GEHEIMHALTUNGSPFLICHT

GEHEIMHALTUNGSPFLICHT: Die­se E‑Mail und alle damit ver­bun­de­nen Anla­gen sind ver­trau­lich und dür­fen nur bestimm­ten Per­so­nen zugäng­lich gemacht wer­den. Sofern Sie nicht zu den ange­ge­be­nen Emp­fän­gern gehö­ren soll­ten, benach­rich­ti­gen Sie bit­te unver­züg­lich den Absen­der. Der Inhalt darf in die­sem Fall weder an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben noch zu ande­ren Zwe­cken ver­wen­det werden.

Die­ser Hin­weis war in einer E‑Mail an mich von einem Ver­lag ent­hal­ten – die Blog­ger unter uns Leh­rern wer­den gleich wis­sen, um wel­chen Ver­lag es sich dabei han­delt, weil sie wahr­schein­lich auch ange­schrie­ben wur­den.  Die­se Mail ist ein offen­sicht­li­cher Text­bau­stein und geht in kei­ner Wei­se inhalt­lich auf irgend­et­was in mei­nem Blog ein. Ich soll in die­ser Mail mit einem „per­sön­li­chen Frei­schal­tungs­code“ für ein Por­tal die­ses Ver­la­ges (nicht, dass es sowas schon gäbe…) gewon­nen wer­den und mich dort durch Publi­ka­ti­on mei­ner Inhal­te mit ande­ren Leh­rern „ver­net­zen“. Ich habe gelernt, sofort die AGB bei so etwas zu lesen. Ich gebe die inter­es­san­ten Pas­sa­gen ein­mal mit eige­nen Wor­ten wieder:

  • ich soll sicher­stel­len, dass mei­ne Inhal­te frei von Rech­ten Drit­ter sind
  • der Ver­lag behält sich vor, spä­ter Tei­le des Ange­bots kos­ten­pflich­tig zu machen
  • ich darf die mir zugäng­li­chen Inhal­te in mei­nem Unter­richt nut­zen – aber nur dort!
  • der Ver­lag darf die Inhal­te zu allem nut­zen, z.B. für Publi­ka­tio­nen, Lern­soft­ware, Bücher…
  • der Ver­lag darf die AGB jeder­zeit anpassen
  • der Ver­lag darf Inhal­te und Kom­men­ta­re jeder­zeit löschen oder sper­ren oder kos­ten­pflich­tig machen

Da kann ich ja gleich wie­der zum FB gehen. Ich fra­ge mich, was sich jemand bei so einer E‑Mail eigent­lich denkt. Man kann das im Prin­zip wie folgt zusam­men­fas­sen: „Wir möch­ten ger­ne über dei­ne Inhal­te belie­big ver­fü­gen, d.h. sie auch z.B. ver­kau­fen kön­nen. Dafür bie­ten wir nichts, was du nicht auch über­all bes­ser bekom­men kannst – z.B. in einer FB-Grup­pe  (die Urhe­be­rechts­be­stim­mun­gen sehen da nur unwe­sent­lich schlech­ter aus). Aber wenn du die­se Mail wei­ter­gibst, dann ist das böse.“

Der Dis­clai­mer ist übri­gens ohne recht­li­che Rele­vanz – das spricht in mei­nen Augen nicht unbe­dingt für die Kom­pe­tenz die­ses Ver­lags. Ich darf hier auch die gan­ze Mail inkl. Absen­der ver­öf­fent­li­chen – das zitier­te ange­häng­te Urteil eines Amts­ge­rich­tes dürf­te sich wohl auf einen ganz ande­ren Fall bezie­hen. Das ist für mich ein sehr gutes Bei­spiel dafür, wie man als Ver­lag nicht an qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Inhal­te kommt – das Prin­zip hat doch jeder Nut­zer nach spä­tes­tens einem Jahr duchschaut.

Was erwar­te ich von einem Ver­lag, mit dem ich zusam­men­ar­bei­ten möchte?

  1. Eine per­sön­li­che Anspra­che, die zeigt, dass man sich mit mir und mei­nen Inhal­ten beschäf­tigt hat
  2. Ein inhalt­s­of­fe­nes Ver­hand­lungs­an­ge­bot, wel­ches nicht von vorn­her­ein durch AGB und Ver­trags­klau­seln fest­ge­legt ist – reden lässt sich über alles
  3. Fair­ness bei der Ver­wer­tung von Inhal­ten. Ein Ver­lag soll und muss Geld ver­die­nen. Ich brau­che aber eine Gegen­leis­tung für die­se Rech­te­über­tra­gung, mit der ich leben kann.
  4. Inno­va­ti­on. Leh­rer­aus­tausch­por­ta­le gibt es vie­le – man­che lau­fen man­che nicht. Inno­va­ti­on kann bedeu­ten, fan­ta­sie­vol­le Autoren­aqui­se zu betrei­ben, kann aber auch bedeu­ten neue Por­tal­for­men zu ent­wi­ckeln. Bringt irgend­wer z.B. Eltern, Leh­rer und Schü­ler attrak­tiv auf einem Por­tal zusammen?

Aber wenn man eini­gen Aus­sa­gen von Ver­la­gen glau­ben schen­ken darf, besteht das Netz eh nur aus inhalt­li­chem, weit ver­streu­tem Schrott. Dum­mer­wei­se bedeu­tet Web2.0 inhalt­li­che und teil­wei­se doku­men­tier­te Evo­lu­ti­on (vgl. Wiki­pe­dia) sowie immer intel­li­gen­te­re Such­al­go­rith­men (da leben ja Leu­te gar nicht so schlecht von). Noch habt ihr einen Vor­sprung, lie­be Ver­la­ge, noch… Also nutzt ihn endlich!

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