Schulleitung als „Digitalisate-Sucher“
Die GEW Wittmund berichtet unter dieser Überschrift auf ihrer Webseite, auf welche Weise das Kultusministerium hier in Niedersachsen seinen Verpflichtungen, die sich aus dem “Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG†ergeben, nachkommen möchte. Dieser Vertrag wurde erst kürzlich öffentlich in der Schultrojanerdebatte z.B. auf Netzpolitik diskutiert.
Allem Anschein nach sollen die Schulleitungen in Niedersachsen bestätigen, dass zu einem gegebenen Stichtag alle sich unter der Kontrolle befindlichen PC-Systeme einer Schule frei von durch den Gesamtvertrag nicht legitimierten Digitalisaten sind. Rein objektiv muss dieser Bestätigung eine Prüfung vorausgehen.
Um zu begreifen, welche Maßnahmen notwendig sind, um ein „unerlaubtes Digitalisat“ zu identifizieren, definiere ich zunächst – vielleicht falsch – was unter diesem formaljuristischen Begriff vielleicht gemeint sein könnte.
Ein Digitalisat ist für mich die digitale Repräsentation einer ursprünglich analogen Vorlage – und jetzt auf deutsch: Ein Scan einer Papiervorlage, die z.B. über ein Schulnetzwerk verteilt wird. Das kann z.B. der Lückentext aus dem Zusatzmaterial für den Deutschunterricht sein, der über Moodle allen Schülern einer Lerngruppe z.B. als PDF zugänglich gemacht wird. Strenggenommen dürften Audio- oder Videodateien (z.B. Hörverstehensübungen) nicht dazu zählen, da sie bereits in digitaler Form vorliegen (Ausnahme: Kassetten und VHS-Videos). Zählten sie nicht dazu, wäre das jedoch unlogisch im Sinne der für mich erkennbaren Intention des Rahmenvertrags.
Überspitzt formuliert sollen offenbar die Schulleitungen jetzt „Schultrojaner“ spielen. Die GEW Wittmund fragt m.E. zu Recht, ob das überhaupt zu leisten ist. Sollten ggf. viele Schulen sich außer Stande sehen, diese Prüfung durchzuführen, wäre eine Software zur Identifizierung unerlaubter Digitalisate doch geradezu „ein Segen“. Immerhin muss in jedem Einzelfall eine urheberrechtliche Recherche durchgeführt werden, die bei juristisch nicht vorgebildetem Personal bis zu 20 Minuten je Fall dauern dürfte – ohne dass dabei irgendeine Form von Rechtssicherheit entstünde.
Was diese Software leisten muss, wird angesichst der vielen unterschiedlichen Dateiformate und möglichen Speicherorte (private Freigabe auf einem persönlichen PC oder Schulrechner?), dürfte klar werden, wenn man sich als Mensch „in die Lage“ dieser Software versetzt. Das ist bereits breit diskutiert worden und soll hier nicht wiederholt werden.
Ich denke zurzeit vor allem an mich als Administrator – ganz egoistisch. Letztendlich müsste ich eine anlasslose, inhaltlich nicht zu leistende Gesamtüberprüfung aller PC-Systeme vornehmen, die sich in meinem direkten Einflussbereich befinden. Mir fällt keine rechtliche einwandfreie Möglichkeit ein, wie ich sämtliche Schüler- und Lehrerverzeichnisse in Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen scannen (auch: lassen) dürfte. Dazu bedarf es nach meinem Verständnis zumindest einer Vereinbarung mit den Personalvertretungen, die dann jedoch wiederum einer rechtlichen Prüfung standhalten müsste.
Als Alternative sehe ich für mich eigentlich nur die vollständige Löschung aller Festplatten mit anschließender kompletter Neuinstallation. Auch hier stellt sich mir die Frage nach der Verhaltnismäßigkeit und wie bzw. wann ich das ohne nicht einmal eine Entlastungsstunde leisten können soll. Natürlich ist das Aufgabe des Schulträgers. Aber der wird sich natürlich auch bedanken und organisieren muss ich die Sache trotzdem.
