Handyverbote und die Psychologie der Ohnmacht

Es meh­ren sich in mei­nem Umfeld Berich­te über neue Sex­ting­fälle – auch in ande­ren Land­krei­sen.  Die Netz­ge­mein­de geht nach eini­ger Auf­re­gung rund um Sascha Lobos Netz­un­ter­gangs­a­po­lo­gien mehr oder min­der ach­sel­zu­ckend zum All­tag über, ein paar geis­tes­wis­sen­schaft­li­che Rück­zugs­ge­fechtler reagie­ren auf ihre Wei­se dar­auf. Stel­len­wei­se fin­det eine Dis­kus­si­on statt, die aber inhalt­lich nur „Ein­ge­weih­ten“ zugäng­lich sein dürf­te. Es sind gute Zei­ten für die War­ner, Mah­ner und Kri­ti­ker „des Internets“.

Das Ein­fachs­te für Schu­len und Eltern scheint momen­tan zu sein, ein­fach zu ver­bie­ten: Schwie­ri­ge, aber gleich­wohl sehr chan­cen­rei­che Zei­ten für die Medi­en­päd­ago­gik. Ich wer­de zur­zeit ver­mehrt ange­fragt, Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy und Inter­net zu hal­ten. Man möch­te Rezep­te haben, wie man sich als Schu­le oder Eltern­teil „ver­hal­ten“ kann, wenn „so etwas“ passiert.

Recht­li­che Aspekte

Die Schu­le darf nach mei­nen Recher­chen in der Haus­ord­nung ein Benut­zungs­ver­bot von Han­dys auf dem Schul­ge­län­de fest­le­gen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die dage­gen ver­sto­ßen, hal­ten dem­nach nicht die Schul­ord­nung ein, was die wie­der­um Schu­le dazu nut­zen kann, die übli­che Eska­la­ti­ons­ket­te bei Fehl­ver­hal­ten in Gang zu set­zen: Päd­ago­gi­sche Maß­nah­men => Andro­hung von Ord­nungs­maß­nah­men => Voll­zug von Ordnungsmaßnahmen.

Bei den letz­ten bei­den Stu­fen ent­schei­det bei uns in Nie­der­sach­sen die Klas­sen­kon­fe­renz, bei der Schul­lei­ter bzw. die Schul­lei­tern den Vor­sitz führt. Ger­ne wird ver­ges­sen, Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Zuge einer Klas­sen­kon­fe­renz sowie die Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in ange­mes­se­ner Form über ihre Rech­te zu beleh­ren, was eine for­ma­le Angriffs­flä­che für Ent­schei­dun­gen der Klas­sen­kon­fe­renz bie­tet. Pro­zes­se gegen Schu­len wer­den übri­gens meist nur auf for­ma­ler Ebe­ne gewonnen.

Die Weg­nah­me des Han­dys muss ver­hält­nis­mä­ßig und päd­ago­gisch sinn­voll sein. Wenn z.B. Unter­richt gestört wird oder Film­auf­nah­men gegen den Wil­len der Gefilm­ten gefer­tigt wer­den, soll­te die­se Ver­hält­nis­mä­ßig­keit m.E. gege­ben sein. Da es sich im recht­li­chen Sin­ne oft um Eigen­tum der Eltern han­delt (sie allein dür­fen Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se wie Han­dy­ver­trä­ge unter­schrei­ben), ist eine Weg­nah­me über den Unter­richts­tag hin­aus recht­lich wahr­schein­lich ein Pro­blem, zumal ja in erheb­li­cher Wei­se in den Frei­zeit­be­reich der Schü­le­rin­nen und Schü­ler ein­ge­grif­fen wird – in Abspra­che mit den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dürf­te der Fall anders aussehen.

Wei­gert sich eine Schü­le­rin oder ein Schü­ler in der kon­kre­ten Situa­ti­on, ihr Han­dy abzu­ge­ben, darf das natür­lich nicht gewalt­sam gesche­hen. Wenn eine Straf­tat oder ein begrün­de­ter Ver­dacht für eine sol­che vor­liegt, wäre das dann Sache der Poli­zei. Wenn nicht, d.h. wenn ein­fach „nur“ gegen die Schul­ord­nung ver­sto­ßen wur­de, kommt jetzt ja noch hin­zu, dass Anwei­sun­gen nicht befolgt wer­den – dann wird man als Schu­le schnel­ler eska­lie­ren kön­nen (Klas­sen­kon­fe­renz) oder den betref­fen­den Schü­ler bzw. die Schü­le­rin eben für den Tag suspendieren.

Gleich­wohl wür­de ich dar­auf ach­ten, dass das Han­dy vor der Abga­be im Bei­sein der Besit­ze­rin bzw. des Besit­zers aus­ge­schal­tet wird.

