Heranwachsende und neue Medien – denn sie wissen nicht, was sie tun
Ein paar – natürlich völlig fiktive Beispiele – aus YouTube (Videos):
(1) Drei offensichtlich besoffene Mädchen gratulieren einer vierten Person zum Geburtstag. Namen, Stimmen und Gestik lassen Rückschlüsse auf natürliche Personen zu.
Kommentar:
So lange nicht irgendwann eine Personalabteilung die Namen der drei Schätzchen googelt und noch auf mehr Videos dieser Art stößt, geht das mit einem Lächeln ab. Ich frage mich nur, wie die drei Damen in fünfzehn Jahren zu diesem Ereignis stehen werden. Schön fände ich auch, wenn der spätere fünfzehnjährige Sohn seiner Mami so etwas unter die Nase hält – die Suchalgorithmen werden sich ja eher nicht verschlechtern…
(2) Drei namentlich genannte SuS performen nich einmal schlecht auf dem Schulhof zu einem R&B‑Song. Die Schule ist zu erkennen und die Namen lassen Rückschlüsse auf die Beteiligten zu.
Kommentar:
Verhältnismäßig harmlos. Nach gängigem Recht wird hier ein Urheberechtsverstoß begangen, da wohl kaum die Zustimmung des Rechteinhabers zur Veröffentlichung des Musikstückes eingeholt worden ist. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer zivilrechtlichen Klage. Das Geld zahlen die Eltern. Ansonsten mögliche „Folgen “ ähnlich wie unter (1).
(3) Ein Junge füllt Malzbier in eine Brotdose. Er fertigt sich eine Papierrolle an und zieht sich die Flüssigkeit in die Nase (Anlehnung an Kokainkonsum – „Spuren ziehen.“) Sein Name und die Klasse werden genannt. Es geschieht im Klassenraum während der Pause. Der Film ist zusätzlich mit einem urheberrechtlich geschützten Trailer versehen. Die Aktion wirkt freiwillig und gestellt. Der volle Name des Filmenden wird im Abspann genannt.
Kommentar:
Auch hier hätten wir eine Urheberrechtsverletzung, die durch die explizite Namensnennung im Abspann zivilrechtlich leicht zu verfolgen ist. Dazu kommen eine freiwillige Entwürdigung einer Person (Verzicht auf Persönlichkeitsrechte?) und zusätzlich noch mögliche Folgen wie unter (1) und (2). Der Film lässt dezidierte Rückschlüsse über das soziale Klassengefüge zu.
(4) Der Unterricht einer Lehrerin in einer 7. Stunde wird gezeigt. Es handelt sich um Kunstunterricht kurz vor den Ferien. Es herrschen heilloses Chaos (keiner der SuS befindet sich auf einem Sitzplatz) und hohe Lautstärke (abfällige Bemerkungen usw.). Die Lehrkraft ist offenkundig nicht Frau der Lage.
Die Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft und einiger SuS wird werden nicht geachtet. Hier ist wahrscheinlich eine zivilrechtliche Klage möglich, da ein Außenstehender ohne Kontextbezug die Stunde nicht sinnvoll einordnen kann und somit verallgemeinern wird – im schlimmsten Fall die Schulleitung selbst. Damit dürfte der Begriff „Rufmord“ zivilrechtlich ins Gespräch kommen. Der Fall könnte an der Schule die Runde machen und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen. Somit ergibt sich auch für den Filmenden ein möglicher weiterer sozialer Schaden (der manchmal aber mehr Nachhaltigkeit erzeugt, als ein pädagogisches „Es wäre schön, wenn…“).
Alle diese Fälle klingen verhältnismäßig harmlos und würden an den meisten Schulen wahrscheinlich intern pädagogisch gelöst werden. So gebieten es eigentlich Anstand und pädagogisches Wohlwollen. „Man ist ja Schlimmeres gewöhnt.“ – dummer Spruch… Allerdings werden in den Fällen (3) und (4) natürlich eklatant Grenzen überschritten, da Dritte unter der Aktion u.U. erheblich leiden – der Schweregrad wird von der Kompetenz z.B. einer Schulleitung abhängig sein.
Zwei Sachen erstaunen mich allerdings ganz besonders:
- Die mögliche Tragweite solcher Aktionen wird nicht erkannt – ok, es hat ihnen ja keiner beigebracht und es fehlt ihnen an Erfahrung, um abzuschätzen, was eine weltweite Veröffentlichung für potentielle Folgen haben kann.