Das niedersächsische Beamtengesetz – so wie ich es verstehe – verlangt bei jeder Dienstanweisung die Einhaltung zweier Kriterien: Die muss verhältnismäßig sein und in Einklang mit geltenden Rechtsnormen stehen. Wenn man mit technischen Argumenten nicht weiterkommt, müsste man doch zumindest formaljuristisch gegenhalten können. Natürlich unter Wahrung des Dienstweges, aber unbedingt unter der Beratung von Juristen.
Ich hoffe ja sehr, dass sich das Digitalisate-Problem dank Apples Vorstoß in nicht allzuferner Zukunft erledigt hat…
In Ba-Wü wurde etwas anders vorgegangen: mit einer Art „Ehrenwort“-Verfahren. Die Schulleitungen mussten nicht überprüfen, sondern ’nur‘ die Lehrkräfte befragen und wenn der/die Letzte bestätigt hatte, dass alles ‚clean‘ sei, pauschal online bis 20.1. melden: ‚Jawoll, bei uns nichts vorhanden.‘
Im Wortlaut des Schreibens aus dem KuMi: „Entsprechend den Vorgaben des Gesamtvertrags nach § 53 UrhG (§ 6 Abs. 2 Satz 2) bitten wir die Schulleitungen, bei den Lehrkräften ihrer Schule abzufragen, ob auf den von der Schule genutzten Speichersystemen rechtswidrige Digitalisate von Unterrichtswerken abgespeichert sind. Ist dies der Fall, sind die Digitalisate umgehend zu löschen. Wenn alle Lehrkräfte Fehlanzeige gemeldet bzw. die rechtswidrigen Digitalisate entfernt haben, bitten wir die Schulen um Bestätigung gegenüber dem Kultusministerium, dass keine rechtswidrigen Digitalisate abgespeichert sind.“
Klingt etwas freundlicher und lässt Handlungsspielraum, finde ich.
Na ja, freundlicher finde ich dass nicht. Genau genommen finde ich es eine Frechheit. Denn hier wird wieder jeder Lehrer unter Generalverdacht gestellt. Es käme ja auch niemand auf die Idee von mir zu verlangen, eine Ehrenerklärung zu unterschreiben, dass ich auf dem Schulweg nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen oder keine Kinder schlage werde.
Was soll das? Ich empfinde das als entwürdigend. Und woher nehmen sich Verlage bzw. das Ministerium das Recht dazu heraus.
Mich würde auch interessieren, ob dies rechtlich nicht so gar von Nachteil für einen „Betroffenen“ sein kann. Wäre es nicht denkbar, dass jemand der eine solche „Ehrenerklärung“ unterschrieben hat und dann auf dem Schulserver in dessen Lehrerverzeichnis illegale Kopien gefunden werden, härter bestraft wird als jemand der diese Erklärung nicht abgeben musste (Gelogen + Raubkopiert)?
Bisher habe ich mich geweigert, diese „Ehrenerklärung“ zu unterschreiben. Mal schauen was passiert.
Ich hätte keinerlei Einwände eine Unterschirft zu leisten, dass ich über die derzeitig herrschenden Kopierregeln bzw. Vorschriften informiert bin, so wie man das als Lehrer naturwissenschaftlicher Fächer bei der Gefahrenverordnung ja auch machen muss.
Die gleichen Argumente vertrat ein Kollege auch vehement (als ich im Sommer den Job der Datenschutzbeauftragten annahm, ahnte ich noch nicht, was da kommen würde…).
Wir haben uns nach längerem Hinundher genau auf Deinen Vorschlag (letzter Abschnitt) geeinigt und ich habe ein Zusatzpapier zu den Akten genommen.
