Sexting – Elternbrief

Ich habe in der beschei­de­nen Rol­le als Thinktank einen Text zum The­ma Sex­ting ver­fasst, um die Pro­ble­ma­tik in die Öffent­lich­keit mei­ner Regi­on zu brin­gen. Die­ser Text ent­hält bewusst ein paar recht schar­fe For­mu­lie­run­gen. Man kann Sex­ting als Aus­bruch der Jugend­li­chen aus der klein­bür­ger­li­chen Moral auf­fas­sen. Sobald auch Kin­der betrof­fen sind – und nach allem Anschein ist das wahr­schein­lich der Fall – mag ich die­se neue Aus­drucks­form nicht mehr recht dul­den und sehe Handlungsbedarf.

Phil­ip­pe Wampf­ler schreibt zur Erklä­rung die­ses Phänomens:

Es ist wich­tig, dar­auf auf­merk­sam zu machen und dar­über zu spre­chen. Durch Sen­si­bi­li­sie­rung kann das  Pro­blem aber nicht gelöst wer­den. Ver­trau­en ist sehr para­dox – es erfolgt nicht begrün­det, son­dern basiert auf einer Annah­me: »Ich kann dem ande­ren ver­trau­en.« Des­halb haben so genann­te Ver­trau­ens­be­wei­se einen hohen Stel­len­wert. Je gefähr­li­cher etwas  ist  – ein Nackt­bild ver­schi­cken, ein Pass­wort tau­schen, des­to bes­ser eig­net es sich für den Ver­such zu bewei­sen, dass man einer ande­ren Per­son vertraut.

Bös­wil­lig auf­ge­fasst ist das wie­der ein­mal blo­ße Deskrip­ti­on, die zwar zu einem ver­tief­ten Ver­ständ­nis des Phä­no­mens führt, aber eben kei­ne kon­kre­te Hand­lungs­op­ti­on bietet.

Angeb­lich sei­en in der Schweiz nur 6% der Jugend­li­chen von die­sem Pro­blem betrof­fen – öhm, d.h. bei einer Schu­le mit 1000 SuS also 60 – „nur“. Es gibt Hin­wei­se dar­auf, dass der­ar­ti­ge Bil­der auch ihren Weg auf ande­re Web­sei­ten mit ziel­grup­pen­ori­en­tier­ter Kli­en­tel finden.

Daher ist bei mir die Idee ent­stan­den, die­sen Text (s.u.) als Anzei­ge in einer Regio­nal­zei­tung zu ver­öf­fent­li­chen und von mög­lichst vie­len Schu­len gegen­zeich­nen zu las­sen. So wird ver­hin­dert, dass sich eine Schu­le regio­nal „outen“ muss. Die Tak­tik scheint aufzugehen.

Wir, die Schu­len der Regi­on XY, ste­hen vor einem Problem.

 In zuneh­men­den Maße erzäh­len uns Eltern sowie unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­lern von Bil­dern aus sozia­len Netz­wer­ken, die eine Gren­ze über­schrei­ten, bei der wir nicht mehr weg­schau­en kön­nen und wollen.

Es han­delt sich nach vie­len über­ein­stim­men­den Aus­sa­gen dabei um unse­re Schü­le­rin­nen und Schü­ler, also um jun­ge Men­schen, die uns anver­traut sind.

 Sie fer­ti­gen von sich oder Drit­ten unbe­klei­det Auf­nah­men an und laden die­se frei­wil­lig in sozia­le Netz­wer­ke hoch.

 Ins­be­son­de­re Mäd­chen und jun­ge Frau­en wer­den dar­über hin­aus in ein­deu­ti­ger Situa­ti­on foto­gra­fiert und die­se Auf­nah­men unter Miss­ach­tung der Men­schen­wür­de weitergegeben.

 Die­se Bil­der ver­brei­ten sich schnell über Smart­phones. Es besteht zudem wenig Hoff­nung, sel­bi­ge jemals wie­der aus dem Inter­net ent­fer­nen zu können.

 Die­se Vor­komm­nis­se spie­len sich i.d.R. außer­halb des Wahr­neh­mungs­be­rei­ches unse­rer Erwach­se­nen­welt ab.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der selbst anfer­tigst und hoch­lädst, dann â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass die­se immer in fal­sche Hän­de gelan­gen, egal wie sehr du dei­nen Adres­sa­ten auch in die­sem Moment ver­trau­en magst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass sich die­se Bil­der höchst­wahr­schein­lich nicht mehr aus den sozia­len Netz­wer­ken ent­fer­nen lassen

  • sei dir dar­über bewusst, dass du über Jah­re durch der­ar­ti­ge Bil­der ver­letz­bar bleibst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der­ar­ti­ge Bil­der mit aller­größ­ter Sicher­heit für pädo­phi­le Krei­se von höchs­tem Inter­es­se sein werden.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du lan­ge unter den Fol­gen der Ver­brei­tung dei­nes Bil­des lei­den wirst.

Wir bit­ten dich daher in dei­nem eige­nen Inter­es­se dar­um, für nie­man­den, auch nicht für dich selbst, auch nicht als Mut­pro­be, auch nicht im Spaß der­ar­ti­ge Bil­der von dir anzu­fer­ti­gen oder anfer­ti­gen zu lassen.

