gisch mög­lich ist.

Eine Kon­trol­le jed­we­der Art ist uto­pisch und zwar nicht des­we­gen, weil sie prin­zi­pi­ell unmög­lich ist, son­dern viel­mehr des­we­gen, weil sie immenses tech­no­lo­gi­sches Wis­sen erfor­dert – vie­le im Web2.0 erklä­ren immer noch Leu­te für ver­rückt, die ver­bind­li­chen Infor­ma­tik­un­ter­richt von Kin­des­bei­nen an for­dern. Medi­en­kom­pe­tenz in einem päd­ago­gi­schen Sin­ne ver­stan­den hilft ggf. etwas dabei, das Übels­te zu ver­hin­dern oder zu ver­zö­gern – auf der oft kol­por­tier­ten „Anwen­dungs­ebe­ne“ wird sie allein nicht dazu füh­ren, dass wir in der Lage sein wer­den, das Macht­ge­fäl­le zwi­schen uns und den Tech­no­lo­gie­rie­sen (Staat & Pri­vat­wirt­schaft) zu verändern.

Die­je­ni­gen, die es im Prin­zip könn­ten, sind oft genug Ziel­schei­be von Hohn und Spott gewe­sen. Damit mei­ne ich z.B. Daten­schüt­zer, die das Leben in der Wahr­neh­mung vie­ler ja ein­fach nur unbe­qe­mer und unzeit­ge­mä­ßer machen wol­len. Bequem­lich­keit unter Ver­lust von Grund­rech­ten („Das Netz ist ein grund­rechts­frei­er Raum“) sehe ich unter sehr vie­len Aspek­ten als problematisch.

Gebets­müh­le:

Ja, natür­lich darf man Gerä­te ein­fach nur „benut­zen“. Ich kann auch die Welt ein­fach so benut­zen. Trotz­dem hat man mich mit Che­mie, Mathe, Phy­sik oder Bio­lo­gie gequält und die wenigs­ten strei­ten ab, dass es sich dabei um nütz­li­che Dis­zi­pli­nen han­delt. Bei Infor­ma­tik und „Tech­nik­ge­döns“ ist das immer ganz anders.

Sexting – abstrakter Trend oder Realität?

In zuneh­men­den Maße fin­det das The­ma Sex­ting media­le Aufmerksamkeit:

Sex­ting ist die pri­va­te Ver­brei­tung ero­ti­schen Bild­ma­te­ri­als des eige­nen Kör­pers über Mul­ti­me­dia Mes­sa­ging Ser­vices (MMS) durch Mobil­te­le­fo­ne. Das aus dem ang­lo-ame­ri­ka­ni­schen Sprach­raum stam­men­de Kof­fer­wort setzt sich aus Sex und texting (engl. etwa: „Kurzmitteilungen verschicken“) zusammen.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexting

Eine Doku­men­ta­ti­on zu mög­li­chen Ursa­chen ist in der Media­thek von 3Sat hof­fent­lich noch etwas län­ger abrufbar:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=38615

Dadurch ist mir klar gewor­den, dass es sich um ein rea­les und kein medi­al erdach­tes Phä­no­men han­delt. Mir ist auch klar gewor­den, wie wich­tig es genau an die­ser Stel­le ist, das The­ma offen­siv anzu­ge­hen, weil die Fol­gen für die Betrof­fe­nen wahr­schein­lich kaum abseh­bar sind.

Es gibt ers­te Rat­ge­ber und Berich­te dar­über, wie Erwach­se­ne sich ver­hal­ten sol­len, wenn sie durch ihre Kin­dern mit die­sem The­ma kon­fon­tiert werden:

Ich gehe davon aus, dass Kin­der und Jugend­li­che Din­ge immer frü­her machen und dass sie es zunächst weit­ge­hend unbe­merkt von ihrem Eltern­haus tun – gera­de auf dem Feld der Sexualität.

Der recht­li­che Rah­men ist in Deutsch­land auch inter­es­sant – ich habe mal die für mich beson­ders bemer­kens­wer­ten Stel­len fett gesetzt.

