Die Autonomie der Schule und Medienentwicklungsplanung

Wenn Sie an einer Schu­le tätig sind, wird Sie der nächs­te Abschnitt wahr­schein­lich ärgern. Wenn Sie wohl­wol­lend lesen, tun Sie es mit der Bril­le eines Schul­trä­gers, der vor der Auf­ga­be steht, sei­ne Schu­len struk­tu­riert zu unter­stüt­zen und dabei von außen auf Sie und sei­ne Schu­len schaut.

Bei der Erstel­lung und vor allem der Umset­zung eines Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nes wird immer wie­der unter­schätzt, dass Schu­len über einen lan­gen Zeit­raum gewohnt waren, hin­sicht­lich des Ein­sat­zes von Mit­teln und der Anschaf­fung von Gerä­ten weit­ge­hend auto­nom zu ent­schei­den. Das ist bei Grund­schu­len, die in der Regel bei der Zuwei­sung von Etat­mit­teln gegen­über wei­ter­füh­ren­den Schu­len eher das Nach­se­hen hat­ten, weit weni­ger aus­ge­prägt als z.B. bei Gym­na­si­en oder tech­ni­schen Berufsschulen.

Bei letz­te­ren sind oft sowohl orga­ni­sa­to­risch als auch tech­nisch z.T. erheb­li­che Kom­pe­ten­zen vor­han­den, so dass die­se Sys­te­me bis­her auto­nom gut in ihrem Rah­men zurecht­ge­kom­men sind. Die Aus­sicht, jetzt mit einer struk­tu­rier­ten exter­nen Aus­stat­tungs­pla­nung kon­fron­tiert zu sein, sorgt in der­ar­ti­gen wei­ter­füh­ren­den Schu­len nicht unbe­dingt für Freu­de. Unter­stüt­zung in Form von qua­li­fi­zier­tem Per­so­nal sieht man zwar immer ger­ne, aber nur dann, wenn die jewei­li­ge Schu­le über deren Zeit und Ein­satz voll bestim­men kann. Zudem sol­len sol­che Mit­ar­bei­ter der Schu­le natür­lich exklu­siv zur Ver­fü­gung stehen.

Es geht bei Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung also um nichts weni­ger als um die Auf­he­bung einer klas­si­schen Rollenverteilung!

Damit wird klar, dass gera­de zu Anfang ein gut mode­rier­ter Pro­zess essen­ti­ell ist.

Schu­len waren bis­her gewohnt

  • … selbst Hard­ware auszuwählen
  • … ggf. Ver­gleichs­an­ge­bo­te dafür einzuholen
  • … Bud­gets „krea­tiv“ zu nutzen
  • … Beschaf­fungs­an­trä­ge zu sam­meln und einzureichen
  • … Hard­ware teil­wei­se selbst zu warten

Trä­ger waren bis­her gewohnt

  • … Hard­ware nach Vor­ga­ben der Schu­len auszuschreiben
  • … Für rechts­kon­for­me Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren zu sorgen
  • … nicht nach Sinn oder Unsinn einer Beschaf­fungs­maß­nah­me zu fragen
  • … sich stets im Rah­men der Haus­halts­mit­tel bewe­gen zu müssen
  • … kaum objek­ti­ve Kri­te­ri­en an eine Beschaf­fungs­maß­nah­me anle­gen zu können

Gute Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ver­knüpft die Beschaf­fung von Aus­stat­tung eng mit päd­ago­gi­schen Fra­ge­stel­lun­gen. Es kann der Fall ein­tre­ten, in dem ein Aus­stat­tungs­wunsch extern von Fach­per­so­nal kri­tisch hin­ter­fragt wird – das hat man nicht so ger­ne. Bis­her war es gera­de in berufs­bil­den­den Schu­len prin­zi­pi­ell mög­lich, dass Lehr­kräf­te teu­re Nischen­pro­duk­te für die Aus­bil­dung beschaf­fen konn­ten, die letzt­lich aber nur spo­ra­disch im Unter­richt genutzt wur­den und ansons­ten eher der Außen­dar­stel­lung dien­ten. Das heißt nicht, dass sol­che Vor­komm­nis­se die Regel sind, zeigt aber ein Pro­blem: Woher soll ein Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter wis­sen, was päd­ago­gisch sinn­voll ist und was ggf. von eine Schu­le bei einem Aus­stat­tungs­wunsch nicht bedacht wur­de, damit z.B. ein Gerät über­haupt unter­richt­lich nutz­bar wird?