Wenn du, lie­be Schü­le­rin, lie­ber Schü­ler, sol­che Bil­der von Drit­ten auf dei­nem Han­dy spei­cherst oder wei­ter­gibst (via Whats­App, Face­book usw.) â€¦

  • sei dir dar­über bewusst, dass allein der Besitz nach deut­schem Recht u.U. eine Straf­tat darstellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du allein auf Grund des Bil­des nicht ent­schei­den kannst, ob die abge­bil­de­ten Per­so­nen vor dem Gesetz Kin­der oder Jugend­li­che sind. Dar­an bemisst sich, ob du im Extrem­fall Kin­der- oder Jugend­por­no­gra­fie in dei­ner Hand hältst.

  • sei dir dar­über bewusst, dass der Gesetz­ge­ber ins­be­son­de­re auch die Wei­ter­ga­be die­ser Bil­der unter Stra­fe stellt.

  • sei dir dar­über bewusst, dass du so oder so die Men­schen­wür­de und die Per­sön­lich­keits­rech­te der abge­bil­de­ten Per­son ver­letzt – los­ge­löst davon, dass sel­bi­ge die Bil­der ggf. sogar frei­wil­lig zur Ver­fü­gung stellt.

Wir bit­ten dich dar­um, in einer sol­chen Situa­ti­on mit einem Erwach­se­nen dei­nes Ver­trau­ens zu spre­chen. Er allein kann ent­schei­den, wie wei­ter vor­ge­gan­gen wer­den soll. Und er wird dei­ne Iden­ti­tät auf dei­nen Wunsch hin zu schüt­zen wis­sen, wenn du es wünscht.

Lie­be Eltern,

  • wir wis­sen, dass Sie unter hohem sozia­len Druck ste­hen, ihrem Kind immer frü­her ein Smart­phone zu kaufen

  • wir wis­sen, dass Sie in der Situa­ti­on, in der Sie von der Exis­tenz sol­cher Bil­der Kennt­nis erlan­gen, über­for­dert sind.

  • wir wis­sen, dass der Bereich der sozia­len Netz­wer­ke für Sie oft Neu­land darstellt

  • wir wis­sen, dass Sie froh sein wer­den, wenn es ihr Kind gera­de nicht betrifft

  • wir wis­sen, dass die ger­ne infor­miert wer­den wür­den, wenn es ihr Kind betrifft.

  • wir wis­sen, dass Sie auf­grund ihrer Lebens­er­fah­rung beur­tei­len kön­nen, wann eine Gren­ze über­schrit­ten wird

Wir bit­ten Sie dar­um, hin­zu­schau­en und nicht den Man­tel des Schwei­gens über die Sache auszubreiten.

Spre­chen Sie mit Eltern von Kin­dern, die Sie auf Fotos wie­der­erken­nen. Infor­mie­ren Sie sich gegen­sei­tig. Gera­de die betrof­fe­nen Fami­li­en haben ein Recht dar­auf zu erfah­ren, was ihren Kin­dern widerfährt.

Und: Ent­schei­den Sie nicht nach sozia­lem Druck, wann ihr Kind ein Smart­phone erhält. Ent­schei­den Sie nach Ihrem Gefühl und der Rei­fe des Kindes.

Sie kau­fen kein Tele­fon – zum Tele­fo­nie­ren wer­den die Gerä­te von Jugend­li­chen und Kin­dern nicht oder kaum eingesetzt.

Sie kau­fen ein Gerät mit unbe­schränk­tem Zugang zum Internet.

Ich weiß, dass Tei­le mei­nes Tex­tes von Schu­len für einen Eltern­brief ver­wen­det wor­den sind und dass es auch schon Pres­se­re­ak­tio­nen gege­ben hat, ggf. wer­den auch noch ande­re Bei­trä­ge hier­zu erstellt wer­den – man mun­kelt, das Fern­se­hen sei auch schon dage­we­sen. Ich wer­de von Zeit zu Zeit die­sen Arti­kel aktualisieren.

Es ist für mich abso­lut fas­zi­nie­rend zu sehen, dass eine Sache Wir­kung ent­fal­tet, wenn man sie zum rich­ti­gen Zeit­punkt an der rich­ti­gen Stel­le ein­speist. Ganz vie­le Men­schen aus mei­ner Regi­on tra­gen die Inhal­te und das Anlie­gen nun mutig und öffent­lich offen­siv mit.

Datenschutzformalia für Schulen in Niedersachsen

Ich habe ein­mal ein wenig recher­chiert und zusam­men­ge­tra­gen, was nach mei­ner Auf­fas­sung eine Schu­le an Papie­ren hier in Nie­der­sach­sen pro­du­zie­ren muss, um grund­le­gen­de Daten­schutz­auf­la­gen zu erfül­len – die juris­ti­schen Kom­men­ta­re zu den Vor­schrif­ten habe ich noch nicht alle gelesen:

1. Daten­schutz­be­auf­trag­ter

Ein Daten­schutz­be­auf­trag­ter muss benannt sein (§8a NDSG).

  1. Er muss nicht der Schu­le angehören
  2. Er muss über Sach­kennt­nis und Zuver­läs­sig­keit verfügen
  3. Er darf durch die Bestel­lung kei­nem Inter­es­sens­kon­flikt aus­ge­setzt sein
  4. Er muss sei­ne Arbeit jeder­mann ver­füg­bar machen

Der Sys­tem­ad­mi­nis­tra­tor kann also nicht Daten­schutz­be­auf­trag­ter sein, da ein Inter­es­sens­kon­flikt besteht – schließ­lich müss­te er sich selbst kontrollieren.