Nach § 184b StGB ist die Ver­brei­tung von „kinderpornografische[n] Schriften“, das sind por­no­gra­fi­sche Dar­stel­lun­gen von sexu­el­len Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen unter 14 Jah­ren, straf­bar. Im Fal­le von Dar­stel­lun­gen tat­säch­li­cher Gesche­hen oder wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist bereits der Besitz straf­bar. In einer sepa­ra­ten Vor­schrift § 184c wer­den ana­log dazu auch Ver­brei­tung und Besitz von „jugendpornografischen Schriften“, die sich auf sexu­el­le Hand­lun­gen von, an oder vor Per­so­nen von 14 bis 18 Jah­ren bezie­hen, unter Stra­fe gestellt, aller­dings ist dabei das Straf­maß gene­rell gerin­ger, der Besitz von nur wirk­lich­keits­na­hen Dar­stel­lun­gen ist nicht straf­bar und für ein­ver­nehm­lich her­ge­stell­te Jugend­por­no­gra­fie gibt es eine Aus­nah­me von der Besitz­straf­bar­keit für Per­so­nen, die als Min­der­jäh­ri­ge selbst an der Pro­duk­ti­on betei­ligt waren.

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Das min­der­jäh­ri­ge Pär­chen darf also der­ar­ti­ges Mate­ri­al von sich besit­zen – der Gesetz­ge­ber traut die­sen einen ver­ant­wor­tungs­vol­len Umgang damit zu. Ich hät­te da gene­rell so mei­ne Beden­ken, da es ja gera­de in die­sem Alter auch Bezie­hun­gen geben soll, die nicht in Har­mo­nie enden. Was geschieht dann in Affekt­si­tua­tio­nen mit die­sem Mate­ri­al? Wird ein der­ma­ßen „bestück­tes“ Han­dy jemals in die Hand von Eltern oder ande­ren Vetrau­ens­per­so­nen gelangen?

Wei­ter:

Nach bis­he­ri­ger Recht­spre­chung ist Por­no­gra­fie, auch in der Aus­prä­gung als Kin­der­por­no­gra­fie, nur dann anzu­neh­men, „wenn eine auf die sexu­el­le Sti­mu­lie­rung redu­zier­te und der Lebens­wirk­lich­keit wider­spre­chen­de, auf­dring­lich ver­grö­bern­de, ver­zer­ren­de und anrei­ße­ri­sche Dar­stel­lungs­wei­se gewählt wird“ und „wenn unter Aus­klam­me­rung aller sons­ti­gen mensch­li­chen Bezü­ge sexu­el­le Vor­gän­ge in grob auf­dring­li­cher Wei­se in den Vor­der­grund gerückt wer­den sowie ihre Gesamt­ten­denz aus­schließ­lich oder über­wie­gend auf das lüs­ter­ne Inter­es­se an sexu­el­len Din­gen abzielt“

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

und noch­mal, womit wir beim Sex­ting wärenl:

Seit der Ände­rung des § 184b StGB vom 31. Okto­ber 2008, in Kraft getre­ten am 5. Novem­ber 2008, ist auch das Ver­brei­ten, Besit­zen etc. soge­nann­ter Posing-Fotos grund­sätz­lich straf­bar. Gemeint sind damit Fotos mit Abbil­dun­gen von Kin­dern, die ihre unbe­deck­ten Geni­ta­li­en oder ihr unbe­deck­tes Gesäß in „aufreizender Wei­se zur Schau stellen“. Der­ar­ti­ges Zur-Schau-Stel­len erfüllt regel­mä­ßig die Tat­be­stands­al­ter­na­ti­ve „sexuelle Hand­lun­gen von Kindern“ in § 184b Abs. 1 StGB (neue Fassung).

Quel­le: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderpornografie#Deutsches_Recht

Es soll ja die­se sozia­len Netz­wer­ke und Whats­App geben, bei denen das Tei­len von Fotos nur einen Fin­ger­wisch weit ent­fernt ist.