Wenn ich den Gesamtvertrag richtig verstehe, muss das Procedere bis Geltungsende 2014 jährlich neu durchgeführt werden, ich freu‘ mich drauf ;)
„Und woher nehmen sich Verlage bzw. das Ministerium das Recht dazu heraus?“
Aus Sicht der Verlage wird an Schulen sehr, sehr viel „raubkopiert“. Das ist natürlich zu großen Teil so, weil die klassischen Verwertungskanäle mit den Veränderungen, die sich durch das Internet ergeben, nicht mehr so gut funktionieren. Andererseits sind viele Lehrkräfte tatsächlich nicht die größten „Quellennachweiser“ – ich habe mir die HDD des Kopierers noch nie angeschaut, tippe aber darauf, dass Quellen größtenteils ohne Unrechtsbewusstsein eher weg- als draufkopiert werden – ich sehe da durchaus schon einen Anlass zu diesem „Beißreflex der Verlage“. Gleichzeitig brechen denen durch die immer besseren, frei verfügbaren Materialien die Margen ein und es kommt zu großen Konsolidierungen auf dem Schulbuchverlagsmarkt. Recherchiere einmal, wie viele „Töchter“ z.B. Cornelsen mittlerweile hat. Ich halte das für zweierlei: Sie können ihr altes Denken in Tantiemensystemen nicht verlassen und sie haben natürlich durchaus berechtigte Ängste. Gegen Apple ist selbst ein deutscher großer Player wie Cornelsen eigentlich nichts. Ich sehe für die Verlage momentan auch keinen Ausweg mehr: Sie haben m.E. jetzt schon viel zu lange gewartet.
Das Verhalten des Dienstherren verstehe ich allerdings auch nicht. Die Position gegenüber den Verlagen ist ja so schlecht nicht – diese könnten allenfalls damit „drohen“ keine Materialien für die Schwerpunkte im Abitur mehr bereitzustellen. Damit würde dann die Durchsetzbarkeit von Reformen schwieriger, weil die Lehrkräfte dann natürlich noch angesäuerter sind.
Insgesamt ist das Ganze eigentlich ziemlich logisch.
Da scheint sich bei euch in der Tat jemand mehr Gedanken gemacht zu haben. Tröstlich, dass diese Abfrage auch in anderen Bundesländern erfolgt – sogar mit ziemlich ähnlichem Stichtag.
Apples Verstoß ist konzeptionell leider nichts Neues, sondern in meinen Augen lediglich eine Fortführung eines überholten Tantiemensystems unter Ausschaltung der Verlage in der Distributionskette. Anfangs wird das Inhalte mit Sicherheit günstiger machen. Das wird sich aber schnell wieder geben.
Zu der Abfrage haben sich lt. Vertrag alle Bundesländer verpflichtet. Interessant aber, wie unterschiedlich das je Land gehandhabt wird :)
Auch ohne den bei Euch verlangten technischen Aufwand war es bei uns eine ziemliche Aufklärungs-Arbeit, die Kolleg_innen zur Unterschrift zu bewegen. Gerade die eh schon wenigen, die Moodle nutzen, werden abgeschreckt. Und ganz viele haben den Unterschied Buch und Schulbuch nicht verstanden…
Apples Vorstoß mag unbefriedigend sein, er hat zumindest die Schulbuchverlage aufgescheucht (die sich gerade mit ‚Schultrojaner‘ & Co. gegen Digitalisierung schützen wollten, so schnell kann’s gehen):
http://www.mactechnews.de/news/index/Deutsche-Bildungsmedienverlage-kundigen-iBooks-Alternative-fur-Schulen-an-152107.html
Da wird sich der Besuch der Didacta ja auf jeden, jeden Fall lohnen! Danke für den Hinweis. Ich glaube, dass man mittlweile bei uns im KuMi gar nicht reflektiert hat, was eine „Prüfung“ eigentlich an technischen Maßnahmen voraussetzt… Ein Freund sagte einmal: „Wenn Juristen Computernetzwerke bauen würden, hätten wir heute noch Lochkarten.“
Bei uns wird der Lehrerordner komplett gelöscht. Die Stimmung ist gereizt, da in den Ordner zahlreiche Links bzw. Arbeitsblätter zur Unterrichtsvorbereitung vorhanden waren. So weit ich erkennen kann, werden nicht allle Kollegen ihre Materialien bzw. Links wieder online stellen. Ich sehe nicht mehr ein, Schulbücher zu kaufen, die nicht von der Schule angeschafft wurden, da ich ja nur wenige Seiten legal kopieren darf. Die Verlage haben sich m. E. massiv geschadet.
@nds
Dann ist eure Schule schlecht beraten worden. Man kann auch mit einem Fragenkatalog auf diese Dienstanweisung antworten. Auf dem Diennstweg ist ja prinzipiell erstmal alles möglich…