BYOD – Gedankensplitter
Die Situation:
- es gibt Handys an Schulen, die von SuS mitgebracht werden
- die Handys unterscheiden sich stark in ihrer Funktionalität und Vertragsmodalitäten entsprechend des sozialen Status der Elternhäuser
- nicht alle SuS verfügen über ein Handy, welches internetfähig ist
- in der Regel ist die Verwendung auf dem Schulgelände per Hausordnung untersagt
- die Regel wird nicht eingehalten und ist kaum durchzusetzen
- es landen Fotos, Filmdokumente usw. aus der Schule in sozialen Netzwerken
- bei Cybermobing spielen digitale Endgeräte eine Schlüsselrolle
- das schulische WLAN steht SuS in der Regel nicht offen
Persönliche Gedanken:
Die positiven Aspekte der Verwendung von Handys im Unterricht sind nicht nachgewiesen. Jubelschreie und Erfolgsmeldungen im Internet zeigen keine Produkte im Vergleich zu Produkten klassischer Lernarrangements, sondern besitzen in der Regel einen technoiden Fokus, z.B. den „Bildschirminhalt des iPads an einen Beamer übertragen“, Appempfehlungen, Administrationserleichterungen, Dateiexport aus dem Tablet (Seitenhieb: der ohne externe Dienste nicht funkioniert). Es gibt erste, zögerliche Vorreiter auf diesem Gebiet. Ich meine aber zu erkennen, dass wesentliche Effekte nicht mit iDingens, sondern in der Kombinationen von iDingens mit kollaborativen Web2.0‑Tools erzielt werden. Finde ich alles wichtig und gut – es hat aber nichts, bzw. für mich noch viel zu wenig mit Unterichtsqualität zu tun.
Die Zukunft
- mobile Endgeräte werden in der Gesellschaft mehr und mehr zur Selbstverständlichkeit werden
- androidbetriebene Geräte ermöglichen den Bau günstigerer Devices und damit den Zugang von mehr Menschen zur digitalen Welt
- für mich ist es eine Frage der Zeit, bis ein generelles Handyverbot an Schulen von Verwaltungsgerichten kassiert wird (sogar in Bayern). Das wird über (Großstadt-)Elternrechte laufen.
Reaktionsoptionen
Man kann sagen: „Das ist alles so schrecklich. Wir reden nie mehr miteinander, sondern kommunizieren bald nur noch über Facebook & Co. Ich als Lehrer bin bald Freiwild und muss mich immer und überall filmen und fotografieren lassen. Die Welt is schlecht“ - das kann man alles sagen. Originalzitat aus dm Lehrerzimmer gestern: „Du kannst den Piraten ja nicht nahestehen, du redest ja noch mit uns.“
Ich habe auf dem letzten Modul meines Trainer-Trainings etwas erprobt. Die Grundidee besteht darin, zu sagen: „Ja. Es gibt Handys. Ja. Die Verbreitung dieser Geräte wird zunehmen. Ja. Wir werden das Zeug bald nicht mehr verbieten dürfen.“
Ich möchte gerne einen Vertrag mit Schülern, Eltern und Lehrkräften erarbeiten, der wesentliche Dinge der Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule regelt und in einer Art „Festakt“ von allen Beteiligten Gremien unterschrieben wird. Wer an der Schule ein Gerät einschaltet, erkennt damit den Vertrag an. So ein Vertrag kann:
- Regeln, wann und wie die Nutzung digitaler Geräte erwünscht ist
- Welche Konsequenzen bei Fehlverhalten eintreten (SuS könnten bei der Art der Konsequenz natürlich mitbestimmen)
- Überlegungen dazu anstellen, inwieweit solche Geräte dann auch in der Schule versichert sind, wenn sie als „Unterrichtsmittel“ zugelassen werden
- In der Verhandlungsphase ein Bewusstsein für die Ängste und Chancen schaffen, die mit diesen Geräten verbunden sind.