Pro­ble­ma­tik an den Schulen

Mit sind nur weni­ge Mob­bing­fäl­le bekannt, die nicht in irgend­ei­ner Form auch über das Inter­net aus­ge­tra­gen wer­den. Im Gegen­satz zu „frü­her“ (Mob­bing gibt es ja immer schon, übri­gens auch am Arbeits­platz von Ver­wach­se­nen) ver­schärft die öffent­li­che Dimen­si­on die­se Pro­ble­ma­tik erheb­lich für die Betrof­fe­nen. Je nach Schul­form und Milieu kom­men Her­aus­for­de­run­gen hin­zu, mit denen ich als Gym­na­si­al­leh­rer noch nie irgend­et­was zu tun hat­te. Spä­tes­tens in Umfel­dern, in denen es Eltern und Schü­lern völ­lig egal ist, ob sie ggf. sogar von der Schu­le sus­pen­diert wer­den, gehen Lehr­kräf­ten schnell und schlicht die Optio­nen aus. Und die­se Umfel­der gibt es. Und des­we­gen ist Schu­le da eigent­lich ganz beson­ders gefragt.

Dum­mer­wei­se ist Schu­le noch in ganz vie­len ande­ren Fel­dern gefragt, sodass das The­ma „Medi­en“ eben eines von vie­len ist. Wenn man da etwas „schie­ben“ kann, dann ver­sucht man das auch – nicht weil man böse, ahnungs­los, lern­re­sis­tent und der Zukunft sowie Rea­li­tät abge­wandt ist, son­dern weil man sich selbst schüt­zen und schlicht funk­ti­ons­fä­hig blei­ben möch­te. Wenn man z.B. Inklu­si­ons­kin­der in der Klas­se bei opti­mier­ba­rer Unter­stüt­zung von außen hat, sind die Sor­gen erst­mal ande­re, ganz all­täg­li­che. Gera­de im Bereich Inklu­si­on leben gera­de vie­le Gym­na­si­en noch im behü­te­ten Traum­land. An so man­cher Schu­le mag schlicht Ohn­macht herr­schen: Man ver­steht nicht, was da in die­sem „Netz“ vor sich geht. Am bes­ten wäre, wenn es ein­fach ver­schwän­de – aber das tut es eben nicht.

Was tun?

Es gibt an vie­len Schu­len bereits in irgend­ei­ner Form sozia­le Pro­jek­te oder Ange­bo­te, bei denen die Stär­kung der eige­nen Per­sön­lich­keit im Vor­der­grund steht. Genau da sehe ich den Kern des Pro­blems beim „Han­dy­miss­brauch“. Dass man kei­ne Nackt­bil­der wei­ter­lei­tet, ist nicht unbe­dingt eine tech­no­lo­gi­sche Her­aus­for­de­rung. Hier gibt es oft in einer bestehen­den Struk­tur kla­re Ansatz­pun­ke, um Medi­en­kom­pe­tenz zu ver­mit­teln, ohne dass sich Akteu­re auf für sie völ­lig neue Hand­lungs­fel­der bege­ben müs­sen oder die­se Struk­tur infra­ge gestellt wird.

Wenn ich Schü­le­rin­nen und Schü­lern kei­ne Model­le anbie­te, wie ein Han­dy noch genutzt wer­den kann außer zu kom­mu­ni­ka­tiv-kon­sump­ti­ven Zwe­cken, hal­te ich die Erwar­tung, dass mit die­sen Gerä­ten nicht auch Unsinn geschieht, für uto­pisch. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind ent­ge­gen aller oft zu ver­neh­men­den Unken­ru­fe nach mei­ner Erfah­rung nur sehr ober­fläch­lich kom­pe­ten­ter im Umgang mit digi­ta­len Gerä­ten. Sie fin­den sich auf der Ober­flä­che schnell zurecht, sind mutig und expe­ri­men­tie­ren – aber z.B. schon ein simp­les Abon­ne­ment eines Kalen­ders ist oft schon ein unüber­wind­li­che Hür­de. Die Struk­tu­ren hin­ter Tou­chibun­ti durch­schau­en nur sehr weni­ge. Wie zu guten alten Win­dows­zei­ten regiert da oft Pass&Fail.

Die Erwar­tung, dass sich eine gan­ze Schu­le vol­ler Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Begeis­te­rung auf BYOD stürzt, ist nicht  rea­lis­tisch. BYOD stellt Struk­tu­ren sehr mas­siv infra­ge – auch tech­ni­sche Struk­tu­ren … Unter­richt, der schü­ler­sei­tig mit Goog­le oder Wiki­pe­dia bestreit­bar ist, kann näm­lich im digi­ta­len Zeit­al­ter bald nicht mehr bestehen. Das mer­ken die Kol­le­gi­en sehr schmerz­lich. Man nimmt ihnen ihr gewohn­tes Hand­werks­zeug weg und wun­dert sich über die ableh­nen­den Reaktionen.

Ana­lo­gie: Man muss in gewis­sen Krei­sen im Netz nur etwas gegen das iPad sagen (also ein Hand­werks­zeug „bedro­hen“), um eine Vor­stel­lung davon zu bekom­men, wie die Reak­tio­nen aus­fal­len, wenn ich Kol­le­gi­en sage, dass ihre Form des Unter­richts so nicht mehr zeit­ge­mäß ist. Man darf und soll­te da Wider­stand erwar­ten, wobei Wider­stand immer ein super Ansatz­punkt ist – viel schlim­mer sind Lethar­gie und Resignation.

