Blogparade „Versager im Staatsdienst“

Bob Blu­me ruft zu einer Blog­pa­ra­de „Ver­sa­ger im Staats­dienst“ auf. Ich betei­li­ge mich aus mei­ner Sicht als Vater, ehe­ma­li­ger Per­so­nal­rat, medi­en­päd­a­gischer Bera­ter und Blog­ger dar­an, der gera­de gefor­dert hat, dass Leh­rer­blogs sich mehr auf­ein­an­der bezie­hen soll­ten – also eigent­lich ist mei­ne Teil­nah­me alter­na­tiv­los. Ich habe bewusst vor­her kei­nen der ande­re Arti­kel der Para­de gelesen.

A) Gibt es an deut­schen Schu­len gene­rell zu vie­le schlech­te Lehrer?

Eine Ant­wort aus mei­nem sehr begrenz­ten Kon­text wäre ver­mes­sen. Ich ken­ne bis jetzt zwei „deut­sche Schu­len“ aus der Sicht eines Arbeit­neh­mers und eine gan­ze Zahl an Kol­le­gi­en aus der Sicht eines Bera­ters. Ich den­ke, dass in jedem Kol­le­gi­um (Amt, jeder Fir­ma, jedem Ver­ein usw.) Men­schen arbei­ten, die ihren Job nicht gut machen. Vor einer Quan­ti­fi­zie­rung müss­te man zunächst Kri­te­ri­en haben, was denn nun genau ein „Ver­sa­ger im Staats­dienst“ ist, was mich zur zwei­ten Fra­ge bringt:

B) Wor­an erkennt man, ob ein Leh­rer sei­nem Job nicht gerecht wird?

Es gibt natür­lich eine Men­ge „har­te Fak­ten“: Sind Unter­richts­do­ku­men­ta­tio­nen for­mal aus­ge­füllt (Klas­sen- und Kurs­buch)? Wie sieht die Kor­rek­tur einer schrift­li­chen Arbeit aus? An wie vie­len Fort­bil­dun­gen nimmt eine Lehr­kraft teil? Wer­den Ter­min­vor­ga­ben z.B. inner­halb der Prü­fungs­kom­mis­si­on einer Abitur­prü­fung ein­ge­hal­ten? Erscheint eine Lehr­kraft pünkt­lich zum Dienst (und zur jewei­li­gen Unter­richts­stun­de)? Sind Schü­le­rin­nen und Schü­ler wäh­rend der Unter­richts­zeit ange­mes­sen beauf­sich­tigt? Wer­den Pau­sen­auf­sich­ten wahr­ge­nom­men? Wer­den Noten ter­min­ge­recht ein­ge­tra­gen? usw.. Natür­lich muss es hier um einen Gesamt­ein­druck gehen, denn jeder wird an die­ser oder jener Stel­le mal schlurren.

Viel ent­schei­den­der wären für mich als Schul­lei­ter die „wei­chen Fak­ten“, an die schwer her­an­zu­kom­men ist, wenn kaum Zeit für Din­ge wie z.B. Mit­ar­bei­ter­ge­sprä­che bleibt. Zen­tra­le Fra­gen dabei sind für mich: Was tut eine Lehr­kraft kon­kret für die Ent­wick­lung ihres aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Instru­ments: Ihrer Per­sön­lich­keit? Was tut eine Lehr­kraft kon­kret für die Ent­wick­lung der Schule?

Ein Indiz für Defi­zi­te in die­sem Bereich kann z.B. unkol­le­gia­les Ver­hal­ten sein – etwa wenn Beschlüs­se des gesam­ten Kol­le­gi­ums von ein­zel­nen Per­so­nen „auf­ge­weicht“ wer­den, wenn Kol­le­gen über ande­re Kol­le­gen vor Schü­le­rin­nen und Schü­lern her­zie­hen, wenn Kol­le­gen sich prin­zi­pi­ell päd­ago­gisch sinn­vol­len Ver­än­de­run­gen ver­wei­gern etc. . Ein wei­te­res Indiz für eine nicht mehr trag­ba­re Lehr­kraft ist z.B. ihr ein­ge­schränk­ter Unter­richts­ein­satz, wenn sie z.B. nicht län­ger als ein Jahr in der glei­chen Lern­grup­pe ein­ge­setzt wer­den kann. Die­se „Maß­nah­me“ hat ja immer ihre Ursa­chen und ihre Geschichte.

C) Wie soll­te man mit sol­chen Leh­rern ver­fah­ren (dür­fen)?

Es soll­te eine mit den Per­so­nal­ver­tre­tun­gen abge­stimm­te Dienst­ver­ein­ba­rung mit einer fes­ten Eska­la­ti­ons­ket­te geben, an deren Ende die Ent­fer­nung aus dem Staats­dienst steht. Eine Ver­set­zung löst kein Pro­blem. Modell­haft gab oder gibt es es sowas in Nie­der­sach­sen bereits für das The­ma „Umgang mit Sucht bei Beschäf­tig­ten im Schul­dienst“ – so ganz wer­de ich da aus mei­nen Recher­che­er­geb­nis­sen nicht schlau. Ein der­ar­ti­ges recht­li­ches Kon­strukt mit einer Kom­bi­na­ti­on aus Hilfs­an­ge­bo­ten und Sank­tio­nen hal­te ich für möglich.

D) Wel­chen Anteil hat das Lehramtsstudium?

