Digitale Klassenbücher

Wir alle ken­nen und lie­ben sie mehr oder weni­ger: Die grü­nen oder blau­en Bücher, in denen offi­zi­ell Din­ge des Schul­all­tags wie Inter­richts­in­hal­te, Haus­auf­ga­ben, Fehl­zei­ten u.v.m. zu doku­men­tie­ren sind. Das Pen­dant der Ober­stu­fe heißt bei uns dann Kurs­heft. Bei­de Schrift­stü­cke wol­len vor allem aus juris­ti­schen Grün­den geführt sein und die­nen im Fal­le von Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht als Beweis­mit­tel. Die­se Art der Unter­richts­do­ku­men­ta­ti­on hat so ihre Tücken:

  1. Klas­sen­bü­cher wer­den in der Regel von Schü­lern ver­wal­tet. Sie ent­hal­ten neben all­ge­mei­nen Anga­ben wie Unter­richts­in­hal­ten oder Haus­auf­ga­ben auch sen­si­ble Daten wie z.B. Fehl­zei­ten, Anga­ben zu Unter­richts­aus­fäl­len u.v.m.
  2. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung von Klas­sen­bü­chern ist umständ­lich. So müs­sen bei uns z.B. an einem Stich­tag Fehl­ta­ge aus­ge­zählt wer­den, wenn man nicht inten­siv die dafür eigent­lich gedach­ten Lis­ten vor­ne im Buch nutzt – was jeder Kol­le­ge natür­lich akri­bisch macht, wie jeder Klas­sen­leh­rer weiß.
  3. Das Schöns­te, was ich mit einem Klas­sen­buch erlebt habe, war ein Schü­ler, der sich sein Früh­stück noch ein­mal auf das Klas­sen­buch hat durch den Kopf gehen las­sen. Ande­re Kata­stro­phen wie der Total­ver­lust die­ses Doku­ments sind auch denkbar.

Die Lösung ist nach Aus­sa­ge diver­ser Anbie­ter das elek­tro­ni­sche Klas­sen­buch. Es wird auf unter­schied­li­che Art und Wei­se geführt, z.B. durch Ein­ga­ben an einem Tablet über eine App oder eine Web­sei­te. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  1. Es sind nur Daten sicht­bar, die für die unmit­tel­ba­re Ein­ga­be erfor­der­lich sich. Sen­si­ble Daten las­sen sich effi­zi­ent von harm­lo­sen trennen.
  2. Die Bücher sind zen­tral aus­wert­bar. Ins­be­son­de­re für die Schul­lei­tung erge­ben sich daduch Ent­las­tun­gen, da die (behörd­lich vor­ge­schrie­be­ne) Kon­trol­le nicht zu einem fes­ten Ter­min, son­dern eben jeder­zeit statt­fin­den kann.
  3. Über eine Schnitt­stel­le zum Zeug­nis­druck kön­nen z.B. Din­ge wie Fehl­zei­ten schnell und unkom­pli­ziert erfasst werden.
  4. Feh­len­den Ein­tra­gun­gen muss nie­mand mehr hin­ter­her­en­nen. Das Sys­tem könn­te z.B. nach dem Log­in über feh­len­de Daten jam­mern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
  5. Auch Din­ge wie Ver­war­nun­gen wegen uner­le­dig­ter Haus­auf­ga­ben kön­nen auto­ma­ti­siert erfolgen.
  6. Es ist dar­über­hin­aus denk­bar, auch Eltern Zugriff auf bestimm­te Daten zu gewäh­ren, so dass eine effi­zi­en­te­re Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten mög­lich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über die­se Din­ge am häus­li­chen Abendbrotstisch.
  7. [ to be continued … ]

Das ist alles ver­füh­re­risch und es ist vor allem modern. Es braucht aber lei­der eini­ge Voraussetzungen.

  1. Das zeit­na­he Ein­tra­gen der Daten muss nie­der­schwel­lig sein, weil das Sys­tem dar­auf maß­geb­lich basiert. Ide­al wäre eine Aus­stat­tung mit flä­chen­de­cken­dem WLAN und Tablets für jede Lehr­kraft. Ich set­ze mich nach dem Unter­richt eher ungern noch an einen Schul-PC, um Ein­tra­gun­gen nachzuholen.
  2. Die gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze des jewei­li­gen Bun­des­lan­des müs­sen geeig­net sein, juris­ti­sche Stör­feu­er ein­zel­ner wirk­sam zu unter­bin­den. Wenn man auch nur für eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dop­pel­te Daten­hal­tung betrei­ben muss, bricht das gesam­te Sys­tem kom­plett zusammen.
  3. Die tech­ni­sche Ver­lo­ckung darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man mit einer gan­zen Rei­he von Ängs­ten bei den Betrof­fe­nen umge­hen muss. Nimmt man die Betei­lig­ten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. net­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen gegenüber.
  4. Die Illu­si­on eines kom­plet­ten digi­ta­len Manage­ments von Schu­le soll­te man sich nicht machen. Schu­len sind immer indi­vi­du­el­le Sys­te­me mit spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen, die sich nie­mals kom­plett digi­tal mit end­li­chen Res­sour­cen abbil­den las­sen. Das ist bedingt durch die poli­tisch gewoll­te Pro­fi­lie­rung, gleich­wohl aber auch durch stän­di­ge, teil­wei­se recht kurz­fris­ti­ge Refor­men – das kann kein Anbie­ter leisten.