Von Chan­cen und Arbeitserleichterungen

Je weni­ger ich mit der Unter­stüt­zung der Eltern­häu­ser rech­nen kann, des­to mehr ist nach mei­ner Ansicht Schu­le gefor­dert. Han­dy­nut­zung ist Pri­vat­sa­che, jedoch beschert uns die­se Pri­vat­sa­che in der Schu­le vie­le sehr arbeits­rei­che Her­aus­for­de­run­gen, denen der beglei­te­te Ein­satz digi­ta­ler Gerä­te begeg­nen kann. Im Unter­richt ermög­li­chen digi­ta­le Gerä­te an vie­len Punk­ten Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen: Grup­pen­ar­bei­ten kön­nen „on the fly“ doku­men­tiert wer­den – es ent­fällt die Zeit, um etwa ein Pla­kat zu gestal­ten. Jeder aus der Grup­pe kann sich zudem durch ein digi­ta­les Gerät in den Pro­zess ein­brin­gen. Ich habe gan­ze Auf­sät­ze arbeits­tei­lig inner­halb von 45 Minu­ten schrei­ben las­sen – durch kol­la­bo­ra­ti­ve Metho­den – auf Papier in die­sem Zeit­rah­men undenk­bar.  Auch die Aus­wer­tung wird oft um ein Viel­fa­ches leich­ter: Ich kann ja direkt im Doku­ment kor­ri­gie­ren, sodass allen SuS die­se Fas­sung sofort zur Ver­fü­gung steht (dazu braucht man natür­lich gemein­sa­me, gerä­te­un­ab­hän­gi­ge Plattformen).

Das über­zeugt dann auch skep­ti­sche Kol­le­gen. Der Schlüs­sel ist dabei nach mei­ner Erfah­rung vor allem die inhalt­li­che Kopp­lung. Daher kann ich z.B. Fremd­spra­chen­leh­rern in die­sem Bereich nichts, aber auch gar nichts beibringen.

Datenschutz und Schulgesetz

Das wird jetzt viel Text. Ich stel­le hier ein­mal die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Daten­schutz in den Schul­ge­set­zen (zusätz­lich ergän­zen bestimm­te Erlas­se im Ein­zel­fall die Bestim­mun­gen) von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein gegenüber.

1. Nie­der­sach­sen ( http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+31&psml=bsvorisprod.psml&max=true )

Nie­der­säch­si­sches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fas­sung vom 3. März 1998

§ 31 Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

1) Schu­len, Schul­be­hör­den, Schul­trä­ger, Schü­ler­ver­tre­tun­gen und Eltern­ver­tre­tun­gen dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, soweit dies zur Erfül­lung des Bil­dungs­auf­trags der Schu­le (§ 2) oder der Für­sor­ge­auf­ga­ben, zur Erzie­hung oder För­de­rung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder zur Erfor­schung oder Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen auch den unte­ren Gesund­heits­be­hör­den für Auf­ga­ben nach § 56 und den Trä­gern der Schü­ler­be­för­de­rung für Auf­ga­ben nach § 114 über­mit­telt und dort ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies für die Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Auf­ga­be erfor­der­lich ist.

(2) Schu­len dür­fen auch die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kin­dern in Kin­der­gär­ten und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, die in Kin­der­gär­ten bei der Wahr­neh­mung vor­schu­li­scher För­der­auf­ga­ben erho­ben und an Schu­len über­mit­telt wer­den, soweit die Ver­ar­bei­tung zur Erzie­hung oder För­de­rung der Kin­der in der Schu­le erfor­der­lich ist.

(3) Die Rech­te auf Aus­kunft, Ein­sicht in Unter­la­gen, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie das Wider­spruchs­recht nach § 17a des Nie­der­säch­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes wer­den für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te (§ 55 Abs. 1) ausgeübt.

(4) Schu­len, Schul­be­hör­den und die Schul­in­spek­ti­on dür­fen Per­so­nal­da­ten (§ 88 Abs. 1 des Nie­der­säch­si­schen Beam­ten­ge­set­zes) aller an der Schu­le täti­gen Per­so­nen auch ver­ar­bei­ten, soweit es zur Erfor­schung und Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist.

2. Schles­wig-Hol­stein ( http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+30&psml=bsshoprod.psml&max=true )

Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Schulgesetz
(Schul­ge­setz – SchulG)
Vom 24. Janu­ar 2007*

§ 30 Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten

(1) Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern dür­fen von den Schu­len, den Schul­trä­gern und Schul­auf­sichts­be­hör­den erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Es sind dies

1. bei Schü­le­rin­nen und Schülern:
Vor- und Fami­li­en­na­me, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se), Staats­an­ge­hö­rig­keit, Aus­sied­ler­ei­gen­schaft, Her­kunfts- und Ver­kehrs­spra­che, Kon­fes­si­on, Kran­ken­ver­si­che­rung, Leis­tungs- und Schul­lauf­bahn­da­ten, Daten über das all­ge­mei­ne Lern­ver­hal­ten und das Sozi­al­ver­hal­ten, Daten über son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf, soweit sie für den Schul­be­such von Bedeu­tung sein kön­nen, die Ergeb­nis­se der schul­ärzt­li­chen, schul­psy­cho­lo­gi­schen und son­der­päd­ago­gi­schen Unter­su­chun­gen, bei Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern die Daten über Vor­bil­dung, Berufs­aus­bil­dung, Berufs­prak­ti­kum und Berufs­tä­tig­keit sowie die Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon) des Aus­bil­dungs­be­trie­bes oder der Praktikumsstelle;

2. bei Eltern:
Name, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se). Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern haben die erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Sie sind auf die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten auf­merk­sam zu machen.