Den Umgang mit Men­schen lernt man im Umgang mit Men­schen. Wer Men­schen erst im Refe­ren­da­ri­at sieht, bekommt ein Pro­blem. Das Stu­di­um kann sich pra­xis­nä­her aus­rich­ten. Das Inter­es­se an Men­schen hal­te ich nicht für indu­zier­bar. Da ist auch Eigen­in­itia­ti­ve gefor­dert, die aber mit der zuneh­men­den Ver­schu­lung gera­de des Gym­na­si­al­leh­rer­stu­di­ums immer weni­ger von Stu­den­ten zu leis­ten ist.

Die 18jährige Übungs­lei­te­rin der Hand­ball-F-Jugend weiß mehr z.B. über Men­schen mehr als so man­cher Ori­en­tie­rungs­prak­ti­kant. Wenn letz­te­rer sich dann noch wei­gert, wenigs­tens eine Unter­richts­pha­se in mei­ner Beglei­tung zu gestal­ten („Ich muss das nicht!“), stel­le ich hin­ter­her schon­mal die eine oder ande­re gemei­ne Fra­ge. Es gibt auch schon im Stu­di­um Ver­sa­ger und sol­che, die es spä­ter als Leh­rer wer­den wollen.

E) Was soll­te verändert/ ver­bes­sert werden?

Ich wäre nicht ein­fa­cher Leh­rer, son­dern reich und berühmt, wenn ich das wüss­te. Ich wür­de aber bei der Qua­li­fi­zie­rung von Schul­lei­tun­gen und der Per­sön­lich­keits­ent­wick­lung von Lehr­kräf­ten anfan­gen, z.B. durch kom­pe­ten­te Super­vi­si­on, die teu­er ist. Alter­na­tiv könn­te man bis zum Break­down war­ten und von vor­ne anfan­gen. Aber der Pati­ent ist zäh :o)…

F) Soll­ten die Schu­len die Leh­rer selbst aus­su­chen dürfen?

Ja und nein. Eine Schu­le in einer attrak­ti­ven Regi­on wird mehr Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber anzie­hen als eine auf dem Lan­de, wo eh nie­mand hin­möch­te, aber eben auch Kin­der leben. Klar kann sich eine länd­li­che Schu­le durch attrak­ti­ve Kon­zep­te sexy machen. Dafür braucht es aber enga­gier­te Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen, womit sich die Kat­ze in den Schwanz beißt. Aus Sicht einer Groß­stadt­schu­le also ein kla­res Ja.

G) Soll­te der Beam­ten­sta­tus abge­schafft werden?

Alle mei­ne Auf­ga­ben wer­den bereits von ange­stell­ten Lehr­kräf­ten wahr­ge­nom­men, deren BMI oder sonst­was nicht passt (Ich stel­le mir gera­de einen Streik zur Zeit der Abitur­prü­fun­gen vor). Ob die Ver­be­am­tung das Haupt­pro­blem ist, weiß ich nicht. Ob es es ohne die Ver­be­am­tung aus­rei­chend qua­li­fi­zier­ten Nach­wuchs geben wird, weiß ich nicht. Ich weiß zur­zeit nicht ein­mal, ob es mit Ver­be­am­tung aus­rei­chend qua­li­fi­zier­ten Nach­wuchs geben wird. Es gibt aber Leu­te, die das eigent­lich wis­sen müss­ten. Und es gibt immer Schu­len, bei denen alles auch ohne Ver­be­am­tung klappt. Wie vie­le davon gibt es noch­mal in einem Flä­chen­land in der Fläche?

H) Soll­te es eine Art „Belohnungssystem“ wie in der frei­en Wirt­schaft geben?

Das Belo­hungs­sys­tem gibt es: Freu­de am Beruf.  Kann man in Geld mes­sen. Muss man aber nicht. Schu­le ist kein Wirt­schafts­un­ter­neh­men, obwohl es die Wirt­schaft ger­ne so hät­te, son­dern im Ide­al­fall ein sozia­les Sys­tem. Ob Geld bes­se­re Leh­rer macht? Idea­lis­tisch-naiv. Ich weiß.

I) Wor­an gehen die Kol­le­gen denn kaputt?

An der Dis­so­zia­ti­on zwi­schen Wol­len und Kön­nen. Das fin­det immer auch in einem Umfeld statt, wel­ches nach mei­ner Ansicht die­se Dis­so­zia­ti­on zuneh­mend begünstigt.

J) Wie ent­ste­hen die 30% Leh­rer, die laut Schaar­schmidt qua­si dis­so­zi­iert sind?

Das wäre ein eige­ner Arti­kel. Die Ursa­chen sind sehr mul­ti­di­men­sio­nal. Ich ken­ne aber ehe­mals „dis­so­zi­ier­te“ Lehr­kräf­te, die durch exter­ne Hilfs­an­ge­bo­te heu­te zu den ver­läss­lichs­ten Kol­le­gen gehören.

Dazu auch:

Blogparade Lehrerblogs

Fon­ta­ne­fan ver­an­stal­tet eine Blog­pa­ra­de von einem nicht­kom­mer­zi­el­len Leh­rer­blog für nicht­kom­mer­zi­el­le Leh­rer­blogs. Ich möch­te euch dazu mei­ne Favo­ri­tin vor­schla­gen: Die Rebis. Die­ses Blog ist gera­de­zu kom­ple­men­tär zu mei­nem, weil es eine Sei­te des Leh­rer­seins sicht­bar und öffent­lich macht, die im All­tag kaum in Erschei­nung tritt: Vie­le schwa­che, tief­sin­ni­ge, zwei­feln­de, zuge­wand­te, ver­träum­te und auch hel­le Momen­te. Dabei geht es nicht nur um das Leh­rer­sein, son­dern auch viel um Fami­lie und Fotos aus dem gemein­sa­men Leben als Familie.