2. Ver­fah­ren­be­schrei­bun­gen

Jedes Ver­fah­ren, bei dem Daten Drit­ter in der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den, bedarf einer Ver­fah­rens­be­schrei­bung gemäß §8 NDSG.

Typi­scher­wei­se wird das in der Schu­le gel­ten für:

  1. Schü­ler­ver­wal­tungs­pro­gram­me (DANIS, Sibank …)
  2. Office­pro­gram­me (Lis­ten, Kol­le­gi­ums­da­ten etc.)
  3. Ober­stu­fen­ver­wal­tung (Apol­lon)
  4. Stun­den­pla­nung­pro­gramm (UNTIS etc.)
  5. Zeug­nis­pro­gram­me (Win­ZEP etc.)
  6. usw. (hängt von den Ver­wal­tungs­struk­tu­ren ab)

3. Ver­pflich­tungs­er­klä­run­gen von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen gemäß Erlass „Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten auf pri­va­ten Infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­men (IT Sys­te­men) von Lehr­kräf­ten“

Die Ver­pflich­tungs­er­klä­rung ERSETZT hier die sonst not­wen­di­ge Ver­fah­rens­be­schrei­bung – schließ­lich ist das ja durch die Erlass­vor­ga­be eine Rechts­norm. Es ist NICHT not­wen­dig Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen für jedes denk­ba­re Ver­fah­ren auf einem pri­va­ten Gerät zu erstellen.

4. Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten durch Dritte

Bei­spie­le:

  • Lern­stands­er­he­bun­gen durch Verlage
  • durch Anbie­ter gehos­te­te Lernplattformen
  • digi­ta­le Klassenbücher
  • etc.

Hier haben wir zwei Konstrukte:

a) Es gibt ein Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür braucht man einen Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung. Zusätz­lich ist eine Ver­fah­ren­be­schrei­bung     notwendig.

b) Es gibt nach wie vor ein Für­sor­ge­ver­hält­nis zwi­schen Schu­le und Schü­lern bzw. Eltern. Wenn z.B. der Nach­weis nicht erbracht wer­den kann, dass es erfor­der­lich ist (und das ist lt. Schul­ge­setz z.Zt. juris­tisch fast immer wack­lig), dass die Daten im Auf­trag ver­ar­bei­tet     wer­den, braucht man eine Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung der Betroffenen.

Abso­lut unüber­sicht­lich wird es, wenn der Ver­lag z.B. die Test­soft­ware zur Lern­stands­er­he­bung nicht selbst hos­tet, son­dern sich wie­der­um bei einem Dienst­leis­ter ein­ge­mie­tet hat. Dann braucht man eine wei­te­re Ver­ein­ba­rung zur Auf­rags­da­ten­ver­ar­bei­tung (Unter­ver­ein­ba­rung) zwi­schen die­sem Dienst­leis­ter, z.B. dem Rechen­zen­trums­be­trei­ber und dem Ver­lag, die auch dem LfD auf Anfra­ge vor­ge­legt wer­den muss.

5. Ein­wil­li­gungs­er­klä­run­gen

Für ALLE Arten der Daten­ver­ar­bei­tung, die gemäß NSchG NICHT erfor­der­lich sind.

  1. Ver­wen­dung von Fotos (Schul­home­page, Leh­rer­ka­len­der, Noten­ver­wal­tung von Lehr­kräf­ten etc.)
  2. Wei­ter­ga­be von Adress­da­ten (Tele­fon, E‑Mail, Adres­se) an z.B. den Klas­sen­leh­rer aber auch Eltern
  3. Ver­wen­dung von Schü­ler­ar­bei­ten bei jeder Art von Veröffentlichung
  4. Schul­netz­werk (Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, Auf­klä­rung über Art um Umfang der Daten­ver­ar­bei­tung im päd­ago­gi­schen Netz)
  5. WLAN-Nut­zungs­ver­ein­ba­rung, wenn durch Lehr­kräf­te und/oder SuS genutzt
  6. Gibt es ggf. wei­te­re Daten­ver­ar­bei­tungs- und Ver­öf­fent­li­chungs­pro­zes­se, die z.B. die Belan­ge des Per­so­nals betreffen?
  7. [ … ]

Tech­ni­scher Datenschutz

Wo ste­hen die IT-Sys­te­me mit sen­si­blen Daten?
Wer hat Zugriff auf die Pass­wör­ter? Wie kom­plex sind die Pass­wör­ter? Wann wer­den sie ausgestauscht?
Was pas­siert bei Dieb­stahl oder Beschä­di­gung der daten­ver­ar­bei­ten­den Systeme?
Was pas­siert bei einem z.B. krank­heits­be­ding­ten Aus­fall des Systemadministrators?
Wie kann ich den Aus­kunfts­an­spruch gem. §16 NSchG mit ver­tret­ba­rem Auf­wand in ver­tret­ba­rem Zeit­rah­men sicherstellen?

Tja. Die­se Lis­te ist garan­tiert weder voll­stän­dig noch kom­plett kor­rekt. Es feh­len noch diver­se Rege­lun­gen bezüg­lich des Urhe­ber­rechts, das ger­ne mal mit dem Daten­schutz ver­mischt wird. Wei­ter infor­mie­ren kann man sich auf dem Nibis anschauen.