Von einer mehr phi­lo­so­phi­schen War­te aus gedacht, drän­gen die mir wei­te­re Fra­gen auf:

  1. Fehl­zei­ten und Ver­spä­tun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ggf. auch uner­le­dig­te Haus­auf­ga­ben las­sen sich recht ein­fach zusam­men­zäh­len – durch­aus auch über Jah­re. Es trägt Züge bzw. Merk­ma­le von Über­wa­chung. Im Arbeits­le­ben mag das längst üblich sein (Arbeits­zeit­er­fas­sungs­kar­ten etc.). Die meis­ten Schü­ler sind vor dem Gesetz aber Kin­der. Ich kann die­se Maß­nah­men damit begrün­den, dass sie von ihren Arbeits­ge­bern spä­ter auch in die Wei­se kon­trol­liert wer­den wer­den und das schon ein­mal ler­nen sol­len. Ich fra­ge mich aber dann, was Kind­heit heu­te für einen Wert hat, wenn ich das so begrün­de. Und ich fra­ge mich, wo da irgend­wann die Gren­ze ist. Mit den Zustän­den in angel­säch­si­schen Schu­len (z:b. Ein­lass- und teil­wei­se Waf­fen­kon­trol­len) mag ich mich nicht so anfreun­den. Mit RFID-Bezahl­chips für die Men­sa lau­fen ja schon eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Gegend. Was da alles mög­lich und denk­bar wäre …
  2. Die Arbeit von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wird ggf. inhalt­lich (The­men­ein­trä­ge, Haus­auf­ga­ben­stel­lung) als auch von der Sorg­falt her (Quan­ti­tät und Zeit der Ein­tra­gun­gen) leicht und recht nie­der­schwel­lig über­prüf­bar. Das mag ja auch in dem einen oder ande­ren Fall eine Ursa­che irra­tio­na­ler Ängs­te vor Tech­nik dar­stel­len. Da wer­den genau wie in der Wirt­schaft auch die Per­so­nal­rä­te gefor­dert sein.
  3. Es gibt u.U. Grün­de, war­um jemand für eine gewis­se Zeit Ver­pflich­tun­gen jed­we­der Art nicht nach­kommt. Mit einer auto­ma­ti­sier­ten Erfas­sung neh­me ich mir u.U. päd­ago­gi­sche Frei­räu­me. Die Zah­len bestim­men ja die von der Schul­ge­mein­schaft als ange­mes­sen emp­fun­de­ne Reak­ti­on – nicht das indi­vi­du­el­le Schicksal.
  4. Man könn­te auch in Ver­su­chung kom­men, statt digi­ta­ler Ver­wal­tung mensch­li­che Res­sour­cen für z.B. die wich­ti­ge Eltern- und Schü­ler­ar­beit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ant­statt bestehen­de Sys­te­me durch tech­ni­sche Lösun­gen zu stabilisieren.

Die Lage in Niedersachsen

Die meis­ten der auf dem Markt ange­bo­te­te­nen Sys­te­me sind web­ba­siert. Man braucht hier also eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür gibt es ziem­lich kon­kre­te Rege­lun­gen. Lösch‑, Auf­be­wah­rungs- und Sperr­fris­ten regelt z.B. in die­sem Zusam­men­hang eine Ver­fah­rens­be­schrei­bung bzw. ‑ver­zeich­nis.

Der Knüp­pel zwi­schen Bei­nen ist hier nach mei­ner Ein­schät­zung die Geset­zes­la­ge. Anbie­ter pro­pa­gie­ren oft mehr oder min­der offen den Grund­satz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht aus­drück­lich ver­bie­tet. Im Bereich des Daten­schut­zes strei­ten sich da die Geis­ter und die Rechts­auf­fas­sun­gen (Kern: Volks­zäh­lungs­ur­teil – bit­te juris­tisch bera­ten las­sen!). Nach mei­nen Recher­chen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbie­tern da etwas ande­res sagt, han­delt m.E. im Sin­ne sei­nes Geschäftsmodells.

Von der Kon­struk­ti­on ist es eigent­lich ganz sim­pel: Daten darf man ver­ar­bei­ten, wenn es dafür eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt ODER wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt, an die aber eine Rei­he von wei­te­ren Din­gen geknüpft ist (z.B. Beleh­rung über Wide­ruf­bar­keit usw.).

Anbie­ter erlie­gen nach mei­ner Erfah­rung der Ver­su­chung, tech­ni­schen Daten­schutz vor den juris­ti­schen zu stel­len. Da kom­men dann Frag­men­te wie „garan­tier­te Daten­si­che­rung“, „ISO-yx-zer­ti­fi­zier­tes Rechen­zen­trum“ etc. ins Spiel, die sich ange­sichts des unge­si­cher­ten Koor­di­na­to­ren­bü­ros wie der Hort des Daten­schut­zes anhö­ren – tech­nisch abso­lut kor­rekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechts­an­walt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.