Den­noch bleibt immer eine klar defi­nier­te Gren­ze gewahrt. Für mich ist die­ses Blog eines, was mir sehr oft das Gefühl gibt, nicht allein mit bestimm­ten Emp­fin­dun­gen zu sein – dabei spielt natür­lich ein gro­ße Rol­le, dass Rebis eben auch Mut­ter ist und damit einen Blick auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler besitzt, der kin­der­lo­sen Lehr­kräf­ten natur­ge­mäß weit­ge­hend ver­wehrt bleibt – das ist übri­gens *kei­ne* Wer­tung in dem Sin­ne, dass man kei­ne gute Lehr­kraft sein kann ohne eige­ne Kinder!

Noch etwas ande­res – es ist mei­ne Art der Wahr­neh­mung und basiert auf mei­nen Erfah­run­gen, die ich in den letz­ten Jah­ren machen durf­te – jeder darf mich für para­no­id, über­trie­ben miss­trau­isch, übel­wol­lend und sonst­was hal­ten und es ganz anders machen:

Es gibt zur­zeit Ver­la­ge, die in ihren eige­nen Blogs so etwas wie Blog­pa­ra­den oder das Prin­zip „Blog­stöck­chen“ auf­grei­fen. Man soll­te sich klar­ma­chen, dass das tech­no­lo­gisch wahr­schein­lich nicht nur aus Aner­ken­nung geschieht, son­dern auch mit dar­auf abzielt, die eige­ne Sei­te höher im Such­ma­schi­nen­ran­king zu posi­tio­nie­ren. Eine Blog­pa­ra­de ist ein her­vor­ra­gen­des Mit­tel, um soge­nann­te Back­links zu erzie­len, aus denen Goog­le die Rele­vanz eines Inhalts und damit die Posi­tio­nie­rung bei Such­an­fra­gen errech­net. Goog­le selbst wer­tet vie­le Leh­rer­blogs recht hoch bei bestimm­ten Such­an­fra­gen, z.B. den Herrn Lar­big mit sei­nen Bei­trä­gen zu Goe­thes Faust.  Goog­le ist ja des­we­gen so groß, weil die Such­ergeb­nis­se inhalt­lich oft recht brauch­bar sind. Die Such­al­go­rith­men zie­len also dar­auf ab, rele­van­te und qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhal­te zu erken­nen, die bei Ver­la­gen natür­lich hin­ter Pay­walls lie­gen und für Goog­le damit nicht sicht­bar sind.

Die Ver­la­ge haben natür­lich ein Inter­es­se dar­an, dass ihre (Bezahl-)Inhalte bei Such­an­fra­gen von Lehr­kräf­ten unter den ers­ten Tref­fern sind und opti­mie­ren ihre Sei­ten dar­auf­hin mit der Bera­tung durch SEO-Agen­tu­ren (SEO = Search Engi­ne Opti­mi­zing – Grund­fra­ge – mal bös­wil­lig for­mu­liert: Wie kom­me ich egal mit wel­cher inhalt­li­chen Qua­li­tät in den Such­ergeb­nis­sen nach oben?).

Die Haupt­do­main pro­fi­tiert dabei auch von Inhal­ten von Sub­do­mains – zumin­dest den Gerüch­ten nach in SEO-Krei­sen. Das kann man den Ver­la­gen als Wirt­schafts­un­ter­neh­men übri­gens nicht übel­neh­men. Mich hat ein Arti­kel von Wolf­gang Mich­al sehr nach­denk­lich gemacht. Wir Leh­rer­blogs müs­sen uns inhalt­lich mitt­ler­wei­le vor vie­len Ver­lags­in­hal­ten nicht ver­ste­cken und soll­ten uns selbst mehr durch gegen­sei­ti­ge Ver­lin­kung stär­ken (ich bin dabei übri­gens nicht gera­de vorbildlich).

Handyverbote und die Psychologie der Ohnmacht

Es meh­ren sich in mei­nem Umfeld Berich­te über neue Sex­ting­fälle – auch in ande­ren Land­krei­sen.  Die Netz­ge­mein­de geht nach eini­ger Auf­re­gung rund um Sascha Lobos Netz­un­ter­gangs­a­po­lo­gien mehr oder min­der ach­sel­zu­ckend zum All­tag über, ein paar geis­tes­wis­sen­schaft­li­che Rück­zugs­ge­fechtler reagie­ren auf ihre Wei­se dar­auf. Stel­len­wei­se fin­det eine Dis­kus­si­on statt, die aber inhalt­lich nur „Ein­ge­weih­ten“ zugäng­lich sein dürf­te. Es sind gute Zei­ten für die War­ner, Mah­ner und Kri­ti­ker „des Internets“.

Das Ein­fachs­te für Schu­len und Eltern scheint momen­tan zu sein, ein­fach zu ver­bie­ten: Schwie­ri­ge, aber gleich­wohl sehr chan­cen­rei­che Zei­ten für die Medi­en­päd­ago­gik. Ich wer­de zur­zeit ver­mehrt ange­fragt, Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy und Inter­net zu hal­ten. Man möch­te Rezep­te haben, wie man sich als Schu­le oder Eltern­teil „ver­hal­ten“ kann, wenn „so etwas“ passiert.