(2) Die Daten der Schul­ver­wal­tung dür­fen aus­schließ­lich mit in der Schu­le befind­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten des Schul­trä­gers ver­ar­bei­tet wer­den.

[…]
(10) Die mit Ein­wil­li­gung der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern erho­be­nen Daten dür­fen nur zu dem Zweck benutzt wer­den, zu dem sie von den Betrof­fe­nen mit­ge­teilt wor­den sind. Eine ander­wei­ti­ge Ver­wen­dung bedarf einer erneu­ten Einwilligung.

(11) Soweit es zur Erfül­lung der sich aus die­sem Gesetz erge­ben­den Auf­trä­ge der Schu­le und der Schul­auf­sicht sowie zur Wahr­neh­mung gesetz­li­cher Mit­wir­kungs­rech­te erfor­der­lich und unter Wah­rung der über­wie­gen­den schutz­wür­di­gen Belan­ge der Betrof­fe­nen mög­lich ist, regelt das für Bil­dung zustän­di­ge Minis­te­ri­um durch Verordnung:

1. den zuläs­si­gen Umfang der Ver­ar­bei­tung von Daten,
2. die Daten­über­mitt­lung ein­schließ­lich der Über­mitt­lung zu sta­tis­ti­schen Zwecken,
3. die Sper­rung, Löschung und Auf­be­wah­rung von Daten,
4. die Datensicherung,
5. die Daten der Schul­ver­wal­tung und sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Lehr­kräf­te außer­halb der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den dürfen,
6. die auto­ma­ti­sier­te Datenverarbeitung,
7. die für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen maß­ge­ben­den Erhe­bungs- und Hilfs­merk­ma­le, den Berichts­zeit­raum und die Periodizität,
8. die für die Auf­ga­be nach Absatz 4 Satz 2 zustän­di­ge Stelle,
9. Zeit­punkt und Stand der nach Absatz 5 zu über­mit­teln­den Daten.

(12) Rege­lun­gen in ande­ren Rechts­vor­schrif­ten über die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten blei­ben unbe­rührt, soweit sich nicht aus den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen etwas ande­res ergibt.

Mein per­sön­li­cher Kommentar

Das Gesetz in Schles­wig-Hol­stein ist auf den ers­ten Blick wesent­lich enger und restrik­ti­ver gefasst. Ich weiß, dass es unter Mit­wir­kung des ULD ent­stan­den ist. Es ist zudem wesent­lich aktu­el­ler. Eine Schu­le in Schles­wig-Hol­stein weiß aber sehr genau:

  • wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten darf (z.B. dass der Beruf der Eltern nicht erfasst wird)
  • dass die­se Daten NICHT in einer Cloud lie­gen dür­fen (z.B. kei­ne digi­ta­len Klas­sen­bü­cher, wenn sie nicht im Hau­se gehos­tet werden)
  • mit wem sie unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Daten aus­tau­schen darf
  • dass Eltern und Schü­ler die Anga­be bestimm­ter Daten nicht ver­wei­gern dürfen

Wenn der Dienst­herr die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz for­dert, benö­ti­gen Schu­len dafür einen rechts­si­che­ren Rah­men. Natür­lich fal­len in Schles­wig-Hol­stein dann z.B. durch Ver­la­ge ange­bo­te­ne Lern­stands­er­he­bun­gen weit­ge­hend flach. In Nie­der­sach­sen bleibt nach mei­nem Emp­fin­den vor allem eins: Gro­ße Ver­un­si­che­rung, zumin­dest bei mir.

Wir sind die Roboter

Die Dämp­fe von Löt­zinn bren­nen einer kon­zen­triert über den Löt­kol­ben gebeug­ten Schü­le­rin in den Augen, der Geruch von Röst­zwie­beln liegt in der Luft, über­all lie­gen elek­tro­ni­sche und mecha­ni­sche Bau­tei­le her­um. Selt­sa­me Gefähr­te, die an die­je­ni­gen aus der Mad-Max-Trio­lo­gie anzu­knüp­fen schei­nen, fah­ren über den Flur und dre­hen wie von Geis­ter­hand vor Wän­den und Hin­der­nis­sen um. Rechts wird geflucht über die unver­meid­li­chen Trei­ber­pro­ble­me unter Windows8, links lacht sich dar­über der Nut­zer eines Ubun­tu-Desk­tops ins Fäust­chen, wäh­rend die Grup­pe im hin­te­ren Bereich das Schei­tern des letz­ten Algo­rith­mus bei einem kräf­ti­gen Biss in das selbst­ge­bau­te Hot­dog und einer Par­tie Mine­craft verarbeitet.