Noch mehr Fragen:

  1. Viel­leicht bin ich blöd, aber stellt nicht genau die­ses Tei­len eine Art von Ver­brei­tung dar?
  2. Wie ent­schei­det ein jugend­li­cher Smart­phone­be­sit­zer dar­über, ob die abge­bil­de­te Per­son vor dem Gesetz ein Kind oder jugend­lich ist?
  3. Wie ist gewähr­leis­tet, dass nicht auch Kin­der (also Men­schen unter 14 Jah­ren) Sex­ting betrei­ben? Smart­phone und Whats­App-Account genügen.
  4. Wel­chen Reiz haben der­ar­ti­ge Bil­der für ein­schlä­gi­ge kin­der­por­no­gra­phi­sche Kreise?
  5. Was sagt allein die Wei­ter­lei­tung sol­cher Bil­der über a) das Refle­xi­ons­ver­mö­gen und b) die Medi­en­kom­pe­tenz Jugend­li­cher aus?
  6. […]

Viel­leicht(!) dürf­te man sich unter Zeu­gen (jeweils ande­res Geschlecht!) sol­che Bil­der noch zei­gen las­sen. Schon die Recher­che danach führt u.U. aber schon zum Besitz von kin­der­por­no­gra­phi­schem Mate­ri­al (egal, ob ich ein Mann oder eine Frau bin).

Am ehes­ten kom­men m.E. hier die Eltern im Rah­men ihrer Erzie­hungs- und Für­sor­ge­pflich­ten als pri­mä­re Akteu­re in Betracht.

So oder so ist das nicht unse­re Kop­pel, son­dern das Feld von Pro­fis.

Bei eini­gen Pro­fis wie­der­um fürch­te ich, dass das Feh­len des übli­chen Musters

Sich als Kind aus­ge­ben­der Pädo­phi­ler nötigt im Chat­raum Kind zum Blank­zie­hen und ver­wen­det die­se Bil­der dann in kin­der­por­no­gra­phi­schen Tauschbörsen.

für Ver­wir­rung sor­gen dürf­te. Im Extrem­fall reden wir hier von Gewalt von Kin­dern gegen Kin­der oder von Gewalt Jugend­li­cher gegen Kin­der oder Jugendliche.

Was die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Bil­der gera­de für einen Her­an­wach­sen­den bedeu­tet und wel­che Fol­gen (sui­zi­da­le Ten­den­zen) das im Extrem­fall haben kann, dürf­te hin­läng­lich bekannt sein.

Was wür­det ihr also tun, wenn ihr mit die­ser Pro­ble­ma­tik ent­we­der als Eltern oder Leh­rer kon­fron­tiert seid?

Mei­ne Idee ist Öffent­lich­keit. Eine Schu­le, die sich allein zu die­sem Pro­blem bekennt, geht jedoch ein immenses Risi­ko ein. Des­we­gen soll­ten idea­ler­wei­se meh­re­re Schu­len zusam­men han­deln und z.B. in Form eines Berichts oder einer Zei­tungs­an­zei­ge in die Öffent­lich­keit gehen – idea­ler­wei­se über Schul­art­gren­zen hinweg.

Viel­leicht las­sen sich auf die­se Wei­se Men­schen für eine von Pro­fis orga­ni­sier­te Ver­an­stal­tung gewin­nen, die über die Gefah­ren des Sex­tings auf­klärt und Raum für Fra­gen lässt. Auf die­ser Ver­an­stal­tung müss­te idea­ler­wei­se auch ein­ge­for­dert wer­den, dass Eltern von betrof­fe­nen Kin­dern ein Recht dar­auf haben zu erfah­ren, was gera­de geschieht.

Übri­gens:

Ich den­ke nicht, dass „das böse Inter­net“ dar­an schuld ist oder „das böse Smart­phone“. Es ist die Hal­tung von Men­schen. Viel­leicht über­schät­zen wir manch­mal aber auch gera­de Kin­der in ihrer Fähig­keit zwi­schen „öffent­lich­keits­gän­gig“ und „nicht öffent­lich­keits­gän­gig“ zu unter­schei­den. Smart­phones sind Türen zur Öffent­lich­keit. Ist das eige­ne Kind da immer so kom­pe­tent und fähig, wie ich mir es wün­sche? Ist es völ­lig frei von „Grup­pen­dy­na­mi­ken“ und Endor­phin­aus­brü­chen, die eine spon­ta­ne Situa­ti­on aus­zu­lö­sen ver­mag? Das Foto ist einen Fin­ger­wisch weit weg. What­App einen wei­te­ren. Kei­ne SD-Kar­te muss in einen Rech­ner gesteckt, kein Film zum Ent­wi­ckeln gebracht wer­den – wie in der guten, alten Zeit …

