Digitale Klassenbücher

Wir alle ken­nen und lie­ben sie mehr oder weni­ger: Die grü­nen oder blau­en Bücher, in denen offi­zi­ell Din­ge des Schul­all­tags wie Inter­richts­in­hal­te, Haus­auf­ga­ben, Fehl­zei­ten u.v.m. zu doku­men­tie­ren sind. Das Pen­dant der Ober­stu­fe heißt bei uns dann Kurs­heft. Bei­de Schrift­stü­cke wol­len vor allem aus juris­ti­schen Grün­den geführt sein und die­nen im Fal­le von Aus­ein­an­der­set­zun­gen vor Gericht als Beweis­mit­tel. Die­se Art der Unter­richts­do­ku­men­ta­ti­on hat so ihre Tücken:

  1. Klas­sen­bü­cher wer­den in der Regel von Schü­lern ver­wal­tet. Sie ent­hal­ten neben all­ge­mei­nen Anga­ben wie Unter­richts­in­hal­ten oder Haus­auf­ga­ben auch sen­si­ble Daten wie z.B. Fehl­zei­ten, Anga­ben zu Unter­richts­aus­fäl­len u.v.m.
  2. Eine sys­te­ma­ti­sche Aus­wer­tung von Klas­sen­bü­chern ist umständ­lich. So müs­sen bei uns z.B. an einem Stich­tag Fehl­ta­ge aus­ge­zählt wer­den, wenn man nicht inten­siv die dafür eigent­lich gedach­ten Lis­ten vor­ne im Buch nutzt – was jeder Kol­le­ge natür­lich akri­bisch macht, wie jeder Klas­sen­leh­rer weiß.
  3. Das Schöns­te, was ich mit einem Klas­sen­buch erlebt habe, war ein Schü­ler, der sich sein Früh­stück noch ein­mal auf das Klas­sen­buch hat durch den Kopf gehen las­sen. Ande­re Kata­stro­phen wie der Total­ver­lust die­ses Doku­ments sind auch denkbar.

Die Lösung ist nach Aus­sa­ge diver­ser Anbie­ter das elek­tro­ni­sche Klas­sen­buch. Es wird auf unter­schied­li­che Art und Wei­se geführt, z.B. durch Ein­ga­ben an einem Tablet über eine App oder eine Web­sei­te. Die Vor­tei­le lie­gen auf der Hand:

  1. Es sind nur Daten sicht­bar, die für die unmit­tel­ba­re Ein­ga­be erfor­der­lich sich. Sen­si­ble Daten las­sen sich effi­zi­ent von harm­lo­sen trennen.
  2. Die Bücher sind zen­tral aus­wert­bar. Ins­be­son­de­re für die Schul­lei­tung erge­ben sich daduch Ent­las­tun­gen, da die (behörd­lich vor­ge­schrie­be­ne) Kon­trol­le nicht zu einem fes­ten Ter­min, son­dern eben jeder­zeit statt­fin­den kann.
  3. Über eine Schnitt­stel­le zum Zeug­nis­druck kön­nen z.B. Din­ge wie Fehl­zei­ten schnell und unkom­pli­ziert erfasst werden.
  4. Feh­len­den Ein­tra­gun­gen muss nie­mand mehr hin­ter­her­en­nen. Das Sys­tem könn­te z.B. nach dem Log­in über feh­len­de Daten jam­mern oder per SMS bzw. Mail herumstressen.
  5. Auch Din­ge wie Ver­war­nun­gen wegen uner­le­dig­ter Haus­auf­ga­ben kön­nen auto­ma­ti­siert erfolgen.
  6. Es ist dar­über­hin­aus denk­bar, auch Eltern Zugriff auf bestimm­te Daten zu gewäh­ren, so dass eine effi­zi­en­te­re Haus­auf­ga­ben­be­treu­ung und Vor­be­rei­tung auf Klas­sen­ar­bei­ten mög­lich wird. Nicht jedes Kind erzählt üppig viel über die­se Din­ge am häus­li­chen Abendbrotstisch.
  7. [ to be continued … ]

Das ist alles ver­füh­re­risch und es ist vor allem modern. Es braucht aber lei­der eini­ge Voraussetzungen.