Recht­li­che Aspekte

Die Schu­le darf nach mei­nen Recher­chen in der Haus­ord­nung ein Benut­zungs­ver­bot von Han­dys auf dem Schul­ge­län­de fest­le­gen. Schü­le­rin­nen und Schü­ler, die dage­gen ver­sto­ßen, hal­ten dem­nach nicht die Schul­ord­nung ein, was die wie­der­um Schu­le dazu nut­zen kann, die übli­che Eska­la­ti­ons­ket­te bei Fehl­ver­hal­ten in Gang zu set­zen: Päd­ago­gi­sche Maß­nah­men => Andro­hung von Ord­nungs­maß­nah­men => Voll­zug von Ordnungsmaßnahmen.

Bei den letz­ten bei­den Stu­fen ent­schei­det bei uns in Nie­der­sach­sen die Klas­sen­kon­fe­renz, bei der Schul­lei­ter bzw. die Schul­lei­tern den Vor­sitz führt. Ger­ne wird ver­ges­sen, Schü­le­rin­nen und Schü­ler im Zuge einer Klas­sen­kon­fe­renz sowie die Eltern bzw. Erzie­hungs­be­rech­tig­ten in ange­mes­se­ner Form über ihre Rech­te zu beleh­ren, was eine for­ma­le Angriffs­flä­che für Ent­schei­dun­gen der Klas­sen­kon­fe­renz bie­tet. Pro­zes­se gegen Schu­len wer­den übri­gens meist nur auf for­ma­ler Ebe­ne gewonnen.

Die Weg­nah­me des Han­dys muss ver­hält­nis­mä­ßig und päd­ago­gisch sinn­voll sein. Wenn z.B. Unter­richt gestört wird oder Film­auf­nah­men gegen den Wil­len der Gefilm­ten gefer­tigt wer­den, soll­te die­se Ver­hält­nis­mä­ßig­keit m.E. gege­ben sein. Da es sich im recht­li­chen Sin­ne oft um Eigen­tum der Eltern han­delt (sie allein dür­fen Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se wie Han­dy­ver­trä­ge unter­schrei­ben), ist eine Weg­nah­me über den Unter­richts­tag hin­aus recht­lich wahr­schein­lich ein Pro­blem, zumal ja in erheb­li­cher Wei­se in den Frei­zeit­be­reich der Schü­le­rin­nen und Schü­ler ein­ge­grif­fen wird – in Abspra­che mit den Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dürf­te der Fall anders aussehen.

Wei­gert sich eine Schü­le­rin oder ein Schü­ler in der kon­kre­ten Situa­ti­on, ihr Han­dy abzu­ge­ben, darf das natür­lich nicht gewalt­sam gesche­hen. Wenn eine Straf­tat oder ein begrün­de­ter Ver­dacht für eine sol­che vor­liegt, wäre das dann Sache der Poli­zei. Wenn nicht, d.h. wenn ein­fach „nur“ gegen die Schul­ord­nung ver­sto­ßen wur­de, kommt jetzt ja noch hin­zu, dass Anwei­sun­gen nicht befolgt wer­den – dann wird man als Schu­le schnel­ler eska­lie­ren kön­nen (Klas­sen­kon­fe­renz) oder den betref­fen­den Schü­ler bzw. die Schü­le­rin eben für den Tag suspendieren.

Gleich­wohl wür­de ich dar­auf ach­ten, dass das Han­dy vor der Abga­be im Bei­sein der Besit­ze­rin bzw. des Besit­zers aus­ge­schal­tet wird.

Pro­ble­ma­tik an den Schulen

Mit sind nur weni­ge Mob­bing­fäl­le bekannt, die nicht in irgend­ei­ner Form auch über das Inter­net aus­ge­tra­gen wer­den. Im Gegen­satz zu „frü­her“ (Mob­bing gibt es ja immer schon, übri­gens auch am Arbeits­platz von Ver­wach­se­nen) ver­schärft die öffent­li­che Dimen­si­on die­se Pro­ble­ma­tik erheb­lich für die Betrof­fe­nen. Je nach Schul­form und Milieu kom­men Her­aus­for­de­run­gen hin­zu, mit denen ich als Gym­na­si­al­leh­rer noch nie irgend­et­was zu tun hat­te. Spä­tes­tens in Umfel­dern, in denen es Eltern und Schü­lern völ­lig egal ist, ob sie ggf. sogar von der Schu­le sus­pen­diert wer­den, gehen Lehr­kräf­ten schnell und schlicht die Optio­nen aus. Und die­se Umfel­der gibt es. Und des­we­gen ist Schu­le da eigent­lich ganz beson­ders gefragt.

Dum­mer­wei­se ist Schu­le noch in ganz vie­len ande­ren Fel­dern gefragt, sodass das The­ma „Medi­en“ eben eines von vie­len ist. Wenn man da etwas „schie­ben“ kann, dann ver­sucht man das auch – nicht weil man böse, ahnungs­los, lern­re­sis­tent und der Zukunft sowie Rea­li­tät abge­wandt ist, son­dern weil man sich selbst schüt­zen und schlicht funk­ti­ons­fä­hig blei­ben möch­te. Wenn man z.B. Inklu­si­ons­kin­der in der Klas­se bei opti­mier­ba­rer Unter­stüt­zung von außen hat, sind die Sor­gen erst­mal ande­re, ganz all­täg­li­che. Gera­de im Bereich Inklu­si­on leben gera­de vie­le Gym­na­si­en noch im behü­te­ten Traum­land. An so man­cher Schu­le mag schlicht Ohn­macht herr­schen: Man ver­steht nicht, was da in die­sem „Netz“ vor sich geht. Am bes­ten wäre, wenn es ein­fach ver­schwän­de – aber das tut es eben nicht.