Die Situa­ti­on ent­stammt nicht dem Ent­wick­lungs­la­bor einer nerdi­gen Elek­tronik­fir­ma, son­dern beschreibt die Atmo­sphä­re in unse­rer neu­en Ardui­no-AG auf dem letz­ten Regio­nal­grup­pen­tref­fen recht genau. Da kann nach nicht ein­mal acht Wochen dann schon sowas herauskommen:

Die Hard­ware habe ich nach einem Schü­ler­ent­wurf nach­ge­baut. Die hier zu sehen­den Komponenten

  • ein Ardui­no UNO-Nachbau
  • ein Adafruit-Motor­s­hield-Nach­bau
  • ein HC-SR04 Ultraschallsensor
  • ein 4WD-Chas­sis
  • sechs Mignon-Akkus
  • ein Bat­te­rie­fach
  • Kabel und ande­rer Kleinkram

kos­ten etwa 50,- Euro, wenn man etwas war­ten kann. Die not­wen­di­ge Soft­ware gibt es kos­ten­los zum Down­load. Pro­gram­miert wird in einem C‑ähnlichen Dia­lekt. Der Robo­ter aus dem Video wird von die­sem Pro­gramm gesteuert: 

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    #include <AFMotor.h>
 
    AF_DCMotor motor_01(1, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_02(2, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_03(3, MOTOR12_64KHZ);
    AF_DCMotor motor_04(4, MOTOR12_64KHZ);
 
    // HC-SR04
    // VCC auf 5V
    // Trig auf Trigger Pin (löst Ultraschallimpuls aus)
    // Echo auf Echo Pin (Zeit in ms bis zum Empfang des Echos)
    // GND auf GND
 
    #define echoPin 15 // Echo Pin
    #define trigPin 14 // Trigger Pin
    int turn = 1;      // Drehrichtungsänderung wenn "festgefahren"
    int count = 0;     // Anzahl der Drehausweichversuche pro Richtung
 
    long duration, distance; // Dauer um Abstand zu berechnen
 
    void setup() {
 
     motor_01.setSpeed(190);  // Wir fahren nicht volle Pulle
     motor_02.setSpeed(190);
     motor_03.setSpeed(190);
     motor_04.setSpeed(190);
 
     Serial.begin (9600);
     pinMode(trigPin, OUTPUT);
     pinMode(echoPin, INPUT);
 
    }
 
    void loop() {
 
 
     /* The following trigPin/echoPin cycle is used to determine the
     distance of the nearest object by bouncing soundwaves off of it. */ 
 
     digitalWrite(trigPin, LOW); 
     delayMicroseconds(2); 
 
     digitalWrite(trigPin, HIGH);
     delayMicroseconds(10); 
 
     digitalWrite(trigPin, LOW);
     duration = pulseIn(echoPin, HIGH);
 
     //Calculate the distance (in cm) based on the speed of sound.
     distance = duration/58.2;
 
     //Delay 50ms before next reading.
     delay(50);
 
     if (distance < 25 && turn > 0 )
 
     {
 
       motor_01.run(FORWARD);   // Motor 1 vorwärts laufen lassen
       motor_02.run(FORWARD);
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD); 
 
       delay(200);
 
       motor_01.run(BACKWARD);
       motor_02.run(BACKWARD);  // Motor 2 rückwärts laufen lassen
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD);
 
       delay(200);
 
       count++;
 
       if (count >= 3 ) {   
 
         turn = -turn;
 
       }
 
     } 
 
     else if (distance < 25 && turn < 0 )
 
     {
 
       motor_01.run(FORWARD);   // Vorwärts fahren
       motor_02.run(FORWARD);
       motor_03.run(FORWARD);
       motor_04.run(FORWARD); 
 
       delay(200);
 
       motor_01.run(FORWARD);
       motor_02.run(FORWARD);  // Motor 2 rückwärts laufen lassen
       motor_03.run(BACKWARD);
       motor_04.run(BACKWARD);
 
       delay(200);
 
          count++;
 
       if (count >= 3 ) {   
 
         turn = -turn;
 
       }
 
     }
 
     else
 
     {
       motor_01.run(BACKWARD);   // Motor 1 vorwärts laufen lassen
       motor_02.run(BACKWARD);
       motor_03.run(BACKWARD);
       motor_04.run(BACKWARD); 
 
       count = 0;
 
     }
 
    }

Beim Expe­ri­men­tie­ren mit der Ardui­no­platt­form gibt es ganz vie­le ver­schie­de­ne Herausforderungen: 