  1. Das zeit­na­he Ein­tra­gen der Daten muss nie­der­schwel­lig sein, weil das Sys­tem dar­auf maß­geb­lich basiert. Ide­al wäre eine Aus­stat­tung mit flä­chen­de­cken­dem WLAN und Tablets für jede Lehr­kraft. Ich set­ze mich nach dem Unter­richt eher ungern noch an einen Schul-PC, um Ein­tra­gun­gen nachzuholen.
  2. Die gel­ten­den Daten­schutz­ge­set­ze des jewei­li­gen Bun­des­lan­des müs­sen geeig­net sein, juris­ti­sche Stör­feu­er ein­zel­ner wirk­sam zu unter­bin­den. Wenn man auch nur für eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler bzw. Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen dop­pel­te Daten­hal­tung betrei­ben muss, bricht das gesam­te Sys­tem kom­plett zusammen.
  3. Die tech­ni­sche Ver­lo­ckung darf nicht dar­über hin­weg­täu­schen, dass man mit einer gan­zen Rei­he von Ängs­ten bei den Betrof­fe­nen umge­hen muss. Nimmt man die Betei­lig­ten nicht von Anfang an mit ins Boot, sieht man sich u.U. net­ten Fra­ge­stel­lun­gen und Her­aus­for­de­run­gen gegenüber.
  4. Die Illu­si­on eines kom­plet­ten digi­ta­len Manage­ments von Schu­le soll­te man sich nicht machen. Schu­len sind immer indi­vi­du­el­le Sys­te­me mit spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen, die sich nie­mals kom­plett digi­tal mit end­li­chen Res­sour­cen abbil­den las­sen. Das ist bedingt durch die poli­tisch gewoll­te Pro­fi­lie­rung, gleich­wohl aber auch durch stän­di­ge, teil­wei­se recht kurz­fris­ti­ge Refor­men – das kann kein Anbie­ter leisten.

Von einer mehr phi­lo­so­phi­schen War­te aus gedacht, drän­gen die mir wei­te­re Fra­gen auf:

  1. Fehl­zei­ten und Ver­spä­tun­gen von Schü­le­rin­nen und Schü­lern, ggf. auch uner­le­dig­te Haus­auf­ga­ben las­sen sich recht ein­fach zusam­men­zäh­len – durch­aus auch über Jah­re. Es trägt Züge bzw. Merk­ma­le von Über­wa­chung. Im Arbeits­le­ben mag das längst üblich sein (Arbeits­zeit­er­fas­sungs­kar­ten etc.). Die meis­ten Schü­ler sind vor dem Gesetz aber Kin­der. Ich kann die­se Maß­nah­men damit begrün­den, dass sie von ihren Arbeits­ge­bern spä­ter auch in die Wei­se kon­trol­liert wer­den wer­den und das schon ein­mal ler­nen sol­len. Ich fra­ge mich aber dann, was Kind­heit heu­te für einen Wert hat, wenn ich das so begrün­de. Und ich fra­ge mich, wo da irgend­wann die Gren­ze ist. Mit den Zustän­den in angel­säch­si­schen Schu­len (z:b. Ein­lass- und teil­wei­se Waf­fen­kon­trol­len) mag ich mich nicht so anfreun­den. Mit RFID-Bezahl­chips für die Men­sa lau­fen ja schon eini­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler durch die Gegend. Was da alles mög­lich und denk­bar wäre …
  2. Die Arbeit von Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen wird ggf. inhalt­lich (The­men­ein­trä­ge, Haus­auf­ga­ben­stel­lung) als auch von der Sorg­falt her (Quan­ti­tät und Zeit der Ein­tra­gun­gen) leicht und recht nie­der­schwel­lig über­prüf­bar. Das mag ja auch in dem einen oder ande­ren Fall eine Ursa­che irra­tio­na­ler Ängs­te vor Tech­nik dar­stel­len. Da wer­den genau wie in der Wirt­schaft auch die Per­so­nal­rä­te gefor­dert sein.
  3. Es gibt u.U. Grün­de, war­um jemand für eine gewis­se Zeit Ver­pflich­tun­gen jed­we­der Art nicht nach­kommt. Mit einer auto­ma­ti­sier­ten Erfas­sung neh­me ich mir u.U. päd­ago­gi­sche Frei­räu­me. Die Zah­len bestim­men ja die von der Schul­ge­mein­schaft als ange­mes­sen emp­fun­de­ne Reak­ti­on – nicht das indi­vi­du­el­le Schicksal.
  4. Man könn­te auch in Ver­su­chung kom­men, statt digi­ta­ler Ver­wal­tung mensch­li­che Res­sour­cen für z.B. die wich­ti­ge Eltern- und Schü­ler­ar­beit zur Ver­fü­gung zu stel­len, ant­statt bestehen­de Sys­te­me durch tech­ni­sche Lösun­gen zu stabilisieren.