Was tun?

Es gibt an vie­len Schu­len bereits in irgend­ei­ner Form sozia­le Pro­jek­te oder Ange­bo­te, bei denen die Stär­kung der eige­nen Per­sön­lich­keit im Vor­der­grund steht. Genau da sehe ich den Kern des Pro­blems beim „Han­dy­miss­brauch“. Dass man kei­ne Nackt­bil­der wei­ter­lei­tet, ist nicht unbe­dingt eine tech­no­lo­gi­sche Her­aus­for­de­rung. Hier gibt es oft in einer bestehen­den Struk­tur kla­re Ansatz­pun­ke, um Medi­en­kom­pe­tenz zu ver­mit­teln, ohne dass sich Akteu­re auf für sie völ­lig neue Hand­lungs­fel­der bege­ben müs­sen oder die­se Struk­tur infra­ge gestellt wird.

Wenn ich Schü­le­rin­nen und Schü­lern kei­ne Model­le anbie­te, wie ein Han­dy noch genutzt wer­den kann außer zu kom­mu­ni­ka­tiv-kon­sump­ti­ven Zwe­cken, hal­te ich die Erwar­tung, dass mit die­sen Gerä­ten nicht auch Unsinn geschieht, für uto­pisch. Schü­le­rin­nen und Schü­ler sind ent­ge­gen aller oft zu ver­neh­men­den Unken­ru­fe nach mei­ner Erfah­rung nur sehr ober­fläch­lich kom­pe­ten­ter im Umgang mit digi­ta­len Gerä­ten. Sie fin­den sich auf der Ober­flä­che schnell zurecht, sind mutig und expe­ri­men­tie­ren – aber z.B. schon ein simp­les Abon­ne­ment eines Kalen­ders ist oft schon ein unüber­wind­li­che Hür­de. Die Struk­tu­ren hin­ter Tou­chibun­ti durch­schau­en nur sehr weni­ge. Wie zu guten alten Win­dows­zei­ten regiert da oft Pass&Fail.

Die Erwar­tung, dass sich eine gan­ze Schu­le vol­ler Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein und Begeis­te­rung auf BYOD stürzt, ist nicht  rea­lis­tisch. BYOD stellt Struk­tu­ren sehr mas­siv infra­ge – auch tech­ni­sche Struk­tu­ren … Unter­richt, der schü­ler­sei­tig mit Goog­le oder Wiki­pe­dia bestreit­bar ist, kann näm­lich im digi­ta­len Zeit­al­ter bald nicht mehr bestehen. Das mer­ken die Kol­le­gi­en sehr schmerz­lich. Man nimmt ihnen ihr gewohn­tes Hand­werks­zeug weg und wun­dert sich über die ableh­nen­den Reaktionen.

Ana­lo­gie: Man muss in gewis­sen Krei­sen im Netz nur etwas gegen das iPad sagen (also ein Hand­werks­zeug „bedro­hen“), um eine Vor­stel­lung davon zu bekom­men, wie die Reak­tio­nen aus­fal­len, wenn ich Kol­le­gi­en sage, dass ihre Form des Unter­richts so nicht mehr zeit­ge­mäß ist. Man darf und soll­te da Wider­stand erwar­ten, wobei Wider­stand immer ein super Ansatz­punkt ist – viel schlim­mer sind Lethar­gie und Resignation.

Von Chan­cen und Arbeitserleichterungen

Je weni­ger ich mit der Unter­stüt­zung der Eltern­häu­ser rech­nen kann, des­to mehr ist nach mei­ner Ansicht Schu­le gefor­dert. Han­dy­nut­zung ist Pri­vat­sa­che, jedoch beschert uns die­se Pri­vat­sa­che in der Schu­le vie­le sehr arbeits­rei­che Her­aus­for­de­run­gen, denen der beglei­te­te Ein­satz digi­ta­ler Gerä­te begeg­nen kann. Im Unter­richt ermög­li­chen digi­ta­le Gerä­te an vie­len Punk­ten Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen: Grup­pen­ar­bei­ten kön­nen „on the fly“ doku­men­tiert wer­den – es ent­fällt die Zeit, um etwa ein Pla­kat zu gestal­ten. Jeder aus der Grup­pe kann sich zudem durch ein digi­ta­les Gerät in den Pro­zess ein­brin­gen. Ich habe gan­ze Auf­sät­ze arbeits­tei­lig inner­halb von 45 Minu­ten schrei­ben las­sen – durch kol­la­bo­ra­ti­ve Metho­den – auf Papier in die­sem Zeit­rah­men undenk­bar.  Auch die Aus­wer­tung wird oft um ein Viel­fa­ches leich­ter: Ich kann ja direkt im Doku­ment kor­ri­gie­ren, sodass allen SuS die­se Fas­sung sofort zur Ver­fü­gung steht (dazu braucht man natür­lich gemein­sa­me, gerä­te­un­ab­hän­gi­ge Plattformen).