Ich will das nicht wei­ter kom­men­tie­ren, fän­de es aber schön, wenn:

  • das Schul­ge­setz ver­bind­li­che und kon­kre­te Vor­ga­ben dar­über macht, wel­che Daten von SuS ver­ar­bei­tet wer­den dürfen
  • wei­te­re Ver­fah­rens­be­schrei­bun­gen durch den Dienst­herrn erstellt würden
  • Mus­ter­tex­te durch den Dienst­herrn erstellt wür­den (Nut­zungs­ord­nung, Ein­wil­li­gung in Ver­wen­dung von Fotos etc.)
  • all­ge­mein der Dienst­herr sich sei­ner Schu­len im Rah­men der Für­sor­ge­pflicht in Bezug auf den Daten­schutz noch mehr annimmt, als er das jetzt schon tut (das war doch jetzt diplo­ma­tisch, oder?)

Größ­ten­teils haben wir hier näm­lich For­ma­lis­men. Die Cur­ri­cu­la schrei­ben mehr und mehr die Nut­zung digi­ta­ler Medi­en vor oder legen sie nahe. Dann muss die Rechts­ord­nung das auch ermög­li­chen und eine kla­re Ori­en­tie­rung bie­ten. Schu­len sol­len nach mei­ner Wahr­neh­mung noch ande­re Din­ge zu tun haben, als sich um den Daten­schutz zu küm­mern. Zudem sit­zen dort eher Lehr­kräf­te als Volljuristen.

Informatik mit Arduino

leonardo

Ich habe in die­sem Jahr einen Infor­ma­tik­kurs in der Klas­se 10 über­nom­men. Den besucht man als Schü­le­rin oder Schü­ler zusätz­lich zu einem recht vol­len Stun­den­plan in Klas­se 10, um die Opti­on auf eine Teil­nah­me an einem Infor­ma­tik­kurs in Klas­se 11 zu bekom­men. Man darf dann im Abitur zwei Kur­se Natur­wis­sen­schaft durch Infor­ma­tik erset­zen. Ich bin kein gelern­ter Infor­ma­tik­leh­rer – ich bin ein­fach nur ein grö­ßen­wahn­sin­ni­ger Freak und wahr­schein­lich schlägt die Infor­ma­tik­di­dak­tik über mei­ne Ansät­ze die Hän­de in der Luft zusam­men.  Egal – ent­we­der man ist kon­ven­tio­nell oder man lebt.

Stu­fe 1:

Wir haben Pro­ble­me in Ein­zel­pro­ble­me zer­legt – z.B. soll­ten 20 Zah­len von 20 Per­so­nen abge­fragt und addiert wer­den. Unse­re Stra­te­gien haben wir auf­ge­schrie­ben. Dabei spielteh fol­gen­de Fra­gen eine Rolle:

  • Wie mer­ken wir uns die gan­zen Zahlen?
  • Wenn wir sie uns auf­schrei­ben: Wir machen wir das genau? Neben­ein­an­der? Untereinander?
  • Addie­ren wir bei jeder Abfra­ge oder fra­gen wir alle Zah­len ab und addie­ren dann?
  • […]

Stu­fe 2:

Wir haben mit dem Fluss­dia­gramm ein Ver­fah­ren ken­nen gelernt, dass Auf­ge­schrie­be­ne zu visua­li­sie­ren und die­se Visua­li­sie­rung für wei­te­re Pro­ble­me durch­ge­spielt, die z.B. Fall­un­ter­schei­dun­gen enthielten.

Stu­fe 3:

Mit Scratch haben wir unser Pro­blem aus Stu­fe 1 ganz kon­kret gelöst und zwar durch Pass&Fail. Für Scratch muss man heu­te im Prin­zip nicht ein­mal ein Pro­gramm instal­lie­ren – das läuft auch kom­plett im Brow­ser – wenn man beim MIT einen Account anlegt. Wer moch­te, konn­te sich auch schon am klas­si­schen Rate­spiel „rate eine Zahl zwi­schen 1 und 100“ ver­su­chen oder sich eines der vie­len ver­öf­fent­lich­ten Pro­jek­te zu Scratch vor­neh­men. Die Lösungs­an­sät­ze haben wir uns vor­ge­stellt und teil­wei­se diskutiert.

Stu­fe 4:

Anhand eines Aus­drucks eines „Scratch­pro­gram­mes“ galt es, ein Fluss­dia­gramm zu zeich­nen und einen fie­sen, von mir natür­lich absicht­lich ein­ge­bau­ten Feh­ler zu fin­den. Dazu gab es noch eini­ge Erwei­te­rungs- und Optimierungsaufgaben.

Stu­fe 5:

In einem Doku­wi­ki­sys­tem haben die Schü­le­rin­nen und Schü­ler Sei­ten zu Pro­gram­mier­spra­chen erstellt. Ich habe eine kla­re Struk­tur vor­ge­ge­ben: Eine kur­ze Beschrei­bung zur Spra­che, ein „Hel­lo World!“- , ein „if ‑then – else“- und ein „while“-Codebeispiel. Doku­wi­ki kann das abso­lut pri­ma, weil es einen leis­tungs­fä­hi­gen Syn­tax­high­ligh­ter für fast alles hat. Es braucht kei­ne Daten­bank, ist ajax­ba­siert – ein­fach und umkom­pli­ziert. Unnö­tig zu erwäh­nen, dass dabei die Kon­fron­ta­ti­on mit dem Begriff „Syn­tax“ sowohl theo­re­tisch (für die Spra­che suchen) als auch prak­tisch (Wiki­syn­tax) erfolgte.