Sowohl die Frei­heit bei der Aus­wahl von Hard- und Soft­ware als auch die weit­ge­hen­de Auto­no­mie beim päd­ago­gi­schen Ein­satz der­sel­ben ist durch Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung „bedroht“.

Dazu kommt erschwe­rend, dass kom­ple­xe Pro­zes­se wie die Umset­zung einer Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung gera­de in der Anfangs­zeit gar nicht opti­mal lau­fen kön­nen und sich Erfol­ge nur so lang­sam ein­stel­len, dass Schu­len mit hohem Auto­no­mie­be­stre­ben die­se gar nicht wahr­neh­men wer­den und sich nach den „alten“ Zei­ten zurück­seh­nen, in denen schließ­lich alles bes­ser lief. Alter­na­tiv las­sen der­ar­ti­ge Schu­len sich gar nicht erst auf eine über­ge­ord­ne­te Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ein. Aus ihrer Sicht sind das zusätz­li­che Orga­ni­sa­ti­ons­struk­tu­ren, die den ohne­hin schon schwie­ri­gen schu­li­schen All­tag wei­ter verkomplizieren.

Von Sei­ten wei­ter­füh­ren­der Schu­len soll­te man sich als Trä­ger auf viel Wider­stand ein­stel­len, gleich­zei­tig aber auch selbst­kri­tisch reflek­tie­ren, was man selbst in der Ver­gan­gen­heit zu die­sem oft­mals vor­han­de­nen Miss­trau­en bei­getra­gen hat: Man­che Sor­ge ist vor dem Hin­ter­grund ver­gan­ge­ner Pro­zes­se und Ver­wal­tungs­ab­läu­fe durch­aus berechtigt.

Ohne eine struk­tu­rier­te Medi­en­ent­wick­lungs­pla­nung ist aber etwas ganz Wesent­li­ches nicht mög­lich – streng­ge­nom­men auch nicht mehr in den „alten“ Beschaf­fungs­stru­ku­ren: Die Gewähr­leis­tung von Sup­port. Zum einen wach­sen zur­zeit auch durch den Digi­tal­pakt immense digi­ta­le Gerä­te­struk­tu­ren in den Schu­len auf, die der Betreu­ung bedür­fen und die gewohn­ten Struk­tu­ren bald über­for­dern dürf­ten. Zum ande­ren sind die bis­her hete­ro­ge­nen Umge­bun­gen ( z.B. dort iPads, hier Note­books, da Bea­mer, hier LED-Dis­plays, dort Prä­fe­renz für Her­stel­ler A, dort für Her­stel­ler B ) sup­port­tech­nisch nicht mit end­lich viel Per­so­nal zu bewäl­ti­gen. Schu­len möch­ten einer­seits oft auto­nom ent­schei­den kön­nen, wel­che Gerä­te und wel­che Soft­ware beschafft wird, ander­seits bei Pro­ble­men aber auf ein Sup­port­sys­tem tref­fen, wel­ches mit jeder Pro­blem­stel­lung bei jeder Hard- und Soft­ware sofort zurecht­kommt. Das ist in der Band­brei­te der anzu­tref­fen­den Vor­stel­lun­gen nicht zu leisten.

Die Idee, zusam­men mit der Hard­ware gleich bestimm­te Sup­port­leis­tun­gen eines Her­stel­lers aus­zu­schrei­ben, ist nach mei­ner Erfah­rung als schein­ba­rer Aus­weg eini­ger­ma­ßen naiv: Der Haupt­zeit­fres­ser ist die Kom­mu­ni­ka­ti­on – ein Feh­ler will fest­ge­stellt, beschrie­ben und wei­ter­ge­lei­tet sein. Die Feh­ler­be­he­bung muss beglei­tet wer­den. Je mehr unter­schied­li­che Sup­port­part­ner hier mit im Boot sind, des­to kom­ple­xer und auf­wän­di­ger wird ein sol­ches Vorhaben.