Lehrerdemo am 29. August 2013 in Hannover

Der Phi­lo­lo­gen­ver­band Nie­der­sach­sen ruft gemein­sam mit den ande­ren Leh­rer­ver­bän­den im Beam­ten­bund und der GEW zum Pro­test gegen im Wesent­li­chen zwei Maß­nah­men der Lan­des­re­gie­rung auf:

  1. Das Depu­tat für Gym­na­si­al­leh­rer soll von momen­tan 23,5 auf 24,5 Unter­richts­stun­den ange­ho­ben werden
  2. Die zuge­sag­te Rück­kehr zur alten Form der Alters­er­mä­ßi­gung ( ab 55 eine Stun­de pro Woche weni­ger, ab 60 zwei) wird gestri­chen. Es bleibt bei der jet­zi­gen Rege­lung (eine Stun­de weni­ger ab 60 bei ange­ho­be­ner Lebensarbeitszeit).
  3. Die im öffent­li­chen Dienst von ande­ren für uns Beam­te erstrit­te­nen Gehalts­an­pas­sun­gen wer­den erst mit mehr­mo­na­ti­ger Ver­zö­ge­rung angepasst.

Zusatz­in­fos

Zu 1.)

Dazu muss man eini­ges wis­sen: Nie­der­sach­sens Lehr­kräf­te unter 50 haben im Rah­men einer frei­wil­li­gen Ver­ein­ba­rung lan­ge zwei Stun­den zusätz­lich zu den 23,5 Pflichts­stun­den gege­ben damit sich das Land die Ein­stel­lung neu­er Lehr­kräf­ten spa­ren konn­te damit sonst dro­hen­de Unter­richts­aus­fäl­le auf­ge­fan­gen wer­den. Die Rück­zah­lung fiel dum­mer­wei­se in die Pha­se der Ein­füh­rung des Abiturs nach zwölf Jah­ren. Des­we­gen woll­te die dama­li­ge CDU-Regie­rung sel­bi­ge auf die Zeit vor den Pen­si­on ver­schie­ben, hat dann ange­sichts der gro­ßen Angst vor dem Ver­lust des hei­li­gen Schul­frie­dens der stür­mi­schen Pro­tes­te von Lehr­kräf­ten in Han­no­ver klein bei­gege­ben und sehr fle­xi­ble Lösun­gen geschaf­fen, von denen ich selbst gera­de gemein­sam mit mei­ner Fami­lie unge­mein pro­fi­tie­re. Ich bün­de­le die­se Aus­zah­lung auf zwei Jah­re, in denen ich jeweils acht Stun­den weni­ger unter­rich­te. Ande­re las­sen sich Betrag aus­zah­len oder set­zen eine gewis­se Zeit ganz aus.

Die aller­meis­ten Lehr­kräf­te bum­meln aber pro Jahr zwei Stun­den ab, weil sie auf die­se Wei­se ihre ange­spar­ten Stun­den mit 10% „ver­zinst“ bekom­men. Wer z.B. 18 Stun­den ange­spart hat, darf ein Jahr län­ger abbum­meln, bekommt also eigent­lich 20 Stun­den zurück.

Genau denen wird jetzt die Arbeits­zeit erhöht, die Stun­den wer­den ihnen also qua­si zur Hälf­te wie­der weggenommen.

Zu 2.)

Die bald 55jährigen Lehr­kräf­te trifft es dop­pelt hart: Nicht nur, dass sie eine Stun­de oben­auf bekom­men, für sie fällt ja zusätz­lich noch die Ent­las­tungs­stun­de aus Alter­grün­den weg, d.h. de fac­to arbei­ten sie sogar zwei vol­le Stun­den mehr. Die­se Grup­pe ist dabei gar nicht mal so klein.

Der Phi­lo­gen­ver­band

… argu­men­tiert vor allem auf Basis die­ser bei­den Fak­ten. Dabei ist blöd, dass Nie­der­sach­sen über Jah­re eine der bun­des­weit gerings­ten Unter­richts­ver­pflich­tun­gen für Lehr­kräf­te am Gym­na­si­um hat­te, d.h. eine Erhö­hung der Arbeits­zeit wird in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung als gerecht­fer­tigt, wenn nicht sogar als über­fäl­lig ange­se­hen werden.