Zwi­schen­stand:

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler haben bis jetzt eigent­lich schon alles erlebt, was man beim Pro­gram­mie­ren so erle­ben kann:

  • Mein Code läuft nicht!“ – „Hm. Da fehlt ’ne Klam­mer“ – „Oha, wenn ich da etwas ein­rü­cke, dann wird es ja viel übersichtlicher.“
  • Sein Code läuft und mei­ner auch. Wel­cher ist denn nun rich­tig?“ – „Wel­cher gefällt dir denn war­um besser?“
  • Boah, ist das viel zu schrei­ben!“ – „Nun­ja – aber wenn sich das stän­dig wie­der­holt, könn­test du ja viel­leicht auch …“
  • […]

Stu­fe 6:

Kur­zer Leh­rer­vor­trag zu Ardui­no. Dann ran an den Simu­la­tor – der ist abso­lut toll und zu emp­feh­len, bevor die ers­ten Bau­tei­le in Rauch aufgehen.

Natür­lich habe ich zunächst eine ganz ein­fa­che Bei­spiel­schal­tung vor­ge­stellt (blin­ken­de LED).

(circuits.io klappt bis­her so rich­tig gut nur mit Chro­me oder Chro­mi­um als Browser.)

Die soll­te dann um drei LEDs in einer Ampel­schal­tung erwei­tert wer­den. Dazu muss­te man schon ein Biss­chen was am Bread­board ver­ste­hen. Neben­bei wur­de auch etwas über die Wel­len­län­ge des Lichts und Far­be gelernt: Im Simu­la­tor ändert man die LED-Far­be durch Ein­ga­be von Wel­len­län­gen in nm. Und ohne Vor­wi­der­stand macht die LED „peng“, ver­polt macht sie gar nichts. Es gab sofort das Spiel: „Wie klein darf ich den Wider­stand machen, dass die LED heil bleibt?“ Neben­bei ist die Simu­la­tor­home­page auf Eng­lisch (Wider­stand = resistor).

Stu­fe 7:

Es kommt etwas Theo­rie zur Ardui­no-IDE. Wir wer­den den Ardui­no Leo­nar­do bzw. einen pin­kom­pa­ti­blen Nach­bau  nut­zen, weil der durch sein HID-Funk­tio­nen in Kom­bi­na­ti­on mit Lage­sen­so­ren auch als Game­con­trol­ler oder Mau­ser­satz taugt. Den Ardui­no kau­fen sich die Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst, das Zube­hör stift­tet unser För­der­ver­ein. Die Kos­ten sind aber sehr mar­gi­nal im Ver­hält­nis zu den sich bie­ten­den Mög­lich­kei­ten. Dann kön­nen wir unse­re Schal­tung aus Stu­fe 6 real aufbauen.

Aus­blick

Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler sol­len sich nach Mög­lich­keit eige­ne Pro­jek­te suchen, die sie mit dem Ardui­no rea­li­sie­ren. Natür­lich habe ich not­falls Pro­jek­te von unter­schied­li­chem Schwie­rig­keits­grad in der Hin­ter­hand. Der Kom­ple­xi­täts­grad der Pro­jek­te darf natür­lich mit dem wach­sen­den Wis­sens­be­stän­den stei­gen. Die Schu­le bekommt aus einem N21-Pro­jekt für eine AG Robo­ter auf Ardui­no­ba­sis gestellt, auf die sich dann ggf. die erwo­be­nen Kennt­nis­se über­tra­gen lassen.

Mit der stei­gen­den Kom­ple­xi­tät der Pro­jek­te erwar­te ich ein Anwach­sen der Pro­gramm­codes, das irgend­wann dazu füh­ren soll, bestimm­te Funk­tio­nen aus­zu­la­gern in objekt­ori­en­tier­te Set­tings (Ende 2. Halb­jahr). Schön wäre es, wenn der Code für einen allei­ne nicht mehr zu pfle­gen ist, sodass auch Struk­tu­ren wie SVN not­wen­dig werden.

Ers­te Eindrücke

  1. Ich ler­ne mit den Schü­le­rin­nen und Schü­lern mit. Für mich ist vie­les Neuland.
  2. Schü­le­rin­nen und Schü­ler fin­den Feh­ler im Pro­gramm­code viel schnel­ler in Peer-Reviews als ich
  3. Die­ser Ansatz schreckt auch eini­ge ab. Man muss ja aller­hand aus­hal­ten und sogar auch Elek­tro­nik- und Eng­li­schwis­sen ausbauen
  4. Ich muss­te die Beschäf­ti­gung mit der Hard­ware vor­zie­hen. Ich und die Schü­le­rin­nen und Schü­ler kön­nen es teil­wei­se kaum erwarten.
  5. Es wird sehr selbst­stän­dig und kon­zen­triert gear­bei­tet – auf die Fra­ge: „Kann ich das so machen?“ ant­wor­te ich oft: „Pro­bie­re es aus!“ – und mit die­ser Ant­wort sind sie oft zufrieden.
  6. Per­fek­tio­nis­ten sind in der Hin­ter­hand – am effek­tivs­ten arbei­ten die Experimentierfreudigen
  7. Man kann wun­der­bar dif­fe­ren­zie­ren: Der C‑Freak bekommt eben eine Bild­röh­re mit Com­po­si­te-Ein­gang, auf der er ein Spiel pro­gram­miert. Das ist vom Timing her nicht tri­vi­al, da der Ardui­no von sei­ner Rechen­leis­tung damit an eine Gren­ze kommt. Dem Anfän­ger reicht viel­leicht ein Lauf­licht als ers­tes Pro­jekt – oder ein Ther­mo­me­ter (NTCs haben eine Kenn­li­nie, muss muss mathe­ma­ti­siert oder mit einem ande­ren Ther­mo­me­ter kal­li­briert werden).
  8. Es kom­men Fra­gen wie: „Darf ich zu Hau­se an mei­ner Schal­tung im Simu­la­tor wei­ter­ar­bei­ten?“ „Dür­fen wir unser Pro­jekt auch mit nach Hau­se nehmen?“