  • Es muss zumin­dest in Grund­zü­gen pro­gram­miert werden
  • Die­se Pro­gram­me bedür­fen einer stän­di­gen Optimierung
  • Ver­drah­tet“ man mit Löt­kol­ben und Schrau­bern­dre­her oder gleich im Pro­gramm selbst? – Im obe­ren Pro­gramm sind z.B. „falsch“ ange­schlos­se­ne Moto­ren durch ent­spre­chen­de Code­än­de­run­gen kom­pen­siert worden.
  • Wie struk­tu­riert man sein Pro­gramm so, dass man es die Woche dar­auf noch ver­steht? – Mor­gen wer­den wir uns mit Unter­pro­gram­men und der Para­me­ter­über­ga­be beschäftigen.
  • Wie arbei­ten die Sen­so­ren eigent­lich? (Der HC-SR04 muss z.B. so aus­ge­rich­tet wer­den, dass er nicht schon Uneben­hei­ten auf dem Boden als Hin­der­nis erfasst, mit meh­re­ren Sen­so­ren erhö­he ich die Mess­ge­nau­ig­keit usw.)
  • Wie löse ich die vie­len mecha­ni­schen Probleme?
  • Die meis­ten Pro­gram­mier­bei­spie­le im Netz sind auf Englisch …

Ich fin­de es pri­ma, dass Infor­ma­tik hier erfahr­bar wird und dass nicht nur vir­tu­ell ver­mit­tel­te Erfah­run­gen und Lern­an­läs­se vor­han­den sind. Grund­struk­tu­ren zum Pro­gram­mie­ren geben wir in der AG vor, da rei­nes Aus­pro­bie­ren schnell zu Frus­t­er­leb­nis­sen führt, ins­be­son­de­re wenn meh­re­re Akto­ren und Sen­so­ren dazukommen.
Die Schü­le­rin­nen und Schü­ler doku­men­tie­ren das im in einem Doku­Wi­ki, was sie über Akto­ren und Sen­so­ren her­aus­fin­den oder stel­len auch ganz Code­schnip­sel ein. Neben­bei ler­nen sie etwas über Syntax.

Akt der Notwehr – Reaktionen auf die Arbeitszeiterhöhungen

Schu­len in Han­no­ver strei­chen die Klas­sen­fahr­ten, um einen Aus­gleich für die anste­hen­de Mehr­ar­beit zu schaf­fen (vgl. Arti­kel hier im Blog). Der Phi­lo­lo­gen­ver­band Nie­der­sach­sen arbei­tet dezi­diert und sach­ori­en­tiert mit Mythen zur Leh­rer­ar­beits­zeit auf. Das Kul­tus­mi­nis­te­ri­um legt sei­ne Plä­ne zur bes­se­ren Aus­stat­tung von Bil­dungs­in­sti­tu­tio­nen offen. Die finan­zi­el­le Rea­li­sie­rung die­ser Plä­ne wird einer­seits durch Erhö­hung der Mit­tel für Bil­dung durch die Poli­tik geleis­tet, ande­rer­seits durch Maß­nah­men wie die Arbeits­zeit­er­hö­hung und Strei­chung der Alters­re­ge­lun­gen aus dem Sys­tem selbst „gewon­nen“.

Ich den­ke nicht, dass irgend­ei­ne Hoff­nung besteht, dass die Poli­tik die bereits beschlos­se­nen und zur Finan­zie­rung ande­rer Pro­jek­te genutz­ten Ver­än­de­run­gen zurück­neh­men wird. Ich den­ke auch nicht, dass eine direk­te, sach­ori­en­tier­te Reak­ti­on auf die­se Maß­nah­men erfolg­reich sein wird.

Den­noch macht man sich in vie­len Gym­na­si­en in Nie­der­sach­sen Gedan­ken, wie man mit die­sen Arbeits­zeit­er­hö­hun­gen umgeht. Beam­te sind ali­men­tiert. Rein logisch könn­te man tat­säch­lich an Stel­len Arbeits­zeit redu­zie­ren, die nicht zwin­gend durch die Auf­ga­ben­be­schrei­bung einer Lehr­kraft abge­deckt sind.

Das sind z.B. Klas­sen­fahr­ten, Exkur­sio­nen, AGs, sozia­le Ange­bo­te wie Streit­schlich­ter, Kon­zer­te, Sport- und Schul­fes­te, Inter­net­auf­trit­te und ja, auch mei­ne Art der Schul­netz­werk­ad­mi­nis­tra­ti­on gehört dazu – ich soll das Netz­werk koor­di­nie­ren und wei­ter­ent­wi­ckeln – für das Hand­an­le­gen wer­de ich eigent­lich nicht bezahlt, eher für die Auf­trags­er­tei­lung an Fachfirmen.

Der Dienst­herr wird die­ses Dilem­ma wahr­schein­lich erken­nen, da es die ein­zi­ge Achil­les­fer­se in sei­ner öffent­li­chen Dar­stel­lung ist. Der Dienst­herr wird nach mei­nen Schät­zun­gen  die Kor­rek­tur­be­las­tun­gen an Gym­na­si­en an die­je­ni­ge ande­rer Bun­des­län­der anglei­chen, d.h. zumin­dest die Anzahl der zu schrei­ben­den Arbei­ten in der Mit­tel­stu­fe redu­zie­ren. Damit wäre dann tat­säch­lich ein spür­ba­rer Aus­gleich geschaf­fen und ein wesent­li­ches Argu­ment der „Wider­ständ­ler“ ausgehebelt.