IT-Mit­ar­bei­ter für den öffent­li­chen Bereich sind sehr schwie­rig zu fin­den, da u.a. die Ver­gü­tung tarif­recht­lich fest­ge­schrie­ben und zum frei­en Markt nicht kon­kur­renz­fä­hig ist. Tref­fen Per­so­nen dann schon in der Pro­be­zeit auf sehr hete­ro­ge­ne Umge­bun­gen mit indi­vi­dua­li­sier­ten Ansprü­chen von Lehr­kräf­ten, ist das eine Situa­ti­on, die in der frei­en Wirt­schaft nicht üblich ist. Ohne Ansät­ze der Ver­ein­heit­li­chung ist das für vie­le nicht lan­ge ein attrak­ti­ves Arbeits­um­feld – die­se Per­spek­ti­ven ist Schu­len i.d.R. völ­lig fremd, da dort meist ein unre­flek­tier­ter gene­rel­ler Leis­tungs­an­spruch for­mu­liert wird. Die natür­lich nach­voll­zieh­ba­re und über Jah­re ange­stau­te Ent­täu­schung bekommt i.d.R. das Sup­port­per­so­nal vor Ort zuerst ab. Das muss trä­ger­sei­tig durch z.B. regel­mä­ßi­ge Gesprä­che, aber auch ein ent­schie­de­nes Auf­tre­ten gegen­über Schul­lei­tun­gen kom­pen­siert wer­den – gera­de in der Anfangszeit.

Als Linuxer kann man nicht tiefer sinken …

Die­se Woche Ein­ar­bei­tung in:

  • Apple School Mana­ger (ASM)
  • Inter­na des iPads, z.B. Pro­fi­ler­stel­lung (Apple)
  • Inter­na der Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Kom­po­nen­ten (ASMMDM)
  • IServ-MDM

Hin­ter­grund:

Die ers­te iDin­gens­wel­le rollt hier im Land­kreis. Es wur­den trä­ger­sei­tig Gerä­te für die Lehr­kräf­te beschafft. Das fin­de ich auch sinn­voll, bevor irgend­wann gan­ze Jahr­gän­ge pla­niert wer­den – mit wel­chem Gerät dann auch immer. Es gibt mir die Zeit, ganz vie­le Schu­lun­gen zu organisieren.

Die Din­ger lie­gen jetzt hier aber seit Juni. Da muss mal was passieren.

Erkennt­nis­se:

  1. Man soll­te als Trä­ger einen School Mana­ger für alle Schu­len in der Trä­ger­schaft bean­tra­gen, z.B. als Medi­en­zen­trum. Die Schu­len kann man dann als Stand­or­te ver­wal­ten und den Schu­len trotz­dem dar­in vol­le Rech­te für ihren Stand­ort geben. Das ist deut­lich inter­ve­nier­ba­rer als eine Lösung für jede Schu­le – auch in Hin­klick auf die Ver­tei­lung von VPP-Bud­get durch den Träger.
  2. Der School Mana­ger ist von sei­nen Funk­tio­na­li­tä­ten sehr gut. Aber mit der von Apple sonst gewohn­ten UX hat der nicht viel zu tun. Ich fin­de nicht, dass das ein Tool für Schu­len ist. Eher für Supporter.
  3. Das Pro­ze­de­re der Erst­kon­fi­gu­ra­ti­on (bis zur Auf­nah­me der Gerä­te im MDM) ist tech­nisch schon not­wen­dig, aber das könn­te man auch schi­cker bau­en. Ich ver­blog­ge mal irgend­wann, was dabei im Hin­ter­grund geschieht. Man merkt m.E. deut­lich, dass Apple in dem Bereich noch nicht vie­le Erfah­run­gen hat.
  4. Es gibt ganz bestimmt deut­lich kom­for­ta­ble­re MDMs (z.B. Zulu­Desk, haben wir hier im Hau­se auch für die medi­en­zen­trums­ei­ge­nen iPads) als das momen­ta­ne von IServ. Wir müs­sen das hier aus bestimm­ten Grün­den für die Schu­len neh­men. Es tut leid­lich, was es soll, kann aber noch deut­lich zu wenig.
  5. Als Linux­er gefällt mir sehr, dass ein iPad-Pro­fil nichts wei­ter als bil­li­ges XML ist. Hübsch. Kann man mit spielen.
  6. Ich fin­de den gan­zen Kram jetzt nicht ein­fa­cher ein­zu­rich­ten oder zu war­ten als jede übli­che Deploy­ment­lö­sung (qua­si ein MDM für Rech­ner und Note­books). Es hat mir aber noch ein­mal bewusst gemacht, wie viel Apple­ge­rä­te „nach Hau­se tele­fo­nie­ren“, damit bestimm­te Pro­zes­se über­haupt so „kom­for­ta­bel“ lau­fen kön­nen – nicht nur bei ver­wal­te­ten iPads.
  7. Ins­ge­samt so wie ursprüng­lich erwar­tet: Kei­ne Zau­be­rei. Die meis­ten Pro­blem­chen waren nach zwei Tagen gelöst.
  8. Die App­le­hot­line lei­det bei exzel­len­ter Erreich­bar­keit sehr unter Com­pli­ance­vor­ga­ben und ist eher auf ganz nie­der­schwel­li­ge Vor­ge­hens­wei­sen ein­ge­schwo­ren (man will immer „Vor­spu­len“ drü­cken). Aber sie hat mich nach zehn Minu­ten zumin­dest impli­zit auf die rich­ti­ge Idee gebracht.