Digitale Klassenbücher

Wir alle ken­nen und lie­ben sie mehr oder weni­ger: Die grü­nen oder blau­en Bücher, in denen offi­zi­ell Din­ge des Schul­all­tags wie Inter­richts­in­hal­te, Haus­auf­ga­ben, Fehl­zei­ten u.v.m. zu doku­men­tie­ren sind. Das Pen­dant der Ober­stu­fe heißt bei uns dann Kurs­heft. Bei­de Schrift­stü­cke wol­len vor allem aus juris­ti­schen Grün­den geführt sein und die­nen im Fal­le von Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht als Beweis­mit­tel. Die­se Art der Unter­richts­do­ku­men­ta­ti­on hat so ihre Tücken:

  1. Klas­sen­bü­cher wer­den in der Regel von Schü­lern ver­wal­tet. Sie ent­hal­ten neben all­ge­mei­nen Anga­ben wie Unter­richts­in­hal­ten oder Haus­auf­ga­ben auch sen­si­ble Daten wie z.B. Fehl­zei­ten, Anga­ben zu Unter­richts­aus­fäl­len u.v.m.
  2. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung von Klas­sen­bü­chern ist umständ­lich. So müs­sen bei uns z.B. an einem Stich­tag Fehl­ta­ge aus­ge­zählt wer­den, wenn man nicht inten­siv die dafür eigent­lich gedach­ten Lis­ten vor­ne im Buch nutzt – was jeder Kol­le­ge natür­lich akri­bisch macht, wie jeder Klas­sen­leh­rer weiß.
  3. Das Schöns­te, was ich mit einem Klas­sen­buch erlebt habe, war ein Schü­ler, der sich sein Früh­stück noch ein­mal auf das Klas­sen­buch hat durch den Kopf gehen las­sen. Ande­re Kata­stro­phen wie der Total­ver­lust die­ses Doku­ments sind auch denkbar.

Die Lösung ist nach Aus­sa­ge diver­ser Anbie­ter das elek­tro­ni­sche Klas­sen­buch. Es wird auf unter­schied­li­che Art und Wei­se geführt, z.B. durch Ein­ga­ben an einem Tablet über eine App oder eine Web­sei­te. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  1. Es sind nur Daten sicht­bar, die für die unmit­tel­ba­re Ein­ga­be erfor­der­lich sich. Sen­si­ble Daten las­sen sich effi­zi­ent von harm­lo­sen trennen.
  2. Die Bücher sind zen­tral aus­wert­bar. Ins­be­son­de­re für die Schul­lei­tung erge­ben sich daduch Ent­las­tun­gen, da die (behörd­lich vor­ge­schrie­be­ne) Kon­trol­le nicht zu einem fes­ten Ter­min, son­dern eben jeder­zeit statt­fin­den kann.
  3. Über eine Schnitt­stel­le zum Zeug­nis­druck kön­nen z.B. Din­ge wie Fehl­zei­ten schnell und unkom­pli­ziert erfasst werden.
  4. Feh­len­den Ein­tra­gun­gen muss nie­mand mehr hin­ter­her­en­nen. Das Sys­tem könn­te z.B. nach dem Log­in über feh­len­de Daten jam­mern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
  5. Auch Din­ge wie Ver­war­nun­gen wegen uner­le­dig­ter Haus­auf­ga­ben kön­nen auto­ma­ti­siert erfolgen.
  6. Es ist dar­über­hin­aus denk­bar, auch Eltern Zugriff auf bestimm­te Daten zu gewäh­ren, so dass eine effi­zi­en­te­re Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten mög­lich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über die­se Din­ge am häus­li­chen Abendbrotstisch.
  7. [ to be continued … ]

Das ist alles ver­füh­re­risch und es ist vor allem modern. Es braucht aber lei­der eini­ge Voraussetzungen.