- Eine pädagogische und keine rechtliche Diskussionsgrundlage im Falle von Grenzüberschreitungen ermöglichen
- Bisher demokratische gemeinte Strukturen realdemokratisch an Schulentwicklung beteiligen – deswegen sollte es schon ernst gemeint und kein Feigenblatt zum Transport der ausschließlichen Bedürfnisse von Lehrkräften sein
- Einblicke in politische Arbeit geben
- Die Schule in der Öffentlichkeit als „modern“ dastehen lassen
- […]
Nein, ein solcher Vertrag ist nicht rechtlich bindend. Aber darum geht es ja auch gar nicht. Es geht darum, mit einem nicht durchsetzbaren, rechtlichen Rahmen pädagogisch umzugehen. Ich würde da auch keinen Juristen heranlassen.
Ich selbst…
… baue ja ein WLAN für unsere Schule auf. Ich habe das Glück, über eine Schulserverlösung zu verfügen, mit der ich Schritte gehen kann zwischen: „Keiner darf!“ und „Jeder darf sofort alles!“. Das Bedürfnis nach einem offenen WLAN mag für den modernen Web2.0‑Lehrer zwar individuell groß sein – wenn das System aber ggf. eigenmächtige „Öffnungen“ im Falle von Missbrauch nicht auffangen kann, ist u.U. Erde für Jahre verbrannt. Ich habe vor, folgende Schritte zu gehen:
- Offenes WLAN für Lehrkräfte und Schulgeräte in möglichst allen Gebäudeteilen
- Zugriff auf das Intranet der Schule für Schüler mit Anmeldung an einem Hotspot
- Freigabe weniger ausgewählter Seiten für Schüler
- Prinzipielle Freischaltung des Internet in bestimmten Gebäudeteilen für SuS. Dabei kann die Lehrkraft bestimmen, welcher Schüleraccesspoint ein- oder abgeschaltet wird.
- Einen Vertrag aushandeln
- Das WLAN generell öffnen
Hallo Maik!
1. Auf dieser Seite kann man eine Mustervereinbarung runterladen: http://bildungmedien.ch/index.php/projekte/1to1-computing
2. Hier gibt’s aktuelle Informationen zum Thema BYOD in der Schule: http://www.scoop.it/t/byod-edu [Ich weiß: du magst scoop.it nicht ;-)]
Gruß
Ulf
Hallo Ulf,
Konserven (fertiges Essen) finde ich bei pädagogischen Vereinbarungen immer ganz schwierig. Man erfährt dabei nichts über die wirklichen Ängste, Hemmnisse, Sorgen, Haltungen. Und gegen dieses Scoopzeugs kann ich mich in meiner Timeline kaum wehren :o)…
>für mich ist es eine Frage der Zeit, bis ein generelles Handyverbot an Schulen von Verwaltungsgerichten kassiert wird (sogar in Bayern). Das wird über (Großstadt-)Elternrechte laufen.
Es gibt kein Handyverbot an Schulen, auch nicht in Bayern.
Die Schritte halte ich für sinnvoll. An Verträge glaube ich allerdings nur an Schulen mit geeigneter Atmosphäre oder Tradition; vielleicht gibt es die irgendwo. Die Freiheit von Filtern kommt dann bei Punkt 6, oder gar nicht?
@Herr Rau
Danke nochmal für die Klarstellung.
„Freiheit von Filtern“ – was für ein schönes Oxymoron, je nachdem, wie man es liest. Ich weiß nicht so recht. Die Verwaltungsvorschrift müsste dann weg oder modifiziert werden – vielleicht ließe sich das nutzerbezogen nach Alter staffeln? Technisch ginge das auch, erfordert bloß drei Netze. Es geht mir eigentlich nicht um den Vertrag. Es geht mir um das offene Gespräch über einen solchen Vertrag. Und Tradition ist es doch, wenn es in drei aufeinanderfolgenden Jahren irgendwie klappt.
Ja, ich wusste nicht genau, was „Prinzipielle Freischaltung“ bedeutet. Also prinzipiell für jeden Schüler, nicht prinzipiell das ganze Internet.
Meine Schule hat – wie viele Schulen zur Zeit, das hat man jetzt so – eine Schulvereinbarung. Sie ist nicht sehr demokratisch entstanden und alles andere als mit Leben erfüllt. Die prägt meine Ansichten zur Zeit etwas, aber ich glaube schon, dass das anderswo anders laufen kann.
Und ja, das Schöne an der Schule: nach drei, vier Jahren ist etwas Tradition und war schon immer so.
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