Meine Toilettenregelung dieses Jahr
… im Facebook-AGB-Stil und nur für die Oberstufe. Es klappt eigentlich auf Anhieb hervorragend und wird nicht übermäßig ausgenutzt. Anlass war die Umstellung des Unterrichts auf ein reines Doppelstundenmodell.
Toilettengänge:
- Du fragst nicht um Erlaubnis, auf Toilette gehen zu dürfen
- Du wartest einen passenden, nicht störenden Moment ab und gehst dann leise aus dem Raum.
- Du lässt die Tür des Unterrichtsraumes beim Hinausgehen angelehnt, sodass du bei deiner Rückkehr nicht klopfen musst.
- Du nutzt deine Abwesenheit ergebnisorientiert, bleibst also nicht zu lange fort.
Der letzte Satz ist ein typischer Riecken :o)…
Hey, Maik,
das ist weniger Oberstufe, als du denkst ;-)
Ich finde es auch schrecklich, wenn die Erlaubnis eingeholt werden muss.
Wir haben das unglaublich gute System, dass jedes Kind beim Verlassen des Raumes eine Klammer mit seinem Namen auf die sogenannte Toiletten-Ampel steckt. Diese Ampel darf dann auch von mir auf „rot“ gedreht werden, wenn es mal so gar nicht passt. Was ich eigentlich sagen will: Die Ansätze waren schon früher da, wurden aber vermutlich während der Pubertät wieder vergessen.
Wobei ich gerne zugebe, dass der letzte Satz speziell ist und durchaus auf verschiedene Art interpretiert werden kann ;-)
Schönen Sonntag!
Frau Weh
Bezüglich des Toilettengangs finde ich auch derartige rechtliche Einschätzungen sehr interessant.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/toilettenverbot-fuer-schueler-und-studenten_000191.html
Nicht nur deshalb denke ich, dass auch außerhalb der Oberschule jede Schülerin und jeder Schüler jederzeit ohne Frage auf die Toilette gehen dürfen sollte. So würde denn der Toilettengang auch schon in der Unterstufe verselbstverständlicht werden und ganz natürlich zum Unterricht dazugehören.
Ich finde die Fragesituation „Darf ich eben auf die Toilette“ sowieso ganz fürchterlich merkwürdig. Abgesehen davon, dass die Antwort „Ja“ feststeht (oder jedenfalls feststehen sollte!), zeigt diese überflüssige Frage, dass der Schüler oder die Schülerin nicht selbstständig über seinen Körper entscheiden darf/kann/soll. Aber doch gerade diese fehlende Mündigkeit der Schülerin oder des Schülers sollte Teil einer modernen Schule sein!
Die Rieckschen Toilettengangregeln finde ich deshalb gut, sie sollten aber definitiv auf alle Jahrgänge ausgeweitet werden.
@involuntarius
Das Neue ist der Feind des Bewährten. Das Neue kann sich in den bestehenden Schulstrukturen nur durch viel Geduld, Leadership oder subversiv durchsetzen. Sobald du generalisierst, rufst du immer lautstarke und – für die Idee viel gefährlicher – stille Widerständler auf den Plan. In sehr heterogenen, großen Systemen wird sich dann NIE das Neue durchsetzen. Deswegen unterscheide ich zwischen subjektiven und objektiven Wahrheiten. Objektiv hast du Recht. Es nützt dir u.U. aber trotzdem nichts, weil Systeme stets subjektiv funktionieren.
Zur Klarstellung:
Mit „lautstarke[n] und – für die Idee viel gefährlicher[en] – stille Widerständler[n]“ meinst Du Vertreter in der Lehrerschaft?
Diese Vertreter hätten sich dann selbstverständlich an das „objektive“ Recht zu halten. Das gilt hier genauso wie etwa bei der Abschaffung der Prügelstrafe.
Die Schüler werden entsprechend über ihre Rechte aufgeklärt und nehmen diese Rechte dann auch wahr. Sollte hier eine Lehrkraft bzgl. des Toilettengangs nun „subjektiv“ denken und sich nicht an die objektiven Maßstäbe halten, folgt selbstverständlich der Gang zum betreffenden Lehrer selbst, wenn es nichts bringt, zum Klassenlehrer, wenn es nichts bringt, zum Schulleiter, wenn es nichts bringt, zum Kultusministerium. Parallel dazu der Gang zur Schüler- und Elternvertretung.
Schulleiter und Kultusministerium stellen entsprechend ihrer Autorität „Leadership“ dar und werden die objektiven Maßstäbe vertreten.
Präzisiere und konkretisiere ansonsten bitte Deine Antwort. So ist sie mit dem allgemeinen Bezug auf das Neue und das Alte für mich argumentativ totschlagend und entsprechend eher nichtssagend.
@involuntarius
Klingt alles einfach.
„Die Schüler werden entsprechend über ihre Rechte aufgeklärt und nehmen diese Rechte dann auch wahr.“
Tun sie das?
„Schulleiter und Kultusministerium stellen entsprechend ihrer Autorität “Leadership†dar und werden die objektiven Maßstäbe vertreten.“
Tun sie das?