Kun­de ist König. Und nur weil Riecken nix mit dem Yup­pie­kram von Apple anfan­gen kann (und hier auch schon wie­der mit pro­vo­kan­ten Wor­ten dazwi­schen­läs­tert, um die Fan­boys zu rei­zen und Grä­ben zu zie­hen) ist der Bedarf halt so wie der Bedarf ist.

 

Es geht ja nicht weil …

Wir leben in Deutsch­land und wir sind alle Lehr­kräf­te. Des­we­gen nei­gen wir dazu, Haa­re in Sup­pen zu suchen und zu fin­den. Das geschieht gera­de wie­der beim Digi­tal­pakt. Es gibt von uns immer wie­der schö­ne Sät­ze, war­um etwas nicht geht.

Die­se Sät­ze sind auf einer inhalt­li­chen Ebe­ne Aus­druck von sach­li­cher Kri­tik. Sie set­zen für Men­schen außer­halb der Leh­rer­di­gi­sze­ne aber auch einen inhalt­li­chen Rahmen.

Ich glau­be nicht, dass die­ser Rah­men der Brei­te in der Leh­rer­schaft an den Schu­len Mut macht, das Not­wen­di­ge anzu­ge­hen. Nach mei­ner Erfah­rung bestärkt die­ser Rah­men Ver­bän­de und Men­schen, die wei­te­re Res­sour­cen oder gro­ße Ver­än­de­run­gen for­dern, bevor es den Schu­len „zuzu­mu­ten“ ist, über­haupt zu begin­nen. Die­se Men­schen und Ver­bän­de ver­bit­ten sich, dass als Ver­hin­de­rungs­lo­gik zu sehen. Irrele­vant. Das Ergeb­nis ist aber Ver­hin­de­rung, Ver­schie­bung, Frus­tra­ti­on bei den Inno­va­to­ren – gera­de bei den Gemäßigten.

Also stär­ken die­se Aus­sa­gen ins­be­son­de­re Kräf­te, die das Schul­sys­tem und den Unter­richt so erhal­ten wol­len, wie es ist (oder viel­leicht nur unter Bedin­gun­gen ver­än­dern wol­len, die erst noch zu schaf­fen sind). Es ist ja jedem klar, dass in die­sem Staat die in den eige­nen For­de­run­gen for­mu­lier­ten Zie­le eh nie erreicht wer­den. Außer­dem wird Digi­ta­li­sie­rung von Schu­le ja allein von gro­ßen Digi­tal­kon­zer­nen betrie­ben, die inter­es­sen­ge­lei­tet ihr Pro­dukt­port­fo­lio im Schul­sys­tem plat­zie­ren wol­len. Es sind schließ­lich die­se Digi­tal­kon­zer­ne, die von der Infra­struk­tur, die durch den Digi­tal­pakt geschaf­fen wird, am meis­ten profitieren.

Ergo: Es besteht vor­her kein Recht auf Ver­än­de­rung, kein Hand­lungs­be­darf – und eigent­lich die staats­bür­ger­li­che Ver­pflich­tung, hier bis auf Wei­te­res Wider­stand zu leisten.

Es reicht mir nicht zu sagen, was man machen möch­te. Man muss aber über das „Wie“ spre­chen. Stif­tun­gen und Ver­bän­de haben eine kla­re Stra­te­gie und eine kla­re Vor­stel­lung davon, wie das Schul­sys­tem in ihrem Sin­ne umge­baut wer­den soll. Zu die­sem „Wie“ ver­hal­ten wir uns – mehr nicht. Ganz im Sin­ne von: Ein Lob der nega­ti­ven Kri­tik.

Wo ist denn unse­re Vor­stel­lung von einem „Wie“? Wir blei­ben viel zu oft auf der Ebe­ne ste­hen, dass wir eben Visio­nen und Zie­le for­mu­lie­ren oder ver­meint­li­che Ver­hält­nis­se deskri­bie­ren. Es braucht aber vor allem posi­ti­ve Gegen­ent­wür­fe bei der Umset­zung, nicht was­ma­ti­sches Visionsgeschwafel.