Wenn es einen sol­chen „Deal“ nach einer öffent­li­chen Debat­te geben wird: Ist Bil­dung am Gym­na­si­um dadurch dann nach­hal­tig ver­bes­sert wor­den? Wie sieht mit dem Bil­dungs­sys­tem in Nie­der­sach­sen dann ins­ge­samt aus? Macht es Fortschritte?

Wenn es so kommt – was soll ein Gym­na­si­um als Reak­ti­on beschließen?

Auch wenn es gebets­müh­len­ar­tig z.B. von Ver­bän­den behaup­tet wird: Dass der Beruf des Leh­rers in der Öffent­lich­keit an Anse­hen gewinnt, sehe ich allen­falls in Umfra­gen. Wit­zi­ger­wei­se for­dern gera­de Ver­bän­de ihre Mit­glie­der dazu auf, an Umfra­gen teil­zu­neh­men – sta­tis­tisch schon eine rele­van­te Stör­grö­ße. Vie­le der übli­chen Ste­reo­ty­pe bestehen in mei­nem Umfeld weiterhin.

Ich sehe eine Gefahr dar­in, die­se Ste­reo­ty­pe durch irgend­wel­che Aktio­nen zu bestä­ti­gen – das wird z.B. der Fall sein, wenn man Klas­sen­fahr­ten streicht oder die Strei­chung androht – bei bereits geplan­ten Aktio­nen tritt zusätz­lich das Pro­blem auf, wie man mit Vor­leis­tun­gen (Buchun­gen, Anzah­lun­gen etc.) sau­ber umgeht. Schu­len aus mei­nem Umkreis ver­su­chen dem zu begeg­nen, indem sie Dienst nach Vor­schrift andro­hen – wird die­se Dro­hung dann auch tat­säch­lich Rea­li­tät? Wenn sie Rea­li­tät wird – wie lan­ge bleibt sie das dann auch? Es soll z.B. ja auch Lehr­kräf­te mit Fami­lie geben, die aus einer ande­ren Posi­ti­on her­aus Inter­es­se an einem leben­di­gen Schul­le­ben haben.

Die Gefahr besteht für mich dar­in, dass wir die Soli­da­ri­tät und Unter­stüt­zung der­je­ni­gen dadurch ver­lie­ren, die wir für eine poli­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zung drin­gend benö­ti­gen. Die kurz- und mit­tel­fris­ti­ge Akti­vie­rung durch sol­che Aktio­nen mag aller­dings klappen.

Ich ver­tre­te die Theo­rie, dass Schu­le in der Öffent­lich­keit als sehr wenig trans­pa­rent wahr­ge­nom­men wird. Und ich neh­me war, dass Eltern und Schü­le­rin­nen sowie Schü­ler mit recht gerin­ger insti­tu­tio­nel­ler Macht an Schu­len aus­ge­stat­tet sind – der Schul­vor­stand hier in Nie­der­sach­sen böte aller­dings eine Gele­gen­heit zu star­ker Par­ti­zi­pa­ti­on, setzt aber ein poli­ti­sches Bewusst­sein der Akteu­re voraus.

Die ein­zi­ge Chan­ce zu wirk­li­chen Refor­men bie­tet ent­we­der der schon oft pro­gnos­ti­zier­te Break­down des Bil­dungs­sys­tems (der Pati­ent ist aber zäh) oder die geziel­te poli­ti­sche Akti­vie­rung von Eltern sowie Schü­le­rin­nen und Schü­lern – sie sind schließ­lich nicht treue­pflich­tig oder an Dienst­we­ge gebunden.

Die Arbeits­zeit­er­hö­hung für Gym­na­si­al­lehr­kräf­te ist m.E. eine der gering­fü­gi­ge­ren Her­aus­for­de­run­gen im Bil­dungs­sys­tem, son­dern steht eher im Zei­chen der sich nach mei­ner Wahr­neh­mung in vie­len sozia­len Kon­tex­ten aus­brei­ten­den Hal­tung: „Mehr Qua­li­tät durch weni­ger Per­so­nal und mehr Eva­lua­ti­on“ – man möge z.B. ein­mal mit Alten­pfle­gern, Kran­ken­schwes­tern, Kin­der­be­treu­ungs­ein­rich­tun­gen oder sogar der Poli­zei sprechen.

Idee

Jeden Tag lädt eine Schu­le eine Woche lang zehn Exter­ne ein, eine Lehr­kraft einen Tag bei ihrer Arbeit zu beglei­ten. Bedin­gun­gen: Der Exter­ne setzt sich, wenn sich die Lehr­kraft setzt. Der Exter­ne trinkt einen Kaf­fee, wenn die Lehr­kraft einen Kaf­fee trinkt. Der Exter­ne schreibt ein paar Zei­len zu sei­nen Ein­drü­cken. Sowas muss natür­lich in der Pres­se ange­kün­digt wer­den. Und es soll­ten mög­lichst vie­le Schu­len unter­schied­li­cher Schul­for­men in einer Regi­on dar­an teilnehmen.