Das über­zeugt dann auch skep­ti­sche Kol­le­gen. Der Schlüs­sel ist dabei nach mei­ner Erfah­rung vor allem die inhalt­li­che Kopp­lung. Daher kann ich z.B. Fremd­spra­chen­leh­rern in die­sem Bereich nichts, aber auch gar nichts beibringen.

Datenschutz und Schulgesetz

Das wird jetzt viel Text. Ich stel­le hier ein­mal die aus mei­ner Sicht wich­tigs­ten Rege­lun­gen zum Daten­schutz in den Schul­ge­set­zen (zusätz­lich ergän­zen bestimm­te Erlas­se im Ein­zel­fall die Bestim­mun­gen) von Nie­der­sach­sen und Schles­wig-Hol­stein gegenüber.

1. Nie­der­sach­sen ( http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+%C2%A7+31&psml=bsvorisprod.psml&max=true )

Nie­der­säch­si­sches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fas­sung vom 3. März 1998

§ 31 Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten

1) Schu­len, Schul­be­hör­den, Schul­trä­ger, Schü­ler­ver­tre­tun­gen und Eltern­ver­tre­tun­gen dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, soweit dies zur Erfül­lung des Bil­dungs­auf­trags der Schu­le (§ 2) oder der Für­sor­ge­auf­ga­ben, zur Erzie­hung oder För­de­rung der Schü­le­rin­nen und Schü­ler oder zur Erfor­schung oder Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist. Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen und Schü­ler und ihrer Erzie­hungs­be­rech­tig­ten dür­fen auch den unte­ren Gesund­heits­be­hör­den für Auf­ga­ben nach § 56 und den Trä­gern der Schü­ler­be­för­de­rung für Auf­ga­ben nach § 114 über­mit­telt und dort ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies für die Wahr­neh­mung der jewei­li­gen Auf­ga­be erfor­der­lich ist.

(2) Schu­len dür­fen auch die­je­ni­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten von Kin­dern in Kin­der­gär­ten und deren Erzie­hungs­be­rech­tig­ten (§ 55 Abs. 1) ver­ar­bei­ten, die in Kin­der­gär­ten bei der Wahr­neh­mung vor­schu­li­scher För­der­auf­ga­ben erho­ben und an Schu­len über­mit­telt wer­den, soweit die Ver­ar­bei­tung zur Erzie­hung oder För­de­rung der Kin­der in der Schu­le erfor­der­lich ist.

(3) Die Rech­te auf Aus­kunft, Ein­sicht in Unter­la­gen, Berich­ti­gung, Sper­rung oder Löschung von Daten sowie das Wider­spruchs­recht nach § 17a des Nie­der­säch­si­schen Daten­schutz­ge­set­zes wer­den für min­der­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch deren Erzie­hungs­be­rech­tig­te (§ 55 Abs. 1) ausgeübt.

(4) Schu­len, Schul­be­hör­den und die Schul­in­spek­ti­on dür­fen Per­so­nal­da­ten (§ 88 Abs. 1 des Nie­der­säch­si­schen Beam­ten­ge­set­zes) aller an der Schu­le täti­gen Per­so­nen auch ver­ar­bei­ten, soweit es zur Erfor­schung und Ent­wick­lung der Schul­qua­li­tät erfor­der­lich ist.

2. Schles­wig-Hol­stein ( http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+SH+%C2%A7+30&psml=bsshoprod.psml&max=true )

Schles­wig-Hol­stei­ni­sches Schulgesetz
(Schul­ge­setz – SchulG)
Vom 24. Janu­ar 2007*

§ 30 Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten

(1) Per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern dür­fen von den Schu­len, den Schul­trä­gern und Schul­auf­sichts­be­hör­den erho­ben und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies zur Erfül­lung ihrer Auf­ga­ben erfor­der­lich ist.

Es sind dies

1. bei Schü­le­rin­nen und Schülern:
Vor- und Fami­li­en­na­me, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se), Staats­an­ge­hö­rig­keit, Aus­sied­ler­ei­gen­schaft, Her­kunfts- und Ver­kehrs­spra­che, Kon­fes­si­on, Kran­ken­ver­si­che­rung, Leis­tungs- und Schul­lauf­bahn­da­ten, Daten über das all­ge­mei­ne Lern­ver­hal­ten und das Sozi­al­ver­hal­ten, Daten über son­der­päd­ago­gi­schen För­der­be­darf, soweit sie für den Schul­be­such von Bedeu­tung sein kön­nen, die Ergeb­nis­se der schul­ärzt­li­chen, schul­psy­cho­lo­gi­schen und son­der­päd­ago­gi­schen Unter­su­chun­gen, bei Berufs­schü­le­rin­nen und Berufs­schü­lern die Daten über Vor­bil­dung, Berufs­aus­bil­dung, Berufs­prak­ti­kum und Berufs­tä­tig­keit sowie die Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon) des Aus­bil­dungs­be­trie­bes oder der Praktikumsstelle;

2. bei Eltern:
Name, Adress­da­ten (ein­schließ­lich Tele­fon und E‑Mail-Adres­se). Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern haben die erfor­der­li­chen Anga­ben zu machen. Sie sind auf die Rechts­grund­la­ge für die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung der Daten auf­merk­sam zu machen.

(2) Die Daten der Schul­ver­wal­tung dür­fen aus­schließ­lich mit in der Schu­le befind­li­chen Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten des Schul­trä­gers ver­ar­bei­tet wer­den.