  1. Das zeit­na­he Ein­tra­gen der Daten muss nie­der­schwel­lig sein, weil das Sys­tem dar­auf maß­geb­lich basiert. Ide­al wäre eine Aus­stat­tung mit flä­chen­de­cken­dem WLAN und Tablets für jede Lehr­kraft. Ich set­ze mich nach dem Unter­richt eher ungern noch an einen Schul-PC, um Ein­tra­gun­gen nachzuholen.
  2. Die gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze des jewei­li­gen Bun­des­lan­des müs­sen geeig­net sein, juris­ti­sche Stör­feu­er ein­zel­ner wirk­sam zu unter­bin­den. Wenn man auch nur für eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dop­pel­te Daten­hal­tung betrei­ben muss, bricht das gesam­te Sys­tem kom­plett zusammen.
  3. Die tech­ni­sche Ver­lo­ckung darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man mit einer gan­zen Rei­he von Ängs­ten bei den Betrof­fe­nen umge­hen muss. Nimmt man die Betei­lig­ten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. net­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen gegenüber.
  4. Die Illu­si­on eines kom­plet­ten digi­ta­len Manage­ments von Schu­le soll­te man sich nicht machen. Schu­len sind immer indi­vi­du­el­le Sys­te­me mit spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen, die sich nie­mals kom­plett digi­tal mit end­li­chen Res­sour­cen abbil­den las­sen. Das ist bedingt durch die poli­tisch gewoll­te Pro­fi­lie­rung, gleich­wohl aber auch durch stän­di­ge, teil­wei­se recht kurz­fris­ti­ge Refor­men – das kann kein Anbie­ter leisten.

Von einer mehr phi­lo­so­phi­schen War­te aus gedacht, drän­gen die mir wei­te­re Fra­gen auf:

  1. Fehl­zei­ten und Ver­spä­tun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ggf. auch uner­le­dig­te Haus­auf­ga­ben las­sen sich recht ein­fach zusam­men­zäh­len – durch­aus auch über Jah­re. Es trägt Züge bzw. Merk­ma­le von Über­wa­chung. Im Arbeits­le­ben mag das längst üblich sein (Arbeits­zeit­er­fas­sungs­kar­ten etc.). Die meis­ten Schü­ler sind vor dem Gesetz aber Kin­der. Ich kann die­se Maß­nah­men damit begrün­den, dass sie von ihren Arbeits­ge­bern spä­ter auch in die Wei­se kon­trol­liert wer­den wer­den und das schon ein­mal ler­nen sol­len. Ich fra­ge mich aber dann, was Kind­heit heu­te für einen Wert hat, wenn ich das so begrün­de. Und ich fra­ge mich, wo da irgend­wann die Gren­ze ist. Mit den Zustän­den in angel­säch­si­schen Schu­len (z:b. Ein­lass- und teil­wei­se Waf­fen­kon­trol­len) mag ich mich nicht so anfreun­den. Mit RFID-Bezahl­chips für die Men­sa lau­fen ja schon eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Gegend. Was da alles mög­lich und denk­bar wäre …
  2. Die Arbeit von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wird ggf. inhalt­lich (The­men­ein­trä­ge, Haus­auf­ga­ben­stel­lung) als auch von der Sorg­falt her (Quan­ti­tät und Zeit der Ein­tra­gun­gen) leicht und recht nie­der­schwel­lig über­prüf­bar. Das mag ja auch in dem einen oder ande­ren Fall eine Ursa­che irra­tio­na­ler Ängs­te vor Tech­nik dar­stel­len. Da wer­den genau wie in der Wirt­schaft auch die Per­so­nal­rä­te gefor­dert sein.
  3. Es gibt u.U. Grün­de, war­um jemand für eine gewis­se Zeit Ver­pflich­tun­gen jed­we­der Art nicht nach­kommt. Mit einer auto­ma­ti­sier­ten Erfas­sung neh­me ich mir u.U. päd­ago­gi­sche Frei­räu­me. Die Zah­len bestim­men ja die von der Schul­ge­mein­schaft als ange­mes­sen emp­fun­de­ne Reak­ti­on – nicht das indi­vi­du­el­le Schicksal.
  4. Man könn­te auch in Ver­su­chung kom­men, statt digi­ta­ler Ver­wal­tung mensch­li­che Res­sour­cen für z.B. die wich­ti­ge Eltern- und Schü­ler­ar­beit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ant­statt bestehen­de Sys­te­me durch tech­ni­sche Lösun­gen zu stabilisieren.

Die Lage in Niedersachsen

Die meis­ten der auf dem Markt ange­bo­te­te­nen Sys­te­me sind web­ba­siert. Man braucht hier also eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür gibt es ziem­lich kon­kre­te Rege­lun­gen. Lösch‑, Auf­be­wah­rungs- und Sperr­fris­ten regelt z.B. in die­sem Zusam­men­hang eine Ver­fah­rens­be­schrei­bung bzw. ‑ver­zeich­nis.

Der Knüp­pel zwi­schen Bei­nen ist hier nach mei­ner Ein­schät­zung die Geset­zes­la­ge. Anbie­ter pro­pa­gie­ren oft mehr oder min­der offen den Grund­satz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht aus­drück­lich ver­bie­tet. Im Bereich des Daten­schut­zes strei­ten sich da die Geis­ter und die Rechts­auf­fas­sun­gen (Kern: Volks­zäh­lungs­ur­teil – bit­te juris­tisch bera­ten las­sen!). Nach mei­nen Recher­chen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbie­tern da etwas ande­res sagt, han­delt m.E. im Sin­ne sei­nes Geschäftsmodells.

Von der Kon­struk­ti­on ist es eigent­lich ganz sim­pel: Daten darf man ver­ar­bei­ten, wenn es dafür eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt ODER wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt, an die aber eine Rei­he von wei­te­ren Din­gen geknüpft ist (z.B. Beleh­rung über Wide­ruf­bar­keit usw.).