Was soll das bringen?

  • Es ver­mit­telt der Öffent­lich­keit einen Ein­druck von der Arbeit an einer Schule
  • Es rich­tet den Blick dar­auf, dass nicht nur Gym­na­si­en vor Her­aus­for­de­run­gen ste­hen, son­dern auch ande­re Schulformen
  • Es setzt ein Zei­chen, dass schul­über­grei­fen­de Zusam­men­ar­beit und schul­über­grei­fen­de Wahr­neh­mung mög­lich ist
  • Es hilft ggf. dabei, Ste­reo­ty­pe in einen erfahr­ba­ren Kon­text zu stellen
  • Es schafft mehr Trans­pa­renz über die Abläu­fe und tat­säch­li­chen Belas­tun­gen an einer Schule
  • Es bie­tet unsi­che­ren Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen einen gewis­sen Schutz – es muss sich ja nie­mand „outen“

Ich glau­be nicht, dass wir als Beam­te in nen­nens­wer­tem Umfang allein das not­wen­di­ge poli­ti­sche Gewicht bekom­men kön­nen, wel­ches drin­gend not­wen­dig wäre. Daher kann die Öff­nung des Sys­tems nach außen – mit allen ver­meint­li­chen „Gefah­ren“ – m.E. schon etwas bewirken.

Der Worst-Case wäre für mich fol­gen­der: Die Gym­na­si­en beschlie­ßen allei­ne, Arbeits­zeit durch Strei­chung außer­un­ter­richt­li­cher Akti­vi­tä­ten zu redu­zie­ren (in denen oft viel mehr gelernt wird als im Unter­richt!). Dann kommt der Dienst­herr und redu­ziert sei­ner­seits z.B. die Kor­rek­tur­be­las­tung. Was dann? Alles zurück­neh­men? Man hat ja schließ­lich nur ange­droht – und Din­ge wie die Inklu­si­on kom­men am Gym­na­si­um irgend­wann auch noch an – neue Run­de, neu­es Spiel?

Am 9. Dezem­ber fin­det die ent­schei­den­de Sit­zung im Land­tag statt. Man darf gespannt sein.

Riecken im NDR

Mein Schul­lei­ter war gemein­sam mit ande­ren Schul­lei­tern der Regi­on so mutig, Tei­le mei­nes Brie­fes tat­säch­lich in Form einer Eltern­in­for­ma­ti­on mit Rück­lauf herauszugeben.Das ist hoch anzu­rech­nen – gera­de bei so einem bri­san­ten Thema.

Ges­tern (unter­richts­frei­er Tag für mich) klin­gel­te dann mein Han­dy um 9:45h. „Hal­lo, Herr Riecken, hier der NDR, wir wären doch schon heu­te an der Schu­le, hät­ten sie Zeit vor­bei­zu­kom­men?“ Klar hat­te ich. Ein ganz klein wenig anhüb­schen (nor­ma­ler­wei­se sehe ich noch wüs­ter aus) und ab auf’s Fahrrad.

Vor der Schu­le stand schon die Kame­ra. Ganz kurz wur­den die Fra­gen bespro­chen und schon stand ich im Licht des LED-Schein­wer­fers mit einem Püschel­mi­kro vor dem Bauch (die Ton­frau war die zier­lichs­te Per­son mit den meis­ten Gerä­ten um sich her­um). Anschlie­ßend noch ein locke­res Gespräch mit dem Team und schon war alles vorbei.

Dann kam die Auf­re­gung, die sich noch mal stei­ger­te, als die ers­ten SMS mit „Hey, du bist im Fern­se­hen!“ ein­tra­fen. Offen­bar lief der Bei­trag (wird bald depu­bli­ziert) sogar regu­lär im Vor­abend­pro­gramm – ich selbst konn­te mir das Gan­ze erst spä­ter anschau­en (VDR-Auf­nah­me).

Wei­te­re Ver­öf­fent­li­chun­gen in der Pres­se (unvoll­stän­dig):

http://www.rhein-zeitung.de/startseite_artikel,-Schulleiter-warnen-vor-Sexting-bei-Jugendlichen-_arid,1060494.html

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1209898

http://www.noz.de/deutschland-welt/medien/artikel/424684/nacktfotos-als-tauschobjekt-lehrer-warnen-vor-sexting-trend

… also durch­aus über­re­gio­na­le Aus­ma­ße. Ich bin gespannt, wie es jetzt wei­ter­geht und ob die Not­wen­dig­keit für mehr Medi­en­kom­pe­tenz­ver­mitt­lung in Schu­len dadurch stär­ker gese­hen wird. Ich möch­te die Sup­pe jetzt hier in mei­nem „Beritt“ (ein net­tes Wort) stär­ker am Kochen hal­ten – der nächs­te Schritt wäre viel­leicht ein Vor­trag, der die Chan­cen und Risi­ken der vir­tu­el­len Welt glei­cher­ma­ßen beleuchtet.

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