Dann ist es ja gut und bald können alle SuS von dieser Regelung profitieren. Was sagt deine Erfahrung mit Schule in diesem Bereich und an anderen Stellen?
Du kannst darauf warten, dass das geschieht. Du kannst dich dafür einsetzen. Oder du kannst das in dem dir zur Verfügung stehenden Rahmen realisieren. Eine Strategie dauert dabei länger als die andere – nach meiner Erfahrung. Und mit einer 5. Klasse wirst du wieder nach meiner Erfahrung andere Vereinbarungen treffen müssen, wenn du unterrichten willst.
[Edit]
Uups. Habe mir gerade die Quelle durchgelesen. Ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der Toilettengang untersagt wird – mir geht / ging es in der Antwort nur um die Frage, wie man dieses Recht jetzt konkret *ausgestaltet* – nichts anderes ist ja „meine Regelung“. Und dass man fragen muss, ist ja auch eine mögliche Vereinbarung.
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Meine Sichtweise war von Anfang an nur, Deine Toilettengangregeln für alle Jahrgänge umzusetzen.
Eben vor allem auch für 5. Klassen halte ich einen freien Toilettengang nämlich für richtig.
Denn mit der Vereinbarung „Fragen“ wartet der 5. Klässler vielleicht erstmal – muss ich jetzt doch noch oder muss ich nicht, warte ich vielleicht bis zur Pause? – und dann zeigt er auf, und muss nochmal kurz warten, denn der Lehrer muss ihn ja drannehmen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der 5. Klässler weniger aufmerksam und rutscht ob seines Blasendranges vielleicht unruhig auf seinem Platz hin und her. Jetzt wird er drangenommen und presst seine Frage raus, auf die er vielleicht schon so lange gewartet hat: „Darf ich auf Klo?“. Jetzt gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Ein kurzes „Ja“ vom Lehrer oder der längere Weg bis zum „Ja“ über Fragen wie „Kannst Du nicht bis zur Pause warten?“, „Hättest Du nicht in der Pause auf Toilette gehen können?“ oder „Muss das wirklich sein?“.
Jetzt endlich kann der 5. Klässler auf die Toilette stürmen.
Durch die öffentliche Fragesituation wurde eventuell auch bei den anderen Schülern der verlockende Gedanke an den Toilettengang geschaffen, die Frage hat die Aufmerksamkeit vom eventuell gerade recht wichtigem, aber im Vergleich zur Frage des Mitschülers todlangweiligem Unterrichtsgespräch auf die Meldung des Schülers gelenkt. Es zeigen vielleicht schnell nächste Schüler auf, die fragen „Darf ich auch auf Toilette?“, der Lehrer seufzt und es gibt eigentlich auch hier wieder nur die zwei Möglichkeiten…
Das sind soweit meine Erfahrungen.
Alternative Idee: Der 5. Klässler merkt, dass er auf Toilette muss, erhebt sich (stolz) ohne die lästige Zwischenstation des Fragens und geht auf Toilette und kehrt wieder zurück.
Am Anfang mag dieser freie Toilettengang etwas ungewohnt erscheinen, ein paar Köpfe drehen sich vielleicht zuerst um, wenn der Mitschüler den Raum verlässt, aber schnell gehört der freie Toilettengang ganz natürlich zum Unterricht dazu.
Deshalb fände ich den freien Toilettengang sowieso auch praktisch besser für jeden Schüler.
@involuntarius
Wir sind nicht weit auseinander. Zunächst ist das Recht auf Toilettengänge natürlich ein Menschenrecht und als solches muss es hinsichtlich seiner Einhaltung überprüft werden – verordnet sind Gesetze ja sowieso immer.
Wie dieses Recht tatsächlich umgesetzt wird und ob die jeweilige Umsetzung dem Wortlaut des Gesetzes genügt, ist nochmal eine ganz andere Sache. Meine Regelung ist eine mögliche Umsetzung, die ich zurzeit mit Erfolg in der Oberstufe erprobe. Anderswo kann ich es nicht, da ich momentan keine Lerngruppen außerhalb der Oberstufe unterrichte. Ich halte meine Umsetzung nicht für die einzig wahre. Ob die Notwendigkeit einer vorherigen Frage ein Menschenrecht verletzt, kann ich nicht beurteilen, da ich über keine juristische Ausbildung verfüge.
Eine weitere Ebene ist die von dir sehr schön beschriebene pädagogische, die übrigens der eigentliche Auslöser meines Nachdenkens über die ganze Sache war. Und auch hier wird es Kolleginnen und Kollegen geben, die das ganz anders sehen, was ja auch immer von der an der Schule vorherrschenden Kultur liegt.
Am Anfang mag dieser freie Toilettengang etwas ungewohnt erscheinen, ein paar Köpfe drehen sich vielleicht zuerst um, wenn der Mitschüler den Raum verlässt, aber schnell gehört der freie Toilettengang ganz natürlich zum Unterricht dazu.
So ist es auch bei mir. Aber erst das Erleben hat mich dazu gebracht, das auch jetzt gut und richtig zu finden. Ich kann mir aber immer noch Lerngruppen vorstellen, in denen andere Verfahren der Umsetzung notwendig sein könnten.