Wenn wir nicht umset­zen, dann machen das ande­re. Umzu­set­zen ist natür­lich viel anstren­gen­der, als Visio­nen zu for­mu­lie­ren oder sich zu etwas zu ver­hal­ten. Viel­leicht ist das auch der Grund, war­um die­ser Ansatz so beliebt ist: Erhal­tung der Kom­fort­zo­ne bei gleich­zei­ti­ger Sicher­heit, einen wich­ti­gen Bei­trag zum Dis­kurs geleis­tet zu haben. Stimmt ja auch – nützt bloß im Ergeb­nis nix.

Mal kon­kret: Der Digi­tal­pakt gibt uns die Chan­ce, digi­ta­le Infra­struk­tur zu schaf­fen. Die braucht man sowie­so. Sie ist wert­neu­tral. Und WLAN und Netz­werk brau­chen jetzt nicht so viel War­tung und Sup­port. War­um gehen wir das nicht an? Das Brett ist schon dick genug. Und damit wäre schon etwas geschafft und geleistet.

Angst müs­sen wir nur haben, wenn es nach der Schaf­fung von Infra­struk­tur kei­ne alter­na­ti­ven Model­le zur Nut­zung der­sel­ben durch uns gibt. Und danach schau­en wir halt wei­ter – nach Sup­port z.B..

 

 

Mythen zum Digitalpakt

Es fällt mir sehr schwer ange­sichts der Bericht­erstat­tung zum Digi­tal­pakt ruhig zu blei­ben. Sel­ten lese ich so viel Unsinn wie zu die­sem The­ma – ich fin­de sogar, dass vie­les ver­ant­wor­tungs­los dar­ge­stellt wird und para­do­xer­wei­se nützt genau die­se Dar­stel­lung ins­be­son­de­re den gro­ßen glo­ba­len Digi­tal­un­ter­neh­men, die man ja eigent­lich aus den Schu­len her­aus hal­ten möch­te. Ein­fa­ches Lesen der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung zum Digi­tal­pakt oder z.B. der nie­der­säch­si­schen För­der­richt­li­nie wür­de da schon hel­fen, aber das wäre wohl viel zu viel an Erwar­tung zur Recherchekompetenz.

Dem Wesen nach gel­ten mei­ne Aus­sa­gen für wahr­schein­lich alle För­der­richt­li­ni­en der Län­der, weil sich die­se alle an der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung ori­en­tie­ren müs­sen.

Mythos 1: „Es muss alles ganz schnell gehen“

Das ist zumin­dest in Nie­der­sach­sen nicht so. In der För­der­richt­li­nie steht:

För­der­an­trä­ge sind mit den erfor­der­li­chen Anga­ben spä­tes­tens bis zum 16.05.2023 bei der
Bewil­li­gungs­be­hör­de zu stel­len […]“ (Satz 7.4)

Zusätz­lich gibt es in Nie­der­sach­sen kein Wind­hund­prin­zip. Die För­der­sum­men sind für jeden Trä­ger errech­net und ste­hen ihm fest zu.

Mythos 2: „Jetzt kön­nen wir iPads kaufen“

Dem Kauf von End­ge­rä­ten sind schon in der Bund-Län­der-Ver­ein­ba­rung kla­re Gren­zen gesetzt. In Nie­der­sach­sen wird das noch­mal konkretisiert:

[För­der­fä­hig sind] [m]obile End­ge­rä­te (Tablets, Lap­tops und Note­books) inkl. Lade- und Auf­be­wah­rungs­zu­be­hör, wenn
a) die Schu­le über die not­wen­di­ge Infra­struk­tur nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 verfügt,
b) spe­zi­fi­sche fach­li­che oder päd­ago­gi­sche Anfor­de­run­gen den Ein­satz sol­cher Geräte
erfor­dern und dies in einem päd­ago­gisch-tech­ni­schen Anfor­de­rungs­pro­fil (4.3) der Schu­le dar­ge­stellt ist, der Antrag­stel­ler bestä­tigt, dass wei­te­re Inves­ti­tio­nen nach den Nrn. 2.1 bis 2.5 nicht erfor­der­lich sind, und
c) die Gesamt­kos­ten für mobi­le End­ge­rä­te von 25.000 Euro je ein­zel­ne Schu­le nicht
über­schrit­ten wer­den.“ ( Satz 2.6 )