Und ja, das klingt schi­zo­phren: Wenn die Ein­bre­cher die Ver­wal­tung­rech­ner der Schu­le bei Ebay dann ver­ti­cken und die Daten frei wer­den, hat das ande­re Fol­gen, als wenn eine Schu­le die Daten ihrer Schü­ler mög­li­cher­wei­se zu Unrecht durch Drit­te ver­ar­bei­ten lässt.

Span­nend dürf­te in Nie­der­sach­sen die Fra­ge sein, ob Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne des Daten­schut­zes auch erfor­der­lich ist. Wenn nicht: Ein­wil­li­gung! Wenn Ein­wil­li­gung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?

Ohne Kla­gen wird sich hier im Land juris­tisch aber nichts bewe­gen, obwohl nach mei­ner Auf­fas­sung eine Klä­rung über­fäl­lig wäre. Kla­gen aus dem Sys­tem selbst her­aus sind nicht zuletzt wegen bestimm­ter Abhän­gig­kei­ten schwierig.

Mei­ne 10 Cents

Wäre ich eine Schu­le in Nie­der­sach­sen, wür­de ich momen­tan davon noch die Fin­ger las­sen. Prak­ti­ka­bel fän­de ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Eltern­zu­griff, die mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Schul­trä­gers abge­klärt und über den sonst so übli­chen Stan­dard hin­sicht­lich des tech­ni­schen Daten­schut­zes geho­ben wird (ver­schlos­se­ner Raum, USV, Back­up an ande­rem phy­si­ka­li­schen Stand­ort, ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dun­gen). Die Ein­bruchs- und Daten­ver­lust­wahr­schein­lich­keit ist damit höher. Aber es lie­gen viel weni­ger Daten kumu­liert vor und man kann selbst ent­schei­den und kon­trol­lie­ren, was man spei­chert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.

Klar sind die Anbie­ter, die sich in gro­ßen Rechen­zen­tren ein­mie­ten, hier bes­ser auf­ge­stellt. Sie ver­ar­bei­ten aber auch wesent­lich mehr Daten und der Scha­den bei einem Ein­bruch wäre ungleich höher – und attrak­tiv sind zen­tral kumu­lier­te Daten immer – auch für noch zu erfin­den­de Geschäftsmodelle.

 

 

Zettel, Zettel, nix als Zettel …

… da kam mir als Klas­sen­leh­rer irgend­wann die Idee, einen Leit­z­ord­ner für die Lern­grup­pe zu besor­gen. Jeder hat dort sau­ber mit Regis­ter­kar­ten abge­trennt und alpha­be­tisch geord­net eine Klar­sicht­hü­le. Der Leit­z­ord­ner steht stän­dig im Klas­sen­schrank und wird dann von jedem Ein­zel­nen mit Rück­mel­de­zet­teln befüllt. Die Lern­grup­pe bekommt für jeden Rück­lauf einen fes­ten Ter­min, zu dem alle Zet­tel unter­schrie­ben ein­ge­trof­fen sein müs­sen. Die Voll­stän­dig­keit könn­te man noch zusätz­lich durch einen bestimm­ten „Dienst“ sicherstellen.

Dann lässt man sich die Zet­tel alpha­be­tisch in z.B. einem Umschlag über­rei­chen oder nimmt sich die Schnip­sel eben selbst rich­tig geord­net her­aus. Wer noch eine visu­el­le Stüt­ze bereit­stel­len will, tackert eine Klar­sicht­hül­le mit dem gera­de abzu­ge­ben­den Schrei­ben an die Klas­sen­raum­tür. Die Luxus­va­ri­an­te wäre ein Schrank am Aus­gang der Klas­se mit eige­nen „Brief­fä­chern“ für jedes Lern­grup­pen­mit­glied. Fer­tig. Kei­ne Unter­richts­zeit, kei­ne Lis­ten, alles selbstorganisiert.

Die­se Idee habe ich nie umge­setzt, son­dern einer Kol­le­gin an mei­nem Tisch groß­mun­dig erzählt. Die macht das jetzt so, ist hoch­zu­frie­den und wird ihrer­seits von ande­ren kopiert (des­we­gen muss­te ich das jetzt auch unbe­dingt mal blog­gen). Ins­be­son­de­re in jün­ge­ren Klas­sen scheint das pri­ma zu funktionieren.

Aus Daten­schutz­grün­den soll­te man aber dar­auf ach­ten, dass nur „harm­lo­ses“ Zeug dort hin­ein­ge­rät. Dazu zäh­len z.B. NICHT Ent­schul­di­gun­gen, Kennt­nis­nah­men von Tadeln und ande­re Din­ge, die nicht für die Schü­ler­hand bestimmt sind, weil sie sen­si­ble Daten enthalten.

Mit digi­ta­len Klas­sen­bü­chern wür­de hier übri­gens vie­les leich­ter. Aber da gibt es dann ande­re Fall­stri­cke. Des­we­gen kommt dazu noch ein geson­der­ter Artikel.