Anbie­ter erlie­gen nach mei­ner Erfah­rung der Ver­su­chung, tech­ni­schen Daten­schutz vor den juris­ti­schen zu stel­len. Da kom­men dann Frag­men­te wie „garan­tier­te Daten­si­che­rung“, „ISO-yx-zer­ti­fi­zier­tes Rechen­zen­trum“ etc. ins Spiel, die sich ange­sichts des unge­si­cher­ten Koor­di­na­to­ren­bü­ros wie der Hort des Daten­schut­zes anhö­ren – tech­nisch abso­lut kor­rekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechts­an­walt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.

Und ja, das klingt schi­zo­phren: Wenn die Ein­bre­cher die Ver­wal­tung­rech­ner der Schu­le bei Ebay dann ver­ti­cken und die Daten frei wer­den, hat das ande­re Fol­gen, als wenn eine Schu­le die Daten ihrer Schü­ler mög­li­cher­wei­se zu Unrecht durch Drit­te ver­ar­bei­ten lässt.

Span­nend dürf­te in Nie­der­sach­sen die Fra­ge sein, ob Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne des Daten­schut­zes auch erfor­der­lich ist. Wenn nicht: Ein­wil­li­gung! Wenn Ein­wil­li­gung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?

Ohne Kla­gen wird sich hier im Land juris­tisch aber nichts bewe­gen, obwohl nach mei­ner Auf­fas­sung eine Klä­rung über­fäl­lig wäre. Kla­gen aus dem Sys­tem selbst her­aus sind nicht zuletzt wegen bestimm­ter Abhän­gig­kei­ten schwierig.

Mei­ne 10 Cents

Wäre ich eine Schu­le in Nie­der­sach­sen, wür­de ich momen­tan davon noch die Fin­ger las­sen. Prak­ti­ka­bel fän­de ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Eltern­zu­griff, die mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Schul­trä­gers abge­klärt und über den sonst so übli­chen Stan­dard hin­sicht­lich des tech­ni­schen Daten­schut­zes geho­ben wird (ver­schlos­se­ner Raum, USV, Back­up an ande­rem phy­si­ka­li­schen Stand­ort, ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dun­gen). Die Ein­bruchs- und Daten­ver­lust­wahr­schein­lich­keit ist damit höher. Aber es lie­gen viel weni­ger Daten kumu­liert vor und man kann selbst ent­schei­den und kon­trol­lie­ren, was man spei­chert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.

Klar sind die Anbie­ter, die sich in gro­ßen Rechen­zen­tren ein­mie­ten, hier bes­ser auf­ge­stellt. Sie ver­ar­bei­ten aber auch wesent­lich mehr Daten und der Scha­den bei einem Ein­bruch wäre ungleich höher – und attrak­tiv sind zen­tral kumu­lier­te Daten immer – auch für noch zu erfin­den­de Geschäftsmodelle.

 

 

Zettel, Zettel, nix als Zettel …

… da kam mir als Klas­sen­leh­rer irgend­wann die Idee, einen Leit­z­ord­ner für die Lern­grup­pe zu besor­gen. Jeder hat dort sau­ber mit Regis­ter­kar­ten abge­trennt und alpha­be­tisch geord­net eine Klar­sicht­hü­le. Der Leit­z­ord­ner steht stän­dig im Klas­sen­schrank und wird dann von jedem Ein­zel­nen mit Rück­mel­de­zet­teln befüllt. Die Lern­grup­pe bekommt für jeden Rück­lauf einen fes­ten Ter­min, zu dem alle Zet­tel unter­schrie­ben ein­ge­trof­fen sein müs­sen. Die Voll­stän­dig­keit könn­te man noch zusätz­lich durch einen bestimm­ten „Dienst“ sicherstellen.

Dann lässt man sich die Zet­tel alpha­be­tisch in z.B. einem Umschlag über­rei­chen oder nimmt sich die Schnip­sel eben selbst rich­tig geord­net her­aus. Wer noch eine visu­el­le Stüt­ze bereit­stel­len will, tackert eine Klar­sicht­hül­le mit dem gera­de abzu­ge­ben­den Schrei­ben an die Klas­sen­raum­tür. Die Luxus­va­ri­an­te wäre ein Schrank am Aus­gang der Klas­se mit eige­nen „Brief­fä­chern“ für jedes Lern­grup­pen­mit­glied. Fer­tig. Kei­ne Unter­richts­zeit, kei­ne Lis­ten, alles selbstorganisiert.

Die­se Idee habe ich nie umge­setzt, son­dern einer Kol­le­gin an mei­nem Tisch groß­mun­dig erzählt. Die macht das jetzt so, ist hoch­zu­frie­den und wird ihrer­seits von ande­ren kopiert (des­we­gen muss­te ich das jetzt auch unbe­dingt mal blog­gen). Ins­be­son­de­re in jün­ge­ren Klas­sen scheint das pri­ma zu funktionieren.

Aus Daten­schutz­grün­den soll­te man aber dar­auf ach­ten, dass nur „harm­lo­ses“ Zeug dort hin­ein­ge­rät. Dazu zäh­len z.B. NICHT Ent­schul­di­gun­gen, Kennt­nis­nah­men von Tadeln und ande­re Din­ge, die nicht für die Schü­ler­hand bestimmt sind, weil sie sen­si­ble Daten enthalten.

Mit digi­ta­len Klas­sen­bü­chern wür­de hier übri­gens vie­les leich­ter. Aber da gibt es dann ande­re Fall­stri­cke. Des­we­gen kommt dazu noch ein geson­der­ter Artikel.

1 15 16 17 18 19 34