Die Lage in Niedersachsen

Die meis­ten der auf dem Markt ange­bo­te­te­nen Sys­te­me sind web­ba­siert. Man braucht hier also eine Ver­ein­ba­rung zur Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung zwi­schen Schu­le und Anbie­ter. Dafür gibt es ziem­lich kon­kre­te Rege­lun­gen. Lösch‑, Auf­be­wah­rungs- und Sperr­fris­ten regelt z.B. in die­sem Zusam­men­hang eine Ver­fah­rens­be­schrei­bung bzw. ‑ver­zeich­nis.

Der Knüp­pel zwi­schen Bei­nen ist hier nach mei­ner Ein­schät­zung die Geset­zes­la­ge. Anbie­ter pro­pa­gie­ren oft mehr oder min­der offen den Grund­satz, dass alles erlaubt ist , was das Gesetz nicht aus­drück­lich ver­bie­tet. Im Bereich des Daten­schut­zes strei­ten sich da die Geis­ter und die Rechts­auf­fas­sun­gen (Kern: Volks­zäh­lungs­ur­teil – bit­te juris­tisch bera­ten las­sen!). Nach mei­nen Recher­chen ist da nichts „klar“ und wer von den Anbie­tern da etwas ande­res sagt, han­delt m.E. im Sin­ne sei­nes Geschäftsmodells.

Von der Kon­struk­ti­on ist es eigent­lich ganz sim­pel: Daten darf man ver­ar­bei­ten, wenn es dafür eine gesetz­li­che Grund­la­ge gibt ODER wenn eine Ein­wil­li­gung vor­liegt, an die aber eine Rei­he von wei­te­ren Din­gen geknüpft ist (z.B. Beleh­rung über Wide­ruf­bar­keit usw.).

Anbie­ter erlie­gen nach mei­ner Erfah­rung der Ver­su­chung, tech­ni­schen Daten­schutz vor den juris­ti­schen zu stel­len. Da kom­men dann Frag­men­te wie „garan­tier­te Daten­si­che­rung“, „ISO-yx-zer­ti­fi­zier­tes Rechen­zen­trum“ etc. ins Spiel, die sich ange­sichts des unge­si­cher­ten Koor­di­na­to­ren­bü­ros wie der Hort des Daten­schut­zes anhö­ren – tech­nisch abso­lut kor­rekt. Nützt aber nichts, wenn der Rechts­an­walt um Ecke das Ding vor Gericht zerpflückt.

Und ja, das klingt schi­zo­phren: Wenn die Ein­bre­cher die Ver­wal­tung­rech­ner der Schu­le bei Ebay dann ver­ti­cken und die Daten frei wer­den, hat das ande­re Fol­gen, als wenn eine Schu­le die Daten ihrer Schü­ler mög­li­cher­wei­se zu Unrecht durch Drit­te ver­ar­bei­ten lässt.

Span­nend dürf­te in Nie­der­sach­sen die Fra­ge sein, ob Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tung im Sin­ne des Daten­schut­zes auch erfor­der­lich ist. Wenn nicht: Ein­wil­li­gung! Wenn Ein­wil­li­gung – Was mache ich mit denen, die sie nicht erteilen?

Ohne Kla­gen wird sich hier im Land juris­tisch aber nichts bewe­gen, obwohl nach mei­ner Auf­fas­sung eine Klä­rung über­fäl­lig wäre. Kla­gen aus dem Sys­tem selbst her­aus sind nicht zuletzt wegen bestimm­ter Abhän­gig­kei­ten schwierig.

Mei­ne 10 Cents

Wäre ich eine Schu­le in Nie­der­sach­sen, wür­de ich momen­tan davon noch die Fin­ger las­sen. Prak­ti­ka­bel fän­de ich ggf. eine Inhouse-Lösung ohne Eltern­zu­griff, die mit dem Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Schul­trä­gers abge­klärt und über den sonst so übli­chen Stan­dard hin­sicht­lich des tech­ni­schen Daten­schut­zes geho­ben wird (ver­schlos­se­ner Raum, USV, Back­up an ande­rem phy­si­ka­li­schen Stand­ort, ver­schlüs­sel­te Ver­bin­dun­gen). Die Ein­bruchs- und Daten­ver­lust­wahr­schein­lich­keit ist damit höher. Aber es lie­gen viel weni­ger Daten kumu­liert vor und man kann selbst ent­schei­den und kon­trol­lie­ren, was man spei­chert und wann man löscht, bzw. auf Papier umkopiert.

Klar sind die Anbie­ter, die sich in gro­ßen Rechen­zen­tren ein­mie­ten, hier bes­ser auf­ge­stellt. Sie ver­ar­bei­ten aber auch wesent­lich mehr Daten und der Scha­den bei einem Ein­bruch wäre ungleich höher – und attrak­tiv sind zen­tral kumu­lier­te Daten immer – auch für noch zu erfin­den­de Geschäftsmodelle.

 

 

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