Lehrerdemo am 29. August 2013 in Hannover

Der Phi­lo­lo­gen­ver­band Nie­der­sach­sen ruft gemein­sam mit den ande­ren Leh­rer­ver­bän­den im Beam­ten­bund und der GEW zum Pro­test gegen im Wesent­li­chen zwei Maß­nah­men der Lan­des­re­gie­rung auf:

  1. Das Depu­tat für Gym­na­si­al­leh­rer soll von momen­tan 23,5 auf 24,5 Unter­richts­stun­den ange­ho­ben werden
  2. Die zuge­sag­te Rück­kehr zur alten Form der Alters­er­mä­ßi­gung ( ab 55 eine Stun­de pro Woche weni­ger, ab 60 zwei) wird gestri­chen. Es bleibt bei der jet­zi­gen Rege­lung (eine Stun­de weni­ger ab 60 bei ange­ho­be­ner Lebensarbeitszeit).
  3. Die im öffent­li­chen Dienst von ande­ren für uns Beam­te erstrit­te­nen Gehalts­an­pas­sun­gen wer­den erst mit mehr­mo­na­ti­ger Ver­zö­ge­rung angepasst.

Zusatz­in­fos

Zu 1.)

Dazu muss man eini­ges wis­sen: Nie­der­sach­sens Lehr­kräf­te unter 50 haben im Rah­men einer frei­wil­li­gen Ver­ein­ba­rung lan­ge zwei Stun­den zusätz­lich zu den 23,5 Pflichts­stun­den gege­ben damit sich das Land die Ein­stel­lung neu­er Lehr­kräf­ten spa­ren konn­te damit sonst dro­hen­de Unter­richts­aus­fäl­le auf­ge­fan­gen wer­den. Die Rück­zah­lung fiel dum­mer­wei­se in die Pha­se der Ein­füh­rung des Abiturs nach zwölf Jah­ren. Des­we­gen woll­te die dama­li­ge CDU-Regie­rung sel­bi­ge auf die Zeit vor den Pen­si­on ver­schie­ben, hat dann ange­sichts der gro­ßen Angst vor dem Ver­lust des hei­li­gen Schul­frie­dens der stür­mi­schen Pro­tes­te von Lehr­kräf­ten in Han­no­ver klein bei­gege­ben und sehr fle­xi­ble Lösun­gen geschaf­fen, von denen ich selbst gera­de gemein­sam mit mei­ner Fami­lie unge­mein pro­fi­tie­re. Ich bün­de­le die­se Aus­zah­lung auf zwei Jah­re, in denen ich jeweils acht Stun­den weni­ger unter­rich­te. Ande­re las­sen sich Betrag aus­zah­len oder set­zen eine gewis­se Zeit ganz aus.

Die aller­meis­ten Lehr­kräf­te bum­meln aber pro Jahr zwei Stun­den ab, weil sie auf die­se Wei­se ihre ange­spar­ten Stun­den mit 10% „ver­zinst“ bekom­men. Wer z.B. 18 Stun­den ange­spart hat, darf ein Jahr län­ger abbum­meln, bekommt also eigent­lich 20 Stun­den zurück.

Genau denen wird jetzt die Arbeits­zeit erhöht, die Stun­den wer­den ihnen also qua­si zur Hälf­te wie­der weggenommen.

Zu 2.)

Die bald 55jährigen Lehr­kräf­te trifft es dop­pelt hart: Nicht nur, dass sie eine Stun­de oben­auf bekom­men, für sie fällt ja zusätz­lich noch die Ent­las­tungs­stun­de aus Alter­grün­den weg, d.h. de fac­to arbei­ten sie sogar zwei vol­le Stun­den mehr. Die­se Grup­pe ist dabei gar nicht mal so klein.

Der Phi­lo­gen­ver­band

… argu­men­tiert vor allem auf Basis die­ser bei­den Fak­ten. Dabei ist blöd, dass Nie­der­sach­sen über Jah­re eine der bun­des­weit gerings­ten Unter­richts­ver­pflich­tun­gen für Lehr­kräf­te am Gym­na­si­um hat­te, d.h. eine Erhö­hung der Arbeits­zeit wird in der öffent­li­chen Wahr­neh­mung als gerecht­fer­tigt, wenn nicht sogar als über­fäl­lig ange­se­hen werden.

Ver­trau­ens­brü­che soll es auch in Fir­men geben. Arbeits­lo­se Füh­rungs­kräf­te (am ehes­ten mit Leh­rer­ge­halt ver­gleich­bar) ab 55 eben­so (selbst im öffent­li­chen Dienst wür­den mir Berei­che ein­fal­len, in denen deut­lich mehr als 40 Stun­den bei weit­aus weni­ger Gehalt gear­bei­tet wird). Einen so siche­ren Arbeits­platz gibt es sonst nirgendwo.

Das recht­fer­tigt alles nichts. Aber es ist wahr­schein­lich das, was in der Öff­fent­lich­keit erfah­ren und gefühlt wird.

Und da ist genau das Pro­blem, wenn man sich auf die­sen Punkt kon­zen­triert und ihn in den Mit­tel­punkt einer Demons­tra­ti­on stellt.  Sach­ar­gu­men­te wie die fast unög­li­che Ver­gleich­bar­keit mit ande­ren Bun­des­län­dern (Nie­der­sach­sen hat z.B. eine ver­gleich­wei­se hohe Kor­rek­tur­be­las­tung, eine sehr dün­ne Aus­stat­tung mit Ent­las­tungs­stun­den für beson­de­re Auf­ga­ben an der Schu­le und einen deut­lich schlech­te­ren Schlüs­sel für Funk­ti­ons­stel­len als ande­re Bun­des­län­der) wer­den genau hin­ter die­ser öffent­li­chen Wahr­neh­mung zurück­tre­ten – von der allein­ge­las­se­nen eigen­stän­di­gen Schu­le mal ganz abgesehen.