[…]
(10) Die mit Ein­wil­li­gung der Schü­le­rin­nen, Schü­ler und Eltern erho­be­nen Daten dür­fen nur zu dem Zweck benutzt wer­den, zu dem sie von den Betrof­fe­nen mit­ge­teilt wor­den sind. Eine ander­wei­ti­ge Ver­wen­dung bedarf einer erneu­ten Einwilligung.

(11) Soweit es zur Erfül­lung der sich aus die­sem Gesetz erge­ben­den Auf­trä­ge der Schu­le und der Schul­auf­sicht sowie zur Wahr­neh­mung gesetz­li­cher Mit­wir­kungs­rech­te erfor­der­lich und unter Wah­rung der über­wie­gen­den schutz­wür­di­gen Belan­ge der Betrof­fe­nen mög­lich ist, regelt das für Bil­dung zustän­di­ge Minis­te­ri­um durch Verordnung:

1. den zuläs­si­gen Umfang der Ver­ar­bei­tung von Daten,
2. die Daten­über­mitt­lung ein­schließ­lich der Über­mitt­lung zu sta­tis­ti­schen Zwecken,
3. die Sper­rung, Löschung und Auf­be­wah­rung von Daten,
4. die Datensicherung,
5. die Daten der Schul­ver­wal­tung und sons­ti­gen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten, die durch Lehr­kräf­te außer­halb der Schu­le ver­ar­bei­tet wer­den dürfen,
6. die auto­ma­ti­sier­te Datenverarbeitung,
7. die für sta­tis­ti­sche Erhe­bun­gen maß­ge­ben­den Erhe­bungs- und Hilfs­merk­ma­le, den Berichts­zeit­raum und die Periodizität,
8. die für die Auf­ga­be nach Absatz 4 Satz 2 zustän­di­ge Stelle,
9. Zeit­punkt und Stand der nach Absatz 5 zu über­mit­teln­den Daten.

(12) Rege­lun­gen in ande­ren Rechts­vor­schrif­ten über die Erhe­bung und Ver­ar­bei­tung von Daten blei­ben unbe­rührt, soweit sich nicht aus den vor­ste­hen­den Bestim­mun­gen etwas ande­res ergibt.

Mein per­sön­li­cher Kommentar

Das Gesetz in Schles­wig-Hol­stein ist auf den ers­ten Blick wesent­lich enger und restrik­ti­ver gefasst. Ich weiß, dass es unter Mit­wir­kung des ULD ent­stan­den ist. Es ist zudem wesent­lich aktu­el­ler. Eine Schu­le in Schles­wig-Hol­stein weiß aber sehr genau:

  • wel­che Daten sie ver­ar­bei­ten darf (z.B. dass der Beruf der Eltern nicht erfasst wird)
  • dass die­se Daten NICHT in einer Cloud lie­gen dür­fen (z.B. kei­ne digi­ta­len Klas­sen­bü­cher, wenn sie nicht im Hau­se gehos­tet werden)
  • mit wem sie unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen Daten aus­tau­schen darf
  • dass Eltern und Schü­ler die Anga­be bestimm­ter Daten nicht ver­wei­gern dürfen

Wenn der Dienst­herr die Ver­mitt­lung von Medi­en­kom­pe­tenz for­dert, benö­ti­gen Schu­len dafür einen rechts­si­che­ren Rah­men. Natür­lich fal­len in Schles­wig-Hol­stein dann z.B. durch Ver­la­ge ange­bo­te­ne Lern­stands­er­he­bun­gen weit­ge­hend flach. In Nie­der­sach­sen bleibt nach mei­nem Emp­fin­den vor allem eins: Gro­ße Ver­un­si­che­rung, zumin­dest bei mir.

Elternvorträge zur Handy- und Internetnutzung

Ich habe in den letz­ten Wochen zwei Vor­trä­ge zum The­ma Han­dy- und Inter­net­nut­zung vor jeweils ca. 60 Per­so­nen gehal­ten. Die Ver­an­stal­tun­gen wur­den in bei­den Fäl­len aus­gie­big bewor­ben – ein­mal sogar durch einen Radio­spot und es gab immer kon­kre­te Vor­fäl­le im Bereich „Sex­ting“, auf­grund derer ich von Kol­le­gen gefragt und ange­spro­chen wor­den bin. Ich nut­ze für den Vor­trag die­se Pre­zi, vor­wie­gend jedoch mich als Per­son und Din­ge wie Kon­takt zum Publikum:

Pha­se 1:

Ich stel­le mich in mei­nen Funk­tio­nen und Rol­len kurz vor: Medi­en­be­ra­ter, Leh­rer, Blog­ger und Inter­net­nut­zer, Fami­li­en­va­ter. Ich mache das bewusst.

Als Medi­en­be­ra­ter habe ich sehr viel mit unter­schied­li­chen Schu­len und Schul­for­men und deren spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen zu tun. Aus der „gym­na­sia­len War­te“ stellt sich man­ches etwas ein­ge­färbt dar.

Als Blog­ger erfah­re ich viel im und pro­fi­tie­re stark von „die­sem Inter­net“. Ich stel­le her­aus, dass mei­ne Art zu unter­rich­ten viel mit dem Netz zu tun hat.