- Es werden bereitwillig reale Namen genannt oder Informationen in Form von Metadaten mitgliefert, die eine individuelle Zuordnung der Erzeugnisse und Situation zulassen. Es gibt also auch gerade in den Fällen (3) und (4) keinerlei ethisches Bewusstsein für möglicherweise später aufkeimende Problematiken. Ein solches Verhalten kann ich nur als „naiv“ verbuchen.
So – und jetzt kommen wir Pädagogen:
Wir sind nicht inkompetent, was den inhaltlichen(!) Umgang mit neuen Medien angeht. Wir haben in der ethischen und qualitativ-ästhetischen Bewertung den Kindern und Jugendlichen durch unsere Lebenserfahrung erhebliche Kompetenzen voraus. Wir folgen ihnen aber nicht auf ihren Pfaden, die natürlich auch von unglaublicher Kreativität geprägt sind: In einem Film mit Trailer steckt Arbeit – zumindest Grundzüge in der Bedienung eines Videoschnittprogrammes sind vorhanden.
Wir versäumen es jedoch, dieser Kreativität
- einen Raum zu geben, wo sie sich unbekümmert und geschützt hemmungslos entwickeln kann – dort können wir z.B. Fehler konstruktiv durch Diskussion begegnen
- eine Richtung zu geben, die von ethischen Werten und Wissen um Problematiken beeinflusst wird
Geschlossene Räume (technisch lösbar!) braucht es m.E. in der vorpubertären Phase, Richtung in und nach der pubertären – da werden wir sie nicht in einem Raum halten, wenn ihnen die Welt offensteht!
Achja:
Wir können nur folgen und begleiten, wenn wir uns auch im Umgang mit neuen Medien bilden, selbst Erfahrungen mit ihnen machen. Umsonst bzw. ohne Arbeit gibt es nur wenig auf der Welt.
Ein guter Beitrag, insbesondere dessen Fazit in punkto Raum und Richtung!
Wir wissen es doch längst: Medienkompetenz ist mehr als Medienhandhabungskompetenz. Nur: Zu Medienkompetenz gehört auch ein bisserl Medienhandhabungskompetenz (und ‑motivation). Einem großen Teil handhabungskompetenter und ‑motivierter Kinder und Jugendlicher steht ein kleiner Teil medienkompetenter Pädagoginnen und Pädagogen gegenüber (egal ob in formellen Lernsituationen oder an anderen informellen Lernorten)… Ich will jetzt nicht wieder den PISA Ländervergeich bemühen ;))
…und die digitale Entwicklung schreitet rasant voran (habe bei Twitter grad erst von poken erfahren)…
„Zu Medienkompetenz gehört auch ein bisserl Medienhandhabungskompetenz (und ‑motivation).“
Ein bisserl mehr, wie ich denke. Das Problem ist nur, dass wir ja mit dem arbeiten müssen, was gerade da ist. Und das scheint mir nicht üppig viel zu sein. Es mag einzelne geben – ich merke aber zwischen der Medienkompetenz jüngerer und älterer Kollegen mittlerweile kaum einen Unterschied mehr, sodass der Stereotyp „Die Jungen werden es richten“ nicht unbedingt stimmen muss. Flächendeckende und qualitativ hochwertige Fortbildungsangebote sehe ich nicht – also alles selber machen und sich das Geheul des kommerziellen „Lehrer-sind-für-Unterricht-da-Chores“ anhören.
„Einem großen Teil handhabungskompetenter und ‑motivierter Kinder und Jugendlicher“
Einspruch. Ich glaube, dass die Handhabungskompetenz sich bei vielen eher auf dem Bereich „Konsum“ erstreckt. Warum filme ich und stelle es unbearbeitet, unkommentiert bei YouTube rein? Weil ich drei Klicks kann und keinen Bock auf Schreiben/Formulieren habe, das ist in meinen Augen keine Kompetenz – es gibt autodidaktische Gegenbeispiele…
Ich würde gern einmal einigen Jugendlichen Aufgaben zu ihrem Handy stellen – a la: Tue dies, tue das. In bestimmten Bereich sind sie fit. Aber in denen Bereichen, die ein Handy zu einem Werkzeug machen können, sind sie es oft nicht – auch hier gibt es Gegenbeispiele.
Der Trend geht doch zur Zeit in Richtung technischer Entmündigung. Das Betriebssystem macht Vorschläge, versteckt eigentliche Funktionalitäten oder fasst sie zu Flows in 1‑Klickmanier zusammen. Das ist einerseits oft sehr bequem, andererseits schafft es Anhängigkeiten. Die Technik kommt uns eigentlich mehr und mehr entgegen (und nimmt dabei mehr und mehr Freiheit).