Abiturkorrekturen
Hier in Niedersachsen gibt es seit einiger Zeit das Zentralabitur und thematische Schwerpunkte, d.h. man bekommt im Prinzip grob gesagt, welche Inhalte für die Abiturprüfung relevant sind. Was in der Pralinenschachtel der Abiturprüfung tatsächlich steckt, sehe ich auch erst mit den SuS zusammen. Für die Korrektur wird ein Erwartungshorizont mitgeliefert, der mal mehr, mal weniger dezidiert ausweist, wie viele Punkte für welche Teilaufgabe zu geben sind. Über die Qualität und den Anspruch der Aufgaben sowie den Erwartungshorizont schreibe ich besser einmal nichts. Ich frage mich gelegentlich, ob das Gelieferte den Ansprüchen der früheren Fachberater – die haben damals meine eingereichten Aufgaben schulextern gegengeprüft – gerecht geworden wäre.
Lange Rede – kurzer Sinn. Ich habe gestern durch meinen Korreferenten etwas gelernt: Er gab mir zwei Dinge mit auf den Weg:
- Maik, du musst nicht mehr „erziehend“ korrigieren. Du erziehst deinen Kurs nicht mehr. Die haben gerade Abitur geschrieben – das soll in der Regel ihre letzte schulische Tat sein. Lass“ deinen Anspruch einmal beiseite und hol‘ heraus, was der Erwartungshorizont hergibt. Dein Erzieherjob ist vorbei.
- Wenn der Erwartungshorizont sich selbst nicht in allen Punkten eins ist, dann lege nicht deine persönlichen Maßstäbe an. Wenn das da so steht, ist das auch bei SuS richtig. Du musst keine Erwartungshorizonte korrigieren. Das haben andere Instanzen mehrfach vor dir getan.
Ich finde, dass er mit beiden Aussagen Recht hat. Und finde es nicht schlimm, wenn meine Kontrollinstanz sagt, dass ich vor dem eingangs zitierten Kontext doch bitte noch den einen oder anderen Notenpunkt herausrücken soll – trotz aller verbleibenden Freiheit. Ich mag ein gutes Ergebnis im Abitur.