Ich tip­pe auf das hier als Ergebnis:

Ihr Gym­na­si­al­leh­rer leis­tet euren Bei­trag zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung. Dafür müsst ihr an ein bis zwei Stel­len halt weni­ger Arbei­ten kor­ri­gie­ren. Dazu sen­ken wir den Regel­fall der zu schrei­ben­den Klas­sen­ar­bei­ten um eins ab. Die Depu­tats­er­hö­hung ist ange­sichts der in ande­ren Bun­des­län­dern zu erbrin­gen­den Arbeits­leis­tung zumutbar.

Lang­zeit­fol­gen

Zwei Din­ge, auf die sowohl die GEW als auch die Leh­rer­ver­bän­de im Beam­ten­bund hin­wei­sen, machen mir tat­säch­lich viel Sor­ge: Zusa­gen, die poli­tisch gemacht wer­den, haben offen­bar nicht unbe­dingt ver­bind­li­chen Cha­rak­ter, selbst wenn Zusa­ge und Zurück­nah­me der Zusa­ge wie hier in Nie­der­sach­sen in die Amts­zeit der glei­chen Koali­ti­on (Rot/Grün) fal­len. Streng­ge­nom­men ist die Zusa­ge ja natür­lich ein­ge­hal­ten – jedoch dürf­te die Wahr­neh­mung in der Leh­rer­schaft eine ande­re sein. Das macht das Ver­han­deln zukünf­tig nicht unbe­dingt einfacher.

Wei­ter­hin wird es natür­lich für Gym­na­si­en schwer, neue Plan­stel­len zu bekom­men. Ein gro­ßes Kol­le­gi­um mit 80 Per­so­nen „erwirt­schaf­tet“ durch die Arbeits­zeit­er­hö­hung 80 Unter­richts­stun­den – das sind mehr als drei Voll­zeit­stel­len, die bei gege­be­nem Klas­sen­schlüs­sel durch­aus zu der Not­wen­dig­keit von Abord­nun­gen oder gar Ver­set­zun­gen füh­ren wer­den. Böse Zun­gen behaup­ten, dass das sogar gewollt sei, um Gesamt­schu­len im Ober­stu­fen­be­reich mit fri­schen Lehr­kräf­ten zu ver­sor­gen. So oder so wird die Ver­jün­gung in den Kol­le­gi­en durch die­se Maß­nah­me lang­fris­tig zumin­dest gebremst werden.

Happy New Year!

… wir sind in Nie­der­sach­sen wie­der seit letz­tem Don­ners­tag auf der Wel­le bzw. in der Schu­le. Die Feri­en waren für mich pri­ma und das Wet­ter hat auch gestimmt. Der Stun­den­plan ist super und kommt den gan­zen fami­liä­ren Ver­än­de­run­gen sehr ent­ge­gen. Das Schul­jahr wird für uns hier sehr bzw. his­to­risch lang, da wir über 50(!) ech­te Schul­wo­chen haben wer­den. Was steht in die­sem Jahr in der Schu­le, der Medi­en­be­ra­tung und damit auch hier im Blog an?

Infor­ma­tik­kurs Klas­se 10

Seit lan­gem mache ich mal wie­der Infor­ma­tik in der 10. Klas­se. Das wird in die­sem Jahr für mich sehr span­nend, da ich mir in den Kopf gesetzt habe, irgend­wann pro­jekt­ba­siert zu arbei­ten. Dafür habe ich mir die Ardui­no­platt­form aus­ge­guckt, mit der man von ganz simp­len bis hin zu sehr kom­ple­xen Anwen­dun­gen eine Men­ge rea­li­sie­ren kann. Ich hof­fe, dadurch die SuS begeis­tern zu kön­nen, da sie ja direkt Rück­mel­dun­gen zu ihren Pro­gram­men bekom­men. Ein wenig Hand­werk ist auch dabei. Zudem wer­den wohl auch eini­ge Robo­ter­bau­sät­ze hier ein­tref­fen, die im Rah­men einer AG ein­ge­setzt wer­den kön­nen, aber natür­lich auch dem Infor­ma­tik­kurs zur Ver­fü­gung ste­hen. Ich muss mich dabei aber auch noch ganz schön in die Grund­zü­ge der Infor­ma­tik ein­ar­bei­ten. Natür­lich wird es hier auch den einen oder ande­ren Bei­trag dazu geben …

Netz­werk an der Schule

Im Ser­ver­raum wur­de die Decke neu gemacht, sodass die Maschi­nen erst­ma­lig seit mei­ner Über­nah­me des Netz­werks abge­schal­tet wer­den muss­ten. Dar­an hängt in der Schu­le zur­zeit alles – auch die dienst­li­che E‑Mail (die bei uns lokal im Gebäu­de gespei­chert und ver­schlüs­selt über­tra­gen wird). Das gab doch Gemur­re, obwohl die­ser „gan­ze neu­mo­di­sche Kram“ bei dem einen oder ande­ren vor zwei Jah­ren noch eher Ableh­nung aus­ge­löst hat.