Ver­trau­ens­brü­che soll es auch in Fir­men geben. Arbeits­lo­se Füh­rungs­kräf­te (am ehes­ten mit Leh­rer­ge­halt ver­gleich­bar) ab 55 eben­so (selbst im öffent­li­chen Dienst wür­den mir Berei­che ein­fal­len, in denen deut­lich mehr als 40 Stun­den bei weit­aus weni­ger Gehalt gear­bei­tet wird). Einen so siche­ren Arbeits­platz gibt es sonst nirgendwo.

Das recht­fer­tigt alles nichts. Aber es ist wahr­schein­lich das, was in der Öff­fent­lich­keit erfah­ren und gefühlt wird.

Und da ist genau das Pro­blem, wenn man sich auf die­sen Punkt kon­zen­triert und ihn in den Mit­tel­punkt einer Demons­tra­ti­on stellt.  Sach­ar­gu­men­te wie die fast unög­li­che Ver­gleich­bar­keit mit ande­ren Bun­des­län­dern (Nie­der­sach­sen hat z.B. eine ver­gleich­wei­se hohe Kor­rek­tur­be­las­tung, eine sehr dün­ne Aus­stat­tung mit Ent­las­tungs­stun­den für beson­de­re Auf­ga­ben an der Schu­le und einen deut­lich schlech­te­ren Schlüs­sel für Funk­ti­ons­stel­len als ande­re Bun­des­län­der) wer­den genau hin­ter die­ser öffent­li­chen Wahr­neh­mung zurück­tre­ten – von der allein­ge­las­se­nen eigen­stän­di­gen Schu­le mal ganz abgesehen.

Ich tip­pe auf das hier als Ergebnis:

Ihr Gym­na­si­al­leh­rer leis­tet euren Bei­trag zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung. Dafür müsst ihr an ein bis zwei Stel­len halt weni­ger Arbei­ten kor­ri­gie­ren. Dazu sen­ken wir den Regel­fall der zu schrei­ben­den Klas­sen­ar­bei­ten um eins ab. Die Depu­tats­er­hö­hung ist ange­sichts der in ande­ren Bun­des­län­dern zu erbrin­gen­den Arbeits­leis­tung zumutbar.

Lang­zeit­fol­gen

Zwei Din­ge, auf die sowohl die GEW als auch die Leh­rer­ver­bän­de im Beam­ten­bund hin­wei­sen, machen mir tat­säch­lich viel Sor­ge: Zusa­gen, die poli­tisch gemacht wer­den, haben offen­bar nicht unbe­dingt ver­bind­li­chen Cha­rak­ter, selbst wenn Zusa­ge und Zurück­nah­me der Zusa­ge wie hier in Nie­der­sach­sen in die Amts­zeit der glei­chen Koali­ti­on (Rot/Grün) fal­len. Streng­ge­nom­men ist die Zusa­ge ja natür­lich ein­ge­hal­ten – jedoch dürf­te die Wahr­neh­mung in der Leh­rer­schaft eine ande­re sein. Das macht das Ver­han­deln zukünf­tig nicht unbe­dingt einfacher.

Wei­ter­hin wird es natür­lich für Gym­na­si­en schwer, neue Plan­stel­len zu bekom­men. Ein gro­ßes Kol­le­gi­um mit 80 Per­so­nen „erwirt­schaf­tet“ durch die Arbeits­zeit­er­hö­hung 80 Unter­richts­stun­den – das sind mehr als drei Voll­zeit­stel­len, die bei gege­be­nem Klas­sen­schlüs­sel durch­aus zu der Not­wen­dig­keit von Abord­nun­gen oder gar Ver­set­zun­gen füh­ren wer­den. Böse Zun­gen behaup­ten, dass das sogar gewollt sei, um Gesamt­schu­len im Ober­stu­fen­be­reich mit fri­schen Lehr­kräf­ten zu ver­sor­gen. So oder so wird die Ver­jün­gung in den Kol­le­gi­en durch die­se Maß­nah­me lang­fris­tig zumin­dest gebremst werden.

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