Als Vater von gar nicht ein­mal so weni­gen Kin­dern (4,6,8,10,12 Jah­re) bin ich täg­lich mit Her­aus­for­de­run­gen im Bereich der „Bil­dung mit Medi­en“ kon­fron­tiert (wir bevor­zu­gen hier zu Hau­se übri­gens eine mög­lichst medi­en­ar­me Erzie­hung und fah­ren damit bis­her ganz gut – eigent­lich dürf­te es Men­schen wie mich nach Ansicht so man­cher Web2.0er gar nicht geben – mei­ne Jugend war weit­ge­hend frei von vir­tu­ell ver­mit­tel­ter Ver­net­zung bzw. Rea­li­tät, ich glau­be, dass ich das trotz­dem irgend­wie hin­be­kom­me). Gera­de im Umgang mit Eltern pro­fi­tie­re ich davon, zuneh­mend mehr eige­ne schul­pflich­ti­ge Kin­der zu haben.

Pha­se 2:

Im Wesent­li­chen geht es um drei Gedanken:

  1. Ein Han­dy ist kein Tele­fon. Kin­der und Jugend­li­che machen damit alles – außer zu tele­fo­nie­ren. Das ist für manch einen überraschend.
  2. Ein Han­dy ent­hält umfang­rei­che­re und sen­si­ble­re Infor­ma­tio­nen als das gute, alte Tage­buch. Dem­entspre­chend hef­tig wird es gegen Zugrif­fe oder Zugriffs­ver­su­che von außen ver­tei­digt wer­den. Man greift als Eltern­teil in einen essen­ti­el­len Teil des Lebens eines Jugend­li­chen ein, wenn man die Hand auf das Han­dy legt.
  3. Ein Han­dy wird tat­säch­lich zu einer Men­ge sehr nütz­li­cher Din­ge ver­wen­det, z.B. zu schu­li­schen Zwecken.

Pha­se 3:

Ich the­ma­ti­sie­re Sex­ting, Por­no­gra­phie und stell­ver­tre­tend für eine ganz Rei­he von „Ange­bo­ten“ auch Din­ge wie Anore­xie- und „Bor­der­line­fo­ren“ (als Sam­mel­be­griff für vir­tu­el­le Treff­punk­te von Men­schen mit dis­so­zia­ti­ven Stö­run­gen). Ich wei­se dar­auf­hin, dass kei­ne die­ser Erschei­nun­gen die Erfin­dung von Kin­dern und Jugend­li­chen, son­dern ledig­lich Adap­tio­nen aus der Erwach­se­nen­welt sind. Cyber­mob­bing las­se ich bewusst außen vor, da die­ses Feld schon inten­siv beackert wird.

Pha­se 4:

Ein Kern­ge­dan­ke ist der fol­gen­de: Nie­mand wür­de einen Vier­jäh­ri­gen auf einem Fahr­rad im Dun­keln einen unbe­kann­ten Weg fah­ren las­sen und dabei erwar­ten, dass alles glatt geht. Im über­tra­ge­nen Sin­ne pas­siert das aber mei­ner Ansicht nach oft im Bereich der Han­dy­nut­zung: Das Gerät liegt unter dem Weih­nachts­baum und das war es dann oft auch schon an Beglei­tung. Umge­kehrt wür­den nie­mand ernst­haft Kin­dern und Jugend­li­chen das Fahr­rad­fah­ren ver­bie­ten – dafür bie­tet es neben den Gefah­ren ein­fach zu vie­le Vorteile.

Pha­se 5:

Kern­ge­dan­ke: Auch der Umgang mit dem Han­dy braucht Beglei­tung und Inter­es­se. Die­ses Inter­es­se soll­te sich nie auch kon­kre­te Inhal­te, son­dern allen­falls auf Apps bezie­hen, weil das Han­dy eben hoch­gra­dig essen­ti­el­le Funk­tio­nen für eine Jugend­li­chen hat. Viel­leicht lässt sich so Stück für Stück Ver­trau­en auf­bau­en, so dass sich Kin­der mit anstö­ßi­gen Inhal­ten eher an Erwach­se­ne wenden.

Pha­se 6:

Mit ein paar Impul­sen ver­su­che ich nach ca. 45 Minu­ten ein Gespräch im Publi­kum zu initi­ie­ren. Dabei sind inter­es­san­te Din­ge gesche­hen, z.B. bemer­ken Eltern, dass sie mit ihren Pro­ble­men im Umgang mit die­sen Gerä­ten bzw. deren „Regle­men­tie­rung“ nicht allei­ne sind (es kom­men zu sol­chen Aben­den zumeist eh eher die enga­gier­ten Eltern). Es ist kei­ne Schan­de, hilf­los zu sein, kei­ne Patent­re­zep­te zu haben, da gera­de im Bereich des Inter­net gesell­schaft­lich und poli­tisch noch vie­les nicht aus­ge­han­delt ist. Die Hilf­lo­sig­keit ent­bin­det aber nicht davon, etwas zu tun. Die Fra­ge, ob es z.B. „gut“ ist, Nackt­bil­der wei­ter zu ver­tei­len, ist zunächst ein­mal ja kei­ne technische.

Ich kann auf sol­chen Ver­an­stal­tun­gen immer Visi­ten­kar­ten ver­tei­len und kom­me mit Schu­len in Kon­takt. Dar­aus erwächst dann manch­mal eine inten­si­ve­re Zusam­men­ar­beit. Vie­le für mich in mei­ner Arbeit rele­van­ten Akteu­re befin­den sich nicht täg­lich in „die­sem Inter­net“ und wären daher für mich dann nicht erreichbar.

 

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