Das Hoch­fah­ren ver­lief zu Glück pro­blem­los und auch die USV ver­rich­tet nun Dank einer SNMP-Kar­te brav ihren Dienst (Über­brü­ckungs­zeit: 5,5 Stun­den – nun­ja, wohl doch etwas over­si­zed, aber so bin ich nunmal).

Ein Switch und zwei Note­books haben die Feri­en mit ihrem Leben bezahlt, aber so all­mäh­lich ruckelt sich alls wie­der zurecht. Dem­nächst bau­en wir ein Schü­ler-WLAN für die Nut­zung ab Klas­se 10 auf. Das wird eine Hot­spot­lö­sung wie man sie z.B. auch von der Tele­kom kennt. Neu in die­sem Jahr kann sich jede Lehr­kraft auch für jede Kurs eine sepa­ra­te Grup­pe bestel­len und dann selbst verwalten.

Medi­en­be­ra­tung

Der Laden brummt, ich bin bis zu den Herbst­fe­ri­en qua­si aus­ge­bucht. Noch in der Feri­en habe ich ein wei­te­res loka­len Medi­en­zen­trum und eine recht gro­ße Schu­le mit einem ver­nünf­ti­gen Netz­werk ver­sorgt – beim Medi­en­zen­trum habe ich sogar die Kabel­ver­le­gung mit­ge­plant. Unser eige­nes Medi­en­zen­trum wächst und gedeiht. Es zieht nach und nach immer mehr Men­schen zu Fort­bil­dun­gen an. Schön. Als Schwer­punkt kris­tal­li­siert sich für mich immer mehr die Ver­net­zung an Schu­len her­aus – also alles, was mit Infra­struk­tur zu tun hat (Ser­ver, Swit­che, Kabel, Schul­netz­werk­lö­sun­gen). Da gibt es hier noch eini­ges zu tun …

Als lau­fen­des Pro­jekt bau­en wir hier gera­de auch ein eige­nes Hos­tin­g­an­ge­bot für Schul­home­pages auf Basis von Word­Press auf. Dabei stellt ein ört­li­cher Dienst­leis­ter die tech­ni­schen Res­sour­cen kos­ten­los zur Ver­fü­gung, wäh­rend wir vom Medi­en­zen­trum die Home­page­be­treu­er der Schu­len fit­ma­chen und bera­ten. Die Domain kauft und ver­wal­tet jede Schu­le selbst, sodass die Haf­tung außen vor bleibt.

Unter­richt

… mache ich auch noch ein wenig, z.B. einen Deutsch­kurs auf grund­le­gen­dem Niveau mit erstaun­lich vie­len P4 und P5-Prüf­lin­gen. Auch die­ser Kurs wird wie­der unter mei­nen Blog­fan­ta­sien lei­den müs­sen, wobei der Erfah­run­gen der letz­ten Run­de natür­lich mit ein­flie­ßen – also mehr Struk­tur von mir. Und eine Che­mie­klas­se habe ich auch noch. Die­ses Jahr wird das letz­te „locke­re“, da danach mein Stun­den­kon­to abge­fei­ert ist. Ich hat­te es gebün­delt über zwei Jah­re genom­men und mit der Abord­nung im Zuge der Medi­en­be­ra­tung bin ich dadurch nicht mehr viel im Unterricht.

Aber: Ich mache trotz­den in die­sem Jah­re schon wie­der 2,5 Stun­den zu viel – auf eige­nen Wunsch, damit der Über­gang ins „har­te Leben“ 2014/2015 dann abge­fe­dert ist.

Seit lan­ger Zeit fin­de ich ein­mal wie­der die Gele­gen­heit, eine exter­ne Ver­an­stal­tung zu besu­chen – das Oer­camp in Köln. Die Köl­ner machen viel mit Wikis – über­haupt nicht mein Fall, aber viel­leicht kom­me ich da ja doch auf den Geschmack.

So. Das soll es erst­mal gewe­sen sein – das nor­ma­le Grund­rau­schen fin­de ich ja nicht so web­kom­pa­ti­bel und daher kommt es hier dann auch nicht mit hinzu.

Player in Abiturkorrekturen

Bei der Kor­rek­tur des Abiturs gel­ten beson­de­re Regu­la­ri­en. Immer­hin kommt den Abitur­klau­su­ren erheb­li­ches Gewicht bei der Fin­dung der Abschluss­no­te zu, die dann wie­der­um für die Bewer­bung an der Wunsch­sch­uni­ver­si­tät, das Wunsch­fach oder den Wunsch­be­ruf eine gro­ße Rol­le spielt. Daher läuft jede schrift­li­che Abitur­ar­beit hier in Nie­der­sach­sen über drei Schreibtische:

  1. Den des Fach­leh­rers (Refe­rent)
  2. Den eines Fach­kol­le­gen (Kor­re­fe­rent)
  3. Den eines wei­te­ren Fach­kol­le­gen (Fach­prü­fungs­lei­ter)

Im Regel­fall sit­zen alle drei Betei­lig­ten an der glei­chen Schu­le (wor­über man strei­ten kann). Es kann aber auch vor­kom­men, dass der Vor­sit­zen­de der Prü­fungs­kom­mis­si­on (i.d.R. der Schul­lei­ter) eine exter­ne Fach­prü­fungs­lei­tung bei der Schul­be­hör­de anfor­dert. Die Grün­de dafür kön­nen viel­fäl­tig sein – auch ich hat­te schon die­ses Ver­gnü­gen, einen Kol­le­gen einer ande­ren Schu­le als Fach­prü­fungs­lei­ter „kon­trol­lie­ren“ zu dür­fen, was dann aber natür­lich mehr Rich­tung Dritt­kor­rek­tur geht.