Für die­se Sum­me bekommt man maxi­mal 1–2 Klas­sen­sät­ze, um z.B. Lehr­kräf­te mit die­sen Gerä­ten zu schu­len – was ich auch für sinn­voll hal­te. Ruft eine Schu­le die­ses Geld ab, ver­wirkt der Trä­ger auto­ma­tisch die För­der­fä­hig­keit für ALLES ande­re, was för­der­fä­hig ist – schau­en wir in den nächs­ten Mythos:

Mythos 3: „Die gan­ze Koh­le geht nur in Hardware!“

Jein. Kri­tisch ist für mich hier nur Satz 2.4 (rot), merk­wür­dig der hin­te­re Teil­satz 2.1 (grün)

Geför­dert werden
2.1 Maß­nah­men zum Auf­bau und zur Ver­bes­se­rung der digi­ta­len Ver­net­zung in Schul­ge­bäu­den und auf dem Schul­ge­län­de; Ser­ver­lö­sun­gen jedoch nur, sofern zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung von kei­nem Anbie­ter ein Anschluss der betref­fen­den Schu­le an das Glas­fa­ser­netz inner­halb von min­des­tens 12 Mona­ten garan­tiert wer­den kann,
2.2 die Ein­rich­tung von schu­li­schem WLAN mit den in Anla­ge 1 defi­nier­ten tech­ni­schen Mindeststandards,
2.3 Auf­bau und Wei­ter­ent­wick­lung digi­ta­ler Lehr-/Lern-Infra­struk­tu­ren (z. B. Lern­platt­for­men, päd­ago­gi­sche Kom­mu­ni­ka­ti­ons- und Arbeits­platt­for­men, Por­ta­le, Cloud-Ange­bo­te), soweit sie im Ver­gleich zu bestehen­den oder im Auf­bau befind­li­chen Ange­bo­ten päd­ago­gi­sche oder funk­tio­na­le Vor­tei­le bieten,
2.4 Anzei­ge- und Inter­ak­ti­ons­ge­rä­te (z. B. inter­ak­ti­ve Tafeln, Dis­plays nebst zuge­hö­ri­ger Steue­rungs­ge­rä­te) zum päd­ago­gi­schen Betrieb in der Schule,
2.5 digi­ta­le Arbeits­ge­rä­te, ins­be­son­de­re für die tech­nisch-natur­wis­sen­schaft­li­che Bil­dung oder die berufs­be­zo­ge­ne Aus­bil­dung,“ (Satz 2, För­der­richt­li­nie Niedersachsen)

Die gan­ze Koh­le geht in Infra­struk­tur. Wenn es ganz schlimm läuft, geht sie aus­schließ­lich in inter­ak­ti­ve Tafel­sys­te­me. Sie geht NICHT in Endgeräte.

Wer pro­fi­tiert von Infra­struk­tur­aus­ga­ben? Bera­tungs­agen­tu­ren für Aus­schrei­bungs­er­stel­lung Ele­kro­pla­nungs­bü­ros, Elek­tro­in­stal­la­ti­ons­un­ter­neh­men – das ist klas­si­sche loka­le Wirtschaftsförderung.

Wei­ter­hin pro­fi­tie­ren Anbie­ter von Schul­ser­ver­lö­sun­gen und Kol­la­bo­ra­ti­ons­um­ge­bun­gen – hof­fent­lich nicht Anbie­ter von leh­rer­zen­trier­ten Lehrplattformen.

Und: Es könn­ten tat­säch­lich Her­stel­ler inter­ak­ti­ver Tafel­lö­sun­gen pro­fi­tie­ren – dann gin­ge das Geld wirk­lich in Hardware.

Aber das Geld geht defi­ni­tiv nicht zu Goog­le, Micro­soft oder Apple. Oder ich über­le­se da etwas in der Förderrichtlinie.

Mythos 4: „Die Schu­len bekom­men Geld!“

Das ist falsch. Der Schul­trä­ger erhält einen För­der­topf. 30.000 Euro muss er als Sockel­be­trag zweck­ge­bun­den pro Schu­le mit min­des­tens 60 SuS (in Nie­der­sach­sen) ein­set­zen, wenn er Mit­tel bean­tragt. Der Rest ist theo­re­tisch frei zwi­schen den Schu­len eines Trä­gers ver­schieb­bar. An die Mit­tel­frei­ga­be ist in Nie­der­sach­sen ein zwei­stu­fi­ges – aber beherrsch­ba­res – Antrags­ver­fah­ren gebun­den, bei dem die Schu­le dar­le­gen muss, wie sie die Mit­tel päd­ago­gisch ein­zu­set­zen gedenkt. Genügt die­ses Kon­zept nicht bestimm­ten Kri­te­ri­en, droht dem Trä­ger im schlimms­ten Fall die Mit­tel­rück­for­de­rung – und der Schu­le dann äußerst schlech­te Presse.

Mythos 5: „Durch den Digi­tal­pakt bekom­men alle Schu­len Glasfaser!“

Das ist falsch. Die Erschlie­ßung der Schu­len durch Glas­fa­ser ist nicht durch den Digi­tal­pakt för­der­fä­hig. Das liegt dar­an, dass es dazu ein geson­der­tes För­der­pro­gramm des BMWI gibt und man eine Dop­pel­för­de­rung immer juris­tisch aus­schlie­ßen muss.

 

Fazit

Der Digi­tal­pakt hat vie­le Bau­feh­ler u.a.:

  • Der Trä­ger wird mit dem The­ma Sup­port allein gelassen
  • eine Ein­mal­för­de­rung ist nicht ausreichend
  • Wie soll ein päd­ago­gi­sches Kon­zept für Infra­struk­tur (LAN/WLAN) aus­se­hen? Braucht man das überhaupt?
  • usw.

Natür­lich berei­tet Infra­struk­tur den Weg zur Nut­zung der tol­len Ange­bo­te der Big5-Unter­neh­men. Er schafft die Vor­aus­set­zung zum Ein­satz mobi­ler Gerä­te. Aber wir als Gesell­schaft haben in der Hand, WIE wir die­se Struk­tu­ren nut­zen. Und die Schu­len haben etwas Zeit, das zu reflek­tie­ren und dabei bera­ten zu wer­den – denn Infra­struk­tur ist die kom­ple­xes­te Auf­ga­be unter allen förderfähigen.

Die Ver­brei­ter die­ser Mythen kom­men aus den unter­schied­lichs­ten Lagern – „Qua­li­täts­me­di­en“ sind eben­so wie der Bou­le­vard betrof­fen, so dass ich die Unter­stel­lung wage, dass man sich oft nicht hin­rei­chend oder nur sehr ober­fläch­lich mit dem The­ma beschäf­tigt hat.

Es ist bei Kri­tik dann schnell „en vogue“ sich nicht mit die­sen „undurch­schau­ba­ren digi­ta­len Teu­fels­zeug“ beschäf­tigt zu haben. Die Hal­tung ist für mich ursäch­lich für unse­re schwie­ri­ge gesell­schaft­li­che Lage in Bezug auf Digi­ta­li­en. Aber was weiß ich schon.

 

Herr Riecken, im Rahmen von Veranstaltung x möchte ich Sie anfragen, ob …“

Tja. Das Los eines medi­en­päd­ago­gi­schen Bera­ters in NDS ist hart bezüg­lich Din­gen wie der Honorartätigkeit.

1. Auf­ga­ben der Lehr­kräf­te als medi­en­päd­ago­gi­sche Bera­te­rin­nen und Bera­ter in den kom­mu­na­len Medienzentren

 

Die Lehr­kräf­te als Bera­te­rin­nen und Bera­ter für Schu­len in den kom­mu­na­len Medi­en­zen­tren haben aus­schließ­lich medi­en­päd­ago­gi­sche Auf­ga­ben zu erfüllen:
1.1 Bera­tung der Schul­trä­ger, Schu­len und Kindertagesstätten
1.1.1 bei der kon­zep­tio­nel­len Wei­ter­ent­wick­lung der Medienausstattung,
1.1.2 bei der Erstel­lung von Medi­en­ent­wick­lungs­plä­nen sowie
1.1.3 bei der Ein­rich­tung und bei der Betreu­ung von Computernetzwerken.
1.2 Unter­stüt­zung der Schu­len und Kin­der­ta­ges­stät­ten bei der Ent­wick­lung und Umset­zung von Qua­li­täts­stan­dards für die Ver­mitt­lung von Medienkompetenz.
1.3 Ermitt­lung und Koor­di­nie­rung des Medienbedarfs.
1.4 Gewähr­leis­tung und Unter­stüt­zung der medi­en­päd­ago­gi­schen Fort­bil­dung durch Lehr-gän­ge, schul­in­ter­ne Fort­bil­dung und Tagungen.
1.5 För­de­rung akti­ver Medi­en­ar­beit, Medi­en­kul­tur­ar­beit und Medi­en­pro­duk­ti­on in Schulen.
1.6 Koope­ra­ti­on mit regio­na­len und über­re­gio­na­len Medienanbietern.
1.7 Ent­wick­lung von Vor­schlä­gen zu Kreis über­grei­fen­der Zusam­men­ar­beit mit den ande­ren Medi­en­zen­tren in Abspra­che mit den kom­mu­na­len Trägern.