Jeder Betei­lig­te hat eine gewis­se Rol­le zu spie­len, die sich aber grund­le­gend von der Fach­leh­rer­rol­le unter­schei­den soll­te, wenn man sich das Leben nicht künst­lich erschwe­ren will.

Der Refe­rent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Refe­ren­tin oder der Refe­rent kenn­zeich­net am Ran­de jeder Arbeit Vor­zü­ge und Män­gel, so dass die Grund­la­ge der Bewer­tung erkenn­bar wird. Ein Gut­ach­ten, das sich auf die Rand­ver­mer­ke bezieht, ist anzu­fü­gen. Schwer­wie­gen­de und gehäuf­te Ver­stö­ße gegen die sprach­li­che Rich­tig­keit in der deut­schen Spra­che oder gegen die äuße­re Form füh­ren zu einem Abzug von einem Punkt oder zwei Punk­ten bei der ein­fa­chen Wer­tung. Als Richt­wer­te sol­len gel­ten: Abzug eines Punk­tes bei durch­schnitt­lich fünf Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te; Abzug von zwei Punk­ten bei durch­schnitt­lich sie­ben und mehr Feh­lern auf einer in nor­ma­ler Schrift­grö­ße beschrie­be­nen Sei­te. Bei der Ent­schei­dung über einen Punkt­ab­zug ist ein nur quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren nicht sach­ge­recht. Viel­mehr sind Zahl und Art der Ver­stö­ße zu gewich­ten und in Rela­ti­on zu Wort­zahl, Wort­schatz und Satz­bau zu set­zen. Wie­der­ho­lungs­feh­ler wer­den in der Regel nur ein­mal gewer­tet. Ein Punkt­ab­zug muss eben­so wie in Grenz­fäl­len ein Ver­zicht auf Punkt­ab­zug begrün­det wer­den. Unüber­sicht­li­che Text­stel­len wer­den nicht bewer­tet. Ent­wür­fe kön­nen ergän­zend zur Bewer­tung nur her­an­ge­zo­gen wer­den, wenn sie zusam­men­hän­gend kon­zi­piert sind und die Rein­schrift etwa drei Vier­tel des erkenn­bar ange­streb­ten Gesamt­um­fangs umfasst.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

An ande­rer Stel­le habe ich geschrie­ben, was ein Kol­le­ge mir dazu ein­mal ans Herz gelegt hat. Das fin­de ich immer noch wich­tig, wenn man sich selbst das Leben nicht zu schwer machen will – z.B. durch den übli­chen „Posi­tiv­kor­rek­tur­re­flex“.

Mehr Gum­mi zum Abzug bei gehäuf­ten Ver­stö­ßen gegen die Sprach­rich­tig­keit geht m.E. eigent­lich nicht mehr. Ich per­sön­lich wäre mit Blick auf die Ver­gleich­bar­keit auf jeden Fall für eine „quan­ti­fi­zie­ren­des Ver­fah­ren“, indem man z.B. Wort­an­zahl in Rela­ti­on zu Feh­ler­an­zahl setzt. Aber es wird schon Grün­de für das vor­ge­ge­be­ne Ver­fah­ren geben.

Will man Abzü­ge durch­set­zen, soll­te man tun­lichst dar­auf ach­ten, Feh­ler­zei­chen zu ver­mei­den, die dem sprach­li­chen Bereich „hin­zu­zu­in­ter­pre­tie­ren“ sind, wie z.B. Wort- oder Aus­drucks­feh­ler. Da eine Schu­le ja immer ger­ne über rei­ne Zah­len mit ande­ren ver­gli­chen wird, mag es Schul­lei­tun­gen geben, die mit Blick auf die Außen­dar­stel­lung die­sen Bereich eher wohl­wol­lend kor­ri­giert sehen wol­len – und der brei­te Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum der Ver­ord­nung ist eben breit.

Der Korreferent

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Kor­re­fe­ren­tin oder der Kor­re­fe­rent schließt sich ent­we­der der Bewer­tung der Refe­ren­tin oder des Refe­ren­ten an oder fer­tigt eine eige­ne Beur­tei­lung mit Bewer­tung an.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Span­nend ist dabei nicht, was da steht, son­dern eher, was da nicht steht. Mei­ner Erfah­rung nach kann man sich beim Kor­re­fe­rat das Leben gegen­sei­tig immens schwer machen. Es geht für mich beim Kor­re­fe­rat schlicht und ergrei­fend dar­um, ob ich – vor Gericht einer Kla­ge von Eltern und Gesicht sehend – zu der Bewer­tung, d.h. vor allem zur Note des Refe­ren­ten ste­hen könn­te, auch wenn ich sie u.U. dann anders begrün­den würde.