 

https://www.nibis.de/uploads/1chaplin/files/Erlass_MZ_19_06_06.pdf

Wenn ich jetzt „neben­bei“

  • Apple Distin­gu­is­hed Edu­ca­tor / Micro­soft­pen­dant gegen Honorar
  • auf Ver­an­stal­tun­gen kom­mer­zi­el­ler Art als Refe­rent zu die­sen The­men gegen Honorar
  • usw.

her­um­hop­sen will, muss ich das als Neben­tä­tig­keit hier in NDS zumin­dest anzei­gen. Die geneh­mi­gen­de Stel­le weiß auf­grund von behör­den­in­ter­nen Abläu­fen in der Regel gar nicht, dass ich medi­en­päd­ago­gi­scher Bera­ter bin und wird sich auf die Unter­schrift mei­ner Schul­lei­tung ver­las­sen, die wie­der­um den Erlass wahr­schein­lich nicht jedes­mal vor­her liest – außer­dem kann ich in der Anzei­ge der Neben­tä­tig­keit Din­ge ja auch mög­lichst offen las­sen. Damit dürf­te ich das for­mal alles machen. Fer­tig. Es lebe das Beamtentum.

Aber neben­bei ver­stößt eine sol­che Tätig­keit inhalt­lich natür­lich ein klitz­klei­nes Biss­chen gegen das Neu­tra­li­täts­ge­bot. Ein Bera­ter, der neben­bei für Apple Deutsch­land / Micro­soft / Goog­le / Ama­zon / Face­book / wha­te­ver arbei­tet und Trä­ger bei der Aus­wahl von Hard­ware­sys­te­men berät (natür­lich ein extrem kon­stru­ier­ter und hypo­the­ti­scher Fall) – hm… . Wenn das irgend­ei­ne vor­ge­setz­te Stel­le irgend­wann mal genau so sieht, wird bzw. muss mir die­se Tätig­keit unter­sagt werden.

Als Lehr­kraft? Kein Pro­blem. Steht alles nicht in den Auf­ga­ben im ent­spre­chen­den Erlass. In mei­nem schon.

Des­we­gen mache ich das nicht. Aller­dings mache ich neben­bei etwas für einen Schul­buch­ver­lag (Autoren­tä­tig­keit, Bera­tung bei der Erstel­lung von Lern­me­di­en usw.) – das steht nicht in mei­nem Erlass. Und trotz­dem: Wer­de ich auf dienst­li­chen Ver­an­stal­tun­gen nach emp­feh­lens­wer­ten Lehr­wer­ken gefragt, lege ich die­se Ver­bin­dung offen und sage, dass ich genau aus dem Grund dazu nicht bera­ten wer­de – weil ich nicht neu­tral bin – trotz der ver­gleichs­wei­se lächer­li­chen Sum­men, die da fließen.

Ver­bin­dun­gen und Ver­diens­te offen­le­gen – es dürf­te kaum ein grö­ße­res Tabu­the­ma in der Leh­rer­di­gi­sze­ne geben – ver­schämt per DM vielleicht.

Das Gan­ze hat eine Kehr­sei­te: Auf kom­mer­zi­el­len Ver­an­stal­tun­gen bestimmt so der jewei­li­ge kom­mer­zi­el­le Anbie­ter ganz allein über die Inhal­te. Natür­lich kann ich „under­co­ver“ als Teil­neh­mer mit dort­hin­ge­hen, aber ich kann Inhal­te und Hal­tun­gen nicht set­zen, kei­ne ande­ren Per­spek­ti­ven durch z.B. Key­notes oder Work­shops öff­nen usw..  Das ist der Preis. Und der Preis ist auch, dass Kom­mer­zi­el­le über erheb­lich grö­ße­re Res­sour­cen zum Set­zen von Inhal­ten und Hal­tun­gen ver­fü­gen. Ob die­se Rege­lung im bestehen­den Sys­tem also unter dem Strich ihren Zweck erfüllt … For­mal bestimmt.

 

 

 

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