Natür­lich ach­te ich dabei z.B. auch auf for­ma­le Feh­ler, die alle von uns ger­ne über­se­hen. Auch ach­te ich als Kor­re­fe­rent dar­auf, dass bei allen SuS iden­ti­sche Bewer­tungs­maß­stä­be ange­setzt wer­den. Ich emp­fin­de mich dabei vor allem als neu­tra­les Kor­rek­tiv für den Fach­leh­rer, der sei­ne Schütz­lin­ge eben kennt und des­sen Objek­ti­vi­tät dadurch u.U. hin und wie­der ein­ge­schränkt sein kann. Völ­lig irrele­vant ist, ob ich z.B. Punk­te bei Auf­ga­ben­tei­len ger­ne hin- und her­ge­scho­ben hät­te, wenn die Gesamt­no­te sich dadurch sowie­so nicht ändert.

Als Fach­leh­rer bzw. Refe­rent bin ich i.d.R. dem Kor­re­fe­ren­ten immer dank­bar, gera­de auch bei der Absi­che­rung sehr schwa­cher Arbei­ten. Wenn der Kor­re­fe­rent die Note hoch­set­zen möch­te – sehr gut. Das wird gemacht und nicht wei­ter dis­ku­tiert oder hin­ter­fragt. Sieht schließ­lich auf mei­nem Sta­tis­tik­zet­tel auch bes­ser aus. Im umge­kehr­ten Fall schaue ich dann schon noch ein­mal genau hin – es kommt aber sel­ten dazu, dass ich Din­ge par­tout nicht nach­voll­zie­hen kann. Meist „einigt“ man sich dann irgend­wie in der Mitte.

Die Erfah­rung sagt dabei: Je mehr Ste­cken­pfer­de der ein­zel­ne aus die­sem Team rei­tet, des­to mehr Zeit wird man auf­wen­den müs­sen und je öfter soll­te man sich die zugrun­de­lie­gen­de Ver­ord­nung vor Augen führen.

Wenn man sich nicht eini­gen kann, soll­te man den Kor­re­fe­ren­ten eben um ein Gegen­gut­ach­ten gemäß Ver­ord­nung bit­ten und den Fach­prü­fungs­lei­ter bzw. den Vor­sit­zen­den der Prü­fungs­kom­mis­si­on dann ent­schei­den las­sen.  Das macht viel Arbeit und begüns­tigt dadurch hin und wie­der einen ein­ver­nehm­li­chen Kompromiss.

Der Fach­prü­fungs­lei­ter

Dienst­li­che Vorgaben:

Die Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder der Fach­prü­fungs­lei­ter über­prüft die vor­ge­nom­me­ne Bewer­tung, fer­tigt ggf. eine eige­ne Stel­lung­nah­me mit einem Bewer­tungs­vor­schlag an und ach­tet auch auf die Bestim­mun­gen nach Nr. 9.11 Sät­ze 3 bis 10 [also das, was beim Refe­ren­ten steht…]. Die bewer­te­ten Arbei­ten sind von der Fach­prü­fungs­lei­te­rin oder von dem Fach­prü­fungs­lei­ter der Schul­lei­te­rin oder dem Schul­lei­ter zu übergehen.

Quel­le: Ergän­zen­de Bestim­mun­gen zur Ver­ord­nung über die Abschlüs­se in der gym­na­sia­len Ober­stu­fe, im Beruf­li­chen Gym­na­si­um, im Abend­gym­na­si­um und im Kol­leg (EBAVOGOBAK), Stand: 19. Mai 2013

Es soll Leu­te geben, die dar­aus eine Dritt­kor­rek­tur machen. Dar­um geht es aber eigent­lich nicht, son­dern es geht dar­um, ob Rand­be­mer­kun­gen und Gut­ach­ten zuein­an­der pas­sen, ob die vor­ge­ge­be­ne Gewich­tung der Auf­ga­ben ein­ge­hal­ten wur­de, ob nicht mehr Punk­te ver­teilt wor­den sind als vor­ge­se­hen, ob nicht (…). Es geht also um die Über­prü­fung, ob for­ma­le Regu­la­ri­en ein­ge­hal­ten wor­den sind, weil man fast allein über Form­feh­ler vor Gericht die Kla­ge gegen eine Note gewinnt.

Ich schaue als Fach­prü­fungs­lei­ter auch noch danach, ob ein­heit­li­che Bewer­tungs­grund­la­gen für alle Prüf­lin­ge ein­ge­hal­ten wor­den sind. Ich kor­ri­gie­re aber nichts mehr nach – vor mir haben schließ­lich zwei aus­ge­bil­de­te Lehr­kräf­te inten­siv an die­ser Abitur­klau­sur gearbeitet.

Eine Dritt­kor­rek­tur wird es aber u.U. genau dann, wenn die vor­an­ge­gan­ge­ne Arbeit der Kol­le­gen opti­mier­bar aus­fällt – und das merkt man meist schon an den for­ma­len Kriterien …

 

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